…schrieb Norbert Häring, der auch für das Handelsblatt tätig ist, am 11. März in seinem Blog über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer schon Beiträge zu wirtschaftspolitischen Fragen desselben Autors gelesen hat, wird sich über seine Auslassungen zum BGE wundern. Wie schnell in Schubladen gedacht, wie oberflächlich die Auseinandersetzung geführt wird, ist verblüffend. Der Unwille ist in jeder Zeile zu verspüren und zugleich macht er deutlich, weshalb das BGE es so schwer hat. Nicht die Finanzierungsfrage ist die Hürde, die es zu nehmen gilt, es ist unser Verhältnis dazu, was wir als Leistung verstehen, wie wir uns als Gemeinwesen begreifen und welche Stellung wir darin den Staatsbürgern einräumen.
Er schreibt zu Beginn:
„…Ich sehe den gemeinsamen Kern der verschiedenen Vorschläge für ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass jedem durch Geldtransfer ein auskömmliches Mindestmaß an Konsum und die Mittel für würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden soll – und zwar ohne Bedingungen. Alles vor dem Spiegelstrich finde ich erstrebenswert. Es wird auch in einem Sozialstaat wie dem unseren versucht umzusetzen. Dabei kann man sich streiten, ob die Umsetzung gut gemacht ist und ob die Transfers großzügig genug sind. Ich bin für mehr Großzügigkeit, sowohl bei der Höhe der Transfers, als auch bei den Bedingungen und der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen.“
Damit ist schon eröffnet, weshalb Häring wohl gegen das BGE sein wird – die Geister scheiden sich an der Bedingungslosigkeit. Sie macht gerade den Unterschied ums Ganze zum heutigen System sozialer Sicherung, das um das Erwerbsgebot und damit die Verpflichtung, Einkommen darüber zu erzielen, gebaut ist. Sicher, das BGE verschafft Kaufkraft, das ist wichtig. Gewichtiger noch ist jedoch der Modus der Bereitstellung: es geht darum, weshalb jemand etwas gilt, ob der Leistung oder um seiner selbst willen und um des Gemeinwesens willen. Letzteres ist, was das BGE leistet.
Großzügigkeit, wie der Autor es nennt, was sagt uns diese Haltung? Geht es in den Sicherungssystemen um mehr oder weniger Großzügigkeit? Wer das im Auge hat, denkt vor allem an die Einkommensleistung, also die Bereitstellung von Ersatzeinkommen. Ersatzeinkommen oder auch kompensatorische Einkommen für das Fehlen von Erwerbseinkommen bleiben all diese Leistungen, sofern sie nur dann gewährt werden, wenn der Einzelne zur Einkommenserzielung – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist. Diese Ersatzeinkommen senden damit aber ein Signal dahingehend, was reguläre, originäre, legitimierte Einkommen sind: Erwerbseinkommen eben. Wer daran nicht teilnimmt, fällt heraus und steht am Rand.
„Diejenigen, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintreten, haben eine andere Stoßrichtung. Ihnen geht es vor allem um die Bedingungslosigkeit. Aus gutem Grund ist das in der Bevölkerung bei weitem nicht konsensfähig. Daher ist meine Befürchtung, dass die Diskussion dem Ziel einer Verbesserung der Bedingungen für die Benachteiligten mehr schadet als nützt. Aber hier soll es nicht um das Strategische gehen, auch wenn ich mich des Verdachts nicht erwehren kann, dass Vorschläge wie der von Drogeriebaron Götz Werner, für ein bedingungsloses Grundeinkommen alle sonstigen staatlichen Transfers zu streichen, durchaus auch darauf abzielen, den Sozialstaat zu diskreditieren.“
In der Tat, die Bedingungslosigkeit im Sinne dessen, dass die Gewährung des BGE weder eine kompensatorische Leistung darstellt, noch Erwerbsstreben voraussetzt. Worin besteht der vermeintlich gute Grund, der die Bedingungslosigkeit nicht konsensfähig sein lässt? Wäre dieser Konsens einfach hinzunehmen oder durch Argumente darüber aufzuklären, dass er viel mit Vorurteilen oder verzerrten Wahrnehmungen unserer Lebensverhältnisse zu tun hat? Es gibt ja nun etliche gute Gründe für das BGE, anhand derer sich gerade zeigen lässt, wie sehr die heutigen Systeme sozialer Sicherung an unserer Lebenswirklichkeit vorbeigehen (verengter Arbeitsbegriff, Abwertung von Familie und bürgerschaftlichem Engagement usw.) – und damit an den Voraussetzungen der Demokratie (siehe hier und hier).
Befürchtungen sind ein schlechter Ratgeber, weil sie Möglichkeiten verstellen und im Alten verharren. Sie unterstellen denjenigen Unmündigkeit, die zu entscheiden haben (siehe hier, hier und hier). Über das BGE müssen die Bürger befinden, nicht diejenigen, die irgendetwas befürchten oder meinen, den Bürgern würde etwas vorgemacht oder sie würden gar über den Tisch gezogen. Was Norbert Häring von einem BGE befürchtet, ist die Realität der vergangenen Jahre, gegen die gerade ein BGE sich wendet. Seine Befürchtungen sind also nichts Zukünftiges, sie müssten etwas schon in der Vergangenheit Erfülltes sein. Es darf natürlich nicht an dem Hinweis darauf fehlen, dass manche, hier wird pauschal (zu Unrecht) auf Götz Werner verwiesen, der sich über die Jahre unterschiedlich dazu geäußert hat, ob das BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen soll oder nicht. Warum wird hier nicht differenziert argumentiert?
„Warum halte ich die Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens für zu Recht nicht konsensfähig?“
Zuvor hieß es noch, das BGE sei nicht konsensfähig, hier nun hält es der Autor für nicht konsensfähig, das sind zwei Paar Schuh. Während er zuvor noch andere dafür vereinnahmt hat, seine eigene Position zu stärken, ohne zu wissen, wie sie tatsächlich dazu stehen, ist er hier nun vorsichtiger.
„Die Idee vereint zwei extreme und widersprüchliche gesellschaftsphilosophische Strömungen: Sie ist libertär-individualistisch, indem sie das Recht des Individuums auf die Verfolgung seiner Ideale, Ziele, Wünsche und Launen ganz nach oben stellt; über die Zwänge der Daseinsvorsorge und über die Wünsche derer, die für einen sorgen.“
Zwar gibt es diese Position in der Debatte, sie kann aber nicht auf die Idee im Ganzen umgeschlagen werden. Das BGE ist nicht individualistisch, auch wenn manche das meinen. Bedenkt man, dass ein Gemeinwesen von Bürgern es sich gewährt, damit alle allen, was sowohl das Individuum fördert und in seiner Bedeutung anerkennt zugleich jedoch Ausdruck von Solidarität ist, kann die Deutung, ein BGE sei individualistisch nur als Verkürzung betrachtet werden. Individuum und Gemeinwesen sind zwei Momente eines Ganzen, das eine steht nicht über dem anderen. Es deutet sich mit dieser Verkürzung allerdings ein Einwand an, der folgenreich ist, dass nämlich das Individuum sich gegen die Gemeinschaft wendet, die Gemeinschaft davor geschützt werden müsse. Darüber hinaus wird suggeriert, dass ein BGE nicht dem Gedanken der Daseinsvorsorge entspreche und letztlich darauf hinauslaufe, die einen für die anderen bezahlen zu lassen. Norbert Häring ist nicht der erste, der diese Zuspitzung vornimmt, die erst durch die Zuspitzung wie ein vermeintlicher Widerspruch erscheint. Vergleichbar wird hier und hier argumentiert. Würde er den Blick weiten und die Leistungen anerkennen, die in anderen Formen erbracht werden (Familie, bürgerschaftliches Engagement), könnte er zu seinem Schluß nicht kommen.
Wie fährt er fort?
„Gleichzeitig postuliert sie eine unbedingte Verpflichtung der Gemeinschaft, für alle Individuen großzügig zu sorgen. Da jedoch die Gemeinschaft wiederum aus Individuen besteht, beinhaltet das die Verpflichtung all derer, die mehr als das Grundeinkommen haben, einen Teil, wahrscheinlich einen beträchtlichen Teil, ihres Einkommens an andere Individuen abzugeben. Weil das jedoch eine Einschränkung der individuellen Freiheit ist, beißen sich an dieser Stelle extremer Individualismus und extremes Sozialstaatsdenken. Der Gegenentwurf sind die vielen Formen des unterschiedlich stark ausgeprägten Einer für alle – alle für Einen, die wir in realen Gesellschaften beobachten und die als Einzige funktionieren.“
Das kommt einem doch bekannt vor und entspricht einer Haltung, die sich quer durch alle bekannten politischen Lager und zahlreiche intellektuelle Positionen findet. Es kann als Kostgänger-Argument bezeichnet werden. Für ungerecht hält Häring das BGE, weil diejenigen, die mehr als es beziehen, von ihrem Teil an die anderen, die nur BGE beziehen, abgeben müssen. Diese Betrachtung ist schon schief, denn nicht geben die einen an die anderen ab, sondern an das Gemeinwesen, das wiederum eine Aufgabe wahrnimmt, für die seine Bürger sich entschieden haben. Häring lässt in seiner Argumentation eine Prämisse mitlaufen, die nicht weiter ausgeführt wird: dass nämlich Leistung nur darin besteht, Wertschöpfung zu erzeugen, die dann in Gestalt von Geld als Einkommen verteilt werden kann. Dass Erwerbstätige wiederum von Leistungen anderer abhängen, die in nicht erwerbsförmigem Engagement erbracht werden, wird schlicht übergangen (Familie, Ehrenamt, Loyalität der Bürger). Einer für alle – alle für Einen, das ist für ihn die Logik der „Arbeitsgesellschaft“, nicht jedoch der Gemeinschaft von Staatsbürgern, wie sie in unserer politischen Ordnung zum Ausdruck kommt.
Wie fährt er fort?
„Ohne den extremen und widersprüchlichen Libertär-Individualismus, der in jeder Bedingung für ein Geschenk der sorgenden Gemeinschaft eine Entwürdigung des Individuums erblickt, macht es wenig Sinn, sich lange zu streiten, ob und wie ein Grundeinkommen in dieser oder jener Höhe finanzierbar wäre. Wir sind mit Hartz IV weit weg von Bedingungslosigkeit und von großzügig. Kämpfen wir dafür, die Bedingungen zu lockern, Kontrollen nur in einer Weise und in einem Maß durchzuführen, die mit der Würde der Kontrollierten vereinbar sind, und die Unterstützungszahlungen zu erhöhen. Dann sehen wir schon, was finanzierbar, und wichtiger, was politisch durchsetzbar ist.“
Für diese Passage verweise ich auf meinen älteren Kommentar zu einer ähnlichen Haltung. Häring legt sich zurecht, wie es passt, wenn er auf den „Libertär-Individualismus“ verweist. Der demokratischen politischen Verfasstheit eines Gemeinwesens entspricht es gerade nicht, für ein Mindestmaß an Existenzsicherung Leistungsbedingungen aufzuerlegen, die wiederum nur die Leistung in Erwerbstätigkeit meint, alles andere hingegen zur Privatangelegenheit zu erklären, obwohl das Gemeinwesen darauf ebenso angewiesen ist.
„Ich habe behauptet, dass nur die Zwischenlösungen funktionieren, die die gegenseitigen Ansprüche von Gesellschaft und Individuen irgendwie austarieren.“
Nun, das tut das BGE ja gerade, sofern der Blick von der „Arbeitsgesellschaft“ auf das politische Gemeinwesen gerichtet wird, in dem sich jeder fragen muss, was er geben kann – auf einer Basis, die keinen Weg bevorzugt im Unterschied zu heute.
„Zur Begründung, stellen Sie sich vor, eine Bootsbesatzung mit Passagieren strandet auf einer einsamen Insel. Material und Werkzeug sind auskömmlich vorhanden, Nahrungsmittel ebenfalls, aber es gibt durchaus Gefahren und Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist leicht zu sehen, dass ein radikales Jeder-für-sich kein gutes Arrangement wäre, um aus dieser Situation das Beste zu machen.“
Woher rührt der Unwille, die zwei Seiten des BGEs ins Auge zu fassen? Ein BGE vereint Individualförderung und Solidargemeinschaft, weil es ja gerade dem Individuum deutlich macht, dass es ohne die Gemeinschaft nicht bestehen kann. Dass also kollektive Herausforderungen gemeinsam nur bewältigt werden können, daran ändert ein BGE gar nichts, es macht sie umso deutlicher. Bei allen libertären Denktraditionen, die es gibt, ist es schlicht eine Diskussionsverweigerung, wenn Häring das BGE auf sie reduziert. Angesichts der zahlreichen, leicht auffindbaren Veröffentlichungen zur Sache muss man sich über diese Einseitigkeit wundern.
„Aber auch das Pendant zum bedingungslosen Grundeinkommen wäre sicherlich das Letzte, worauf sich die Schiffbrüchigen ausdrücklich oder implizit einigen würden. Sie kennen sich kaum. Selbst wenn sie davon ausgehen, dass die meisten kooperativ und gutwillig sind. Warum sollen sie den Egomanen oder sonstigen Soziopathen, die in unbekannter Anzahl unter ihnen sind, das Signal geben: „Egal was ihr tut: alle anderen geben euch genug von dem ab, was sie haben, dass ihr davon gut leben könnt.“
Das Gemeinwesen an der Ausnahme ausrichten, nicht an der Regel? Sind die „Soziopathen“ nicht in diesem Gemeinwesen aufgewachsen und müssen wir uns dann nicht fragen, was schief gegangen ist? Wo solche Phänomene auftreten, sind sie heute meist leicht zu erklären, ein Blick in die Lebensgeschichte reicht dazu aus. Wie so viele vor ihm beschwört Häring hier ein Problem herauf, das es so nicht gibt. Ein Popanz wird aufgebaut, dem die Empirie fehlt. Wo nun in der Tat die Fortexistenz des Gemeinwesens in Gefahr gerät, ist die Solidargemeinschaft aufgerufen zu handeln. Geht die Gefahr heute nicht vielmehr von dem weltfremden System sozialer Sicherung aus, von dem wir bislang meinen, dass es gerecht sei? Drängt es nicht die Bürger in eine bestimmte Richtung, wenn Erwerbstätigkeit als einziger, herausragender Beitrag betrachtet wird? Wertet dies nicht alle anderen Beiträge herab und vor allem: degradiert es die Würde nicht, wenn diese nur am Beitrag gemessen wird und nicht an der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen?
„Nur wenn die Gemeinschaft etwas von den Individuen erwarten und verlangen kann und gleichzeitig die Individuen etwas von der Gemeinschaft erwarten können, wird die Inselgemeinschaft florieren.“
Erwarten ist nicht mit Erzwingen gleichzusetzen. Zu fragen ist ebenso, was die „Gemeinschaft“ denn erwartet, erwarten soll und will – an den Erwartungen bestimmt sich ihr Selbstverständnis. Leistungsbereitschaft, tatkräftiges Engagement, Solidarität und Loyalität sind gerade nicht erzwingbar. So klug sind wir bislang gewesen, nicht auf Zwang zu setzen, wie ein Blick in das Grundgesetz zeigt. Es ist ja gerade der Druck, der durch die Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld aufgebaut werden kann, der der Haltung der politischen Grundordnung entgegensteht.
„Wer sich zutraut, junge Menschen zu gesellschaftsfähigen Wesen aufzuziehen, indem er ihnen beibringt, dass die Familie und jede andere Form von Gemeinschaft nur dafür da sind, ihnen ein gutes Leben zu ermöglichen, ohne je etwas dafür erwarten zu dürfen, der möge es versuchen.“
Was hat das mit dem BGE zu tun? Härings Popanz setzt sich fort, das BGE geht im so gegen den Strich, dass er sich auf die Argumente dafür nicht einlassen kann. Der entscheidende Modus der Kooperation in Familien ist nicht Zwang, sondern Vertrauen und Zuwendung, sofern aus Kindern einmal selbstdenkende und selbstbestimmungsfähige Erwachsene werden sollen. Gerade aus dieser Erfahrung erwächst dann die Haltung, wie sehr das eigene Wohlergehen davon abhängt, dass andere einen so anerkennen, wie man ist und folglich ich auch andere so anerkennen muss, wie sie sind, solange sie sich nicht gegen das Gemeinwesen als solches richten. Wiederum geht Häring über all das Engagement hinweg, das wir heute jenseits von Erwerbstätigkeit vorfinden und dass eben zeigt, wie wichtig es Menschen ist, beizutragen – aber in der ihnen gemäßen Form.
„Man kann lange und gut darüber streiten, was genau die Gesellschaft von den Individuen erwartet und wie sie deren Leistungen honoriert.“
In unserer Demokratie ist dieser Streit grundsätzlich entschieden, Loyalität ist unerlässlich, die Grundrechte gelten bedingungslos und sind mit keiner sanktionierbaren Gegenleistung verbunden. Genau diese Leistungen werden gerade nicht honoriert, sondern selbstverständlich erwartet, sie sind Voraussetzung dafür, dass ein Gemeinwesen fortbestehen kann. Innerhalb dieses Rahmens kann gestritten werden, will man ihn verlassen, muss zuvor die Demokratie aufgegeben werden. Dass nun der gegenwärtige Sozialstaat mit seinen Ersatzleistungssystemen gerade dieser Verfasstheit der politischen Ordnung nicht entspricht, sagt viel über unser Selbstverständnis aus.
„Aber diesen notwendigen Streit kann man nicht darüber kurzschließen, dass man jedem eine gewisse Summe Geld gibt, und so tut, als wären die Probleme damit erledigt.“
Wer sagt, dass „die Probleme“ damit erledigt seien? Etliche allerdings würden in anderem Licht erscheinen.
„Deswegen wird es immer noch ungerecht sein, dass die Frauen, die Kinder in Kindergärten betreuen oder Alte und Kranke pflegen, nur einen Bruchteil dessen verdienen, was die Männer mit nach Hause nehmen, die Finanzgeschäfte von fragwürdigem gesellschaftlichen Wert einfädeln. Wenn man will, dass die Gesellschaft bestimmte Tätigkeiten und Leistungen besser honoriert, muss man dafür eintreten, dass die Gesellschaft diese Leistungen und Tätigkeiten besser honoriert. Daran führt kein bedingungsloses Grundeinkommen vorbei.“
Was soll man dazu sagen? Das eine hat mit dem anderen nur mittelbar zu tun. Das BGE öffnet gerade den Blick auf die Tätigkeiten, von denen wir genauso leben, die wir aber in keiner Weise honorieren, gleichwohl jedoch in Anspruch nehmen. Dass mit einem BGE dann mittelbar die Verhandlungsbedingungen andere sind, um den von Häring aufgezeigten Missstand zu verändern, stimmt – das sieht er jedoch gar nicht.
Sascha Liebermann