Wie Podiumsdiskussionen nicht weiterführen,…

…das hat mich eine Veranstaltung an der Universität Köln am vergangenen Samstag gelehrt. Leider beherrschte der Hang zur Polarisierung die Veranstaltung. Das lag nicht an den Veranstaltern, die alles gut vorbereitet hatten. Es lag am Podium. Auch fehlte es an Schlagworten nicht, von denen ausgehend Klärungen hätten angestrebt werden können, statt alles in einen Topf zu rühren. Besonders misslich war es, dass in einer Diskussionsveranstaltung an einer Universität, Werturteile und -haltungen nicht genügend von Analyse unterschieden wurden. Sie auseinanderzuhalten wäre einer Universität gemäß gewesen, denn was die Podiumsteilnehmer für richtig und falsch halten, tut nichts zur Sache, wenn es um Analyse geht. Das führte an etlichen Stellen dazu, dass z.B. Christoph Butterwegge sich aus einer Äußerung dasjenige herauspickte, was ihm nicht zusagte, um darauf herumzureiten, andere Aspekte einer Äußerung jedoch schlicht unter den Tisch fallen ließ. Schon zu Beginn wurden BGE-Befürworter von ihm als Sekte bezeichnet, die mit einem Tunnelblick umherliefen – war das Podium da gleich mit angesprochen? Dass es solche Phänomene gibt, ist unbestritten, doch was tut das in einem solchen Rahmen zur Sache? Wenn dann noch Podiumsteilnehmer dafür verantwortlich gemacht werden, was andere zum selben Thema gesagt haben, ist es äußerst schwierig, über eine Sache zu diskutieren. Christoph Butterwegges Überlegungen waren für diejenigen nicht überraschend, die jüngere Äußerungen von ihm kannten (siehe meinen Kommentar hier).

Dass bei alldem dennoch manch interessante Äußerung fiel, möchte ich diese hier kurz kommentieren, da sie für die Diskussion im Allgemeinen von Belang sind. Als Zitate markierte Stellen geben sinngemäß wieder, was meiner Erinnerung nach gesagt wurde.

Sehr deutlich war der Hinweis von Steffen Roth darauf, dass Modellsimulationen zum BGE, die Aussagen über zukünftiges Handeln von Menschen machen wollen, unbrauchbar sind. So hatte sich vor einiger Zeit auch Alexander Spermann geäußert. Das hört man nicht so oft von Wirtschaftswissenschaftlern, eher werden Simulationen wie Tatsachen behandelt, wie z.B. jüngst in einem Beitrag auf Ökonomenstimme. Ich habe es selbst schon öfter in Diskussionen erlebt, dass auf der einen Seite zwar eingeräumt wird, dass Simulationen keine Aussagen über Wirklichkeiten treffen, sie auf der anderen Seite aber, wenn es darauf ankommt, wie Wirklichkeitsaussagen behandelt werden. Bei all den Simulationsmodellen sowie der Frage nach der Finanzierung setzt sehr schnell eine Taschenrechnerhaltung ein. Gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben werden auf das BGE übertragen und dann gezeigt, dass es nicht finanzierbar sei – da war sich Butterwegge ganz sicher. In den wenigsten Fällen wird überhaupt berücksichtigt, dass mit einem BGE die gesamte Grundlage der Wertschöpfung sich verändern würde, weil die Entscheidungen für ein Engagement, sei es erwerbsförmig oder nicht, auf einer anderen Grundlage stattfänden. Diese womöglich positiven Auswirkungen lassen sich zwar nicht beziffern, sie aber abzutun ist fahrlässig, denn wir wissen nichts darüber, inwiefern heutige Erwerbsarbeitsbedingungen das Entstehen von Wertschöpfung verhindern. Wer also einschätzen will, was mit einem BGE geschehen könnte, muss all dies in Betracht ziehen.

Steffen Roth wies darauf hin, dass er es für problematisch halte, wenn über einen solchen Vorschlag hinaus, wie das BGE einer ist, dann noch Überlegungen mit ihm verbunden werden, was Menschen zu tun haben, wenn sie ein BGE erhalten. Da trifft er durchaus einen Punkt in der Grundeinkommensdiskussion, denn auch manche Befürworter meinen es mit der Bedingungslosigkeit nicht ganz ernst. Roth führte aus, dass dies darauf hinauslaufe zu definieren, was ein „gutes Leben“ sei, wie es auszusehen habe. Das wäre in der Tat Bevormundung. Was er allerdings nicht erwähnte, war, dass die Entscheidung, Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielen zu sollen, wie es heute für selbstverständlich gehalten wird, ebenso eine Vorstellung von „gutem Leben“ definiert. Sie besagt: „Alle sollen erwerbstätig sein, weil sie so einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten und sich selbst versorgen“. Dieser Eingriff ist normativ erheblich, keineswegs ethisch neutral, wie so oft auch von Wirtschaftswissenschaftlern behauptet. Was hieran gesehen werden kann ist, dass es keine „neutralen“ Konstellationen im wirklichen Leben gibt. Es werden immer normative Entscheidungen getroffen. Sie unterscheiden sich nur darin, welche Handlungsmöglichkeiten für den Einzelnen eingeräumt werden, woran sein Stellenwert bemessen wird, ob er um seiner selbst und des Gemeinwesens selbst willen etwas gilt oder nicht. Ein BGE würde eben dem Einzelnen um seiner selbst willen durch das Gemeinwesen Anerkennung verschaffen, ohne dass er etwas zu tun hätte.

Es war an dieser Stelle der Schritt nicht weit, um über Freiheit und Abhängigkeit zu sprechen, die dann schnell gegeneinander gestellt werden. Das BGE, so auch Roth, greife durch die Entscheidung, erhebliche öffentliche Mittel für es bereitzustellen, in die Freiheit der anderen ein, die ein BGE gar nicht bräuchten. Auf diese Argumentation stößt man häufig im Zusammenhang mit der öffentlichen Alimentierung von Kultureinrichtungen, Hochschulen, dem Nahverkehr usw. Dort würden aus allgemeinen Steuermitteln Leistungen vorgehalten, von denen zum einen diejenigen profitierten, die es sich ohnehin leisten könnten, dorthin zu gehen, zum anderen diejenigen sie mitzutragen hätten, die sie gar nicht nutzen. Wo diese so gegeneinandergestellt wird, muss die Frage gestellt werden, ob es ein so reichhaltiges Kulturleben ohne öffentliche Alimentierung geben könnte. Die ganz praktische Frage ist dann auch, halten wir das für ein vor allem privates oder vor allem öffentliches Gut? Daran entscheidet sich die Gestaltung, ganz wie bei der Diskussion um Studiengebühren.

Außerdem werde die Abhängigkeit des Einzelnen vom „Staat“ durch ein BGE noch erhöht im Vergleich zu heute – so Roth, aber auch Butterwegge – da dieser dann ja das BGE bereitstelle. Weil dies bei Sozialversicherungen nicht so sei, so Butterwegge, ziehe er sie vor. Sie könnten nicht oder nicht so leicht zum Spielball politischer Gemengelagen werden wie das BGE, das mit jedem neuen Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministeriums in Frage gestellt werden könnte. Nun, dagegen ließe sich Rechtssicherheit schaffen, in dem das BGE gesetzlich verankert würde. Darüber hinaus ist es Ausdruck eine politischen Kultur, wie sie mit solchen Leistungen umgeht. Gesetze sind keine dauerhaften Garantien, wenn der politische Wille, sie zu erhalten, fehlt. Die Ansprüche an Sozialversicherungen jedoch unterliegen den Folgen politischer Entscheidungen ebenso wie die Anpassungen bei den Renten, dem Arbeitslosengeld und ähnliches zeigen. Dass Butterwegge dann das BGE noch als Almosen bezeichnete, machte deutlich, wie unwillig er war, sich darauf einzulassen. Almosen sind mildtätige Gaben, Mitleid ist der Beweggrund, nicht aber die Stellung einer Person im Gemeinwesen, wie es für das BGE gelten würde. Nicht die Bundesregierung stellt ein BGE je nach gusto bereit, sondern das Gemeinwesen, das sie repräsentiert. Das sind zwei ziemlich verschiedene Paar Schuh.

Wenn statt eines BGE eine „repressionsfreie Grundsicherung“ (siehe meine Kommentare dazu hier, hier und hier) vorgezogen wird, so Butterwegge, kann man ober der Schlagworte nur staunen. Wie soll eine Grundsicherung „repressionsfrei“ sein, wenn sie doch nur als kompensatorische Leistung konstruiert ist, die das Fehlen von Erwerbseinkommen ausgleichen soll? Es erhält sie nur derjenige, der kein Erwerbseinkommen erzielt, wodurch Erwerbseinkommen das normative Gebot bleibt. An ihm wird gemessen, was der Einzelne beigetragen hat. Alleine dadurch schon werden Bezieher stigmatisiert, die nicht erwerbstätig sind. Nicht von ungefähr sind in allen Systemen sozialer Sicherung, die solche Leistungen kennen, Bedürftigkeitsprüfungen eingebaut. Die Leistungsbezieher sollen, so das Ziel der Leistungen selbst, diesen Zustand wieder verlassen können. Damit ist klar, woher der Wind weht. Wer also dennoch dauerhaft Leistungsbezieher bleibt, muss sich immer wieder rechtfertigen, weil er etwas tut, was nicht vorgesehen ist. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Kann Butterwegge das ernsthaft nicht gesehen haben – oder nicht gesehen haben wollen? Auf einen Hinweis meinerseits, dass stigmatisierende Effekte solcher Leistungen nur dann aufgehoben würden, wenn es ein dauerhaftes, anders legitimiertes Mindesteinkommen gäbe, so wie es das BGE vorschlägt, räumte er ein, dass Erwerbsarbeit seiner Auffassung nach an erster Stelle stehen müsste. Von einer „repressionsfreien Grundsicherung“ zu reden oder davon, dass der heutige Sozialstaat „patriarchal autoritär“ sei, ist dann nur kritische Kosmetik. Kein Wunder also, wenn Butterwegge in seinen Veröffentlichungen affirmativ davon spricht, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft lebten.

Ebenfalls bezeichnend war, wie mit dem Thema Familie (frühere Kommentare von mir dazu hier und hier) umgegangen wurde. Es spielte die ganze Zeit keine Rolle, bis dann eine Frage aus dem Publikum sich darauf richtete, ob denn mit einem BGE nicht das Verständnis von Arbeit erweitert werde, ob also auch Tätigkeiten damit Anerkennung fänden, die heute nachlässig behandelt werden, z.B. in der Familie. Butterwegge entgegnete, dass er, wenn er sich mit seiner Tochter befasse, nicht von Arbeit sprechen würde, das verbitte er sich. Da ist durchaus etwas dran, denn Arbeit hat immer ein Gegenüber, das bearbeitet wird. Es ist insofern naheliegend, dass wir den Arbeitsbegriff meist für Tätigkeiten reservieren, in denen es um die Bereitstellung von standardisierten Gütern und Diensten geht, nicht aber für Dienste am Menschen. Dort wird häufig von Patienten oder Klienten gesprochen. Weiterhin ist der Arbeitsbegriff heute meist mit der Einkommenserzielung verbunden, so dass ganz selbstverständlich von Arbeit dort gesprochen wird, wo es um bezahlte, also für eine Markt geleistete Arbeit geht. Butterwegge ging mit seiner Antwort allerdings an der Frage vorbei, die auf eine Gleichordnung von Tätigkeiten zielte. Stattdessen plädierte er dafür, Erzieher besser zu bezahlen. Was hatte das mit der Frage zu tun? Dass ein BGE etwas ermögliche, was heute mehr und mehr rechtfertigungsbedürftig wird: sich nämlich selbst um die eigenen Kinder zu kümmen, solange Eltern das für sinnvoll halten, ist für Butterwegge kein Thema. Abgesehen vom Erwerbsgebot und seiner normativen Aufladung können gerade diejenigen mit niedrigen Einkommen es sich nicht erlauben, für die Kinder zuhause zu bleiben, was sie dazu zwingt, früh wieder erwerbstätig zu werden. Das Elterngeld verstärkt diesen Zustand nur.

Als ich darauf hinwies, dass ein BGE in einem Haushalt kumuliere und gerade Familien mit niedrigerem Einkommen heute relativ deutlich besser stellen würde, darüber hinaus noch das Engagement in der Familie anerkannt (nicht bezahlt) würde, weil das BGE an die Person nicht an die Leistung gebunden sei, beantwortete er mit einer flapsigen Bemerkung. Jetzt fehle ja nur noch, sinngemäß, die Befürwortung des Betreuungsgeldes (siehe meinen Kommentar hier). Dass ein BGE hingegen Familie aufwertet, ohne zugleich andere Optionen wie Krippe oder Kindergarten abzuwerten, dafür war kein Platz in dieser Diskussion.

Was hielt Butterwegge noch entgegen? Er sei für einen Mindestlohn von 10 bis 12 Euro. Ein Mindestlohn von 12 Euro würde bei einer 40-Stunden-Woche gerade einmal zu einem Einkommen von 1920 Euro führen. Also gerade diejenigen, die von einem solchen Mindestlohn abhängig wären, erhielten relativ wenig Spielraum für ihre Entscheidungen, sofern sie mehr Zeit für die Familie haben wollten. Wenn Butterwegge auch an diesem Abend wieder das Verhältnis von Arm und Reich in Deutschland beklagte, will er offenbar keinen weiter reichenden Schritt gehen, als den Mindestlohn ein wenig zu erhöhen. An der Stigmatisierung derer, die noch andere wichtige Aufgaben sehen als Erwerbstätigkeit, will er offenbar festhalten. Das passt so gar nicht zum Kampf für die Armen.

Flapsig ist er mit der Frage danach umgegangen, ob uns denn nicht die Arbeit ausgehe, wie es durchaus missverständlich manchmal heißt. Es geht dabei natürlich nur um Erwerbsarbeit, bezahlte Arbeit. Die Entwicklung des Arbeitsvolumens pro Kopf für Deutschland spricht eine deutliche Sprache, wie unten zu sehen ist. Auch ist der Trend des Absinkens seit 1880 belegt. Differenzierte Debatten gibt es zur Frage, wie das zu erklären sei, eine eindeutige Antwort steht offenbar aus. Darüber einfach, wie Butterwegge es tat, hinwegzugehen, ist unseriös.

 

Abbildung: Arbeitsvolumen pro Kopf in Deutschland 1960-2010, bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 West- und Ostdeutschland. Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Statistisches Taschenbuch, eigene Berechnung. (Die Grafik ist dem Beitrag von Kai Eicker-Wolf entnommen).


Völlig außen vor an diesem Abend, bis auf wenige Bemerkungen auf dem Podium, blieb die Bedeutung eines BGE im Gefüge der Demokratie. Das war symptomatisch, ist allerdings in der Grundeinkommensdiskussion selbst ein Schwachpunkt. Schon als ich den Begriff Staatsbürger zu Beginn einführte, um von dort aus das BGE herzuleiten, wurde deutlich, wie über Demokratie gedacht wurde. Hier war es wieder Christoph Butterwegge, der sich auszeichnete. Obwohl ich deutlich machte, dass ein BGE alle Staatsbürger und Menschen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland erhalten könnten (hier muss dann geklärt werden, welche Aufenthaltsstatus vorgesehen sind), warf er mir vor, dass dies ausgrenzend sei. Wenn schon, dann müssten alle Wohnbürger einbezogen werden. Leider gab es keine Möglichkeit, diesen Punkt weiter zu klären, dabei wäre es wichtig gewesen. Mir ging es darum deutlich zu machen, dass ein Gemeinwesen von denen getragen werden muss, die Träger aller Rechte sind, das sind aber nur die Staatsbürger, nicht die Wohnbürger. Wohnbürger müssen die politische Ordnung und die damit verbundene Rechtsordnung nur anerkennen, sie müssen sie aber nicht tragen und verantworten. Das ist überall so, wo es politische Gemeinwesen gibt, keine Gemeinwesen ohne Unterscheidung zwischen Angehörigen und nicht Angehörigen. Ein BGE würde also, wenn es am Status festgemacht würde, genau das Solidarband stärken, das heute schon unerlässlich ist dafür, die Staatsbürger als tragendes Fundament auch im System sozialer Sicherung anzuerkennen. Hier geht es unmittelbar um das Verhältnis von Demokratie und Selbstbestimmung im Gemeinwesen.

Sascha Liebermann

„Hart aber fair“ – Zur „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf

In der Sendung Hart aber fair ging es letzte Woche um wichtige Frage unseres Zusammenlebens. Welche Möglichkeiten benötigen Eltern, um darüber zu befinden, wie sie sich der Aufgabe Elternschaft stellen wollen. Der Titel der Sendung war entsprechend: „Kitastreik als Härtetest: Passen Job und Familie wirklich zusammen?“. Damit ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie es heute harmonisierend ausgedrückt wird, aufgeworfen. Einzig Maria Steuer und Heinrich Wefing bezogen hier eindeutig Position, wenngleich nur Frau Steuer offensichtlich Konsequenzen aus der Unvereinbarkeit zog und auf ihr berufliches Engagement eine Weile verzichtete. Sie war die einzige, die klar dafür plädierte, dass Mütter – für Väter müsste es genauso gelten – länger zuhause bleiben können sollten. Sie fand die heutige Entwicklung bedenklich, nicht nur die Fremdbetreuung schon früh einsetzen zu lassen (Stichwort U3) und die Betreuungszeiten auch auf die Nacht auszuweiten. Überhaupt dem Berufsleben ein solch großes Gewicht einzuräumen, dass Familie hinter ihm zurückzustehen habe, stellte sie in Frage. Ihr gegenüber, wenn man es so sehen will, ist die Position von Bundesministerin Manuela Schwesig zu verorten, die mit verschiedenen Vorschlägen schon an die Öffentlichkeit getreten ist und als eindeutige Verfechterin der „Alles ist möglich-Lüge“ zu verstehen ist. Allerdings gab sie an einer Stelle auf sich selbst bezogen zu erkennen, welche Folgen es für sie habe, wenn beide Eltern sich beruflich engagieren: Wenn man dann gemeinsam zuhause ist, soll es harmonisch sein, so ihre eigene Vorstellung davon. Wann bleibt dann Zeit für Streit und die ganz normalen alltäglichen Reibereien, die zum Familienleben dazugehören? Ist das der Preis der „Vereinbarkeit“, dass vorübergehende Disharmonien nicht mehr ausgehalten werden bzw. gar nicht mehr eintreten sollen? Auf ihrer Seite, wenn auch zugleich die Verhältnisse kritisierend, stand die Erziehern Zita van Dijk. Sie wies treffend darauf hin, dass es etliche Eltern gibt, die es sich nicht erlauben könnten zuhause zu bleiben – nicht einmal ein Elternteil. Deswegen seien Kitas gut und wichtig. Erzieher sei keine „Basteltanten“, ihre Verantwortung sei ungleich größer, womit sie sich gegen verächtliche Bemerkungen über ihren Beruf zu Recht verwahrte. In der Tat ist der Beruf des Erziehers ein verantwortungsvoller, die Ausbildung und auch das Ansehen sollten entsprechend sein. Abfällige Bemerkungen sagen etwas darüber, wie wir über Kinder denken. Über das Ziel hinaus schoß sie allerdings, indem sie durch ihre vehemente Verteidigung der Kitas die gegenwärtigen Missstände festschrieb – genau damit geriet ihre Verteidigung in die Schieflage. Sie verlor darüber vollkommen aus den Augen, dass Eltern nicht Bezugspersonen wie andere sind. Die Kinder haben an sie eine primäre Bindung, die mit nicht der zu anderen Personen vergleichbar ist. Selbst zwischen Mutter- und Vater-Bindung muss noch einmal unterschieden werden. Hier tendierte die engagierte Erzieherin dazu, kognitive Entwicklungen über- und affektive unterzubewerten. Sie verteidigte dabei allerdings den status quo, wenn sie vehement darauf hinwies, dass manche Eltern nicht anders könnten. Die Frage wäre doch, wie es ihnen möglich gemacht werden könnte, zuhause zu bleiben, wenn sie wollen. Maria Steuer hingegen führte aus, dass für sie die entscheidende Erfahrung, deretwegen sie sich gegen die Betreuung ihrer Tochter bei einer Tagesmutter entschied, die Reaktion ihres Kindes auf die bevorstehende Trennung gewesen sei. Da reagierte  Zita van Dijk fast schon beleidigt, als sei jede Entscheidung gegen eine Einrichtung eine persönliche Beleidigung des Erzieherberufs. Trennungen seien in jedem Alter schwierig, entgegnete sie, auch noch mit dem Eintritt in die Grundschule. Kinder die solche Erfahrungen schon früher gemacht hätten – durch die Kita -, kämen mit dem Übergang zur Schule besser klar. Nun, hierzu könnte manches gesagt werden, ich möchte es auf einen Punkt beschränken. Es ist kein Zufall, dass Kinder etwa mit dreieinhalb bis viereinhalb Jahren gerne in den Kindergarten gehen und Schließungstage gar nicht begrüßen. Vorher tun sie dies nur, wenn die Eltern es wollen. Hört man Eltern darüber reden, dass ihr 15 Monate oder zwei Jahre altes Kind gerne gehe, dann ist dies vor allem eine Deutung der Eltern, nicht aber eine Haltung des Kindes, die sich darin artikuliert. Noch im Alter von drei Jahren sind Auskünfte von Kindern, wie sie zu einer Sache stehen, schwankend, so dass die Frage danach, ob sie in den Kindergarten gehen wollen, in einem Moment bejaht, im nächsten deutlich verneint wird. Kinder können sich, das wird häufig unterschätzt, mit vielem arrangieren, vor allem mit den Wünschen der Eltern, die sich freuen, wenn die Kinder „gerne“ in die Kita gehen. Wer wirklich will, dass sich Eltern unbefangen der Aufgabe Elternschaft stellen können wollen und dann entscheiden, wovon sie meinen, dass es das für sie Richtige ist, muss Ihnen ermöglichen, sich dieser Aufgabe frei von normativen Erwartungen zu stellen. Das geht nur dann, wenn das Zuhausebleiben genauso, auch finanziell, möglich ist wie Erwerbstätigkeit.

Wie mit früher Fremdbetreuung umzugehen wäre, dazu könnte eine andere Haltung der Kitas beitragen: Wenn Kindertagesstätten nicht einfach als Dienstleistungen verstanden werden, bei denen Eltern Betreuungszeiten einkaufen, sondern als Einrichtungen die auf der Grundlage einer professionalisierten Haltung darüber befinden, zu welchen Bedingungen (Betreuungszeiten und -umfang) sie Kinder aufnehmen, wäre die Lage erheblich anders. Entsprechend müssten Anfragen auch abgelehnt werden können, wenn die Einrichtung den Eindruck hätte, dass Eltern Verantwortung abgeben wollen oder sich über die Folgen zu früher und zu umfangreicher Fremdbetreuung nicht im Klaren sind. Diese Diskussion wird gegenwärtig allerdings kaum geführt, weil der Kita-Ausbau vor allem arbeitsmarkt- und bildungspolitisch motiviert ist, sich aber nicht sich an den Kindern ausrichtet. Das ist schon an den Betreuungszeiten erkennbar.

Wer früher Eindruck gewonnen haben sollte, dass die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das sogenannte traditionelle Familienbild vertrete, der schaue sich das Kurzinterview im Rahmen dieser „Hart aber fair“-Sendung an. Man sei zwar „nie am richtigen Ort“, sagte sie, meint aber, sie habe darunter mehr gelitten als ihre Tochter, wenn sie nicht zuhause sein konnte. Das klingt nach Rationalisierung, denn, wer weiß schon, was in einem Kind in den ersten Lebensjahren vorgeht. Es bedarf ungleich mehr der Eltern, insbesondere der Mutter, als umgekehrt. Kristian Schröder führte als Grund dafür, weshalb sie zehn bzw. acht Wochen nach Geburt ihrer Töchter wieder ins Ministeramt bzw. das Bundestagsmandat zurückkehrte, an, dass sie keine Elternzeit nehmen konnte. In diesen Positionen stehen sie einem nicht zu. Nun, sie hätte die Positionen aufgeben können, das mag für sie subjektiv keine Alternative gewesen sein, als Alternative bestand sie dennoch. Wenn sie in der Folge sagte, es müsse doch möglich sein, „eins, zwei, drei Jahre“ einen Gang beruflich runterzuschalten, um mehr Zeit zu haben, muss man staunen. Glaubt sie ernsthaft, dass nach einem oder sogar drei Lebensjahren eines Kindes das berufliche Engagement wieder genauso intensiv sein könnte, wie zuvor, ohne die Zeit für Familie erheblich einzuschränken? Da ihr Mann ebenfalls beruflich stark engagiert ist, heißt das, beide haben wenig Zeit für die Kinder. Legt man eine Vollzeitbeschäftigung von acht Stunden am Tag zugrunde, rechnet Pendelzeiten hinzu, dann ist man neun Stunden tagsüber abwesend. Lässt man den Arbeitstag um acht Uhr beginnen, dann endet er um 17 Uhr. Wieviel bekommt man dann von den Kindern mit, bis sie ins Bett gehen? Dass als Ministerin oder Bundestagsabgeordnete die Arbeitszeiten so regelmäßig einggrenzbar sind, ist ein frommer Wunsch, nicht aber Realität. Ihr Bekenntnis zur Wahlfreiheit, ganz wie Frau Schwesig, sieht Familie ganz aus dem Blickwinkel eines alleinlebenden Erwachsenen, der keine hat. Denn Wahlfreiheit ist nur solange ein hehres Ziel, wenn sie die Folgen für andere berücksichtigt. Starkes berufliches Engagement bleibt aber für Familie nicht folgenlos, für die Kinder schon gar nicht (siehe z.B. hier und hier, ähnlich auch Bundesministerin Andreas Nahles im Interview; vergleichbare Haltungen bei allen Parteien auch in der Bundestagsdebatte zum Betreuungsgeld im Deutschen Bundestag).

An solchen Diskussionen wird einmal mehr deutlich, wie sehr wir in der Vorstellung festhängen, Erwerbstätigkeit müsse jeder Zeit das Maß der Lebensentscheidungen sein und dürfe nur kurzzeitig in den Hintergrund rücken. Für Familie „einen Gang“ herunterzuschalten wird dann schon als Zugeständnis betrachtet. Das soll nicht heißten, dass wir als Gemeinwesen vorschreiben sollten, wie Eltern damit umzugehen hätten. Wir sollten allerdings auch nicht so tun, als sei es für Kinder und ihre Entwicklung gleichgültig, wie die Entscheidungen ausfallen. Die Folgen davon hat im Zweifelsfall das Gemeinwesen zu tragen. Weil die Verantwortung groß ist, bedarf es eines Freiraums für Eltern, sich dieser Entscheidung zu stellen, ohne in eine Richtung gewiesen zu werden. Einmal mehr erweist sich ein Bedingungsloses Grundeinkommen hierfür als besonders angemessen.

Sascha Liebermann

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine schlechte und in sich widersprüchliche Idee“…

…schrieb Norbert Häring, der auch für das Handelsblatt tätig ist, am 11. März in seinem Blog über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer schon Beiträge zu wirtschaftspolitischen Fragen desselben Autors gelesen hat, wird sich über seine Auslassungen zum BGE wundern. Wie schnell in Schubladen gedacht, wie oberflächlich die Auseinandersetzung geführt wird, ist verblüffend. Der Unwille ist in jeder Zeile zu verspüren und zugleich macht er deutlich, weshalb das BGE es so schwer hat. Nicht die Finanzierungsfrage ist die Hürde, die es zu nehmen gilt, es ist unser Verhältnis dazu, was wir als Leistung verstehen, wie wir uns als Gemeinwesen begreifen und welche Stellung wir darin den Staatsbürgern einräumen.

Er schreibt zu Beginn:

„…Ich sehe den gemeinsamen Kern der verschiedenen Vorschläge für ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass jedem durch Geldtransfer ein auskömmliches Mindestmaß an Konsum und die Mittel für würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden soll – und zwar ohne Bedingungen. Alles vor dem Spiegelstrich finde ich erstrebenswert. Es wird auch in einem Sozialstaat wie dem unseren versucht umzusetzen. Dabei kann man sich streiten, ob die Umsetzung gut gemacht ist und ob die Transfers großzügig genug sind. Ich bin für mehr Großzügigkeit, sowohl bei der Höhe der Transfers, als auch bei den Bedingungen und der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen.“

Damit ist schon eröffnet, weshalb Häring wohl gegen das BGE sein wird – die Geister scheiden sich an der Bedingungslosigkeit. Sie macht gerade den Unterschied ums Ganze zum heutigen System sozialer Sicherung, das um das Erwerbsgebot und damit die Verpflichtung, Einkommen darüber zu erzielen, gebaut ist. Sicher, das BGE verschafft Kaufkraft, das ist wichtig. Gewichtiger noch ist jedoch der Modus der Bereitstellung: es geht darum, weshalb jemand etwas gilt, ob der Leistung oder um seiner selbst willen und um des Gemeinwesens willen. Letzteres ist, was das BGE leistet.

Großzügigkeit, wie der Autor es nennt, was sagt uns diese Haltung? Geht es in den Sicherungssystemen um mehr oder weniger Großzügigkeit? Wer das im Auge hat, denkt vor allem an die Einkommensleistung, also die Bereitstellung von Ersatzeinkommen. Ersatzeinkommen oder auch kompensatorische Einkommen für das Fehlen von Erwerbseinkommen bleiben all diese Leistungen, sofern sie nur dann gewährt werden, wenn der Einzelne zur Einkommenserzielung – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist. Diese Ersatzeinkommen senden damit aber ein Signal dahingehend, was reguläre, originäre, legitimierte Einkommen sind: Erwerbseinkommen eben. Wer daran nicht teilnimmt, fällt heraus und steht am Rand.

„Diejenigen, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintreten, haben eine andere Stoßrichtung. Ihnen geht es vor allem um die Bedingungslosigkeit. Aus gutem Grund ist das in der Bevölkerung bei weitem nicht konsensfähig. Daher ist meine Befürchtung, dass die Diskussion dem Ziel einer Verbesserung der Bedingungen für die Benachteiligten mehr schadet als nützt. Aber hier soll es nicht um das Strategische gehen, auch wenn ich mich des Verdachts nicht erwehren kann, dass Vorschläge wie der von Drogeriebaron Götz Werner, für ein bedingungsloses Grundeinkommen alle sonstigen staatlichen Transfers zu streichen, durchaus auch darauf abzielen, den Sozialstaat zu diskreditieren.“

In der Tat, die Bedingungslosigkeit im Sinne dessen, dass die Gewährung des BGE weder eine kompensatorische Leistung darstellt, noch Erwerbsstreben voraussetzt. Worin besteht der vermeintlich gute Grund, der die Bedingungslosigkeit nicht konsensfähig sein lässt? Wäre dieser Konsens einfach hinzunehmen oder durch Argumente darüber aufzuklären, dass er viel mit Vorurteilen oder verzerrten Wahrnehmungen unserer Lebensverhältnisse zu tun hat? Es gibt ja nun etliche gute Gründe für das BGE, anhand derer sich gerade zeigen lässt, wie sehr die heutigen Systeme sozialer Sicherung an unserer Lebenswirklichkeit vorbeigehen (verengter Arbeitsbegriff, Abwertung von Familie und bürgerschaftlichem Engagement usw.) – und damit an den Voraussetzungen der Demokratie (siehe hier und hier).

Befürchtungen sind ein schlechter Ratgeber, weil sie Möglichkeiten verstellen und im Alten verharren. Sie unterstellen denjenigen Unmündigkeit, die zu entscheiden haben (siehe hier, hier und hier). Über das BGE müssen die Bürger befinden, nicht diejenigen, die irgendetwas befürchten oder meinen, den Bürgern würde etwas vorgemacht oder sie würden gar über den Tisch gezogen. Was Norbert Häring von einem BGE befürchtet, ist die Realität der vergangenen Jahre, gegen die gerade ein BGE sich wendet. Seine Befürchtungen sind also nichts Zukünftiges, sie müssten etwas schon in der Vergangenheit Erfülltes sein. Es darf natürlich nicht an dem Hinweis darauf fehlen, dass manche, hier wird pauschal (zu Unrecht) auf Götz Werner verwiesen, der sich über die Jahre unterschiedlich dazu geäußert hat, ob das BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen soll oder nicht. Warum wird hier nicht differenziert argumentiert?

„Warum halte ich die Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens für zu Recht nicht konsensfähig?“

Zuvor hieß es noch, das BGE sei nicht konsensfähig, hier nun hält es der Autor für nicht konsensfähig, das sind zwei Paar Schuh. Während er zuvor noch andere dafür vereinnahmt hat, seine eigene Position zu stärken, ohne zu wissen, wie sie tatsächlich dazu stehen, ist er hier nun vorsichtiger.

„Die Idee vereint zwei extreme und widersprüchliche gesellschaftsphilosophische Strömungen: Sie ist libertär-individualistisch, indem sie das Recht des Individuums auf die Verfolgung seiner Ideale, Ziele, Wünsche und Launen ganz nach oben stellt; über die Zwänge der Daseinsvorsorge und über die Wünsche derer, die für einen sorgen.“

Zwar gibt es diese Position in der Debatte, sie kann aber nicht auf die Idee im Ganzen umgeschlagen werden. Das BGE ist nicht individualistisch, auch wenn manche das meinen. Bedenkt man, dass ein Gemeinwesen von Bürgern es sich gewährt, damit alle allen, was sowohl das Individuum fördert und in seiner Bedeutung anerkennt zugleich jedoch Ausdruck von Solidarität ist, kann die Deutung, ein BGE sei individualistisch nur als Verkürzung betrachtet werden. Individuum und Gemeinwesen sind zwei Momente eines Ganzen, das eine steht nicht über dem anderen. Es deutet sich mit dieser Verkürzung allerdings ein Einwand an, der folgenreich ist, dass nämlich das Individuum sich gegen die Gemeinschaft wendet, die Gemeinschaft davor geschützt werden müsse. Darüber hinaus wird suggeriert, dass ein BGE nicht dem Gedanken der Daseinsvorsorge entspreche und letztlich darauf hinauslaufe, die einen für die anderen bezahlen zu lassen. Norbert Häring ist nicht der erste, der diese Zuspitzung vornimmt, die erst durch die Zuspitzung wie ein vermeintlicher Widerspruch erscheint. Vergleichbar wird hier und hier argumentiert. Würde er den Blick weiten und die Leistungen anerkennen, die in anderen Formen erbracht werden (Familie, bürgerschaftliches Engagement), könnte er zu seinem Schluß nicht kommen.

Wie fährt er fort?

„Gleichzeitig postuliert sie eine unbedingte Verpflichtung der Gemeinschaft, für alle Individuen großzügig zu sorgen. Da jedoch die Gemeinschaft wiederum aus Individuen besteht, beinhaltet das die Verpflichtung all derer, die mehr als das Grundeinkommen haben, einen Teil, wahrscheinlich einen beträchtlichen Teil, ihres Einkommens an andere Individuen abzugeben. Weil das jedoch eine Einschränkung der individuellen Freiheit ist, beißen sich an dieser Stelle extremer Individualismus und extremes Sozialstaatsdenken. Der Gegenentwurf sind die vielen Formen des unterschiedlich stark ausgeprägten Einer für alle – alle für Einen, die wir in realen Gesellschaften beobachten und die als Einzige funktionieren.“

Das kommt einem doch bekannt vor und entspricht einer Haltung, die sich quer durch alle bekannten politischen Lager und zahlreiche intellektuelle Positionen findet. Es kann als Kostgänger-Argument bezeichnet werden. Für ungerecht hält Häring das BGE, weil diejenigen, die mehr als es beziehen, von ihrem Teil an die anderen, die nur BGE beziehen, abgeben müssen. Diese Betrachtung ist schon schief, denn nicht geben die einen an die anderen ab, sondern an das Gemeinwesen, das wiederum eine Aufgabe wahrnimmt, für die seine Bürger sich entschieden haben. Häring lässt in seiner Argumentation eine Prämisse mitlaufen, die nicht weiter ausgeführt wird: dass nämlich Leistung nur darin besteht, Wertschöpfung zu erzeugen, die dann in Gestalt von Geld als Einkommen verteilt werden kann. Dass Erwerbstätige wiederum von Leistungen anderer abhängen, die in nicht erwerbsförmigem Engagement erbracht werden, wird schlicht übergangen (Familie, Ehrenamt, Loyalität der Bürger). Einer für alle – alle für Einen, das ist für ihn die Logik der „Arbeitsgesellschaft“, nicht jedoch der Gemeinschaft von Staatsbürgern, wie sie in unserer politischen Ordnung zum Ausdruck kommt.

Wie fährt er fort?

„Ohne den extremen und widersprüchlichen Libertär-Individualismus, der in jeder Bedingung für ein Geschenk der sorgenden Gemeinschaft eine Entwürdigung des Individuums erblickt, macht es wenig Sinn, sich lange zu streiten, ob und wie ein Grundeinkommen in dieser oder jener Höhe finanzierbar wäre. Wir sind mit Hartz IV weit weg von Bedingungslosigkeit und von großzügig. Kämpfen wir dafür, die Bedingungen zu lockern, Kontrollen nur in einer Weise und in einem Maß durchzuführen, die mit der Würde der Kontrollierten vereinbar sind, und die Unterstützungszahlungen zu erhöhen. Dann sehen wir schon, was finanzierbar, und wichtiger, was politisch durchsetzbar ist.“

Für diese Passage verweise ich auf meinen älteren Kommentar zu einer ähnlichen Haltung. Häring legt sich zurecht, wie es passt, wenn er auf den „Libertär-Individualismus“ verweist. Der demokratischen politischen Verfasstheit eines Gemeinwesens entspricht es gerade nicht, für ein Mindestmaß an Existenzsicherung Leistungsbedingungen aufzuerlegen, die wiederum nur die Leistung in Erwerbstätigkeit meint, alles andere hingegen zur Privatangelegenheit zu erklären, obwohl das Gemeinwesen darauf ebenso angewiesen ist.

„Ich habe behauptet, dass nur die Zwischenlösungen funktionieren, die die gegenseitigen Ansprüche von Gesellschaft und Individuen irgendwie austarieren.“

Nun, das tut das BGE ja gerade, sofern der Blick von der „Arbeitsgesellschaft“ auf das politische Gemeinwesen gerichtet wird, in dem sich jeder fragen muss, was er geben kann – auf einer Basis, die keinen Weg bevorzugt im Unterschied zu heute.

„Zur Begründung, stellen Sie sich vor, eine Bootsbesatzung mit Passagieren strandet auf einer einsamen Insel. Material und Werkzeug sind auskömmlich vorhanden, Nahrungsmittel ebenfalls, aber es gibt durchaus Gefahren und Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist leicht zu sehen, dass ein radikales Jeder-für-sich kein gutes Arrangement wäre, um aus dieser Situation das Beste zu machen.“

Woher rührt der Unwille, die zwei Seiten des BGEs ins Auge zu fassen? Ein BGE vereint Individualförderung und Solidargemeinschaft, weil es ja gerade dem Individuum deutlich macht, dass es ohne die Gemeinschaft nicht bestehen kann. Dass also kollektive Herausforderungen gemeinsam nur bewältigt werden können, daran ändert ein BGE gar nichts, es macht sie umso deutlicher. Bei allen libertären Denktraditionen, die es gibt, ist es schlicht eine Diskussionsverweigerung, wenn Häring das BGE auf sie reduziert. Angesichts der zahlreichen, leicht auffindbaren Veröffentlichungen zur Sache muss man sich über diese Einseitigkeit wundern.

„Aber auch das Pendant zum bedingungslosen Grundeinkommen wäre sicherlich das Letzte, worauf sich die Schiffbrüchigen ausdrücklich oder implizit einigen würden. Sie kennen sich kaum. Selbst wenn sie davon ausgehen, dass die meisten kooperativ und gutwillig sind. Warum sollen sie den Egomanen oder sonstigen Soziopathen, die in unbekannter Anzahl unter ihnen sind, das Signal geben: „Egal was ihr tut: alle anderen geben euch genug von dem ab, was sie haben, dass ihr davon gut leben könnt.“

Das Gemeinwesen an der Ausnahme ausrichten, nicht an der Regel? Sind die „Soziopathen“ nicht in diesem Gemeinwesen aufgewachsen und müssen wir uns dann nicht fragen, was schief gegangen ist? Wo solche Phänomene auftreten, sind sie heute meist leicht zu erklären, ein Blick in die Lebensgeschichte reicht dazu aus. Wie so viele vor ihm beschwört Häring hier ein Problem herauf, das es so nicht gibt. Ein Popanz wird aufgebaut, dem die Empirie fehlt. Wo nun in der Tat die Fortexistenz des Gemeinwesens in Gefahr gerät, ist die Solidargemeinschaft aufgerufen zu handeln. Geht die Gefahr heute nicht vielmehr von dem weltfremden System sozialer Sicherung aus, von dem wir bislang meinen, dass es gerecht sei? Drängt es nicht die Bürger in eine bestimmte Richtung, wenn Erwerbstätigkeit als einziger, herausragender Beitrag betrachtet wird? Wertet dies nicht alle anderen Beiträge herab und vor allem: degradiert es die Würde nicht, wenn diese nur am Beitrag gemessen wird und nicht an der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen?

„Nur wenn die Gemeinschaft etwas von den Individuen erwarten und verlangen kann und gleichzeitig die Individuen etwas von der Gemeinschaft erwarten können, wird die Inselgemeinschaft florieren.“

Erwarten ist nicht mit Erzwingen gleichzusetzen. Zu fragen ist ebenso, was die „Gemeinschaft“ denn erwartet, erwarten soll und will – an den Erwartungen bestimmt sich ihr Selbstverständnis. Leistungsbereitschaft, tatkräftiges Engagement, Solidarität und Loyalität sind gerade nicht erzwingbar. So klug sind wir bislang gewesen, nicht auf Zwang zu setzen, wie ein Blick in das Grundgesetz zeigt. Es ist ja gerade der Druck, der durch die Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld aufgebaut werden kann, der der Haltung der politischen Grundordnung entgegensteht.

„Wer sich zutraut, junge Menschen zu gesellschaftsfähigen Wesen aufzuziehen, indem er ihnen beibringt, dass die Familie und jede andere Form von Gemeinschaft nur dafür da sind, ihnen ein gutes Leben zu ermöglichen, ohne je etwas dafür erwarten zu dürfen, der möge es versuchen.“

Was hat das mit dem BGE zu tun? Härings Popanz setzt sich fort, das BGE geht im so gegen den Strich, dass er sich auf die Argumente dafür nicht einlassen kann. Der entscheidende Modus der Kooperation in Familien ist nicht Zwang, sondern Vertrauen und Zuwendung, sofern aus Kindern einmal selbstdenkende und selbstbestimmungsfähige Erwachsene werden sollen. Gerade aus dieser Erfahrung erwächst dann die Haltung, wie sehr das eigene Wohlergehen davon abhängt, dass andere einen so anerkennen, wie man ist und folglich ich auch andere so anerkennen muss, wie sie sind, solange sie sich nicht gegen das Gemeinwesen als solches richten. Wiederum geht Häring über all das Engagement hinweg, das wir heute jenseits von Erwerbstätigkeit vorfinden und dass eben zeigt, wie wichtig es Menschen ist, beizutragen – aber in der ihnen gemäßen Form.

„Man kann lange und gut darüber streiten, was genau die Gesellschaft von den Individuen erwartet und wie sie deren Leistungen honoriert.“

In unserer Demokratie ist dieser Streit grundsätzlich entschieden, Loyalität ist unerlässlich, die Grundrechte gelten bedingungslos und sind mit keiner sanktionierbaren Gegenleistung verbunden. Genau diese Leistungen werden gerade nicht honoriert, sondern selbstverständlich erwartet, sie sind Voraussetzung dafür, dass ein Gemeinwesen fortbestehen kann. Innerhalb dieses Rahmens kann gestritten werden, will man ihn verlassen, muss zuvor die Demokratie aufgegeben werden. Dass nun der gegenwärtige Sozialstaat mit seinen Ersatzleistungssystemen gerade dieser Verfasstheit der politischen Ordnung nicht entspricht, sagt viel über unser Selbstverständnis aus.

„Aber diesen notwendigen Streit kann man nicht darüber kurzschließen, dass man jedem eine gewisse Summe Geld gibt, und so tut, als wären die Probleme damit erledigt.“

Wer sagt, dass „die Probleme“ damit erledigt seien? Etliche allerdings würden in anderem Licht erscheinen.

„Deswegen wird es immer noch ungerecht sein, dass die Frauen, die Kinder in Kindergärten betreuen oder Alte und Kranke pflegen, nur einen Bruchteil dessen verdienen, was die Männer mit nach Hause nehmen, die Finanzgeschäfte von fragwürdigem gesellschaftlichen Wert einfädeln. Wenn man will, dass die Gesellschaft bestimmte Tätigkeiten und Leistungen besser honoriert, muss man dafür eintreten, dass die Gesellschaft diese Leistungen und Tätigkeiten besser honoriert. Daran führt kein bedingungsloses Grundeinkommen vorbei.“

Was soll man dazu sagen? Das eine hat mit dem anderen nur mittelbar zu tun. Das BGE öffnet gerade den Blick auf die Tätigkeiten, von denen wir genauso leben, die wir aber in keiner Weise honorieren, gleichwohl jedoch in Anspruch nehmen. Dass mit einem BGE dann mittelbar die Verhandlungsbedingungen andere sind, um den von Häring aufgezeigten Missstand zu verändern, stimmt – das sieht er jedoch gar nicht.

Sascha Liebermann

„Das tätige Leben – heute und morgen“…

…darauf wagt der Historiker Jürgen Kocka einen Blick im Debattenmagazin Berliner Republik(Jubiläumsausgabe). Er hebt mit einer Feststellung an, die bemerkenswert und vielsagend ist:

„Unsere Gesellschaft hört nicht auf, eine Arbeitsgesellschaft zu sein. Die Arbeit ist ihr nicht ausgegangen, wie namhafte Sozialwissenschaftler vor ein paar Jahren prophezeiten: Noch nie haben prozentual so viele Deutsche Erwerbsarbeit geleistet wie heute. Nach wie vor beruhen wirtschaftliche Leistungskraft, sozialer Zusammenhalt, kulturelle Orientierung und politischer Einfluss in hohem Maße auf Erwerbsarbeit. Aber die Arbeitsgesellschaft ändert sich grundlegend, in zumindest drei wichtigen Hinsichten…“

In der Tat war die These vom „Ende der Arbeit“ vorschnell und unpräzise. Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass ein Blick auf die Entwicklung des Arbeitsvolumens einen zu solchen Überlegungen führen konnte und kann. Denn, bei aller Zunahme der Erwerbstätigen, die auch Kocka offenbar für bemerkenswert hält, hat das Arbeitsvolumen kaum zugenommen, es verteilt sich also nur auf mehr Köpfe. Die Gründe für die deutsche Entwicklung sind nicht so klar (siehe „Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“ und „Irre Beschäftigungseffekte, wirklich tolles Land…“).

Die Behauptung, dass „wirtschaftliche Leistungskraft, sozialer Zusammenhalt, kulturelle Orientierung und politischer Einfluß“ in hohem Maße auf Erwerbsarbeit beruhen, ist erstaunlich. Zwar wird immer wieder behauptet, dass Erwerbsarbeit für den sozialen Zusammenhalt wichtig sei, doch spricht nichts dafür, dass dies in einem fundamentalen Sinne tatsächlich so ist. Sie hat zwar ihren Ort und ihre Bedeutung für unser Gemeinwesen. Der Zusammenhalt, den sie stiftet, ist aber keiner, der sich auf die Person als ganze richtet, die um ihrer selbst willen anerkannt würde, sondern nur auf sie als Mitarbeiter insofern, als sie der Erledigung einer Aufgabe dient. Im Erwerbsverhältnis ist der Einzelne gerade deswegen austauschbar, weil er nicht um seiner selbst willen wirkt, es geht um eine Aufgabe oder Sache, für die und nur in Relation zu der er wirken soll. Wo er das nicht mehr angemessen kann, muss er ersetzt werden. Das ist weder unmenschlich, noch Ausdruck von Kälte oder Sinnentleerung, wie manchmal zu lesen ist, sondern für eine arbeitsteilige Aufgabenbewältigung unerlässlich. Die Würde der Person ist dadurch nicht in Frage gestellt, weil sie diese Würde von sich aus hat und nicht erst durch Erwerbsarbeit erlangt (siehe hier und hier). Die Würde erfährt der Einzelne an anderen Orten, wo es auch tatsächlich um ihn um seiner selbst willen geht: in Familie und Gemeinwesen. Im Erwerbsleben wird die Würde erst dann virulent, wenn sie nicht geachtet oder der Zweck, dem ein Mitarbeiter dient, mit der Würde und damit den Grundlagen der politischen Ordnung kollidiert. Wenn Kocka feststellt, dass politischer Einfluss in hohem Maße auf Erwerbsarbeit beruhe, wäre das gerade problematisch – würde indes erklären, weshalb Tätigkeitsfelder jenseits von Erwerbsarbeit als Privatvergnügen betrachtet werden.

In einer späteren Passage schreibt Kocka:

„…Vieles von dem, was im 19. und frühen 20. Jahrhundert vornehmlich von Frauen im Haus erledigt wurde, ist zum Gegenstand von Erwerbsarbeit oder zur Aufgabe sozialstaatlicher Träger geworden. Der Rückgang der durchschnittlichen Kinderzahl hat die familiären und häuslichen Aufgaben stark reduziert. Die schnell ansteigende Frauenerwerbsarbeit ist teils Antrieb, teils Folge dieser Entwicklung…“

In der Allgemeinheit, in der er schreibt, wird man dem Autor leicht zustimmen können, doch wie ist es genau zu verstehen? Ist es tatsächlich so, dass die Aufgaben, die mit Familie einhergehen, heute weniger vereinnahmend sind? Was durch die Nutzung moderner Haushaltsgeräte oder die Übertragung von Aufgaben an Dienstleister an Zeit gewonnen wird, weil sie nicht mehr mit aufwendigen manuellen Tätigkeiten verbracht werden muss, ist Zeit, die frei wird, um sie den Kindern zu schenken. Sie ist damit sogleich wieder vereinnahmt für eine andere Aufgabe. Denn unsere Lebensverhältnisse verlangen dem Einzelnen heute eine individuierte Lebensführung ab, d.h. es gibt keine traditionelle Antwort mehr auf die Frage nach dem Sinn des eigenen Lebens, die den heutigen Lebensverhältnissen gemäß wäre. Deswegen ist auch die inviduierte Zuwendung zu den Kindern von so großer Bedeutung und zeitaufwendiger, als es traditionale Zuwendung war, denn diese individuierte Zuwendung fördert die Individuierung der Kinder wiederum und schafft damit die Grundlage für eine autonome Lebensführung. Diesen Wandel ernst genommen wird die Rede von der Arbeitsgesellschaft in ihrer Unangemessenheit noch deutlicher, weil sie für Familie gerade nicht den Raum lässt und ihn auch nicht schafft, den sie bräuchte, um sich diesen Herausforderungen zu stellen (siehe„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „…wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann…“)

Gegen Ende heißt es dann:

„…In dem Maße, in dem die Erwerbsarbeit stärker durch nicht-marktbezogene Arbeit ergänzt und mit dieser verknüpft wird, eröffnet sich auch ein inhaltsreicheres Verständnis der Arbeitsgesellschaft. Eine Arbeitsgesellschaft neuer Art, die der Erwerbsarbeit weiterhin einen zentralen Stellenwert einräumt, zugleich aber von menschlicher Arbeit anderer Qualität ebenfalls lebt: eine Arbeitsgesellschaft über die reine Erwerbsarbeit hinaus? Eine „Tätigkeitsgesellschaft“, wie Ralf Dahrendorf es formulierte? Eine Arbeitsgesellschaft, die zugleich Bürgergesellschaft (Bürger im Sinne von citizen) ist und gerade nicht in der Logik des Kapitalismus aufgeht? Vielleicht ist dies das zentrale Merkmal der gegenwärtigen Situation – und eine Chance für die Zukunft…“

Hier, erst gegen Ende, eröffnet der Beitrag den Ausblick darauf, etwas anderes zu sein als eine Arbeitsgesellschaft und verharrt doch zugleich in ihren Grenzen. Der Begriff „Arbeitsgesellschaft“ ist für unsere Lebensverhältnisse unangemessen und geht an ihren Fundamenten vorbei. Schon heute hinkt unser Selbstverständnis der tatsächlichen politischen Ordnung hinterher. Was uns zusammenhält, ist nicht die Arbeitsgesellschaft, es ist die politische Gemeinschaft – das mag uns nicht klar sein, ist jedoch die Realität.

Sascha Liebermann

„Papa, trau‘ Dich!“

So lautete der Titel der „Story im Ersten“ am 19. Januar. Die Sendung beschäftigte sich damit, wie Väter heute mit der Herausforderung Elternschaft umgehen. Begleitet wurden Väter, die Elternzeit nahmen – manche kürzer, manche länger – und von ihren Erfahrungen berichteten. Das hätte die Chance geboten, mehr darüber herauszufinden, wie Väter das Hin- und Hergerissensein zwischen Beruf und Familie erleben. Ansatzweise geschieht das auch, so werden zwei Väter porträtiert, die „nur“ noch halbtags berufstätig sind, um nachmittags für ihre Kinder da zu sein. Einer berichtet darüber, dass er erst seit Aufgabe seiner leitenden Funktion realisiert hat, wie stark der Druck zuvor war und wie wenig er von seiner Tochter mitbekommen hatte. Beider Frauen allerdings arbeiten Vollzeit, die „traditionelle“ Aufteilung wird also einfach umgedreht und kein Blick daruf geworfen, wie ein Familienleben aussehen könnte, für das sich beide mehr Zeit nehmen. So ist am Film ein Widerspruch erfahrbar, der leider nicht weiter filmisch aufgenommen wird. Dass es keine „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf gibt, wie der prägnante Titel eines Buches „Die Alles ist möglich-Lüge“ es auf den Punkt bringt.

Siehe auch KannMannFrau von Gabriele von Moers und „Superfrauen, Supermütter, Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Sascha Liebermann

„Muss ja irgendwie gehen. Wanderarbeit in Deutschland“

Ein in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckter Beitrag macht einmal mehr deutlich, welche Alternativen ein Bedingungsloses Grundeinkommen auch für strukturschwache Regionen böte. Statt tage- oder wochenlanger Abwesenheit von Familie und Freunden, wie es im Artikel beschrieben wird, schüfe ein BGE die Möglichkeit, am Wohnort zu bleiben und dort etwas auf die Beine zu stellen.

Betreuungsgeld setzt „falsche Anreize“,…

…diese Meldung ging in den letzten Tagen durch die Medien z.B. in der tagesschau, Welt online, FAZ online, Tagesspiegel, Nachdenkseiten und vielen. Einen Auszug aus dem Bericht finden Sie hier.

Es ist erstaunlich, wie einmütig sich die Kritiker des Betreuungsgelds auf die Studie beziehen, ohne einmal innezuhalten. Nachfolgend sei eine Passage aus dem Tagesspiegel zitiert, er über die Studie berichtet:

„…Das Betreuungsgeld erweise sich als besonders attraktiv für Familien, „die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben“…Wie oft in der Sozialforschung: Ja – aber. Entkleidet man die Studie ihres wissenschaftlichen Beiwerks, erweist sich vieles als Binsenweisheit. Niedriger Bildungsabschluss, prekäre Jobs und Migrationshintergrund lassen sich auf einen schlichten Nenner bringen: Solche Eltern sind selten reich. Für ihre Haushaltskasse sind 150 Euro pro Kind viel. Für Bessergestellte liefert die gleiche Summe naturgemäß nicht das Hauptmotiv, ihr Kleinkind daheim zu behalten – oder sie geben es nur sehr ungern zu…“

Könnte die „Binsenweisheit“ auch ein Binsenvorurteil sein? In dieser Passage fällt die ausschließlich, wenn man so will, materialistische Deutung auf, sich gegen frühe Fremdbetreuung zu entscheiden, nach dem Motto: „Wo es Geld gibt, das ich nicht habe, greife ich zu.“ Diese Entscheidung von Eltern mit einer „geringen Erwerbsbeteilgung“, einer „gewissen Bildungsferne“ und „Migrationshintergrund“ könnte ebenso anders erklärt werden. Gerade, wo Geld knapp ist, erlaubt das Betreuungsgeld den Eltern nun, zu tun, was sie sonst nicht tun könnten – aber vielleicht schon lange tun wollten: sich selbst um ihre Kinder zu kümmern. Das Betreuungsgeld wird höchstens bis zum 36 Lebensmonat gezahlt, es geht hier also um kleine Kinder, die noch nicht einmal reif für den Kindergarten sind. In den Medien spielt die Entscheidung für das Zuhausebleiben keine Rolle, obwohl die Befunde der Bindungsforschung, was die U3-Betreuung angeht, in eine andere Richtung weisen, als es die vorbehaltlose Befüwortung, die den Ausbau trägt, wahrhaben will. Exemplarisch sei hier auf zwei Veröffentlichungen vewiesen, ein Interview mit Lieselotte Ahnert “Das bedeutet für Kinder Stress” und ein Interview mit Karl-Heinz Brisch “Das Krippenrisiko”.

Für die Entscheidung der Eltern bzw. eines Elternteils, zuhause zu bleiben, muss noch eine weiterer Aspekt in Betracht gezogen werden. In den von der Studie untersuchten Milieus ist der Stellenwert von Erwerbstätigkeit für Frauen womöglich nicht so stark mit der Sinnfrage für das eigene Leben verbunden, wie es für andere Milieus, besonders stark unter Akademikern, der Fall ist. Während unter Akademikern das Zuhausebleiben zunehmend eher negativ besetzt ist, gilt das für andere Milieus, vor allem traditionalere, nicht ohne weiteres.

Eine weitere Passage aus dem Tagesspiegel macht auf eine methodische Schwäche statistischer Studien aufmerksam. In der Studie wurden Eltern befragt, dabei wurde offenbar – so klingt es nachfolgend – standardisiert vorgegangen und mit statistischen Verfahren ausgewertet. Dabei treten folgende Probleme auf:

„…Außerdem tut sich Statistik oft schwer mit der klaren Unterscheidung von Ursache und Wirkung. Die gleiche Elterngruppe, die in der Dortmunder Studie auf das Betreuungsgeld schwört, findet nach dieser aber auch schwerer einen Betreuungsplatz. Ob zuerst der Frust kam oder sofort der Blick aufs Konto, ist aus den Daten aber nicht ablesbar. Insgesamt nannten 13 Prozent aller Befragten das Geld als Motiv gegen die Kita – was mit den 87 Prozent anderen war, bleibt in den vorliegenden Tabellen ebenfalls unklar.“

Die Frage, die statistische Studien nicht beantworten können, ist, wie hängen die drei genannten Merkmale (siehe oben) denn nun genau miteinander zusammen? Da nur Korrelationen festgestellt werden, der sinnlogische Zusammenhang jedoch nicht konkret bestimmt werden kann, wäre zumindest Vorsicht angebracht, vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Ebenso schwer, wenn nicht noch schwerer, wiegt die Qualität der Daten. Standardisierte Befragungen erlauben keinen Einblick in die Prozesse der Entscheidungsfindung und ihrer Deutung durch die handelnden Individuen selbst (einen Einblick in das Problem erlaubt der am Ende des Berichtsauszugs abgedruckte Fragebogen). Erst auf der Basis solcher Daten, die das erlauben, wie z.B. nicht-standardisierten offenen Interviews, kann man in Erfahrung bringen, worin handlungsleitende Überzeugungen bestehen, die wie ein innerer Kompass Entscheidungsprozesse leiten, ohne dass sie den Individuen bewusst wären (siehe auch hier).

Abgesehen von den methodischen Anmerkungen zur Deutung der Entscheidung von Eltern und zur Datenbasis, fällt in der Berichterstattung eines besonders auf. Sich gegen frühe Fremdbetreuung zu entscheiden, wird vor allem als Problem betrachtet, nicht aber als Ausdruck eines klaren Empfindens für den Vorrang von Familie vor Erwerbstätigkeit. Das muss dann nicht verwundern, wenn es ohnehin nur, wie auf S. 3 der Studie zu lesen ist, um die Bekämpfung sozialer Ungleichheit durch Bildung geht. Was zählt da schon die Eigendynamik von Familie.

Siehe auch „Europas K(r)ampf mit den Babys“

Update: Siehe auch „Ein Fall von Tendenzforschung“ in der FAZ.

Europas K(r)ampf mit den Babys

Sascha Lieberman

„Einkommen ohne Grund“ – Lukas Rühlis Argumente gegen das Bedingungslose Grundeinkommen oder doch bloß sein Standpunkt?

Vor einigen Wochen hat Lukas Rühli, Avenir Suisse, eine kleine Studie zum Bedingungslosen Grundeinkommen vorgelegt („Einkommen ohne Grund“). Sie reagiert auf die Schweizer Debatte um die erfolgreiche Volksinitiative. Er spießt darin manche These von Befürwortern auf – durchaus zurecht, wenngleich man sich Quellenverweise wünschen würde sowohl für Thesen der Befürworter (darauf hat Enno Schmidt hingewiesen), als auch für die vermeintlich eindeutigen und klaren Behauptungen von Rühli selbst. Eine These mancher BGE-Befürworter ist z. B., dass das Arbeitsvolumen seit langem stetig sinke, weiter sinken werde und das für alle Länder gelte. Deswegen sei ein BGE nötig. Nicht nur ist aber die These zum Arbeitsvolumen strittig, ihre Verknüpfung mit dem BGE ist nicht einmal notwendig, man könnte sogar sagen, sie verstellt den Blick. Die Strittigkeit darüber, wie es sich mit dem Arbeitsvolumen verhält, ist nicht dadurch aufzuheben, dass auf Studien verwiesen wird, die Mutmaßungen über zukünftige Entwicklungen (siehe auch hier) über weitere Automatisierung anstellen. Sie bleiben Mutmaßungen. Verstellt indes wird der Blick auf das BGE durch seine Verknüpfung mit der Entwicklung des Arbeitsvolumens. Dadurch erhält es den Status einer Hilfsmaßnahme. Das BGE bliebe somit eine Reaktion auf einen Missstand am Arbeitsmarkt. Wer das ernst nimmt, müsste sofort dann wieder für eine Abschaffung des BGE plädieren, wenn dieser Missstand aufgehoben wäre, wie es durch die demographische Entwicklung statistisch gesehen der Fall sein könnte – solche Prognosen gibt es z.B. für Deutschland.

Abgesehen von bedenkenswerten Anmerkungen fußen viele Ausführungen in der Broschüre auf bestimmten Annahmen. Sie führen dazu, dass der Blick nur auf das fällt, was in die Annahmen hineinpasst, auf anderes nicht. Einige Passagen aus der Broschüre seien hier kommentiert. Zum einen geben sie Einblick in die Annahmen, die zu Kritik am BGE führen, zum anderen erlauben sie, untriftige von triftigen Argumenten für ein BGE zu unterscheiden.

Auf S. 3 heißt es:

„…Das Produktivitätswachstum hat keinerlei Einfluss auf die strukturelle Arbeitslosigkeit. Diese hängt ab von der Arbeitsmarkt- und Wettbewerbspolitik sowie vom Bildungssystem. Zumindest in der Schweiz herrscht derzeit praktisch Vollbeschäftigung. Viele Stellen können nur durch Zuwanderer besetzt werden. Mit der demografischen Alterung wird sich diese Knappheit sogar noch verschärfen…“

Die Eindeutigkeit, mit der hier Zusammenhänge behauptet werden, widerspricht zumindest einer schon länger andauernden Diskussion darüber, ob es technologische bedingte Arbeitslosigkeit gibt oder nicht. Das wäre zu bedenken. Welche Rolle z.B. die ausgeprägte protestantische Arbeitsethik in der Schweiz und die damit einhergehende Vermeidung der Inanspruchnahme von Sozialleistungen aus einem Pflichtgefühl heraus für die Arbeitslosenstatistik spielt (Stichwort „verdeckte Armut“), wäre zu erwägen. Ob überhaupt konsequent automatisiert wird, wo es möglich und wünschenswert wäre, ist ebensowenig klar. Häufig wird unterschätzt, wie sehr die Verankerung unternehmerischer Entscheidungen in dem Konsens eines Gemeinwesens dazu führen kann, dass Handlungsmöglichkeiten nicht so weitgehend genutzt werden, wie es möglich wäre. Können die Stellen in der Schweiz deswegen nicht besetzt werden, weil sie für Schweizer unattraktiv sind (an manchen Hochschulen ist das so), für Zuwanderer, zumal aus Deutschland (z.B. Grenzgänger) aber immer noch attraktiv genug? Handelt es sich hier nicht bloß um einen tatsächliche Mangel an qualifizierten Personen, sondern auch um die Arbeitsbedingungen, die ihnen nicht entsprechen? Und was heißt schon Vollbeschäftigung, handelt es sich dabei doch bloß um eine Definition in der Volkswirtschaftslehre, für die ein relativer Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft charakteristisch ist (siehe hier und hier). Alleine damit gehen erhebliche normative Annahmen einher. Rühli, das muss man zugestehen, bewegt sich damit in dem von manchen Befürwortern eröffneten Diskurs. Mit einem BGE würde von dieser Art Vollbeschäftigung, die nur einen Teil des Lebens – Erwerbstätigkeit – definitorisch aufnimmt, nicht mehr die Rede sein. Es ginge dann vielmehr darum, womit sich der Einzelne voll und ganz beschäftigen will: Leidenschaftsprinzip, nicht Leistungsprinzip würde dann womöglich führend werden. Oder ist das schon zu „philosophisch“?

Der Verfasser moniert an anderer Stelle, dass die BGE-Befürworter zur Moralkeule greifen, um ihre Position zu untermauern und dadurch wiederum fragwürdige Zusammenhänge herstellen, so mit Hilfe ihrer Kritik an der Überflussgesellschaft. In der Tat ist dieses Schlagwort nicht unproblematisch. Doch, was der Autor den Befürwortern vorhält, tut er selbst, wie auf S. 4 zu lesen ist:

„…Wenn in diesem Zusammenhang überhaupt etwas als moralisch verwerflich bezeichnet werden könnte, dann ebendieses BGE, das in einem der reichsten Länder der Welt jedem Einwohner ein, gemessen an den dort üblichen Standards, angenehmes Leben bescheren soll, unabhängig davon, ob er bereit ist, dafür jemals einen Finger zu rühren, während anderswo noch Menschen den Hungertod sterben…“

Was heißt „angenehmes Leben“? Es ist sicher kein Zufall, dass das BGE mit einem Attribut in Zusammenhang gebracht wird („angenehm“), das an ein Schlaraffenlandszenario erinnert. Es mögen BGE-Befürworter dieselbe Assoziation haben, das hätte dann mit deren Wünschen womöglich zu tun, nicht aber mit der Realität des Lebens. Denn das reale Leben ist immer eines in einem konkreten Gemeinwesen, das vor Herausforderungen steht, die es zu bewältigen gilt. Genau diese treten somit an den Einzelnen heran, er muss sich ihnen früher oder später stellen und eine für das Gemeinwesen, in dem er lebt, tragfähige Antwort finden oder am Finden mitwirken. Angenehm ist daran nichts, erfüllend vielleicht schon, vor allem ist es: anstrengend und herausfordernd. Nur, weil ein BGE nicht mehr voraussetzte, dass der Einzelne zuvor sich gerührt haben oder danach sich rühren muss, heißt das noch lange nicht, dass er dazu nicht bereit wäre – das suggeriert Rühli jedoch.

Geradezu abstrus moralisierend wird es, wenn Rühli die Frage, wie ein Gemeinwesen sein Zusammenleben gestaltet, davon abhängig machen will, wie es anderswo in der Welt aussieht. Diese Haltung kommt einer Kasteiung gleich. Sollte ein Land Handlungsmöglichkeiten nicht ergreifen, weil sie sich anderen nicht gleichermaßen stellen? Eine Selbstbestrafung angesichts des Leidens in der Welt?

Auf S. 5 heißt es:

„…Unterdessen räumen viele BGE-Verfechter ein, dass eine Fortführung der bisherigen Sozialversicherungen (unter Anrechnung der BGE-Zahlungen) nötig wäre, damit das BGE für die wirklich Arbeitsunfähigen nicht einen drastischen Sozialabbau bedeutet. Damit fällt die Abschaffung der Sozialversicherungsbürokratie, dieses Argument erster Stunde der BGE-Befürworter, ins Wasser…“

Welche Befürworter erster Stunde sind gemeint? Milton Friedman etwa? Er hatte jedoch gar kein BGE im Sinn. Wenn der Verwaltungsaufwand für die Sozialversicherungen, wie der Verfasser zuvor für die Schweiz zeigt, nicht ins Gewicht fällt, dann ist die Beibehaltung der Sozialverwaltung, die er den Befürwortern entgegenhält, gar kein Einwand. Die niedrigen Kosten sind eben nur ein Einwand gegen eine Behauptung mancher Befürworter, die in der Verwaltungsbürokratie das größte Problem erkennen, nicht aber einer gegen das BGE.

Weiter heißt es auf derselben Seite:

„…Das BGE wird gerne als Wegfall des Zwangs zur Arbeit und dies, da ja Zwänge unliberal seien, wiederum als liberale Revolution gepriesen. Diese Analyse ist falsch: Schon heute existiert keinerlei Zwang zur Arbeit. Es existiert einzig ein «Zwang»,die finanziellen Folgen der Arbeitsverweigerung selbst zu tragen. Diesen abzuschaffen, hat mit Liberalismus nichts zu tun, denn der Liberalismus paart Freiheit immer mit Eigenverantwortung: Wer nicht eigenverantwortlich handelt, beschränkt früher oder später die Freiheit seiner Mitmenschen…“

Mit dem ersten Punkt trifft Rühli eine Schwachstelle in der Diskussion. Einen buchstäblichen Zwang gibt es tatsächlich nicht, denn wer nicht erwerbstätig sein will, muss es nicht sein – weder in Deutschland noch in der Schweiz. Er kann darauf verzichten, muss aber die Folgen, wie Rühli ebenso schreibt, tragen. Genau die allerdings verharmlost Rühli wiederum im zweiten Satz, und zwar in zweierlei Hinsicht: 1) Wo Güter und Dienste arbeitsteilig hergestellt werden und jeder auf die Leistungen anderer angewiesen ist, diese Güter und Dienste darüber hinaus nur durch Geld erworben werden können, da kommt der Einzelne kaum umhin, erst recht nicht, wenn er eine Familie zu versorgen hat, erwerbstätig zu sein, um das dafür nötige Einkommen zu erzielen. Er hat keine Alternative zu Erwerbstätigkeit, will er nicht sein und seiner Angehörigen Auskommen riskieren. 2) Erwerbstätigkeit ist nicht in erster Linie eine aus der Arbeitsteilung und den damit verbundenen Chancen zur Einkommenserzielung erwachsende Notwendigkeit, sie ist vor allem normativ aufgeladen. Was heißt das? Erwerbstätig zu sein wird damit gleichgesetzt, dem Gemeinwohl zu dienen, es ist ein Handeln, das von allen dazu Fähigen erwartet wird. Der kollektive Konsens bewertet sie als erstrebenswert. Daher rühren die bekannten Folgen bei Arbeitslosigkeit, denn dem Stigmatisierungsempfinden entspricht ein objektives Stigmatisiertwerden. Wer nicht erwerbstätig ist, scheitert am geltenden Lebensideal. Die Folgen davon reichen viel weiter als der bloße Verlust eines Erwerbseinkommens. In der Schweiz wird das z.B. daran sehr deutlich, dass eine Frau 16 Wochen nach der Geburt eines Kindes wieder in ihre Arbeitsstelle zurück muss, will sie sie nicht verlieren. Sie kann sich zwar entscheiden, für das Kind zuhause zu bleiben und kein Einkommen zu haben, dann muss es aber entweder über den Kindsvater, den Partner oder sonstwie bereitstehen. Der bräuchte jedoch auch die Zeit, um in das Vatersein hineinzufinden, es handelt sich um einen bedeutenden Umbruch im Leben.

Die Eigenverantwortung, auf die Rühli dann zu sprechen kommt, ist die liberalistisch verkürzte Eigenverantwortung im Sinne einer vermeintlichen Selbstversorgung. Der Einzelne muss sein Auskommen selbst erwirtschaften oder erzielen. So plausibel diese These klingt, so illusionär ist sie, denn aus der stetigen Abhängigkeit von anderen führt in einem Gemeinwesen kein Weg hinaus. Selbstversorgung ist immer zugleich Fremdversorgung, sei es durch Güter und Dienste, sei es durch sozialisatorische Leistungen, die Familien vollbringen, sei es durch Freiwilligendienste und nicht zuletzt bzw. vielmehr vor allem: durch die politische Loyalität der Bürger zum Gemeinwesen.

Dass Rühli nicht mit einer Silbe erwähnt, wie selbstverständlich das Gemeinwesen und damit auch die von ihm gepriesene Eigenverantwortung die Leistungen anderer voraussetzt, von Familien nämlich, überrascht nicht. Auch die Folgen, die die starke Erwerbsorientierung für Familien hat, erwähnt er nicht, obwohl gerade dort ein BGE Entlastung schaffen könnte. Remo Largo, ein bekannter Schweizer Forscher und Kinderarzt, hat auf diese Folgen hingewiesen und – ohne es zu beabsichtigen – eine Brücke zum BGE geschlagen.

Weiter heißt es an dieser Stelle:

„…Die Eigenverantwortung kann gar nicht nachhaltiger geschwächt werden, als wenn einem der Lebensunterhalt von der Wiege bis zum Grab vom Staat garantiert wird…“

Das ist ein Werturteil, aber keine Analyse. Für Rühli mag das so sein, er mag ein BGE für falsch halten, das ist sein gutes Recht. Er hätte in seine Betrachtung einbeziehen können, dass in anderer Hinsicht diese Absicherung von der Wiege bis zur Bahre schon heute vom Gemeinwesen vollzogen wird: indem es auf die Bereitschaft der Bürger vertraut, zur politischen Ordnung loyal zu sein und sich an ihrer Ausgestaltung zu beteiligen. Genau diese fundamentale Stellung der Bürger in einem Gemeinwesen wäre Grund genug, die Existenzsicherung über ein BGE bereitzustellen. Es würde damit zugleich die Möglichkeiten verbessern, sich in öffentliche Fragen einzumischen. „Garantiert“ hingegen könnte das BGE nicht werden, weil eine Bereitstellung nur möglich ist, solange sich die Bürger zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, in allen Bereichen. Wie sie das tun, bliebe ihnen überlassen, doch ohne Engagement geht es nicht.

Wie fährt er fort?

„…Wer jetzt einwendet, es sei ja eben ein Maximum an Eigenverantwortung gefordert, sich in einer BGE-Welt trotz fehlender Notwendigkeit noch genügend um die eigene geistige und soziale Entwicklung zu kümmern, erliegt einer Begriffsverwirrung: Mit Eigenverantwortung ist die Forderung gemeint, sich – wenn man dazu fähig ist – seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, also nicht von den Transfers anderer abhängig zu sein. Eigenverantwortung in Bezug auf die Selbstverwirklichung besteht hingegen ohnehin, in einer BGE-freien Welt genauso wie in der BGE-Welt.“

Das war zu erwarten und stellt genau die Verkürzung dar, die oben angesprochen wurde. Interessant ist, wie Selbstverwirklichung und Gemeinwohlorientierung gegeneinandergestellt werden, die Bereitstellung eines BGE geradezu gemeinwohlgefährdend erscheint. Dass jedoch Gemeinwohl und Selbstverwirklichung – treffender wäre: Autonomie – keine Gegensätze darstellen, sondern ein konstitutives Spannungsverhältnis bilden, wird nicht gesehen.

Ein anderer Aspekt wird hier aufgeworfen (S. 6):

„…Das heutige System der sozialen Sicherung ist bedeutend mehr als eine blosse Geldtransfermaschine. Es beinhaltet Betreuungs- und Wiedereingliederungsmassnahmen (Beratung, Unterstützung, Aktivierung).
_ Diese Integrationsversuche, wie auch die Bemühungen, arbeitsunfähige Menschen von arbeitsunwilligen oder Bedürftige von nicht Bedürftigen zu unterscheiden, mögen nicht immer erfolgreich sein, aber die Aufgabe dieser Bemühungen durch Einführung eines BGE käme für jeden modernen, aufgeklärten Staat einer Bankrotterklärung gleich…“

Der Hinweis, dass das „System der sozialen Sicherung“ mehr sei als eine Geldtransfermaschine, erinnert an eine Broschüre der SPD in Deutschland („Geld allein genügt nicht“). Dabei geht der Einwand, ein solcher soll er sein, am BGE vorbei, denn auch für es gilt: das Geld ist nicht das Ziel, sondern das Mittel, ein Ermöglichungsinstrument, mehr nicht, weniger jedoch auch nicht. Die heutigen Hilfesysteme zielen stets auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und bestimmen damit den maßgeblichen Inhalt der Lebensführung normativ: Erwerbstätigkeit muss demzufolge im Zentrum stehen. Das gilt selbst noch in Eingliederungsprogrammen, für die dieses Ziel nicht nur illusionär ist, sondern darüber hinaus an den Problemlagen der Teilnehmer meist vorbeigeht, wie z.B. in der Sozialpsychiatrie. Eingliederung heißt hier nicht Rückgewinnung von Autonomie, um den Einzelnen in den Stand zu setzen, nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten sein Leben zu führen; Eingliederung heißt stets Rückführung in den Arbeitsmarkt, wodurch Autonomie eben genau auf die Eigenverantwortung verkürzt wird – die Rühli für maßgeblich hält. Schon die von ihm genannten Schlagworte „Beratung, Unterstützung, Aktivierung“ sind nur die halbe Wahrheit. Ihnen korrespondieren im Hilfesystem stets Sanktionsinstrumente, das sollte beim Namen genannt werden, denn die Wortbedeutung von „Beratung“ geht auf das Suchen nach Rat zurück. Wer einen solchen sucht, entscheidet dann, ob er dem Rat folgen will. Wer hingegen von Sanktionen bedroht ist, kann sich nicht mehr beraten lassen, er muss folgen – oder, so Rühli, auf die Leistung verzichten. Wer kann das schon? Eine Bankrotterklärung, wie er meint, wäre der Verzicht auf diese „Wiedereingliederung“ nur dann, wenn Autonomie – also Eigenverantwortung – und Erwerbstätigkeit in eins gesetzt werden. Werden sie das nicht, dann käme der Verzicht auf solche sanktionsgestützten Systeme einer Stärkung von Autonomie gleich, die zugleich eine Stärkung von Verantwortung in einem weiten Sinne wäre, und zwar nicht Eigenverantwortung für Einkommenserzielung, es ginge dann um Verantwortung für die Lebensführung. Keine Bankrotterklärung des modernen, aufgeklärten Staates, wäre das, es wäre eine Eröffnung für ein Gemeinwesen, das noch nicht begriffen hat, dass es sich auf die Souveränität der Bürger als Bürger, nicht als Erwerbstätige gründet. Das BGE würde in diesem Sinne gerade eine Modernisierung darstellen.

Das Zitat geht nun weiter:

„…_ So gesehen könnte das BGE gar als «Schweigeprämie» für die Verlierer des Arbeitsmarktes
gesehen werden: Ein Staat, der nicht fähig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem, der willig ist, erlauben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, mit der er für seinen Lebensunterhalt (und denjenigen allfälliger Nachkommen) aufkommen kann, braucht sich nicht mehr mit den Verlierern seines Politikversagens zu beschäftigen, denn für 2500 Franken im Monat lassen sich diese ja relativ
einfach ruhigstellen…“

Wer Autonomie auf Eigenverantwortung verkürzt, ganz wie in der SPD-Broschüre oder in vielen anderen Einwänden gegen das BGE, der muss im BGE – ganz wie Rühli – eine „Schweigeprämie“ sehen. Symptomatisch ist diese Bezeichnung, denn sie bezeugt eine paternalistische Haltung. Wer meint, Bürger könnten dadurch zum Schweigen gebracht werden, kann sich darüber nur beklagen, wenn er ihnen diese Freiheit nicht zugestehen will. Wer sich dadurch jedoch zum Schweigen bringen ließe, hätte das selbst zu verantworten.

Weshalb wären diejenigen, die sich auf ein BGE zurückziehen, Verlierer? Wer sagt, dass sie das nicht wollen, es ein sinnerfülltes Leben in anderen Tätigkeitsfeldern geben kann.

Weiter heißt es:

„…Ein BGE in erwähnter Höhe wird die Arbeitsanreize senken, ganz egal, ob es über eine Erhöhung der Einkommenssteuer oder über die MWST finanziert wird [also unabhängig davon, wie es finanziert wird, Hervorhebung SL]. Dass die Konsumbesteuerung die Arbeitsanreize im Gegensatz zur Einkommenssteuer nicht senke, ist ein weit verbreiteter Irrtum: Wir arbeiten, um zu konsumieren. Ein rationales Individuum wählt sein «optimales» Arbeitspensum, indem es die gefühlte Last zusätzlicher Arbeit dem Güterkorb, den es damit erwerben kann, gegenüberstellt…“

Dass Einkommen dazu dient, zu konsumieren, zu investieren oder es zu verschenken, ist unbestritten. Doch ist das nicht der Grund dafür, zu arbeiten. Bloße Modellwelt ist diese Argumentation, ihre Geltung ist schon länger Gegenstand der Kritik auch in den Wirtschaftswissenschaften und keineswegs selbstverständlich.

Wie hermetisch diese Argumentation ist, die ihre Belege schuldig bleibt, ist an der nächsten Passage auf S. 7 zu erkennen:

„…Bei einer schon gut ins Erwerbsleben integrierten Person mit erheblichem Einkommen mag zwar sogar dieser Paradigmenwechsel wahrscheinlich keine allzu drastischen Auswirkungen auf ihren Arbeitswillen haben. Zu glauben, auch ein heranwachsender Mensch unternehme ohne den Druck, Geld zu verdienen, genügend, um sich langfristig nicht selber zu entmündigen, ist jedoch naiv. Die Gefahr ist gross, dass sich durch das BGE ganze Gesellschaftsschichten, nämlich jene mit geringen Lohnaussichten, aus dem Erwerbsleben verabschieden…“

Wer entmündigt wen an dieser Stelle, wenn behauptet wird, es bedürfe dieses Drucks? Dass Menschen sich einbringen wollen, scheint unvorstellbar – naiv nennt es Rühli -, dabei wäre es leicht zu zeigen, dass dies in der Regel der Fall ist und wo nicht, dafür Erklärungen im Bildungsprozess gefunden werden können. Gerade in Deutschland zeigt die Erfahrung, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht in diesem Zustand verharren wollen(!), sie wollen aber auch nicht irgend eine Tätigkeit aufnehmen.

Und dann noch diese Entmündigung (ebenda):

„…Um das Problem Armut wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen, darf nicht ein Instrument wie das BGE eingeführt werden, das Niedrigqualifizierte dazu verleitet [Hervorhebung SL], gar nicht mehr am Erwerbsleben teilzunehmen, sondern es muss im Gegenteil ein Instrument her, dass gerade dieser Bevölkerungsgruppe zeigt, dass auch ihr Einsatz gefragt ist und dass sich Anstrengung lohnt [Hervorhebung SL]. Eine Lösung könnten Lohnsubventionen sein…“

Das klingt ganz nach Volkserziehung. Es muss den Menschen nichts gezeigt werden, es würde reichen, Bedingungen zu schaffen, unter denen sie einfach machen könnten – ohne Druck und ohne Anleitung. Wer in Anreizkonstellationen denkt, muss fürchten, dass nichts mehr geschehe, wenn die Anreize weg sind. Wenn es allerdings gar nicht „Anreize“ sind, die es benötigt, sondern autonomiefördernde statt -hemmende Bedingungen, sieht die Sache ganz anders aus.

In der nachfolgenden Passage wird nochmals der ganze Unwille sichtbar, das festgefügte Modell zu verlassen und BGE-Argumente auf Tragfähigkeit zu prüfen:

„Ziemlich aus der Luft gegriffen ist auch das von BGE-Verfechtern geäusserte Versprechen, das BGE mache es attraktiver, einer unbezahlten Arbeit (Haushaltsarbeit, Kinderhüten, Altenpflege) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen: Das BGE ändert an der Unbezahltheit dieser Arbeit nichts, denn es wird, wie der Name es ja schon sagt, bedingungslos ausbezahlt, also auch, wenn ein Empfänger es vorzieht, seine Tage vor dem Fernseher zu verbringen.“

Im Anreiz-Modell steckenbleibend, kann der Blick keinen Millimeter jenseits gelangen. Heute kann einer „unbezahlten Arbeit“ nur nachgehen, wer über Einkommen verfügt. Das muss zuerst einmal herangeschafft werden, wozu – nach gemeinschaftlichem Konsens – vor allem Erwerbstätigkeit in Frage kommt. Es handelt sich hierbei nicht bloß um eine Frage der Einkommensbeschaffung, es geht zugleich darum, einer Norm zu entsprechen. Die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit ordnet alle anderen Tätigkeitsformen ihr nach. So erklärt sich z.B. der häufige Befund relativ weniger ehrenamtlichen Engagements unter Arbeitslosengeld I- und -II-Beziehern. Genau diese normative Vorrangstellung macht „unbezahlte Arbeiten“ unattraktiv für diejenigen, die nicht erwerbstätig sind bzw. müsste es genauer heißen: nicht die Tätigkeiten werden unattraktiv, sie werden lediglich als solche nicht mehr anerkannt. Ein BGE nun würde die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufheben und damit strukturell die anderen Tätigkeiten attraktiver machen, indem sie einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt würden. Rühli hält nun den BGE-Befüwortern entgegen, „unbezahlte Arbeiten“ müsse ein BGE-Bezieher nicht machen. Ganz recht, inwiefern ist das nun ein Einwand? BGE-Befürworter, zumindest einige, behaupten nicht, dass sich alle solchen „Arbeiten“ widmen werden, es wäre jedoch zumindest leichter und voraussetzungsloser als heute möglich. Wer „seine Tage vor dem Fernseher“ verbringen will, der tut das auch heute – oder ist Rühli dieses Phänomen nicht bekannt? Davon abgesehen: Was soll ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung mit Mitarbeitern, die lieber zuhause vor dem Fernseher säßen, als mitzuwirken? Sieht Rühli in Unternehmen Erziehungsanstalten? Meint er, wer „aktiviert“ werde durch die Sanktionsmöglichkeiten im System sozialer Sicherung, verwandele sich zum leistungsbereiten und schöpferischen Mitarbeiter? Und weshalb ein System an denjenigen ausrichten, die das nicht wollen, statt an der Bereitschaft der Mehrheit?

Jüngst führte Pola Rapatt ein Interview mit Lukas Rühli, um seinen Einwänden gegen das BGE bzw. gegen manche Argumente nachzugehen. Darin – es handelt sich um einen Zusammenschnitt – wird noch deutlicher als in der Broschüre von Avenir Suisse, wie sehr seine Einschätzung von einem Werturteil getragen wird (durchaus auch bei Habermacher/ Kirchgässner – ein kurzer Kommentar von mir siehe hier) und wie sehr seine Analyse genau davon getragen ist. Es werden allerdings Widersprüche zu seinen eigenen Überlegungen deutlicher. Wenn er seine Vorstellung von Arbeit darlegt und sagt, dass für ihn wichtig sei, sich darin verwirklichen zu können, dass sie ihn persönlich interessiere, Verantwortung und Gestaltungsfreiheit dazugehören – was bezeugt er damit? Wie sehr es auf die Bereitschaft des Einzelnen ankommt, genau das zu wollen. Durch normativen Druck oder Verpflichtung ist diese Haltung nicht zu erreichen, sie ist Ergebnis eines Bildungsprozesses, dessen Voraussetzung Autonomie ist. Diese Vorstellung lässt Rühli indes nicht für alle gelten, weil sie – wie er meint – von der Bildung her nicht die Qualifikation mitbringen, um absolut selbsterfüllenden Tätigkeiten nachzugehen. Obwohl er einräumt, dass dies auch in Tätigkeiten möglich sei, die nicht danach aussehen – und von daher letztlich vom Einzelnen entschieden werden muss -, will er ihm diesen Freiraum jedoch nicht einräumen. Wohingegen hier noch Gemeinsamkeiten zum BGE aufscheinen, gehen diese dann wieder verloren (ganz ähnlich wie in Ausführungen von Christian Lindner und Benno Luthiger; weniger Gemeinsamkeiten, ähnlich Einwände allerdings finden sich bei Heiner Flassbeck und Kollegen). Warum, statt aufwendig eine Analyse zu simulieren, nicht gleich zu erkennen geben, dass es sich um einen Standpunkt handelt. Den kann man haben – ein Argument ist er nicht.

Sascha Liebermann

„…wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann…“

Häufig ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, was jemand vor Augen hat, wenn er von Freiheit spricht – das liegt an den verschiedenen Deutungen von Freiheit. Genaues Hinhören oder -schauen ist gefordert. Jüngst war dies angesichts eines Interviews mit Christian Lindner (FDP) der Fall. Er sprach darin zuerst davon, dass der Mensch sich entfalten, seine Ideen in die Welt bringen wolle, ihm dies „eingebaut“ sei. Kaum wird diese Einschätzung vom Interviewer ernst genommen und frag ihn dieser nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen, bleibt von Lindners Menschenbild nichts mehr übrig – außer Misstrauen: das BGE verführe, heißt es dann, es erzeuge Missverständnisse. Der Geist der „Hartz“-Gesetze lässt grüßen.

Ganz ohne Umschweife bringt Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) ihre Wertschätzung für diesen Geist zum Ausdruck, wenngleich das zuerst nicht so klingt zu Beginn des „Sommerinterviews“ aus dem Jahr 2012. Sie äußert sich dort u.a. zur Frage des Betreuungsgeldes:

„Künast: Das erste Lebensjahr soll ein Leben sein, in dem die Gesellschaft die Schonung, ne Schonzeit und einen Schonraum schafft auch für’s Aufwachsen und für das prägende erste Lebensjahr, und danach glaube ich haben Frauen und Männer das gute Recht, dass der Staat ihnen öffentliche Institutionen, Kinderbetreuung vorhält, die hinreichend vorhanden ist und die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II. Wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann und nicht in Altersarmut endet. Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen wir bauen eine gute Bildungsstruktur eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Diese Ausführungen sind in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Davon, Eltern zu ermöglichen, darüber zu befinden, wie sie ihren Kindern diesen Schonraum und für wie lange bieten wollen, ist keine Rede. Lediglich das erste Lebensjahr soll das Gemeinwesen es ermöglichen. Dass sich aus der Elternschaft die Verantwortung ergibt, stets das Wohlergehen des Kindes im Auge zu haben und bei allen Entscheidungen ihm, soweit es geht und angemessen ist, den Vorrang einzuräumen – kein Wort davon. Trotz aller Befunde aus der Bindungsforschung (aber auch der Familiensoziologie), die mittlerweile vorliegen (siehe z.B. hier und hier) und die von der Bedeutung der Familie über das erste Lebensjahr hinaus zeugen – für Renate Künast zählt das nicht. Es geht ja nicht darum, den Eltern zu sagen, was sie zu tun haben, das steht auch dem Gemeinwesen nicht an. Fahrlässig ist es jedoch, so zu tun, als sei Fremdbetreuung ab dem ersten Lebensjahr folgenlos. „Wahlfreiheit“ (siehe auch hier), wenn sie bedeutet, nicht mehr das Wohl des Kindes ins Zentrum zu stellen, kommt Verantwortungslosigkeit gleich. Das ist bezeichnend und spiegelt die gesamte Diskussion über Fragen rund um Familie, Kinderkrippen und Kindergärten sowie Bildung wider. Die Kinder haben sich nach den Rhythmen des Erwachsenen- bzw. des Erwerbslebens zu richten und sich ihm früh anzupassen – das sei, so können wir hier umformulieren, das gute Recht von Eltern.

Deutlich wird an den Ausführungen, welche Vorstellung von Familie mittlerweile die öffentliche Diskussion beherrscht, ganz gleich in welchem politischen Lager. Die Verantwortung von Eltern ist eine, die die Familie und damit auch die Kinder im Zentrum haben muss – da gibt es nichts, das wählbar wäre. Affektive Beziehungen, wie sie für Familie und alle Paarbeziehungen wesentlich sind, sind nicht abrufbar wie Kaffee aus einem Automaten. Bindung zwischen Eltern und Kind sind nicht etwas, das einfach so entsteht und stabil ist, dazu braucht es gemeinsame Erfahrungen, bedingungslose Hinwendung, Kontinuität. Sie brauchen Zeit, um wachsen und gedeihen zu können. Wer sich für Kinder entschieden hat, kann nicht mehr wählen, ohne zugleich gegen Familie zu handeln. Bedürfnisse nach Nähe und Zuwendung – zumal von Kleinkindern – sind nicht organisierbar, sie verlangen unmittelbar nach Befriedigung. Allenfalls kann es darum gehen, angesichts der heutigen Lebensverhältnisse, durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit, die Spannungen zwischen Familie und Beruf so gut es eben geht zugunsten von Familie auszuhalten. Doch Aufheben lässt sich das Missverhältnis nicht. Auf einfache Weise zeigt sich das an dem Umstand, dass, wer erwerbstätig ist, nicht diese Zeit mit den Kindern verbringen kann.

Was gut für die Kinder ist, was ihnen gut tut, woran sie wachsen und sich entfalten, hat ihren Massstab an ihnen selbst. Wenn Renate Künast dieser Verantwortung entgegenhält, dass „Frauen und Männer das gute Recht haben…“ erwerbstätig zu sein, dann verkennt sie genau diese Spannung und legt sie gegen Familie aus. Wie selbstverständlich sie dabei die scharfe Sozialpolitik unterstützt, zeigt sich hieran:

„…die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II…“

Von wegen „Möglichkeit“- Möglichkeiten kann man nutzen oder es lassen. Der Verweis auf ALG II zeigt, wie wenig es um Möglichkeiten und wie sehr es um Müssen geht. Der Stigmatisierung durch ALG II kann man nur entgehen, indem man auf es verzichtet. Das heißt allerdings, auf Einkommen, das, wer in einer solchen Lage ist, bitter nötig hat, zu verzichten. Wenn diese Verpflichtung dann noch mit dem Hinweis auf „Würde“ und die Vermeidung von „Altersarmut“ verbunden wird, ist klar, woher der Wind weht: die Illusion der Selbstversorgung wird beschworen und Erwerbstätigkeit über alles gestellt (ganz ähnlich argumentiert die Bundesministerin für Familie Manuela Schwesig). Das ist zynisch.

Gegen Ende heißt es dann:

„…Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen, wir bauen eine gute Bildungsstruktur, eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Mit Respekt vor Kindern hat dies nichts zu tun, auch nicht mit dem vor Familie. Vielmehr verkörpert sich darin die Vorstellung eines Individuums, das bindungslos lebt und das Verantwortung so „wählen“ kann, wie es Wäsche wechselt. Es gibt aber Dinge im Leben, denen man sich lediglich stellen kann – tut man das nicht, bleibt das nicht folgenlos. Nun kann es nicht darum gehen, Vorschriften zu machen, dass jemand sich diesen Herausforderungen zu stellen hat und wie, das tun wir in vielerlei Hinsicht auch heute nicht. Illusionär wäre es hingegen so zu tun, als gäbe es diese Herausforderungen, denen man sich stellen muss, nicht. Weil es sie aber gibt, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, damit der Einzelne möglichst frei von ideologischen Bedrängnissen sich fragen kann, wie er zu ihnen steht und ihnen begegnen will. Den sicheren Hafen dafür bietet nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Sascha Liebermann