„Förderung des Kindeswohls“ ohne Eltern – neues Unterhaltsrecht vs. BGE

Seit Anfang dieses Jahres gibt es ein neues Unterhaltsrecht, das dem Motto „Förderung des Kindeswohls“ folgen soll . Wer würde dem auf den ersten Blick nicht zustimmen – doch auf den zweiten fragt man sich unweigerlich, wie Kinder einen Vorrang erhalten können, ohne dass ihre Eltern zugleich gefördert werden.

Offenbar antwortet die Gesetzesänderung auf eine Schieflage im alten Unterhaltsrecht. Ihm wohnte die Annahme inne, dass die Scheidung einer Ehe einen Ausnahmefall darstellt. Dies konnte dazu führen, dass unterhaltspflichtige Väter, die wieder geheiratet haben, unverhältnismäßig stark durch Unterhaltsverpflichtungen belastet wurden. Die geschiedene Ehefrau hatte den Vorrang vor der aktuellen Ehefrau. In dieser Hinsicht ist eine Novellierung wohl überfällig gewesen, aber in welche Richtung?

Bisher galt für eine geschiedene Mutter, bei der Kinder leben, eine Freistellung von der Erwerbsverpflichtung bis zum 8 Lebensjahr. Danach wurde ihr zugemutet, halbtags und nach dem 16. Lebensjahr ganztags zu arbeiten. Für nicht-eheliche Mütter galt die Freistellung von der Erwerbsverpflichtung nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Das alte Unterhaltsrechts räumte der Fürsorge für die Kinder einen deutlichen Vorrang vor der Erwerbsverpflichtung ein, wenngleich auch nur für einen begrenzten Zeitraum.

Die Neuerung hingegen sieht nun folgendes vor:

§ 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes. (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu
berücksichtigen.


§ 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit. (1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. (2) Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen.

Bei aller Berechtigung der Novellierung, wird nun – wie schon beim Elterngeld – die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit aufgewertet. Wie kann von einer „Förderung des Kindeswohls“ die Rede sein, wenn es den Eltern, die für Kinder sorgen, nur nach „Billigkeit“ ermöglicht wird, auch über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus zuhause zu bleiben? Eine Mutter bzw. ein Vater soll also, damit ist ein normatives Ideal errichtet, erwerbstätig werden und eine Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen, auch wenn sie es nicht für richtig hält. Was ist vom besonderen Schutz der Familie, den wir in unserem Grundgesetz festgeschrieben haben, noch übrig, wenn die Erwerbsverpflichtung doch höher steht?

Um wieviel besser stellte sich die Lage dar, würden wir uns zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens entscheiden, dass es Eltern ermöglicht, auf Erwerbsarbeit zu verzichten? Eine solche Versorgung von Familien mit Unterhalt (siehe Kindesunterhalt; siehe auch „Freiheit, seine Kinder zuhause zu erziehen“) machte ernst mit dem Schutz der Familie und würde sie nicht gegen den Vorrang der Erwerbstätigkeit ausspielen.

Mit einem BGE würde deutlich, dass die Erziehung der Kinder und die Fürsorge für ihr Wohlergehen erste Aufgabe der Eltern wäre. Wir, als Gemeinwesen, würden sie darin unterstützen, statt ihnen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Sascha Liebermann

„Kindesunterhalt“ und das bedingungslose Grundeinkommen

Je länger man sich mit dem bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt, desto mehr fallen einem die Möglichkeiten auf, die es bietet. So verhält es sich auch mit der Frage, wie sich ein bGE auf die gesetzliche Regelung des Kindesunterhalts auswirken könnte, auf die wir durch eine Zuschrift aufmerksam gemacht worden sind.

Ist das bGE hoch genug, um damit ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, dann stellt sich die Frage, ob es einer gesetzlichen Unterhaltsregelung überhaupt noch bedarf, zumindest aber, wie sie gestaltet sein muß. Ein ausreichend hohes bGE sichert den Unterhalt des Kindes ebenso wie den des mit ihm lebenden Elternteils. Je höher das bGE ist, desto weniger ist dann noch eine gesetzliche Regelung notwendig. Ist es nicht hoch genug, muß an einer Regelung der Bedarfe, die ein bGE nicht deckt, festgehalten werden.

Ein für das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes wichtiger Sachverhalt tritt durch die Einführung eines bGE um so deutlicher hervor: die Verantwortung der Eltern in ihrer umfassenden Bedeutung. Sie wird von den finanziellen Verpflichtungen weitgehend, je nach Höhe des bGEs sogar vollständig, entlastet. Weder kann dann der Unterhalt empfangende Partner dem Unterhalt leistenden irgendwelche Versäumnisse in dieser Hinsicht vorhalten, noch kann der Unterhalt leistende sich darauf zurückziehen, dass er damit schon seine Verantwortung wahrnimmt und der Rest der Verantwortung beim Unterhalt beziehenden Elternteil liegt.

Wird heute über Unterhaltsleistungen gestritten, sind diese Auseinandersetzungen nicht selten Ausdruck anderer Konflikte, z.B. einer nicht verwundenen Trennung, auch eines schlechten Gewissens gegenüber dem Kind u.ä. Werden heute Unterhaltsauseinandersetzungen zum Ersatzschauplatz für Konflikte, in denen es um etwas anders als den Unterhalt geht, werden diese Konflikte in ihrem eigentlichen Grund durch ein bGE leichter zu erkennen. Die Eltern können sich ihnen dann dort stellen, wo sie hingehören, sich gegebenenfalls auch Hilfe in Form von Beratung verschaffen. Das dient auch dem Wohl des Kindes, das unmittelbar am Wohlergehen der Eltern hängt.

Das Individualprinzip, dem das bGE folgt, hat also nicht nur für Familien folgen, deren Eltern noch zusammenleben, sondern auch für alleinerziehende Väter und Mütter. Gerade alleinerziehende Eltern geraten heute schnell unter Druck, wenn sie mit Erreichen des 3. Lebensjahres ihres Kindes bei Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Mit einem bGE hingegen sind sie abgesichert und können sich so um ihre Kinder kümmern, wie sie es für richtig halten.

Sascha Liebermann

"Nie mehr arbeiten und trotzdem Geld für alle?" – SWR Fernsehen 31. Oktober 2007

Unter diesem tendenziösen Titel wurde im SWR-Fernsehen über Grundeinkommen (Dieter Althaus, Boris Palmer) diskutiert. Neues an Einwänden gegen das bedingungslose Grundeinkommen gibt es nicht zu vermelden. Doch, um zu sehen, wo die Diskussion steht, ist die Sendung interessant.

Wo die SPD-Bundespolitiker stehen, wurde an der Äußerung Ludwig Stieglers (SPD) deutlich, die er Ralf Engelke (ALG II-Empfänger und Mitglied imNetzwerk Grundeinkommen) entgegenhielt: „Sie [Herr Engelke] leben von der Gemeinschaft und Sie müssen Ihren Teil der Gemeinschaft geben und Sie können nicht sagen, ihr alle anderen zahlt eure Steuern, damit ich mein Leitbild leben kann. Das geht eben nicht, sondern Sie sind genauso verantwortlich, sich einzubringen. Und wenn Sie eine Stelle in Köln oder in Stuttgart kriegen, dann müssen Sie dort auch hingehen. Als Langzeitarbeitsloser! Das kann ich Ihnen nicht ersparen, ich habe das Gesetz mitgemacht, Herr Althaus auch. Wir waren miteinander im Vermittlungsausschuss und dazu müssen wir auch stehen, weil ja das Grundprinzip besteht: Jeder muss zunächst einmal für sich selber aufkommen“. Christoph Keese (Welt am Sonntag) stand dem SPD-Politiker zur Seite gegen das Grundeinkommen und sprach zuvor von den „Anreizen“, die beim bGE fehlen und zu einem Absinken der Beschäftigungsquote führen. Als bloßes Gerede ist das darauf folgende Plädoyer für Bildung zu werten. Christoph Keese will sie offenbar verordnen, obwohl doch allzubekannt ist, daß Bildung nur mit und nicht gegen eine Lebensgeschichte möglich ist. Auch hier aber war deutlich genug: statt auf die Initiative des Einzelnen zu setzen, sie zu ermöglichen, wollen wir über das Leben des Einzelnen bestimmen.

Was es heißt, davon zu sprechen, daß jemand von oder gar auf Kosten der Gemeinschaft lebe, haben wir ausführlich kommentiert. Diese Denkhaltung zeigt, wie eng unser Verständnis von Leistung und Wertschöpfung ist, wie wir sehen wollen, daß wir alle von jedem leben und niemand „sich selbst versorgt“, wie es so gerne heißt. Dies erkennen wir nicht an, weil Erwerbsarbeit alles sein soll, nur, was einen Preis hat, zählt offenbar. Andere Leistungen, ohne die Erwerbsarbeit gar nicht möglich wäre, werden verächtlich behandelt, uns Bürgern wird unterstellt, daß wir sofort den Griffel fallen lassen, wenn ein bGE für unsere Absicherung sorge. Der „Freizeit“-Zuwachs, den ein bGE brächte, wie manche das nennen, lasse unser Sozialgefüge erodieren (Siehe „Leben auf Kosten anderer“. Man beachte die Kritik an den Berechnungen von Opielka und Strengmann-Kuhn zum Solidarischen Bürgergeld. Ihnen wird vorgehalten, sie seien statisch und enthielten die zu erwartenden dynamischen Effekte nicht, die vom bGE ausgehen – als könnten Berechnungen darüber jemals Auskunft geben. Daß nun auf den „Nachdenkseiten“, einer sonst durch reflektierte Kommentare auf sich aufmerksam machenden Website dem beipflichtet wird, ist erstaunlich – unreflektiert). Daß es im Gefolge eines bGEs überhaupt zu einer Abnahme von Initiative und Engagement komme, was Christoph Keese bezogen auf Erwerbsarbeit behauptete – blieb eine Behauptung. Vergeblich wird man nach Belegen suchen, denn dort, wo man sie zu finden meint, zeigt sich z.B. eins: Ein bGE wird wohl dazu führen, daß Eltern sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen, in den Augen Christoph Keeses ein großes Problem. Dabei wäre es doch für unser Gemeinwesen wünschenswert, wenn nicht nur Eltern, sondern wir alle mehr Freiräume hätten, ganz gleich, wozu wir sie nutzen. Wo sich Bürger nicht engagieren, in keiner Weise, können wir, wenn wir wollen, auch Gründe erkennen – sie sind mit der Lebensgeschichte des Einzelnen verbunden. Ein bGE ließe jeden in Würde leben, statt ihn zu etwas zu drängen, dem er nicht gewachsen ist.

Die öffentliche Diskussion um Alternativen kann also – im Gegensatz zur Aufassung, die Boris Palmer in der Sendung vertrat – nicht umhin, auch über das Menschenbild zu diskutieren, von dem wir ausgehen. Allerdings ist dieses Menschenbild keines, was jenseits der Gegenwart zu suchen wäre. Wir müssen uns nur klar machen, welches Menschenbild unserer Demokratie zugrundeliegt. Wollen wir unsere Demokratie stärken, dann müssen wir den Bürgern mehr zutrauen, sie sind der Souverän. Ohne ihre Bereitschaft sich einzubringen, wäre unsere Demokratie gar nichts, sie existierte nicht. Offenbar können wir das noch nicht sehen, sonst wäre es nichts als konsequent, ein bGE einzuführen.

Sascha Liebermann

„Kostgänger“ des Staates – ein Einwand gegen das Grundeinkommen

Ein häufig gegen das bedingungslose Grundeinkommen (bGE) vorgebrachter Einwand besagt, es mache die Bürger zu „Kostgängern“ des Staates; es halte sie in Abhängigkeit, statt ihnen Möglichkeiten zur Selbstversorgung zu eröffnen.

Angesichts der Möglichkeiten, die ein bGE uns Bürgern tatsächlich eröffnete, angesichts der Verantwortung, die es in unsere Hände legte, kann dieser Einwand nur verwundern. Die bevormundende Fürsorglichkeit, die unser heutiges Sozialsystem kennzeichnet und schon immer gekennzeichnet hat, all die Kontrollen und Überwachungen, höbe ein bGE ja gerade auf. Wir erklärt sich dann dieser Einwand?

„Kostgänger“ soll wohl heißen, der Einzelne werde vom ‚Staat’ abhängig, entmündigt und in seiner Initiative geschwächt. Hier wird ein Bild vom Gemeinwesen gezeichnet, in dem seine grundlegende Bedeutung für Entwicklung und Entfaltung des Einzelnen gar nicht gesehen wird. Schon jedes Kind ist, da es unselbständig auf die Welt kommt, von der bedingungslosen Anerkennung durch seine Eltern abhängig, um sich zu entwickeln. Nur in dem von ihnen gewährten Schutzraum und durch ihre Liebe kann es reifen und nur dadurch wird es einmal in der Lage sein, seine Familie zu verlassen, um sein Leben in die Hand zu nehmen und eine eigene zu gründen. Familie gibt es aber nur dort, wo es ein Gemeinwesen gibt, das sie wiederum schützt und unterstützt, das also Möglichkeiten schafft, damit Eltern sich auch ihren Kindern widmen können. Schon diese ‚Abhängigkeit’, wenn man sie so nennen will, ist eine Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung. Diese ‚Abhängigkeit’ ist also Bedingung des Bestehens und nicht, wie manche offenbar noch heute glauben, ein notwendiges Übel, dessen man sich besser entledigen sollte, wie der ‚Staat’ ein Übel sei, mit dem man „wohl“ leben müsse. Der ‚Staat’ ist aber unser Gemeinwesen, das Gemeinwesen etwas, ohne das wir nicht wären und zugleich wäre es nicht ohne uns. Nähmen wir Bürger nicht ohnehin unser Leben in die Hand, achteten nicht unsere politische Ordnung und trügen nichts zum Gemeinwohl bei, dann existierte unser Gemeinwesen gar nicht – wir aber auch nicht.

Ideologische Schlagworte wie „Kostgänger“ oder auch Wendungen wie „Sozialhilfeempfänger liegen dem Gemeinwesen auf der Tasche“ offenbaren also lediglich, dass diejenigen, die sie benutzen, noch gar nicht begriffen haben, weshalb ihr Leben möglich ist. Alle, so müßte es eigentlich heißen, liegen in einem Gemeinwesen notwendig allen auf der Tasche, alle sind „Kostgänger“ aller, denn ein Gemeinwesen ist ein Solidarverband. Zwar benötigen wir auch Geldmittel zur Finanzierung unserer öffentlichen Infrastruktur, so daß manche sagen könnten, die Erwerbstätigen finanzierten den Sozialstaat. Doch auch diese Leistung sowie die Leistungsbereitschaft hat ihre Wurzeln in der Solidarität, in der Anerkennung des Einzelnen – des Bürgers – um seiner selbst willen. Nicht durch Geld erhält sich ein Gemeinwesen, sondern durch Loyalität. Leistungen in Familie und Ehrenamt sind ebenso wichtig wie solche im Beruf, keine ist wichtiger als die andere – ohne eine von allen, ohne Loyalität, wäre unser Gemeinwesen gar nichts, es würde nicht existieren.

Weshalb dem Einzelnen eine bestimmte Solidarität, eine bestimmte Loyalität abfordern – also: Ewerbsarbeit zu leisten -, wenn wir ohnehin auf sein Engagement vertrauen können und es auch müssen? Solidarisch und loyal ist der Einzelne am besten, wenn man ihn das tun läßt, womit er einen Beitrag leisten kann – und nicht wenn wir ihm sagen, welchen er zu leisten hat.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen und die Frauen – kann man ihnen trauen?

Zur Diskussion „Grundeinkommen und die Frauen“ hatte die Initiative Grundeinkommen Basel (siehe Blogbeitrag) nach Zürich am 10. Mai ins Cabaret Voltaire eingeladen.
Welche Folgen hätte das bedingungslose Grundeinkommen für die Frauen, dies auszubuchstabieren sollte der Abend erlauben. Doch alles kam anders. Kaum war es möglich, die Idee einmal darzulegen und über ihre Chancen insbesondere für Frauen zu diskutieren. Skepsis machte sich breit, leerlaufende Vorbehalte überwogen, ohne daß einmal die Chancen ausgelotet wurden. Würden Frauen wieder an den Herd zurückgedrängt, würden ihnen berufliche Möglichkeiten verbaut, würde das „Geschlechterverhältnis“ zementiert?

Sonderbare Fragen aus der Sicht eines bedingungslosen Grundeinkommens, die ein Licht auf die Skeptiker werfen. Ob Frauen an den Herd zurückgedrängt würden, das hängt doch wesentlich von ihnen ab. Wenn sie es wollten, gäbe das bGE ihnen die Freiheit dazu; wenn sie es aber nicht wollten, hätten sie dieselbe Freiheit, sich zu engagieren, wo sie es für richtig und wichtig erachteten. Berufliche Möglichkeiten würden gerade durch das bGE eröffnet, denn wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das Frauen benachteiligt? Das bGE erlaubte es, sich selbständig zu machen, auf einfache Weise im Vergleich zu heute, oder auch sich solange umzuschauen, bis Gleichgesinnte gefunden sind und gemeinsam Initiative ergriffen werden könnte. Möglichkeiten zur Selbstbestimmung würden maximiert und nicht minimiert. Gerade für Frauen, die sich in alten Rollenverständnissen zu sehr festgeschrieben oder gefangen sehen, schüfe das bGE Chancen. Es muß einen wundern, woher also die Skepsis gegen den Vorschlag rührt, wenn man ihn mit der heutigen Lage vergleicht. Alleinerziehende, Mütter wie Väter, stünden viel besser da. Das bGE pro Kopf würde sie endlich aus der Überforderung befreien, Fürsorge für die Kinder und Einkommenserwerb unter einen Hut bringen zu müssen. Eltern könnten mit einem bGE, das pro Kopf gewährt wird (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen), frei entscheiden, ob sie zuhause bleiben wollten oder eine Betreuungsstelle schaffen wollten – die Mittel dazu hätten sie durch das bGE zur Verfügung.

Aus den Einwänden gegen das bGE sprechen Skepsis und Mißtrauen gegen die Frauen. Ihnen wird unterstellt, sie könnten sich – wider Willen – dazu verführen lassen, an den Herd zurückzukehren. Erstaunlich ist diese Unterstellung, da gerade Feministinnen stets diese Zuschreibung einer Opferrolle kritisiert haben, doch die Skepsis gegen das Grundeinkommen tut genau dies. Die Freiheit, die das bGE eröffnet, mag all diejenigen empören, die vorschreiben wollen, worin Freiheit zu bestehen habe – doch ein solches Vorschreiben wäre nicht freiheitlich. Wer also die Möglichkeiten hat, sich zu entfalten und dazu ein Engagement sucht, das manche für altertümlich, rückständig oder anti-emanzipatorisch halten – auch der nutzte seine Freiheit vernünftig.

Sascha Liebermann

Fundamentalismus und Staatsdirigismus – ein Nachtrag zur Krippendiskussion

Daß „Berlin Mitte“ (ZDF) eine Sendung ist, in der die Moderatorin durch ihre Voreingenommenheit und herablassende Haltung eine sachliche Diskussion erschwert, wenn nicht verhindert, ist allzu bekannt. Schon der Titel der jüngsten Sendung „Glaubenskrieg um ‚Rabenmütter’“ ließ nichts Gutes ahnen. Bischof Mixa (Interview Tagesschau), der in jüngster Zeit durch drastische und klare Äußerungen in Erscheinung getreten ist und für eine Stärkung der Eltern argumentiert, die ihre Kinder zuhause versorgen möchten, wurde schon zu Beginn in die Ecke gestellt.

Bischof Mixa schlug vor, das Geld, das für den Ausbau verwendet werden soll, den Eltern zu geben. Sie hätten dann finanziell eher die Möglichkeit, entweder zuhause zu bleiben oder – das läßt sich erschließen – sogar Betreuung selbst zu organisieren. Darüber hinaus kann das Gemeinwesen Betreuungsplätze bereitstellen, auch das hält er für selbstverständlich. Doch bei all den guten Vorschlägen wurde auch deutlich, wie sehr die Überlegungen in der gesamten Diskussion eines immer voraussetzen: daß es nicht andere Wege gibt, die wir beschreiten könnten.

Alleine die von der Moderatorin als „Stütze empfangen“ titulierte Entscheidung von Eltern, zuhause zu bleiben, macht deutlich, wie stark jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit, das für unser Gemeinwesen wesentlich ist, abgewertet wird. Daß Eltern zuhause bleiben, ist dasselbe, als seien sie arbeitslos, so muß die Gleichsetzung verstanden werden – das Erwerbsideal läßt grüßen. Daran ist deutlich zu erkennen, wohin alle streben sollen: in den Arbeitsmarkt. Die Krippenplätze sollen gerade nicht – bei allen Versicherungen – eine Wahlfreiheit befördern, die heute ohnehin nur diejenige Familie hat, deren Haushaltseinkommen hoch genug ist, damit ein Elternteil zuhause bleiben kann. Für solche Haushalte mit geringem Einkommen ist dies gar nicht möglich, sie sind nicht selten auf Betreuungsplätze angewiesen.

Wenn dann auch noch die Unternehmen für ihre wenig familienfreundliche Personalpolitik gescholten werden, lenkt dieses Gefecht nur von der eigentlichen Frage ab. Wer soll Entscheidungen treffen, wer soll Wahlfreiheit haben – die Bürger oder der Staat? Auch Renate Schmidt (SPD) reduziert die Frage der Wahlfreiheit auf ein finanzielles Problem, „Anreize“ müßten – natürlich durch den Staat – richtig gesetzt werden. In allen politischen Fragen scheint genau dieses Denken das größte Hindernis einer Umgestaltung unserer Ordnungspolitik zu sein. Offenbar droht unserem Gemeinwesen – nach Ansicht einiger – die größte Gefahr von seinen Bürgern. Je mehr Entscheidungen wir ihnen geben, desto schlimmer werde es.

Dabei wäre alles so einfach, würden wir uns Bürgern mehr zutrauen. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wären all diese Fragen auf einfache Weise und mit tatsächlicher Wahlfreiheit gelöst.

Sascha Liebermann

Stärkung der Familie statt Ausweitung des Erwerbsprinzips…

…das wäre die Antwort, die das bedingungslose Grundeinkommen auf das Elterngeld gäbe, doch seit Jahresbeginn wird das Gegenteil praktiziert.

Was vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Fortschritt gepriesen wird, ist familienpolitisch tatsächlich ein Rückschritt. Denn mit dem Elterngeld wird die Orientierung am Erwerbsprinzip, die schon für das bisherige Erziehungsgeld gegolten hat, verschärft, Besserverdienende werden besser gestellt.

Zwar wird das Elterngeld aus Steuermitteln finanziert, ist also nicht im strengen Sinne eine Lohnersatzleistung. Doch die Berechnungsmodalitäten, die dem Elterngeld zugrunde liegen, behandeln es so, als sei es eine Lohnersatzleistung; oberhalb des Mindestsatzes wird es abhängig vom letzten Erwerbseinkommen gewährt. Wer vor in Anspruchnahme des Elterngeldes gut verdient hat, erhält also ein höheres, wer schlecht verdient hat, ein niedrigeres. Die einen werden für die Hinwendung zu den Kindern besser gestellt als die anderen. Wie können wir es rechtfertigen, daß es nun zwei Klassen von Eltern gibt statt einer einheitlichen Förderung, die Familien als solchen zu gute kommt?

Offenbar werden Familien in unserem Land nicht für schützenswert erachtet, ihre Stärkung ist nicht erster Zweck unserer Familienpolitik. Wer glaubt, „Anreize“ für die Gründung einer Familie setzen zu müssen, wer also davon ausgeht, eine Familie zu gründen, geschehe nur, wenn es sich lohnt, der pervertiert familienpolitische Förderung. Er behandelt Fragen unserer Zukunft, denn sie liegt in den Familien, wie eine Investition in ein Produkt, das verkauft werden soll.

Statt eines solchen Rückschrittes, der die Grundfesten unseres Gemeinwesens angreift, hätten wir einen wirklichen Schritt nach vorne tun können. Zu spät ist es in dieser Frage nicht, wir können einen wirklichen Schritt nach vorne tun. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger betrieben wir eine Familienpolitik, die diesen Namen verdient hätte. Da jeder Bürger das bGE erhielte, förderten wir Familien (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen) auf einfache Weise. Auch Alleinerziehende wären mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in einer besseren Lage (1 Erwachsener, 2 Kinder = 3 Grundeinkommen).

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir ernstmachen mit den Sonntagsreden. An die Stelle einer erwerbsorientierten Familienpolitik träte eine freiheitliche, die das Gemeinwesen stärkte.

Sascha Liebermann