Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen der Entscheidung des @BVerfG, gebunden an das Grundgesetz (GG), und der Legitimität der Schuldenbremse im GG.
Das Bundesverfassungsgericht interpretiert das GG.
Eine verfassungändernde Zweidrittelmehrheit könnte das GG ändern. https://t.co/EUfeWdpICM— Anna Katharina Mangold (@feministconlaw) November 15, 2023
Kategorie: Grundgesetz
Der Geist lebt noch fort – gut, dass das Grundgesetz übergeordnet ist
Verfassung Bremen, Art. 8: Jeder hat die sittliche Pflicht zu arbeiten ..
Verfassung Hessen, Art. 28: Jeder hat die .. sittliche Pflicht zur Arbeit.
Bedingungsloses #Grundeinkommen
— Thomas Oberhäuser (@ThoOb) October 4, 2020
Was verlangt das „Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung“?
In einem Interview mit Hubertus Heil in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke), hier auf der Seite des BMAS, kommt der Bundesminister auf diese Frage zu sprechen und beantwortet sie zugleich.
„[FAZ] Eine andere Art Arbeitszeitverkürzung ist das Projekt „Bedingungsloses Grundeinkommen“. Könnte das den Menschen mehr Sicherheit geben, gerade jetzt in den Verwerfungen der Corona-Zeit?
[Heil] Ich halte nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Dieser Begriff ist vor allem eine große Projektionsfläche: Geht es um eine Pauschalierung aller Sozialleistungen auf niedrigstem Niveau oder um ein Versprechen „2000 Euro für alle“? Das ist weder praxisnah noch vernünftig. Ich bin Anhänger einer menschenwürdigen Grundsicherung – genau das, was das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verlangt: Angemessene Hilfe für Menschen in Not. Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung. Und: Arbeit ist für die meisten Menschen mehr als nur Broterwerb, sie sichert gesellschaftliche Teilhabe. Ich konzentriere mich darauf, Arbeitsplätze zu sichern, die These vom Ende der Arbeit teile ich nicht.“
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Manchmal erstaunen die Fragen, die ein BGE aufwirft…
Mal angenommen wir hätten ein BGE und mal angenommen die Menschen würden nicht mehr bzw. nur noch in bestimmten Branchen arbeiten, fängt dann der Staat an, den Menschen Arbeitsplätze zuzuweisen?
— Thore (@thore_snje) August 19, 2020
…als gäbe es im Grundgesetz eine Erwerbsobliegenheit oder die Option, Zwangsarbeit einzuführen. Beides ist bislang ausgeschlossen, die freie Berufswahl sogar geschützt, genau deswegen. Auf dem Boden also dieser politischen Verfasstheit, sind die Fragen damit beantwortet. Fängt denn der „Staat“ heute an, Arbeitsplätze zuzuweisen? Nein, das maximale Mittel, das er hat, um Druck auszuüben, sind Sanktionen und deren Sinn steht ja gerade in Frage, wenn Unternehmen (siehe auch hier) nicht zu Erziehungsanstalten werden, sondern zur Wertschöpfung beitragen sollen. Sollte der Fall eintreten, dass die Bereitschaft zur Beteiligung – und zwar in der Breite, da ist nicht nur Erwerbstätigkeit entscheidend – stark abnehmen, dann hat das Gemeinwesen ein Existenzproblem, der Staat wäre geschwächt. Da müssten ganz andere Diskussionen geführt werden, ein anderes Instrument bleibt einer Demokratie nicht.
Sascha Liebermann
„Die Bürde des Menschen ist unantastbar“…
…ein Beitrag von Ralph Altmann auf Telepolis.
Stimmt das? Kaum zu glauben – wie sollte das zu rechtfertigen sein?
„Bedingung für die volle Teilhabe an den vom Grundgesetz garantierten Freiheiten soll demnach ein Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Attest werden können.“ Ich habe es nicht für möglich gehalten, in D. so einen Satz zu lesen. #ShiftingTheBaselines https://t.co/79rluaCXuA
— Susanne Wiest ☔️ (@susannewiest) May 3, 2020
Treffend – wozu Fakten schaffen, wenn sie schon da sind!
Sind die „Fakten“ nicht schon längst da?
Fakten:
Grundgesetz (@netzbge)
Unbezahlte Arbeit (> 50%)
Pfändungsfreibetrag@SGrundeinkommen #BGE #Grundeinkommen https://t.co/fPcdHWdRnL
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 20, 2020
Sascha Liebermann
Würde des Menschen, nicht der Erwerbstätigen
In Artikel 1 unseres Grundgesetzes steht nicht:
„Die Würde der Erwerbstätigen ist unantastbar.“Sondern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und dazu passen Sanktionen unter das Existenzminimum nicht! – @SvenLehmann zur Sanktionspraxis bei #HartzIV pic.twitter.com/OnDlbFEvSM
— Grüne im Bundestag ️ (@GrueneBundestag) 14. November 2019
Beachten Sie auch die Diskussion zum Tweet, dort verknüpft ein Kommentator Würde mit Eigenverantwortung und schließt auf die Berechtigung von Hartz IV. Damit verkehrt er allerdings das Würdeprinzip, denn Würde enthält nicht die Verpflichtung zu Eigenverantwortung, dann gälte sie nicht vorbehaltlos, vielmehr geht Würde davon aus, dass „Eigenverantwortung“ übernommen werden kann und es auch wird. Daraus folgt aber nicht, dass Eigenverantwortung heißt, erwerbstätig sein zu müssen, sondern sein Leben so weit es geht, in die eigenen Hände zu nehmen. Wie weit es geht, darüber hat nicht der Gesetzgeber zu befinden, sondern die betreffende Person. Diese Verkehrung des Würdeprinzips entspricht der häufig anzutreffenden Umdeutung des Subsidiaritätsgedankens dahingehend, dass aus ihm die Verpflichtung folge, Einkommen mittels Erwerbstätigkeit erzielen zu müssen, siehe meinen früheren Kommentar dazu hier und hier.
Sascha Liebermann
Das Grundgesetz und Sanktionen – Peter Tauber deutet nur in eine Richtung, die andere wäre naheliegender: gar keine Sanktionen
Peter Tauber weist auf einen wichtigen Punkt hin, der allerdings zugleich die Widersprüchlichkeit des Urteils des Bundesverfassgungsgerichts deutlich macht. Die Menschenwürde ist eben doch verfügbar unter bestimmten Voraussetzungen. Tauber unterschlägt allerdings, dass das Grundgesetz laut Urteil keineswegs Sanktionen fordert oder nahelegt, lediglich verbietet es sie nicht. Der Gesetzgeber kann solche Instrumente also vorsehen, er muss aber nicht. Insofern ist Taubers Position zum Urteil nur eine Auslegung, die andere wäre, Sanktionen vollständig aufzugeben, das wäre in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Dann müsste allerdings das Erwerbsgebot aufgegeben werden, solange das nicht geschieht, ist die Forderung nach einer Abschaffung von Sanktionen illusionär. Ein „Garantiesicherung“, wie Robert Habeck sie vorgeschlagen hat, könnte eine Vorstufe zum Bedingungslosen Grundeinkommen sein. Es wäre allerdings einfacher, sich den Zwischenschritt zu sparen.
Siehe auch den Kommentar von Stefan Sell zur medialen Berichterstattung.
Sascha Liebermann
„70 Jahre GG – die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG – Eine Frage des Geldes“…
…ein Beitrag von Marcel Schneider in der Legal Tribune Online.