„…mit Kürzungen und Streichungen bei den sozialen Transferleistungen zu rechnen haben…“ – Oskar Lafontaine zur Sozialpolitik 1999

Kürzlich bin ich auf diese Ausführungen Oskar Lafontaines aus dem Jahr 1999 durch einen Tweet (darin in einem Kommentar) aufmerksam geworden. Nun war es damals beileibe nicht so, dass die Mehrheit das anders sah, sonst wäre es gar nicht so weit gekommen. Und noch heute halten sich Verklärungen des Sozialstaats vor der Agenda 2010 oder solche, die meinen, eine Abschaffung von Sanktionen (siehe auch hier) sei möglich, ohne das Erwerbsgebot aufzuheben – das wäre aber ein Widerspruch in sich.

Hier die Äußerungen Lafontaines laut Plenarprotokoll.

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…“daß es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss“…

…diese Ausführungen finden sich in einer Stellungnahme auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, die taz berichtete über dieselbe Haltung in Nordrhein-Westfalen, über die kürzlich schon die Süddeutschen Zeitung berichtet hatte. Auf der Seite des Ministeriums heißt es dazu:

…“daß es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss“… weiterlesen

„Aus den Tiefen und Untiefen der Bedürftigkeit:…

…Ein Jobcenter verliert einen Prozess gegen eine wohnungs- und mittellose Frau. Und immer wieder wird Hartz IV verengt auf (registrierte) Arbeitslose“, übertitelt Stefan Sell seinen Beitrag und greift die verharmlosenden, Schreckgespenster an die Wand malende Berichterstattung über Hartz IV auf, die sich jüngst wieder einmal dazu verstieg, diese Leistungen – wie Wolfgang Schäuble oder Heinrich Alt – als womöglich zu üppig oder die Bezugsbedingungen als zu lasch zu charakterisieren.

Sascha Liebermann

„Anhaltend hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System“…

…meldet O-Ton-Arbeitsmarkt.

„Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren knapp 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehenden (teilweise) erfolgreich, darunter 8,2 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.“