Planifikatorische Befreiung durch Festhalten an der Erwerbsfixierung

Christoph Butterwegge in einem kurzen Gespräch auf 3sat über Kinderarmut und was gegen sie unternommen werden könnte. Er geht dabei auf bestehende Angebote wie das Bildungs- und Teilhabepaket ein, das zu bürokratisch sei. Höhere Löhne seien wichtig, dass Eltern ein entsprechendes Einkommen erzielen können, der Mindestlohn nicht ausreichend. Nicht fehlen darf die Ganztagsschule, auch die Gemeinschaftsschule, damit Kinder aus armen Familien aus ihrem Milieu hinauskommen. Um welchen Preis? Wer entscheidet darüber, dass sie da hinauskommen sollen?

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„Wir brauchen eine Haltungsänderung“…

…allerdings nur für Kinder- und Jugendliche in Gestalt eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Darüber berichtet domradio.de in einem Gespräch mit Pfarrer Bernd Wildermuth. An einer Stelle des Gesprächs wird deutlich, dass es Wildermuth aber um mehr geht:

„domradio.de: Das Gegenargument ist ja: Eine starke Wirtschaft stärkt auch die Gesellschaft…

Wildermuth: Mir geht es darum: Wir brauchen eine grundlegende Haltungsänderung, die dahin geht: Der Mensch ist nicht für die Wirtschaft da, sondern die Wirtschaft für den Menschen. Es geht darum, dass das Prinzip der Solidarität, das auch im christlichen Glauben tief verwurzelt ist, dass das wieder Geltung erlangt.“

Warum er dann nicht für ein allgemeines BGE plädiert, ist nicht nachvollziehbar. Zu den Eigenheiten und Schwierigkeiten eines Kindergrundeinkommens siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen – Protokoll der Anhörung online

Am 27. Oktober 2016 fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Nun ist das Ausschussprotokoll online verfügbar, so dass man sich einen Eindruck von den Ausführungen machen kann, die über die vorab eingereichten Stellungnahmen hinausgehen. Eindrücke von der Anhörung hatte Sasche Liebermann hier geschildert.

Kindesunterhalt und Bedingungsloses Grundeinkommen – Anmerkung zum Unterhaltsvorschuss

Wie kürzlich gemeldet, plant die Bundesregierung ein Gesetz zum Unterhaltsvorschuss. In der Stellungnahme heißt es:

„Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.“

Weiter heißt es dort:

„Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis zu 5 Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.“

Dieses Vorhaben mag eine Besserung im Verhältnis zur gegenwärtigen Lage alleinerziehender Eltern sein. Doch hilft es ihnen auch, mehr Zeit für ihre Kinder aufwenden und weniger erwerbstätig sein zu können? Ähnlich wie eine Kindergrundsicherung handelt es sich wohl eher um einen Tropfen auf den heißen Stein angesichts der erwerbszentrierten Sozialpolitik. Daran würde auch eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen nichts ändern. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hingegen für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen, das wäre wirklich ein Schritt.

Siehe auch meinen früheren Kommentar zum Kindesunterhalt.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen im Landtag von Nordrhein Westfalen – Stellungnahmen der Sachverständigen online

Zur Vorbereitung der Anhörung im Landtag von Nordrhein Westfalen, die sich auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen befasst, werden sukkzessive die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen zu vorformulierten Fragen des Ausschusses online verfügbar gemacht. Sie finden sie hier. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend tagt am 27. Oktober, ab 14 Uhr.