Wie zum Bedingungslosen Grundeinkommen? Über Strategien und (womöglich faule) Kompromisse…

…davon handelt – wenn auch nicht so ausgedrückt – ein Beitrag von Baukje Dobberstein für das Netzwerk Grundeinkommen, in dem sie über eine Veranstaltung im Rahmen des Startkonvents zum neuen Grundsatzprogramm bei den Grünen Anfang April in Berlin berichtet. Dass die Frage drängt, wie der Sozialstaat weiterentwickelt werden kann, ist offenbar auf dieser Veranstaltung deutlich geworden, doch die Haltung zum BGE bei den Grünen scheint ziemlich heterogen, wenngleich es einige Unterstützer gibt. Doch dieser Umstand führt noch nicht dazu, das BGE auf die Agenda zu setzen. Wenn nicht direkt, wäre es denkbar, auf Zwischenschritten zum BGE zu gelangen?

Diese Frage ist in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder gestellt worden, seit die jüngere Debatte 2004 eingesetzt hat. Unstrittig ist, dass es Zwischenschritte geben kann. Sind sie aber nötig? Können sie nicht auch in die Irre führen oder gar ohne klare Ausrichtung auf halben Weg stecken bleiben? Die Gefahr ist groß. Siehe dazu „Heiligt der Zweck die Mittel…“ (zu Ausführungen von Philippe van Parijs), „Die Antwort…“ (zu Ausführungen von Wolfgang Strengmann-Kuhn) und „Wie zum Bedingungslosen Grundeinkommen? Was sind Zwischenschritte und was sind Sackgassen?“.

Sascha Liebermann

Gewerkschafter verabschieden eine Erklärung zum Grundeinkommen – ist sie der Diskussion förderlich?

Über die Erklärung berichtete das Netzwerk Grundeinkommen. Der Aufruf plädiert für eine vorurteilsfreie Diskussion über ein Bedingungsloses Grundeinkommen, die Entwicklung eines Gewerkschaftskonzepts und weitere Forderungen.

„Wir sind der Auffassung, dass neben dem Bedingungslosen Grundeinkommen, welches die angstfreie Existenz und gesellschaftliche Teilhabe eines jeden Menschen sichert, weitere politische Veränderungen nötig sind, so zum Beispiel: Umverteilung von Einkommen von oben nach unten, radikale Arbeitszeit­verkürzung, geschlechtergerechte Umverteilung unbezahlter Arbeit, Bürgerversicherung, ausreichende Mindestlöhne, Ausbau der öffentlichen und sozialen Infrastruktur und Dienstleistungen, ökologisch nachhaltige Produktion, Demokratisierung aller öffentlichen Bereiche, der Wirtschaft, des Welthandels und des Finanzwesens.“

Diese Forderungen kann man aufstellen, aber was bedeuten sie konkret, z. B. eine radikale Arbeitszeitverkürzung?

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Einseitige Skepsis – die Nachdenkseiten wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Es ist nichts Neues, wenn die Nachdenkseiten wieder einmal „Skepsisgegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen bekundeten, so auch am 16. Oktober in den Hinweisen des Tages (Hinweis Nr. 10). Anlass war die Meldung, dass Dax-Chefs eine bessere soziale Absicherung fordern. Auf den Nachdenkseiten wurde dem entgegengehalten, dieselben könnten sich doch für bessere Löhne einsetzen, das war wohl als Finte gegen das BGE gedacht, hat aber mit dem BGE gar nichts zu tun, weil es dabei um mehr geht als um bessere Löhne; es geht um ein anderes Verständnis von Arbeit, von Arbeit und Leben, von Tätigsein, von Gemeinwesen. Ein anderes Verständnis allerdings, das dem Bestehenden nicht einfach als Versprechen einer besseren Welt entgegengehalten wird. Vielmehr lässt sich dieses Versprechen als etwas verstehen, das im Bestehenden angelegt, schon enthalten ist. Die Diskussion um ein BGE weist also vielmehr auf Widersprüche im Bestehenden, auf verschenkte bzw. ignorierte Möglichkeiten hin, die nicht gesehen werden oder nicht gesehen werden wollen, weil an einer ganz bestimmten Wertigkeit von Arbeit und Solidarität festgehalten wird, wie jüngst die Ausführung von Michael Müller zu einem „solidarischen Grundeinkommen“ erkennen ließen. Erstaunen lässt einen diese Einseitigkeit der Nachdenkseiten gegenüber dem BGE, weil sie sonst viel auf ihre „kritische“ Haltung gegenüber dem Mainstream geben. Wenn es um das BGE geht, scheint davon nichts mehr übrig zu sein. Auch da dominieren bestimmte Werthaltungen. Das ist vollkommen legitim, es wäre dann allerdings angemessener, sie als solche zu kennzeichnen.

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Vom Verbreiten einer „urheberlosen“ Umfrage und dem Umgang mit Social Media

Vor kurzem haben wir auf eine fragwürdige Umfrage hingewiesen, deren Gegenstand war, ob das Bündnis Grundeinkommen angesichts seines Abschneidens bei der Bundestagswahl sich auflösen solle. Zuerst schien der Urheber im Grünen Netzwerk Grundeinkommen zu finden zu sein, was sich nicht bestätigen ließ. Dann schien es, nach Auskunft des Archiv Grundeinkommen, als habe das Netzwerk Grundeinkommen damit etwas zu tun, da auf seiner Seite die Umfrage mit eigenem Begleittext ohne Hinweis auf einen Urheber verbreitet wurde. Mittlerweile schreibt das Netzwerk Grundeinkomen, dass es diese Umfrage nicht initiiert, sondern nur aufgegriffen habe (siehe hier). Die Plattform strawpoll kann – laut Auskunft des Netzwerks – offenbar ebensowenig Angaben darüber machen, wer die Umfrage eingerichtet hat (siehe ausführliches Zitat beim Archiv Grundeinkommen).

Welchen Schluß zieht man nun daraus? Auf jeden Fall diesen: mit dem Verbreiten von Umfragen und dergleichem, die sich keinem Urheber zuschreiben lassen, sollte sorgsam umgegangen werden. Sonst kann leicht der Eindruck enstehen, dass nicht „mit offenen Karten“ gespielt und agitiert wird.

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen ist wählbar“ – Informationsplattform des Netzwerk Grundeinkommen

Auf der Website „Grundeinkommen ist wählbar“ hat das Netzwerk Grundeinkommen für die Bundestagswahl 2017 – wie schon für Bundestagswahlen und eine Landtagswahl zuvor – eine Übersicht über Parteien und Kandidaten erstellt, die sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Die Website bitte um Hinweise auf Kandidaten und Parteien, die eventuell noch nicht aufgeführt sind. Diese Parteien gehören bislang dazu:

Eine Partei, die bislang in der Auflistung auf der Website fehlt, ist die „Partei der Humanisten“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Grundeinkommen ist wählbar“.

Feldexperimente zum Grundeinkommen – Nutzen oder Schaden?

Anlässlich des 25jährigen Bestehens der niederländischen Vereniging Basisinkomen fand Ende Januar eine Tagung in Maastricht statt. Stefan Füsers hat für Netzwerk Grundeinkommen einen Bericht darüber verfasst, der interessant ist, denn zum einen erfährt man mehr über die Experimente, die in Maastricht vorgesehen sind, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, was man von Feldexperimenten überhaupt erwarten kann. Meine Einschätzung zu Feldexperimenten finden Sie hier.

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„Das Speenhamland-System – eine Art garantiertes Grundeinkommen?“…

…so fragt Ronald Blaschke in einem Beitrag beim Netzwerk Grundeinkommen und bezieht sich dabei auf eine anhaltende Diskussion darüber, ob „Speenhamland“ nicht exemplarisch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und auch sein Scheitern stehe. Vor etwa eineinhalb Jahren schrieb ich dazu folgendes:

„…Die Speenhamland-Gesetzgebung im England des frühen 19. Jahrhunderts wird häufig als Beleg dafür bemüht, wohin es führen könne, wenn die Armen durch ein Mindesteinkommen unterstützt werden. Doch, war das durch die Gesetzgebung gegeben? Wer mit solchem Aplomb auftritt, wie Borchert es in seinem Buch tut, sollte den Forschungsstand zur Kenntnis genommen haben. Selbst ein schneller Blick bei Wikipedia (deutsch, englisch) hätte ihn zur Vorsicht mahnen müssen. Für seine Einschätzung verweist Borchert auf die Ausführungen Karl Polanyis in „The Great Transformation“ (1944). Dieser kritisierte zwar die bisherige Rezeption „Speenhamlands“, verließ sich aber gleichermaßen wie andere auf die historischen Quellen. Die herausragende dazu war ein Bericht der „Royal Commission“ über die Folgen von Speenhamland aus dem Jahre 1834, also kurz nachdem die Gesetzgebung aufgehoben wurde. Ein Artikel von Fred Block und Margret Somers, „In the Shadow of Speenhamland“ (2003), der online zugänglich und leicht auffindbar ist, hat sich mit der Rezeption der Speenhamland-Gesetzgebung und ihrer Ergebnisse in der dazu verfügbaren Literatur befasst. Sie legen in ihrem Beitrag ausführlich dar, wie schlecht die Datenlage zu Speenhamland ist, wie lückenhaft die Dokumentation, wie sehr die spezifische Situation Folge der Industrialisierung und einer wirtschaftlichen Problemlage im Süden Englands ist. Weiterhin gab es keine einheitliche Gesetzgebung, die von Speenhamland als Ganzem reden ließe und deswegen auch keine einheitliche Umsetzung. Darüber hinaus zeigen sie, wie sehr der Bericht der „Royal Commission“, auf den sich bezogen wird, mit feststehenden Theoremen arbeitete und lediglich auf Befragungen einzelner Personen in den jeweiligen Gemeinden (parishes) beruhte. Um ein BGE im heute diskutierten Sinne ging es gar nicht, allenfalls wäre der Begriff Kombilohn treffend. Zuletzt ist es ein Anachronismus, die Situation zur Zeit Großbritannies im frühen 19. Jahrhundert mit der heutigen in Deutschland zu vergleichen, eine Feudalstruktur mit einer demokratischen…“ (Zum Originalbeitrag, siehe auch hier)

Sascha Liebermann