Die Schulpflicht lässt grüßen – wer „schwänzt“, muss sanktioniert werden, aber: was ist daran unternehmerisch?…

…Immer wieder verwunderlich ist, wie wenig unternehmerisch Verbände denken, die doch Unternehmer vertreten wollen. Wenn hier Sanktionen als unerlässlich betrachtet werden, stellt sich die Frage, ob denn dieser Verband auch Mitarbeiter sucht, die sich bewerben, um der Sanktionsdrohung zu entgehen oder ob Mitarbeiter entscheidend sind, die bei einem Unternehmen arbeiten wollen. Unternehmen sind doch keine Erziehungsanstalten (siehe auch hier), haben sie nicht Besseres zu tun?

Unweigerlich drängt sich die Frage auf, welches Verständnis von „Personalentwicklung“ und „Mitarbeiterführung“ dort denn vorherrscht? Unternehmerisch gedacht ist das jedenfalls nicht, denn dann würde Wertschöpfung im Zentrum stehen und man sich fragen müssen, wie sie am besten zu erreichen ist, ob das mit oder ohne Mitarbeiter geschieht, darf keine Rolle spielen. „Beschäftigung“, wie es manchmal heißt, muss sich daran bemessen, ob sie dafür notwendig oder erlässlich ist. Für die grundlegende Einkommenssicherung muss das Gemeinwesen sorgen, es muss Bedingungen schaffen, dass sich Leistungsbereitschaft entfalten kann, sie muss weder „erzeugt“ noch durch „Motivation“ hervorgebracht werden. Das Anreiz-Denken hat seine Spuren hinterlassen – auch in der Schulpflicht.

Sascha Liebermann

„Ein Alltag ohne soziale Demütigung – das ist das Grundrecht aller, ausnahmslos“…

…so ein bekanntes Zitat der SPD-Politikerin Regine Hildebrandt, doch was hätte sie zum Bedingungslosen Grundeinkommen gesagt, hätte sie denn dafür plädiert, dass das Existenzminimum frei von Sanktionen und Bedürftigkeitsprüfung bereitgestellt werden müsste? Hätte Sie dafür plädiert, Sorgetätigkeiten zu ermöglichen auf der Basis eines auskömmlichen BGE? Manch einer (siehe auch hier), der die Würde des Individuums hochhält und Sanktionen für unangemessen erklärt, will Sanktionen doch nicht aufgeben und hält Erwerbstätigkeit für den entscheidenden Hebel, um Armut zu verhindern. Wie Frau Hildebrandt, die eine vorbehaltlose Befürworterin der Sozialhilfe war und sie für eine große Errungenschaft hielt, das gesehen hat, können wir einer Rede aus dem Jahr 1999 entnehmen:

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„Geld für’s Nichtstun“ – die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat ein sonderbares Verständnis des Existenzminimums…

…die Vehemenz Ulrich Schneiders in Ehren, aber was ist sein Gegenvorschlag, wenn er doch am Bedürftigkeitsprinzip festhalten will?

Siehe auch „‚Bürgerfreundlichkeit‘ fordern, am Bedürftigkeitsprinzip aber festhalten“ und „Hartz IV abschaffen, Sanktionen abschaffen, aber Bedürftigkeitsprüfung beibehalten – warum nicht einen Schritt weitergehen?

Sascha Liebermann

Wie ist es denn nun mit Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Stefan Sell hatte schon kurz nach der Verkündigung des Urteils auf die Widersprüche hingewiesen (siehe Link im Tweet oder auch hier).

Sascha Liebermann

„Widerstand gegen Hartz-IV-Pläne der Ampel“,…

…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung und versammelt Stimmen, die gegen eine vorübergehende Aussetzung von Sanktionen im Arbeitslosengeld II sind. Wenig überraschend ist der entscheidende Einwand,  mit der Aussetzung von Sanktionen falle das ultimative Druckmittel weg, um gegen Pflichtverletzungen durch Leistungsbezieher vorzugehen.

Das ist richtig, die Gegner dieser Aussetzung sind hier klarer als manche Kritiker von Sanktionen, die zwar bestimmte Sanktionsformen nicht mehr wollen, an Sanktionen grundsätzlich aber sehr wohl festhalten. Die Frage, die sich stellt, ist, wie lässt sich die Befürwortung eines vorbehaltlos geltenden Existenzminimums damit vereinbaren, dasselbe kürzen zu können? Ist das Existenzminimum nun unverfügbar oder ist es das nicht? Und wie verträgt sich das ganze mit den Grundfesten der Demokratie, dem Mündigkeitsprinzip, dem Vertrauen in die Autonomie? Im Grunde gar nicht. Die Gerechtigkeitsvorstellungen, auf die im Beitrag verwiesen wird, sind damit auch nicht im Einklang. Genau darüber braucht es eine intensive Diskussion.

Sascha Liebermann

„Beim Bürgergeld bleibt die Armut politisch gewollt“…

…so ist ein Gespräch mit dem Sozialberater Ulrich Franz in der Freitag übertitelt, in dem Franz den Finger in die Wunde des Bürgergeldes legt und manches andere berichtet.

An einer Stelle weist Franz auf Folgen hin, die digitalisierte Prozesse in der Beantragung und Bearbeitung für Leistungsbezieher hätten, denn:

„[Franz] […] Viele Menschen mit wenig Geld sind digital nicht gut ausgestattet, Viele haben zwar ein – oft veraltetes – Smartphone, aber keinen Laptop, was das Schreiben von E-Mails und Verschicken von Formularen kompliziert macht. Zudem ist die Frage, ob die Software der Jobcenter dann funktioniert: Viele Fälle landen vor Gericht, in denen ein Formular eingeworfen wurde, aber keine Bestätigung kam – und es als „nicht eingereicht“ galt. Wie sicher ist es, dass ein digital eingereichtes Formular registriert wird? In der Corona-Zeit litten zudem viele darunter, dass es keinen Kontakt gab, zu den Beratungsstellen und auch beim Jobcenter. Ich kenne einen Fall, in dem ein Mann dringend Geld brauchte, Kühlschrank leer und nichts auf dem Konto. Ein Security-Angestellter wies ihn vorm Jobcenter ab – obwohl man in diesem Fall einen Anspruch auf eine „Notfallzahlung“ hat.“

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Druck, Gegendruck, nicht mechanisch? Wenn das ernst gemeint wäre, müsste der Verzicht auf Sanktionen…

…der nächste Schritt sein. Ist aber nicht vorgesehen, denn die Durchsetzung einer „Mitwirkungspflicht“, wie im Sondierungspapier vorgesehen, erfordert Sanktionsinstrumente. Davon abgesehen redet die FDP in ihrem Beschluss zur Grundsicherung aus dem Jahr 2019 davon, wie wichtig Sanktionen seien, denn auch Leistungsbezieher hätten Pflichten. Wenn aber aus der Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter bekannt ist, wie schon vor längerer Zeit gemeldet, dass der größte Teil der Sanktionen auf einen kleinen Kreis von Personen zurückgeht und unter ihnen wiederum vor allem Meldeversäumnisse Grund für die Sanktionen sind, stellt sich die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Oder will man Klischees bedienen?

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Eben: nicht nur abschaffen, das Wie macht den Unterschied…

…bei Butterwegge werden Unstimmigkeiten deutlich, keine Sanktionen, aber moralische Verpflichtung zu Erwerbstätigkeit.

So stark die Formel auch klingt „Sozial ist, was Armut abschafft“, gibt es Gründe für Armut, die mit Einkommensmangel nichts zu tun haben. Es wird immer Bürger geben, die trotz aller Unterstützung schwer mit dem Alltag zu ringen haben, immerhin aber wüssten sie, dass es ein BGE regelmäßig gäbe und sie als die, die sie sind, damit anerkannt würden. Deswegen müssen nicht nur Sanktionen aufgegeben werden, das Erwerbsgebot steht der Würde im Weg.

Sascha Liebermann

„Ich erlebe Menschen, die Bewerbungsgespräche bewusst boykottieren“ – sagt eine Arbeitsvermittlerin…

…und berichtet in Zeit Online (Bezahlschranke) über ihre Erfahrungen mit Bewerbungsgesprächen, zu denen Bezieher von Arbeitslosengeld II durch die Sanktionsmöglichkeiten gedrängt werden. Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu (siehe auch hier und hier), es gab sie auch schon zu Zeiten des Arbeitsamtes vor der „Agenda 2010“, an Bedeutung hat sie nichts verloren:

„Ich glaube, da gibt es einen konkreten Fehler im System: Wieso sollen Menschen zu Bewerbungsgesprächen gehen, wenn sie den Job eigentlich nicht wollen? Auch die Firma hat nichts davon, wenn sie jemanden anstellt, der oder die keine Lust hat, dort zu arbeiten. Es wäre viel sinnvoller, sich mit den Arbeitssuchenden zusammenzusetzen und zu fragen, was demjenigen liegt. Dazu fehlt den Arbeitsvermittlerinnen leider aber oft die Zeit – wobei der rechtliche Rahmen dazu ja möglicherweise gerade geändert wird.“

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