„Europäische Bürgerinitiative“ zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens

Das Netzwerk Grundeinkommen weist auf eine Pressemitteilung hin, derzufolge „60 WissenschaftlerInnen, AktivistInnen und VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen aus 14 Ländern“ den Beschluss gefasst haben, eine „Europäische Bürgerinitiative“ für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens auf den Weg zu bringen.

Verklärung des Bestehenden statt Analyse der Probleme

„Verantwortung wahrnehmen – bedingungslos!“, so hat Gerhard Wegner im Jahr 2007 seine Auseinandersetzung mit dem Vorschlag eines Bedindungslosen Grundeinkommens übertitelt. Der Untertitel „Das bedingungslose Grundeinkommen beeinträchtigt die Förderung umfassender gesellschaftlicher Teilhabe“ sagt, wohin die Kritik eilt. Wir weisen auf diesen Beitrag hin, da er die Argumente beinhaltet, die Herr Wegner anlässlich einer Veranstaltung in Dortmund am 14. Oktober vorgetragen hat. Die Stoßrichtung der Kritik gleicht der von Matthias Zeeb, einem Kollegen von Herrn Wegner, dessen Ausführugen wir schon früher kommentiert haben (siehe hier).

Ein Punkt sei hier herausgehoben, an dem der grundsätzliche Dissens erkennbar wird zwischen dem, was ein BGE erreichen will und dem, was der bestehende Sozialstaat und seine Vorfahren erreichen wollen. Herr Wegner hat viele gute Absichten, sieht in der Hilfe für die Armen und Schwachen eine Herausforderung, will ein solidarisches Gemeinwesen usw. Es ist leicht, mit ihm darin übereinzustimmen, aber der Weg dahin ist das Problem. Wer sind die Armen und Schwachen, wer ist arm und schwach, woher weiß man das? Und verpflichtet es die Armen und Schwachen, weil sie arm und schwach sind, sich helfen zu lassen, wenn sie es nicht wollen?

Will man nicht von oben bestimmen, wer sich wie von wem zu beraten lassen hat, dann muss man Möglichkeiten schaffen, dass der Einzelne selbst darüber entscheiden kann. Bei allen guten Absichten beinhaltet Herrn Wegners Position eine Zwangshilfe, eine Hilfe, die mit Sanktionen arbeitet, da – so äußerte er sich in der Diskussion – nur auf diese Weise eine Verpflichtung des ‚Geholfenen“ besteht, sich auch helfen zu lassen. Dabei widersprechen nicht nur Argumente dieser Form von Hilfe, sondern auch die Empirie. Wer Gelegenheit hat, mit Sozialarbeitern zu sprechen, wird erfahren, dass es zu nichts führt, jemandem zu helfen, der sich nicht helfen lassen will. Hilfe kann dann erfolgreich sein, wenn die eigene Hilfsbedürftigkeit erkannt wird, dass man zumindest darum weiß, Hilfe zu benötigen, weil man alleine nicht weiter kommt. Diese Grenze des Hilfsangebots, dass es nicht aufgedrängt wird und auch ausgeschlagen werden darf, gilt es zu respektieren, will man nicht „von oben“ bestimmen, wer hilfsbedürftig ist. Sind Dritte gefährdet, z.B. Kinder, sieht die Lage anders aus. Dafür stehen Eingriffsrechte zur Verfügung, die gesetzlich festgelegt sind (siehe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe“). Alles andere wäre Entmündigung durch Zwangshilfe.

Wenn anhaltende Armut (also nicht bloßer Einkommensmangel) ihren Grund unter anderem in traumatischen Lebenserfahrungen hat, die gerade zu einem schwachen und nicht zu einem starken Selbstvertrauen führen, dann ist eines ganz deutlich. Die davon Betroffenen können sich kaum gegen Zwangshilfe verteidigen, die so massiv auftritt wie heute. Vielmehr werden sie von ihr an die Wand gedrückt. Wie sollen sie unter diesen Bedingungen aus der Situation hinausgelangen?
Mit einem BGE hingegen würden Betroffene respektiert, sie könnten aus der Einkommenssicherheit heraus, die zugleich die eigene Position stärkt, viel eher sich Hilfs-Angeboten (!) öffnen, wobei auch hier nichts beschönigt werden darf. Hilfe anzunehmen setzt ein Minimum an Selbstvertrauen voraus. Sich einzugestehen, dass man Hilfe benötigt und diese anzunehmen, ist nicht einfach; es ist ein Zeichen von Stärke, das dürfte jedem vertraut sein.

Dass es in der evangelischen Kirche auch andere Positionen zum Grundeinkommen gibt, darauf sei eigens noch einmal hingewiesen, siehe hier.

Sascha Liebermann

Grundlagen unseres Wohlstands werden durch bedingungsloses Grundeinkommen in Frage gestellt…

…so lautet Sigmar Gabriels Einschätzung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„…Die Grundlagen unseres Wohlstands werden gegenwärtig von zwei Seiten in Frage gestellt. Zum einen durch das weit verbreitete Gefühl, wir bräuchten die Industrie mit all ihren Belastungen und Risiken nicht mehr – das hat damit zu tun, dass ein immer größerer Teil der Gesellschaft nicht mehr im produzierendem Gewerbe oder Handwerk tätig ist, sondern im Dienstleistungssektor oder im öffentlichen Dienst. Zum anderen durch Debatten wie die um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Bewusstsein dafür, dass Arbeit und Leistung die Grundlage für Wohlstand sind, nimmt ab. Die SPD will nicht zurück zur Technikgläubigkeit und Bruttoregistertonnenmentalität der sechziger, siebziger Jahre mit diesem völlig unreflektierten Fortschrittsglauben. Aber wir müssen klar sagen, dass Grundlage unseres Lebens Leistung, Qualifikation und auch die Akzeptanz von Belastungen ist. Wir sind die Partei der Arbeit und der fleißigen Leute…“

Weit hat es die Diskussion schon gebracht, wenn der Vorschlag eines bedingungsloses Grundeinkommens auf höchster Ebene als Gefahr betrachtet wird. Weiter so.

„Besetzt Mainhatten“

Der Artikel in „The European“ greift die Proteste in den USA auf und setzt sie ins Verhältnis zur Lage in Deutschland. Offenbar ist dem Autor die Grundeinkommensdiskussion nicht bekannt oder nicht genügend wichtig, hätte er sonst auf den Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens hinweisen können, mit dem sich manches in Bewegung setzen lässt.

Weitere Artikel: Süddeutsche Zeitung , Süddeutsche Zeitung Kommentar, taz, Frankfurter Allgemeine Zeitung

„Lügen mit Zahlen – Statistik und Demoskopie“

Wie das geht, erläutert Prof. Gerd Bosbach bei Erwin Pelzig (Video bei Youtube). Hilfreich ist die Darstellung, da wir alle im Alltag ständig mit Statistik konfrontiert sind, die wenigsten sich aber fachlich damit befassen. Statistiken sind alles andere als Fakten, die einfach festgestellt werden. Den von ihnen erhobenen Daten gehen stets komplexe Definitionen voraus, die festlegen, was mit der Statistik erfasst werden soll. Die sogenannten Fakten sind also oft komplizierte Kunstprodukte. Um zu verstehen, welche Schlussfolgerungen eine Statistik tatsächlich erlaubt und welche nicht, müsste man sich immer erst vor Augen führen, wie Daten definiert und dann erhoben worden sind. Und selbst dann, wenn diese Vergewisserung sorgfältig geschehen ist, bilden Statistiken im besten Fall Verteilungen ab, Erklärungen liefern sie selbst nicht. Dazu müssen die durch Rechenverfahren gewonnenen Zahlwerte erst interpretiert werden. Darüber gibt es in den mit solchen Daten befassten Wissenschaften schon seit Jahrzehnten differenzierte Diskussionen. In der Soziologie hat sich aus der Erkenntnis, wie unbefriedigend statistische Daten für das Verstehen des Handelns von Menschen sind, die fallrekonstruktive Forschung herausgebildet. Einer der bekanntesten Forscher in diesem Zusammenhang ist Ulrich Oevermann, hier ein Text von ihm.

Siehe auch unseren früheren Hinweis auf Walter Krämer, Autor von „So lügt man mit Statistik“ sowie „Die scheinbare Objektivität von Statistik“.

So viele Erwerbstätige wie nie zuvor…

…das verkündete neulich Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, bei Maybrit Illner. Wo er recht hat, hat er recht. Ist das nicht ein Erfolg, der gefeiert werden müsste?

Sehen wir einmal davon ab, dass solche Meldungen, gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen, gar nicht mehr vorkämen, weil sie unbedeutend wären – was besagt die Zahl denn unter heutigen Umständen?

Sie informiert uns nur darüber, wie viele Erwerbstätige es gibt. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob es sich um Vollerwerbs- oder Teilzeitarbeitsplätze handelt (das gerade letztere großen Zuwachs erfahren haben, zeigt hingegen die Statistik). Hebt man also diesen Umstand heraus und betrachtet ihn nicht im Verhältnis zu anderen Größen, mag er beeindrucken. Vor allem aber täuscht er uns über die wirklichen Verhältnisse hinweg. Für die Leistungserbringung in einer Volkswirtschaft ist die Zahl der Erwerbstätigen unerheblich, entscheidend ist das Arbeitsvolumen in Stunden im Verhältnis zu hergestellten Gütern und Diensten. Darauf hat meiner Erinnerung nach in der Sendung keiner der Diskutanten hingewiesen. Betrachtet man nämlich das Verhältnis von Arbeitsvolumen zu erzeugten Gütern, dann fällt etwas ganz anderes ins Auge. Das Arbeitsvolumen im langfristigen Trend ist stetig gesunken, währende das Bruttoinlandsprodukt gestiegen ist (Hinweis 1, Hinweis 2). Wohlstand wird durch Produktivität erreicht, nicht durch Heere von Erwerbstätigen. Weiß das Michael Hüther etwa nicht? Wohl kaum, dazu wäre ein erhebliches Maß an Ignoranz notwendig. Viel näher liegt es, in der Feier einer solche unbedeutenden Zahl wie der Erwerbstätigen ein anderes Motiv am Werk zu sehen. Wer der Überzeugung ist (mit Wissenschaft hat das dann nichts mehr zu tun), dass politisches Ziel die Integration über den Arbeitsmarkt sein müsse, für den ist die Erwerbstätigenzahl wichtig. Sie zeigt an, wie viele es dahin geschafft haben. So erklärt sich unter anderem die Fixierung Hüthers auf diese Zahl, ohne die anderen in Betracht zu ziehen. Diese Werthaltung bleibt auch nicht ohne Einfluss auf Studien. Wie die Welt im Institut der Deutschen Wirtschaft aussieht, habe ich selbst während einer Podiumsveranstaltung erlebt und in einem kleinen Bericht notiert.

Weshalb wäre nun, gäbe es ein bGE, diese ganze Diskussion von gestern? Die Antwort ist ganz einfach. Weil es dem Einzelnen eine dauerhafte Einkommenssicherheit gewährte, die es erlaubte, jedweder Tätigkeit nachzugehen. Falls es angestellt nicht möglich sein sollte, dann eben selbständig oder ohnehin wie in einem Ehrenamt. Um ein Einkommen zu erhalten, bedürfte es keiner Registrierung bei der Arbeitsagentur oder sonst einer Behörde mehr, denn mit dem Innehaben der Staatsbürgerschaft oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erhielte man es von der Wiege bis zur Bahre. Einzige Voraussetzung wäre, dass wir weiterhin bereit sind, uns so zum Wohle des Gemeinwesens einzusetzen, wie wir es heute schon tun.

Wie albern müssen uns heutige Debatten um Erwerbslosigkeit, Erwerbstätige und Förderprogramme vorkommen, wenn wir sie von der Warte eines bGEs aus betrachten. Doch solange wir es nicht haben, werden uns diese Debatten verfolgen. Es ist längst Zeit, uns von diesem Hemmnis zu befreien.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen auf dem Ver.di Bundeskongress 2011

Gleich mehrere Anträge, auch wenn sie abgelehnt wurden, haben sich auf dem 3. Ver.di Bundeskongress mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens befasst. Für diejenigen, die in den Gewerkschaften die Diskussion voranbringen wollen ist das ein gutes Zeichen. Zu den Anträgen geht es hier: Ver.di Bundeskongress 2011 – Sachgebiet B: Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Zum Protokoll der Diskussion um den Antrag, der für eine Ablehnung des Grundeinkommens plädiert geht es hier (Tagesprotokoll com 23.9., Protokollteil 23, ab S. 27).

Schon 2007 gab es Beschlüsse zum bGE, mit denen es abgelehnt wurde: Ver.di Info bGE

Grundeinkommen auch für Häftlinge?

Eine Leserin unseres Blogs hat diese Frage vor einiger Zeit an uns herangetragen, zu der ich gerne Stellung beziehe. Auf den ersten Blick, die Grundeinkommensdiskussion vor Augen, scheint die Antwort eindeutig. Wenn das bedingungslose Grundeinkommen allen Staatsbürgern und Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung bzw. nach einer Mindestaufenthaltszeit gewährt werden soll, weshalb sollten Häftlinge – genauer: Strafgefangene – davon ausgenommen sein, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen?

Bei genauerer Betrachtung aber müssen wir uns vor Augen führen, was es bedeutet, wenn jemand eine Haftstrafe verbüßt (Strafgefangene oder auch Sicherungsverwahrte). Strafgefangener unter Bedingungen eines Rechtsstaats wird jemand, weil er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, das ist zuerst einmal trivial. Er hat mit seiner Tat die Rechtsordnung verletzt, die die Rechtsgemeinschaft sich gegeben hat. Nach geltendem Recht wird er verurteilt. Das richterliche Urteil vollzieht eine Wiederherstellung dieser Rechtsordnung, die durch die Tat verletzt wurde. Wichtig ist hierbei, welche Bedeutung dabei der Strafe zukommt. Schon der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat darauf hingewiesen (siehe G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosphie des Rechts § 99), dass die Bestrafung des Täters nicht bloß seine Unterwerfung unter das Recht vollzieht, sondern zugleich ihn als Täter, als mündige Person, anerkennt. Strafe und Anerkennung gehören also zusammen.

Was folgt hieraus nun für die zur Diskussion stehende Frage? Zumindest für den Fall, dass eine Haftstrafe durch Inhaftierung verbüßt wird, wäre die Bereitstellung des bGEs auszusetzen. Der Zweck des bGEs, die Entscheidungsautonomie zu stärken und Freiräume zu erhöhen, wäre durch die Inhaftierung als Folge der Staftat aufgehoben. Bei Strafen, die auf Bewährung ausgesetzt werden, sähe die Lage wohl anders aus, da der Täter in sein Lebensumfeld zurückkehren kann. Würde das bGE hier ausgesetzt, würde eine Erwerbsverpflichtung eingeführt. Der Verurteilte müsste sich dann in einem Wettbewerb behaupten, indem er nicht dieselbe Verhandlungsposition hätte wie andere, der Zweck des bGEs würde dadurch unterlaufen.

Nachtrag: In einer Zuschrift wurde darauf hingewiesen, dass das bGE sehr wohl ausgezahlt werden könnte und bei Straftgefangenen auf die entstehenden Kosten angerechnet werden sollte. In der Tat wäre das ebenso denkbar, hätte aber eine andere Bedeutung. Das bGE weiterzuzahlen und anzurechnen würde die Inhaftierung Kosten bilanzierend behandeln. Die Verletzung der Rechtsordnung ist aber eine Verletzung der Rechtsgemeinschaft als politischer Gemeinschaft, die eine Voraussetzung dafür ist, dass es überhaupt ein bGE geben kann. Das bGE für die Zeit der Inhaftierung auszusetzen, würde also auch zum Ausdruck bringen, dass eine Straftat eine Verletzung der Gemeinschaft darstellt.

Sascha Liebermann