Der „Arbeitsanreiz“ als eindimensionale Erklärung…

…dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

„Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind.“ (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich „lohnt“ einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. „Lohnt“ es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

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Was heißt das?

Wenn „Arbeitsanreize“ erhöht werden, die Wirkung aber davon abhängt, wie die „Anreize“ „wahrgenommen & darauf reagiert wird“, wirken sie nicht unmittelbar, sondern nur in Abhängigkeit davon, ob eine Person sie attraktiv findet. Dass das Verhältnis von „Anreizen“ und Wirkung komplexer ist, als es die einfache Redeweise nahelegt, wäre Anlass genug, den Begriff nicht mehr zu verwenden, weil er in die Irre führt. „Anreize“ sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, die immer von einer konkreten Praxis als Möglichkeiten gedeutet werden müssen. Erst in Abhängigkeit davon, werden sie zu Gelegenheiten. In der Regel aber wird dieses Verhältnis sozialmechanisch verkürzt auf Anreiz und direkte Wirkung.

Sascha Liebermann

Zeichen der Zeit der vergangen beiden Jahrzehnte…

…Lindner setzt nur fort, was mindestens seit der Agenda 2010 die öffentliche Debatte geprägt hat – und zwar von beinahe allen Seiten. Anreiz, Aktivierung auf der einen, Stilllegungssorgen auf der anderen Seite.

Siehe unsere Beiträge zur Anreiz, Stilllegungsprämie, Aktivierung.

Sascha Liebermann

Das Sozialgericht und die „Anreize“

Es ist doch überraschend, wie simpel und krude hier offenbar das Gericht argumentiert. Das entspricht der undifferenzierten Rede von „Anreizen“, die sich in den vergangenen Jahrzehnten ausgebreitet hat und die mittlerweile zur Alltagssprache gehört. Würden die Beweggründe für Entscheidungen etwas differenzierter betrachtet, wäre klar, dass man mit diesem Begriff dem realen Leben nicht beikommt.

Siehe auch die Behauptungen rund um die sogenannte Armutsfalle.

Sascha Liebermann

Kommentar zur überarbeiteten Version der Studie des IfW Kiel…

…, wieder ist es aufschlussreich, wie Sozi Simon kommentiert, wie unübersichtlich das Leistungsgefüge ist und wie schnell Berechnungen aufgrund bestimmter Annahmen in eine bestimmte Richtung weisen.

Was ich allerdings nicht teile, ist die sehr vereinfachte Betrachtung von „Anreiz“, denn hier haben schon die Studien von Vobruba und Kollegen vor Jahren gezeigt, dass die Gründe dafür, die Erwerbsteilnahme nicht zu erweitern, vielfältig sind und keineswegs mit dem Lohnabstand zuerst zu tun haben.

Überhaupt ist der Begriff schon irreführend, weil es sich bei „Anreizen“, so wie meist darüber gesprochen wird, nur um Handlungsmöglichkeiten handelt, um mehr nicht. Wer mit fallrekonstruktiver Forschung (siehe auch hier) vertraut ist und detailliert Forschungsgespräche (Interviews) auswertet, den wird das ohnehin nicht überraschen, denn die Eindimensionalität und der Reduktionsmus mancher Behauptungen, die bezüglich der Leistungsmotivation immer wieder im Raum stehen, resultiert daraus, dass in standardisierten Daten (Befragungen), die Komplexität und durchaus auch Widersprüchlichkeit der Deutungswelten der Befragten, nicht zum Ausdruck kommt. Eine methodische Beschränkung führt hier zu abstrahierenden Vereinfachungen.

Sascha Liebermann

Mündigkeit scheint in Merz‘ Augen nicht zu existieren,…

…sonst könnte er so etwas in der Tat nicht schreiben. Wer meint, Bürger ließen sich dadurch Verantwortung nehmen, dass sie eine gewisse Einkommenssicherheit durch die Gemeinschaft der Bürger erhalten, der ist auch davon überzeugt, ohne Aktivierung laufe nichts. Beide Seiten sehen im Bürger ein recht passives Gegenüber, dem Selbstbestimmung fremd ist. Insofern gehören die Stilllegungsüberzeugten und Abwrackprämien-Vertreter zur selben Truppe wie die Abhängigkeits– und Anreizbesorgten.

Sascha Liebermann

Eindimensional in einem fort,…

…Attraktivität von Erwerbstätigkeit bemesse sich nur daran, ob es sich des Einkommens wegen „lohnt“. Als gäbe es nicht andere Dimensionen, die mindestens genauso bedeutend sind. Überhaupt die Vorstellung, Einkommenserzielung sei das entscheidende Moment, ist schon eindimensional und übersieht, dass die Möglichkeit, beitragen zu können als solches eine große Bedeutung hat. Wo das nicht der Fall ist, gibt es gute Gründe.

Sascha Liebermann

„Hartz Plus – Unsere Studie über die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen“…

sanktionsfrei hat gestern seine Studie veröffentlicht und in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Ergebnisse sind nicht allzu überraschend, wenn man verschiedene Untersuchungen, die dazu vorliegen, berücksichtigt. Schon vor mehr als zwanzig Jahren legte Georg Vobruba mit Kollegen eine Studie vor, die zutage förderte, dass die Gründe für Sozialleistungsbezug sehr unterschiedlich sind, die „Armutsfalle“ (auf die das Lohnabstandsgebot zurückgeht) in der behaupteten Form nicht existiere:

An der Aktualität hat sich nichts geändert, denn der Mythos der „Armutsfalle“ wirkt fort.

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„Steinmeiers soziale Kälte“ – gut, das in Erinnerung zu rufen, dennoch ein Heimspiel und wo ist die Alternative?

Ulrike Herrmann ruft in einem Beitrag für die taz in Erinnerung, dass Bundespräsident Steinmeier sowohl die Steuersenkungspolitik als auch die Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder „orchestriert“ habe. Allerdings folgte die Regierung hier, so Herrmann, nur Vorschlägen die aus der CDU kamen, wie auch die schärfere Sanktionierung von Beziehern von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe schon im Schwange war, als es die Agenda noch gar nicht gab, damals z. B. unter Roland Koch in Hessen. Vergessen wird hierbei oft, dass auch Oskar Lafontaine für solche Verschärfungen plädierte. Es waren nur Verschärfungen, weil die Sozialgesetzgebung schon immer Sanktionen auch in Form von Leistungskürzungen vorsah. Sie zeichnen den erwerbszentrierten Sozialstaat geradezu aus.

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„Eine Steuerreform als Job-Turbo für Frauen“ – und täglich grüßt die Anreizdebatte…

…so könnte der Beitrag von Johannes Pennekamp in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kommentiert werden, der sich auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit Querverweisen zu einer Studie des ifo-Instituts befasst.

Man kann doch immer wieder darüber staunen, dass mit solch unterkomplexen Annahmen zu „Anreizen“ – um es freundlich auszudrücken – in solchen Berechnungen hantiert wird.

Unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting finden Sie hier, zur Armutsfalle, die auch Erwähnung im Beitrag findet, hier.

Sascha Liebermann