Degradierung der Bürger…

…als Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesen um seiner selbst willen. Das Bürgergeld als „Anreizsystem für Arbeitslosigkeit“, so Amthor in dem Gespräch mit Die Welt.

Der Sozialstaat ist dann „zielgenau“, wenn er denjenigen mit Einkommen im Sinne des Existenzminimums absichert, der ihn trägt und ihn als Vergemeinschaftung immer wieder von Neuem in Vollzug alltäglichen Handelns bekräftigt. Genau in dieser Hinsicht hinkt der heutige Sozialstaat den Grundlagen des Zusammenlebens hinterher. Dass diese Existenzsicherung dann für alle gelten muss, in der Verlängerung von dem Hautargument aus, die ihren Lebensmittelpunkt in ihm haben, liegt auf der Hand.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Zusammenhang von Existenzsicherung, Demokratie und Republik hier; der Behauptung, wir lebten in einer Arbeitsgesellschaft hier; zur Bedeutung von Staatsbürgerschaft hier; zur politischen Vergemeinschaftung der Bürger hier; zu einem der wichtigsten Signalworte (Anreiz) der vergangenen Jahre hier.

Sascha Liebermann

„Arbeit lohnt sich immer!?…

…Zwischen Sollen, Wollen und Können. Warum Langzeitarbeitslose trotz Fach- und Arbeitskräftemangel selten in den Arbeitsmarkt eintreten“, eine Studie des „Evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration“.

Angesichts der beharrlichen Vorurteile gegenüber Bürgergeldbeziehern bietet eine solche Studie ein Gegengewicht, um Einblick in die differenzierten Lebenslagen der Betroffenen zu erhalten. Was die Studie hier leisten kann, lässt sich nur nach eingehender Lektüre beurteilen, dazu bin ich noch nicht gekommen.

Der Fachverband – nomen est omen – sowie die Einleitung zur Studie lassen zumindest erwarten, dass aufgezeigt wird, welch hohen Stellenwert Erwerbsarbeit nach wir vor hat, und zwar ob ihrer Bedeutung für „soziale Integration“. Sollte das so sein, ist das keine überraschende Einsicht, die Frage ist aber, woher das genau rührt und inwiefern diese Wertschätzung von Erwerbstätigkeit zugleich an den realen Lebensverhältnissen vorbeigeht. Dann käme man der Erfahrung auf die Spur, die Bürgergeldbezieher machen, die zum einen objektiv stigmatisiert werden durch die Konstruktion der Sicherungssysteme, die auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit ruhen; zum anderen könnte man damit erklären, weshalb sie diese Stigmatisierung so stark wahrnehmen und als Ausweg daraus nur die Erwerbstätigkeit sehen. Das entspricht ganz der Vorrangstellung, die Erwerbstätigkeit noch immer hat und die überhöht wird.

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Die Annahmen, die Annahmen – mit ihnen steht und fällt alles…

…wie auch in dieser Studie. Siehe dazu nur diesen Abschnitt, dann wird deutlich, was gemeint ist:

„Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen individueller Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen für sich selbst, aber auch für die Gesellschaft schwächen. Im Kern handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein einseitiges und egoistisches Konzept ohne soziale Bindungskräfte im Sinne von Reziprozität:

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„Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft“…

…schreibt Markus Promberger im IAB-Forum. Interessant ist schon der Auftakt des Beitrags, mit dem eine Definition versucht wird:

„Unter dem bedingungslosen Grundeinkommen versteht man zunächst ein von eigener Arbeit wie auch von eigener Bedürftigkeit entkoppeltes, allen zustehendes existenzsicherndes Grundeinkommen.“

Auf der einen Seite ist das unbestritten, allerdings ist nicht definiert, was unter „allen“ zu verstehen ist. Doch die Absetzung gegenüber anderen Einkommen fällt auf: „von eigener Arbeit […] entkoppelt[es]“. Nun, es ist schon klar, was gesagt werden soll, sichtbar wir zugleich aber ein Verständnis von Einkommen, das meint, es entstamme eigener Arbeit, wo doch allzu deutlich ist, dass sie nur ein kleiner Ausschnitt in einem arbeitsteiligen Erzeugungs- und Bereitstellungsprozess ist. Man kann es für eine Kleinigkeit, eine der Kürze geschuldeten Zuspitzung halten, es ist aber eine bestimmte Zuspitzung die ganz der üblichen Rede über Leistung aus „der eigenen Hände Arbeit“ entspricht.

Die historische Einführung in die Idee lasse ich unkommentiert, sie muss unbefriedigend ausfallen. Darauf folgt die Einschätzung dazu, wer denn die Befürworter sind:

„Zuspruch findet sie vor allem bei jungen Menschen und Studierenden, im künstlerischen Milieu und unter Angestellten karitativer Organisationen. Vereinzelt propagieren sogar prominente Personen aus der Wirtschaft das bedingungslose Grundeinkommen, allen voran – aber mitnichten als einziger – der mittlerweile verstorbene Drogeriekettenbesitzer Götz Werner.“

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„Die Arbeitsgesellschaft ist faktisch tot“ – Andre Gorz und seine Ambivalenz gegenüber einem garantierten Grundeinkommen…

…ist deutlich zu erkennen in einem Interview aus dem Jahr 1994, das Martin Kempe geführt hat. Interessant ist das Interview auch als historisches Dokument, das Einblick in damalige Diskussionen gibt, die teils noch aktuell sind. Was sagt Gorz zum Grundeinkommen?

„[Kempe] Wäre ein Grundeinkommen oder Bürgerlohn nicht viel einfacher als Ihr „zweiter Scheck“?

[Gorz]: Weder einfacher noch gerechter. Gegen das bedingungslose Grundeinkommen, das jetzt auch Scharpf und Mitschke [Wirtschaftsberater der SPD, d. R.] propagieren, habe ich immer folgendes eingewendet: Wenn es zu niedrig ist, erlaubt es allen möglichen Profiteuren, in Deutschland chinesische oder ukrainische Löhne für irgendwelche Drecksarbeiten zu zahlen, denn zwei Mark pro Stunde sind ja „besser als nichts“ und ohnehin nur ein „Zusatzeinkommen“. Man subventioniert also nicht die Arbeit, sondern die widerlichsten Ausbeuter. Und wenn das garantierte Grundeinkommen wirklich ausreichend ist, subventioniert und ermutigt man damit die Weigerung, überhaupt etwas zu tun. Man erlaubt dadurch den Arbeitgebern, die ganze notwendige Arbeit den Hochleistern vorzubehalten – die anderen können zu Hause bleiben oder Fußball spielen. In beiden Fällen spaltet sich die Dualgesellschaft immer tiefer. Da finde ich das dänische Modell von Frederickshavn interessanter: gesichertes ausreichendes Normaleinkommen und Pflicht zu einem begrenzten Quantum gesellschaftlich wertvoller Arbeit, die auch selbstbestimmt sein kann und den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen Rechnung trägt.“

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„Abschied von der Arbeitsgesellschaft?“ In der Tat „unaufgeregt“…

…und äußerst sachlich, ein paar Anmerkungen liegen dennoch nahe.

Gleich zu Beginn sagt Frau Spannagel, ein BGE komme dem gleich, die Gesellschaft von Grund auf umzukrempeln – ist das zutreffend? Auf die Idee kann man nur kommen, wenn man die Einschätzung teilt, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft lebten. Wenn hiermit die Erwerbszentrierung des Sozialstaates gemeint ist, dann ist die Aussage zutreffend, doch sie ist es nicht, wenn die politische Grundordnung betrachtet wird, denn die kennt schon bedingungslos geltende Rechte in Verbindung mit dem Staatsbürgerstatus. Deswegen kann diesbezüglich treffend von einem Widerspruch zwischen dieser Grundordnung und der Ausgestaltung des Sozialstaats gesprochen werden. Warum findet das keine Erwähnung in dem Gespräch, auch die Journalistin fragt nicht nach? Hieran wird eine Bürgervergessenheit deutlich, die sich durch diese Diskussion zieht.

Frau Spannagel differenziert die Grundidee von der konkreten Ausgestaltung und zählt hierbei das liberale Bürgergeld der FDP zu den BGE-Konzepten. Das verwundert, hält das Bürgergeld Sanktionen ebenso bei wie die Integration in den Arbeitsmarkt als Ziel.

Gefragt wird dann nach den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die ein BGE habe, denn Güter und Dienstleistungen soll es weiterhin geben, wie wird damit umgegangen? Hier wäre eine Nachfrage hilfreich gewesen, denn weder kennt das Grundgesetz eine Arbeitspflicht, es schützt vielmehr die freie Berufswahl, noch gibt es irgendwelche Zwangsmittel dafür, die volkswirtschaftliche Leistung sicherzustellen. Die Grundordnung setzt auf die Leistungsbereitschaft der Bürger – das ist alles. Da die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch darstellen, der von jedem beantragt werden könnte, vertraut das Gemeinwesen darauf, dass dies nicht geschieht. Trotz dieses Rechtsanspruchs werden Güter und Dienstleistungen heute erstellt. Wer also ein BGE als Experiment bezeichnet, muss auch die Demokratie als ein solches bezeichnen, das geschieht gemeinhin nicht.

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Arbeitsgesellschaft?

Interview mit Hans-Christoph Schmidt am Busch, Professor für Philosophie an der TU Braunschweig, in der Braunschweiger Zeitung. Ich kommentiere ausgewählte Passagen:

„[BZ:]Ausgezahlt würde es auch an Menschen, die so vermögend sind, dass sie es eigentlich nicht benötigen.

[SaB:] Ja, auch Wohlhabende hätten einen Anspruch darauf. Natürlich ist diese Vorstellung kontrovers: angesichts der gesellschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch, weil Wohlhabende das steuerfinanzierte Grundeinkommen entscheidend mitfinanzieren würden. Ich bin mir sicher, dass dieser Punkt stark diskutiert werden wird.“

In der Tat sehen einige darin, dass Wohlhabende ein BGE ebenso erhalten sollten, einen entscheidenden Einwand. Allerdings müsste sich dieser zuerst einmal gegen die Gegenwart richten und nicht gegen ein BGE, denn „Wohlhabende“ haben Anspruch auf den Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz wie jeder andere. Entweder bezeugt der Einwand mangelnde Sachkenntnis oder er ist ideologisch bedingt. Ein BGE, wie schon oft festgestellt, ist nichts anderes als ein ausgezahlter Grundfreibetrag in existenzsichernder Höhe.

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Bundesarbeitsminister Heil führt eine Gespensterdebatte und ignoriert differenzierte Diskussion über Grundeinkommen

In diesem Ausschnitt äußert sich Bundesarbeitsminister Heil zur Grundeinkommensdiskussion. Er stellt heraus, wie wichtig es sei, „präzise Begriffe“ zu verwenden, „Bedingungsloses Grundeinkommen“ sei kein solcher und führe zu Missverständnissen. Ein Fan davon sei er nicht. Doch Fans, wie schon Goetz Werner vor vielen Jahren sagte, braucht es in der Debatte auch nicht, sondern gute Argumente. Was Heil dann darbietet, mag manchen überschwenglichen oder auch voreiligen BGE-Befürworter betreffen, nicht aber die seit Jahren differenzierte Diskussion, wenn sie denn zur Kenntnis genommen würde. Für Heil leben wir in einer „Arbeitsgesellschaft“ (siehe auch hier) – da scheint er vergessen zu haben, dass das Fundament unserer „Gesellschaft“ eben nicht Arbeit, sondern Demokratie und die Anerkennung der Bürger als Souverän ist.

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„Chomsky on having a job“ – ein drastischer Blick auf „Arbeitsgesellschaft“

Siehe auch seine Ausführungen zu Basic Income. Darin wird allerdings deutlich, dass er nicht ganz klar zwischen Milton Friedmans Ausführungen, die sich auf Familien bezogen und dem Individualanspruch auf ein BGE unterscheidet, um dann aber doch aus Friedmans Überlegungen ein BGE für eine interessante Möglichkeit zu halten.