Unionsbürger, Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen – keine Frage eines Grundeinkommens, sondern in der Gegenwart…

…wie Stefan Sell in seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik darlegt. Weil Europäischer Gerichtshof, Bundessozialgericht und Sozialgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten (und zwar nicht immer in eine Richtung), ist es nicht einfach, die Lage einzuschätzen, wie es mit solchen Leistungen für Bürger anderer Länder steht. Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist das auch eine wichtige Frage, weil im Falle einer Einführung definiert werden muss, wer bezugsberechtigt ist. Nicht von ungefähr wird in öffentlichen Diskussionen immer wieder nach einer solchen Regelung gefragt, dabei aber übersehen, dass dieses Problem nicht BGE-spezifisch ist, sondern immer dann entsteht, wenn solche Leistungen bereitgestellt werden und die Bezugsberechtigung definiert werden muss. Es handelt sich also um ein typisches Sozialstaatsphänomen wie überhaupt viele Fragen, die dem BGE angesonnen werden, Fragen sind, die sich heute stellen.

Sascha Liebermann

„Die Dynamik des Anstiegs der Altersarmut in den vergangenen Jahren macht Sorgen“ – wie dem entkommen?

Mit den Sorgen befasst sich Stefan Sell in seinem Beitrag ausführlich, um auf verschiedene Aspekte hinzuweisen, so z. B. verdeckte Armut (Nicht-Inanspruchnahme von Rechtsansprüchen) oder den Unterschied zwischen Beziehern von Grundsicherung im Alter und der Zahl der Personen, die gerade keinen Anspruch mehr haben und deswegen in dieser Statistik nicht auftauchen.

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„Viele werden abgehängt“ und Halbgares zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Ein sehr ausführliches Gespräch mit Stefan Sell in Deutschlandfunk Kultur über Folgen der Coronakrise, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen sowie das Pilotprojekt dazu, ist Anlass hier einige Passagen zu kommentieren. Frühere Kommentare von unserer Seite zu Stefan Sells Ansichten zum BGE finden Sie hier.

„Deutschlandfunk Kultur: Seit langem wird ja auch schon darüber diskutiert: Sollte es Sanktionen geben? Sollte das Existenzminimum gekürzt werden? In diesen Tagen verstärkt sich eine Diskussion, ob man da nicht grundsätzlich umsteuern muss – Stichwort „bedingungsloses Grundeinkommen“, also ein Grundeinkommen für alle ohne Bedingungen, ohne Sanktionen, ohne Einkommensprüfung. – Würden Sie das befürworten, dass das bedingungslose Grundeinkommen nochmal genauer unter die Lupe genommen wird?
Sell: Also, ich würde auch hier eine Kompromissposition versuchen zu formulieren. Es wurde ja schon mal in einem Land, was auch sehr wohlhabend ist, darüber abgestimmt, ob so etwas eingeführt werden soll. Im Juli 2016 gab es eine Volksabstimmung in der Schweiz. Ich erinnere mich noch sehr gut an den Abend. 23 Prozent, das waren überraschend viele, haben dafür gestimmt, die große Mehrheit dagegen. Und dann wurden Leute befragt nach der Abstimmung, warum sie dagegen gestimmt haben. Da ist mir ein Satz in Erinnerung geblieben. Da hat einer gesagt: „Ja, er hätte da natürlich dagegen gestimmt, weil, die Zeit ist noch nicht reif.“ – Der Man ist pragmatisch gewesen. Der hat erkannt, dass in der jetzigen Situation ein Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen aus vielerlei Hinsicht, nicht nur, was die Finanzierung angeht, sondern auch, was die bestehenden sozialen Sicherungssysteme angeht, schwer bis überhaupt nicht umsetzbar ist.“

Was will Sell hiermit sagen? Selbstverständlich ist etwas politisch nicht umsetzbar, für das es keine Mehrheiten gibt, das ist banal. Dass die Zeit noch nicht reif sei, wie ein Befragter hier zitiert wird, gibt genau das wieder, in seinen(!) Augen ist sie nicht reif. Damit fehlt die entscheidende Basis für eine Einführung. Heißt das aber auch, dass es grundsätzlich nicht möglich wäre, weil, abgesehen von den Mehrheiten, entscheidende Voraussetzungen fehlten? Auch die Einführung der Sozialversicherungen unter Bismarck war nicht möglich, bevor der Wille dazu da war, sie einzuführen. Betrachtet man die Sozialversicherungssysteme und setzt das BGE dazu ins Verhältnis, so könnte es in diese hineinwachsen. Nehmen wir als Bsp. die Rentenansprüche: sie müssen nicht aus der Rentenversicherung alleine bedient werden, wenn der Gesetzgeber das entsprechend definiert. Ein anderes Beispiel sei genannt: Grundfreibeträge in der Einkommensteuer und Grundsicherung leiten sich aus derselben Legitimationsquelle ab, der Verpflichtung zu Existenzsicherung. Weshalb sollte es nicht möglich sein, dieses Existenzminimum einfach auszuzahlen, statt es unter Vorbehalten bereitzustellen? Entsprechend fragt der Journalist zurück:

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„Bittsteller-Position“? Bei aller Kritik: die Grundsicherung beruht auf einem Rechtsanspruch…

…, gewährt wird sie aber nur in Abhängigkeit davon, ob die Bezugsbedingungen vom Antragsteller erfüllt werden. Daran kann vieles kritisiert werden, aber es handelt sich nicht um ein Almosen und auch nicht um eine Bitte. Dass dies in der öffentlichen Diskussion immer wieder einmal so gesehen wird, zeugt von einem unklare Rechtsverständnis. Dass die Bezugsbedingungen stigmatisierend wirken, weil sie die Leistungsbezieher trotz Rechtsanspruch zu jemandem machen, der sich erklären muss und auf einen bestimmten Weg zurückfinden soll, das ist unstrittig. Zu einfach sollte man es sich nicht machen, denn immerhin steht die Mehrheit hinter dieser Art von Bedingungen.

Siehe meinen früheren Beiträge zu dieser Frage hier und hier, zur Stigmatisierung durch die Bedingungen für den Leistungsbezug hier.

Sascha Liebermann

Erst die Richtungs- bzw. Gestaltungsfrage, dann die Technik – treffende Anmerkung von Michael Opielka…

…nur dann kommt man über das Bestehende hinaus, innerhalb dessen verschiedene Absicherungsansprüche mit Bezug zu Erwerbsaktivitäten vorgehalten werden und Nicht-Erwerbstätige auf „Hartz IV“ verwiesen werden.

Sascha Liebermann

„Spanien bekommt eine Grundsicherung“…

…darauf hatte auch Stefan Sell schon hingewiesen, nun tut es die Süddeutsche Zeitung. Damit ist klar, was es mit dem vermeintlichen „Grundeinkommen“ in Spanien auf sich hat. Ähnlich wie das reddito di cittadinanza in Italien handelt es sich um eine bedarfsgeprüfte Leistung, die am ehesten dem Arbeitslosengeld II bzw. der Sozialhilfe ähnelt.

Sascha Liebermann

„Corona könnte Millionen Deutsche in die staatliche Grundsicherung treiben“…

…einen Ausblick darauf, was noch kommen könnte, liefert der Beitrag im Tagesspiegel.

Nicht zu vergessen ist dabei, wieviele Personen schon im Grundsicherungsbezug sind. O-Ton-Arbeitsmarkt liefert dafür folgende Zahlen (links).

Und dazu kommt noch die „offizielle Arbeitslosenzahl“ plus derer ohne Arbeit, die darin nicht auftauchen:

„…für eine Zeit sowas wie ein bedingungsloses Grundeinkommen“ – und keine Sorge vor Missbrauch, Stilllegung und Abschlaffung?

Olaf Scholz zu Grundsicherung vs. Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Lockerung der Bedingungen ist möglich…

…aber keinesfalls kann das als Hinweis darauf gelesen werden, dass das in Richtung eines BGE weist und dafür spricht, sich von den Bezugsbedingungen der Grundsicherung ganz frei zu machen.

Sascha Liebermann