Krudes Verständnis von „Selbstverantwortung“ – jede gemeinschaftliche Leistung wäre dann ein Abgeben von Selbstverantwortung

Leider enthält der Beitrag, aus dem dieses Zitat stammt etliche Verkürzungen und Verdrehungen. Joe Kaeser hat nie für ein Bedingungsloses Grundeinkommen plädiert; Götz W. Werner hat in den Anfangszeiten seines BGE-Engagements zwar einmal davon gesprochen, dass es alle Sozialleistungen ersetzen würde, später aber nicht mehr; Richard David Prechts Paternalismus ist dem Verfasser des Beitrags nicht aufgefallen; ein BGE ist als Pro-Person-Leistung gedacht, nicht nur für Erwachsene, wie es an manchen Stellen im Beitrag erscheint; die Frage nach den Anreizen wird gestellt; zuguterletzt geht es noch um Feldexperimente.

Sascha Liebermann

„Arbeitslose leiden oft unter Angstgefühlen“ – und was ist der Grund dafür?…

…damit befasst sich Karsten Paul im Interview im Zeit Magazin. Darin werden zwar keine überraschenden Einsichten geboten, welche psychische Folgen Erwerbslosigkeit haben kann, sie werden aber in aller Deutlichkeit angesprochen. Interessant sind dann solche Bemerkungen:

„Paul: Es gibt Untersuchungen, in denen Arbeitslosigkeit mit Jobs verglichen wurde, mit denen die Angestellten unzufrieden waren. Da fanden sich dann keine Unterschiede hinsichtlich der psychischen Gesundheit zwischen Arbeitslosen und Erwerbstätigen, ganz im Gegensatz zu den Jobs, mit denen ihre Inhaber zufrieden waren. Nicht jede Art von Erwerbsarbeit fühlt sich also besser an, als keine Arbeit zu haben.“

Auch hier gilt zwar, dass es keine neue Einsicht darstellt, doch sollte sie zu denken geben angesichts der noch immer verbreiteten Vorstellung, es sei „(fast) jeder Arbeitsplatz […] besser als keiner“ (im verlinkten Beitrag S. 44).

„Paul: Es gibt Forscher, die sagen, Menschen, die vorher einen anerkannten und besser bezahlten Beruf hatten, geht es nach einem Stellenverlust schlechter als anderen, weil die Fallhöhe größer ist. Also der Unterschied vom vorherigen Beruf zur Arbeitslosigkeit. Aber nach unseren Daten ist das nicht so. Demnach scheint es Personen, die vorher schlechter bezahlte und eher wenig angesehene Berufe hatten, in der Arbeitslosigkeit schlechter zu gehen.

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„Das teure Nest“ – Elisabeth von Thadden über Ungleichheit, den Mythos der Leistungsgesellschaft – und die Alternative?

In ihrem Beitrag auf Zeit Online wirft Elisabeth von Thadden wichtige Fragen auf und blickt auf gegenwärtige Schieflagen in der Vermögensverteilung. Diese entlarven den Mythos von der Leistungsgesellschaft, den von Thadden allerdings recht eng fasst. In dieser Form der Erzielung von Einkommen und der Bildung von Vermögen war er ohnehin nie gegeben, denn die Leistung, die zu Einkommen führen kann, entsteht nicht im luftleeren Raum, sie hat vielerlei Voraussetzungen, von denen Arbeitsbedingungen und Löhne nur wenige sind. Um überhaupt leistungsfähig in diesem engen Sinne zu werden, bedarf es anderer Leistungen im Sinne einer sorgsamen Zuwendung und Anerkennung des Individuums, wie sie zuallererst in der Familie erfahren wird. Im Zuge der Sozialisation gehen Bildungsprozesse, die durch die familiale Dynamik initiiert und getragen werden, anderen Leistungen voraus und ermöglichen sie erst. Schon hier also bedarf es einer Korrektur am enggeführten Leistungsverständnis. Aber selbst wenn man ein Leistungsverständnis im engen Sinne betrachtet, wird deutlich, dass auch hier allerlei Illusionen im Spiel sind, denn arbeitsteilige Prozesse der Erzeugung und Bereitstellung standardisierter Güter machen es unmöglich, Leistungsergebnisse individuell zuzurechnen. Das ist der Grund dafür, weshalb Löhne willkürliche Vereinbarungen im Rahmen des Verteilbaren darstellen. Insofern also ist die Vorstellung, Leistung gehe vor allem und alleine auf individuelle Anstrengungen und Erfolge zurück, stets eine Illusion gewesen. Das soll nicht die Bedeutung der Leistungsbereitschaft des Einzelnen schmälern, aber ohne sie im weiteren Zusammenhang zu sehen, führt sie zu Verklärung. Hier ein Zitat aus dem Beitrag von Thaddens:

„Wenn es sich für die junge Generation bis auf ein paar finanzmutige Glückspilze nicht mehr lohnt, zu arbeiten (zumal für Ostdeutsche, denen nach 1989 die Immobilien von Westdeutschen, unterstützt durch staatliche Steuergeschenke, weggekauft wurden und die also deutlich weniger erben, wie es auch die Kinder aus Zuwandererfamilien tun), dann wird das Versprechen von demokratischen Leistungsgesellschaften zur Chimäre. Dann macht sich ein Gefühl von Ohnmacht breit.

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Friseursalon muss Soforthilfe II zurückzahlen, dafür Überbrückungshilfe beantragen – zur Zielungenauigkeit von Corona-Hilfen

Alleine schon die Frage ist bezeichnend…

…, denn wenn in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen die mit Sorge bedachte Frage gestellt wird, wer denn dann wohl noch die „unangenehmen“ Arbeiten machen würde, ist das nicht irgendeine Frage. Dass es etlichen Regelungsbedarf gibt, bevor ein BGE eingeführt werden kann, ist nicht strittig, all das muss bedacht werden. Doch die hier in Rede stehende Frage zielt gar nicht auf Regelungsbedarf, sie zielt auf eine die politische Ordnung auszeichnende Selbstverständlichkeit, auf ihr Fundament. Wenn die Sorge formuliert wird, es könnten bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden, wird davon ausgegangen, heute könnte deren Ausführung garantiert werden – das ist jedoch gar nicht so. Wo es keine Zwangsarbeit gibt, wie bei uns, kann auch nichts garantiert werden diesbezüglich. Und selbst der Zwang würde noch nicht dafür sorgen können, dass diese Aufgaben angemessen erledigt würden. Wir können alle möglichen Regelungen verabschieden, erlassen, uns ausdenken, doch eines erreichen sie nicht: etwas zu garantieren, ohne dass diejenigen, denen die Regelungen gelten, sie auch tragen. Ohne die Bürger in ihrer unverfügbaren Stellung geht eben gar nichts. Zwar sorgt der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit heute dafür, dass erheblicher sozialer Druck auf den Einzelnen entsteht, Einkommen auf diesem Weg zu erzielen und dieses Sollen ist sogar mit Sanktionen abgesichert. Doch es stellt nicht sicher, dass Aufgaben auch erwerbsförmig erledigt werden. Deswegen also ist die Frage so bezeichnend, sie sorgt sich um etwas in der Zukunft, um das sie sich in der Gegenwart schon sorgen müsste. Sie täuscht sich selbst darüber, wie die gegenwärtigen Verhältnisse sind. Diese Selbsttäuschung ist die größte Hürde.

Sascha Liebermann

FRIBIS-Nachwuchsforschungsgruppe schreibt Promotionsstellen aus

Das Freiburger Institut zur Erforschung des Grundeinkommens (FRIBIS) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der
FRIBIS-Nachwuchsforschungsgruppe
insgesamt
6 Promotionsstellen (wissenschaftliche Mitarbeitende)
befristet für die Dauer von zunächst 3 Jahren mit 75 % und Vergütung gemäß TV-L 13.

Weitere Infos finden Sie hier.

Das Menschenbild des Grundeinkommens ist keine Zukunftsmusik – Sozialstaat und Demokratie im Widerspruch

In einem Interview mit Jürgen Schupp auf der Plattform Xing werden etliche Fragen rund um ein Grundeinkommen gestellt, die Antworten geben Einblick in den Stand der Diskussion und darein, wie Jürgen Schupp die Aussichten für eine Einführung einschätzt. Zwei Stellen seien hier kommentiert. Gleich zu Beginn geht es um die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, in der Pandemie ein BGE einzuführen, statt die vielen nicht zielgenauen Hilfsmaßnahmen zu ergreifen. Schupp antwortet darauf:

„Jürgen Schupp: Es ist komplex, ein Grundeinkommen blitzartig zu verzahnen mit unseren bestehenden Leistungen der sozialen Sicherung und auch der Besteuerung. Außerdem wissen wir noch zu wenig über die Makroeffekte, die ein Grundeinkommen auslösen würde. Dazu brauchen wir eine grundlegende Debatte innerhalb der Wissenschaft und auch entsprechende empirische Studien. Was macht es mit den Preisen, wenn den Einwohnerinnen und Einwohnern einer ganzen Kommune ein Grundeinkommen gezahlt wird? Hilft es gegen Armut? Zieht es Menschen aus anderen Orten an? Was passiert mit den Löhnen? Diese Fragen müssen wir zuerst klären.“

So treffend hier die Komplexität des Zusammenwirkens herausgestellt wird und wir in der Tat tatsächliche Auswirkungen nicht kennen, können wir doch sagen, was ein BGE strukturell veränderte, welche Handlungsmöglichkeiten es schüfe, welche normativen Umwertungen es vornähme. Die Frage, zu welchen Auswirkungen das führt, hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Bürger auf der Basis dieser Handlungsmöglichkeiten tatsächlich handeln. Genau das aber lässt sich nicht simulieren bzw. nur im Sinne einer Scheingewissheit (siehe dazu hier und hier, zum Pilotprojekt auch hier). Nun ist das nicht nur hier der Fall, es gilt ganz allgemein für Veränderungen, das sehen wir in der Pandemie lediglich ganz besonders deutlich und es ist ein Signum allen Entscheidens, das der Ausgang offen ist.

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