„Milliarden für die Mittelschicht“ – das Grundeinkommensjahr von Lars Klingbeil…

…so ist der Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel Online überschrieben und er trifft damit gut, worum es bei Klingbeils Vorschlag geht. Siehe unsere Kommentare dazu hier und hier. Dass das Chancenkonto, das Diekmann erwähnt in eine andere Richtung wirken könnte, ist richtig. Wenn er es mit der Umverteilung ernst meint, müsste er aber im Grunde für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentieren. Siehe frühere Kommentare zu Diekmanns Ausführungen hier.

Sascha Liebermann

„Mensch Mutter – ein langer Weg zum Grundeinkommen“ – Film von Gabriele von Moers im Monopol Kino München

Das ist der Trailer zu einem weiteren Film von Gabriele von Moers, die vor einigen Jahren sich schon mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen und dem Elternsein befasst hat. Am 17.11., um 12 Uhr, gibt es Gelegenheit, den neuen Film im Monopol Kino München, Schleissheimer Straße 27, anzuschauen (siehe auch hier).

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„Grundeinkommens-Experiment droht an Finanzierung zu scheitern“ – Rebecca Panian aber gibt nicht auf…

…so berichtet es die Zeitung Blick aus der Schweiz. Das Crowfunding für das Projekt in Rheinau hat gerade die 130.000 CHF-Grenze genommen, noch 21 Tage wird gesammelt, dann muss überlegt werden, wie es weitergeht, sollte bis dahin das nötige Geld nicht zusammenkommen.

Widersprüchlichkeiten im Hartz IV-System und das Bedingungslose Grundeinkommen

Es mehren sich die kritischen Kommentare zu Lars Klingsbeils Vorschlag eines Grundeinkommensjahres. Der SPD-Generalsekretär will damit zur Erneuerung der SPD beitragen, kapert das positiv konnotierte Wort Grundeinkommen und bietet etwas an, das vor allem Besserverdienern helfen würde. Auch Stefan Sell hat sich damit nun befasst und teilt die Kritik daran, aber auch an dieser Art, Vorschläge in die politische Diskussion zu werfen, die sich – wie das „solidarische Grundeinkommen“ oder der Mindestlohn von 12 Euro – doch eher als Luftnummern erweisen. Am Ende seines Beitrags kommt Sell ganz kurz, nur nebenbei, auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er schreibt:

„Man könnte jetzt den Finger auf die zahlreichen praktischen Hartz IV-Wunden legen, also die Frage der in vielen Fällen nicht ausreichenden Unterkunftskosten, die Höhe der Regelleistungen, das Sanktionsregime – um nur einige Punkte zu nennen. Allein der Hinweis auf diese Fragen sollte genügen, um aufzuzeigen, warum es innerhalb des bestehenden Systems derart viele Reibungspunkte und Widersprüchlichkeiten gibt (was spiegelbildlich ja auch den Reiz eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ für viele ausmacht, denn dort wird das (scheinbar) vermieden, weil es eben keine Bedingungen gibt, aus deren Operationalisierung dann die beschriebenen Widersprüche resultieren), so dass die Politik institutionenegoistisch gut beraten ist, bei den praktischen Fragen des Hartz IV-Systems toten Mann bzw. Frau zu spielen und lieber mit wolkiger Begriffshuberei jonglieren geht, die aber nach kurzer Erregungswelle wieder in der Sackgasse enden wird.“

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„Hartz IV ist von gestern“…

…das soll Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD, in einem Interview mit focus gesagt haben. Nun haben wir solche Ankündigungen im vergangenen Jahr schon öfter gehört (siehe auch hier), im Debattencamp der SPD vom Wochenende wurden sie wiederholt, bislang jedoch haben sie sich als Enten erwiesen. Die entscheidende Frage ist, wie die SPD das erreichen will? Solange es eine Grundsicherung heutigen Zuschnitts gibt, wird die Realität von Hartz IV, auch wenn die Bezeichnung verschwindet, fortbestehen. Denn diese Realität hängt nicht an Bezeichnungen, sondern an der Verknüpfung von Grundsicherung und Erwerbsverpflichtung samt der nötigen Sanktionsinstrumente, um Wohlverhalten von Leistungsbeziehern erreichen zu können.

Das kann man nun lange kritisieren und – wie andere – eine repressionsfreie Grundsicherung fordern. Doch sie erliegt der Illusion, dass sich dann Entscheidendes verändert, wenn schöne Bezeichnungen gewählt werden, ohne den normativen Charakter einer solchen Leistung in Augenschein zu nehmen. Denn entscheidend ist, ob das Erwerbsgebot bestehen bleibt oder nicht. Solange es bestehen bleibt, wird es Sanktionsinstrumente geben müssen, damit Leistungen nicht auf Dauer bezogen werden. Solange es das Erwerbsgebot gibt, sind sie eben nicht auf Dauer angelegt. Da ist es doch geradezu sympathisch, wenn, wie z. B. Christoph Butterwegge es getan hat, zumindest ganz offen auf die Erwerbsverpflichtung jeder erwerbsfähigen Person gepocht wird. Da weiß man, womit man es zu tun hat.

Sascha Liebermann