„CDU-Vize geht IfW-»Studie« auf den Leim Carsten Linnemann im Fake-Netzwerk“…

Johannes Steffen hat nachgerechnet, wie er es schon wiederholt getan hat, wenn solche Behauptungen wie jetzt zum Bürgergeld im Raum standen. Wird denn Carsten Linnemann seine Ausrufe nun auch korrigieren oder zurücknehmen? Johannes Steffen schließt zurecht mit der Bemerkung, dass die Vorwürfe nun im öffentlichen Raum stehen, auch wenn das Papier des IfW Kiel zurückgezogen wurde. Wo bleibt hier die Sorgfaltspflicht?

Sascha Liebermann

IfW Kiel zieht Studie zurück,…

…weshalb aber ließ man hier nicht mehr Sorgfalt walten, da eine solche Expertise in die öffentliche politische Debatte hineinwirkt? Von Wissenschaftlern muss diese Sorgfalt erwartet werden, ganz besonders in einer solchen Situation. Dass die Studie zurückgenommen wurde und korrigiert werden soll, ist selbstverständlich.

Sascha Liebermann

„Mythos #Bürgergeld #7 – Alleinstehend/Alleinerziehend von IfW Kiel und Handelsblatt“…

…da hat eine Gegenrechnung dankenswerterweise nicht lange auf sich warten lassen. Wie ist es zu erklären, dass ein renommiertes Forschungsinstitut bzw. die betreffenden Autoren, legt man diese Gegenrechnung zugrunde, solche Fehler begehen? Wünschenswert wäre es, wenn sie dazu Stellung bezögen.

Sascha Liebermann

Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut – die Berechnungen sollten mit anderen abgeglichen werden

Das Institut für Weltwirtschaft hat sie hier veröffentlicht, Johannes Steffen hat auch Berechnungen vorgelegt. Wie verhalten sie sich zueinander, da sind Experten gefragt. BGE Eisenach hat natürlich recht.

Sascha Liebermann

„Experte zu Söders Kritik am Bürgergeld: ‚Das ist dummes Zeug'“,…

…der Experte ist Johannes Steffen, der sich so in der Frankfurter Rundschau äußerte, ich habe kürzlich auf seine Beispielrechnung zum Bürgergeld hingewiesen, siehe hier. Hier ein Auszug:

„[FR] Es wird also in den Vergleichen ein Posten unterschlagen

[Steffen] Damit lassen sich die gröbsten Fehler der gängigen „Vergleiche“ von Bürgergeld und Erwerbsarbeit ausmachen: Da wird zum einen der Anspruch auf Bürgergeld bzw. der Gesamtbedarf eines Haushalts ausschließlich mit dem Nettolohn aus einer niedrig entlohnten Beschäftigung verglichen. Was zwangsläufig zu einem rechnerischen Fehlbetrag führt. Beim Erwerbstätigen-Haushalt werden die Ansprüche auf die dem Bürgergeld vorgelagerten Sozialtransfers nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Zum anderen wird der aufstockende Anspruch auf Bürgergeld bei niedrigem Lohn ausgeblendet. Verglichen wird also im Ergebnis ein nicht erwerbstätiger Bürgergeld-Empfänger mit einem erwerbstätigen Hilfebedürftigen, der seinen Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nicht geltend macht. Und damit wird natürlich auch der erwähnte Erwerbstätigen-Freibetrag systematisch ignoriert.“

Sascha Liebermann

Konsequent von der gesetzten Annahme ausgehend,…

…aber sich auf keine Diskussion einlassend, weil Holger Schäfer sein Verständnis von „Selbstverantwortung“ setzt und auf die Rückfragen nicht eingeht. Fasst man „Selbstverantwortung“, wie er es tut, ist es konsequent, so zu argumentieren. Die Frage ist, ob dieses Verständnis von „Selbstverantwortung“ den Lebensverhältnissen heute entspricht und BGE Eisenach nicht zurecht darauf hinweist, dass die Zusammenhänge komplexer sind.

Aufschlussreich für Schäfers Verständnis ist die Rede vom „Tropf“, an dem die Gesellschaft hänge, denn der Tropf steht hier für Lebensfähigkeit. Für Schäfer ist eine solche Abhängigkeit offenbar bedrohlich, denn ohne Tropf kein Leben. Ist aber nicht diese Abhängigkeit das, was wir durch das ganze Leben hindurch erfahren, vorgeburtlich, nachgeburtlich, sozialisatorisch, auf das Gemeinwesen bezogen und in der Aufgabenteilung im Wertschöpfungsprozess? Wie sollte man sie loswerden können, wenn sie das Leben ausmacht? Zugleich muss der Einzelne immer noch entscheiden, wie er leben will, das wird ihm auch durch diese Abhängigkeit nicht aus der Hand genommen. Schäfers Eingrenzung und die Reduktion von „Selbstverantwortung“ auf Einkommenserzielung abstrahiert von diesen Zusammenhängen, damit ist es einfach, die Einkommenserzielung als Maß der „Selbstverantwortung“ herauszustellen, die Diskussion muss scheitern.

Sascha Liebermann

Armutsforscherin Irene Becker zum „Bürgergeld“ und was sie von Sanktionen hält…

…im Interview mit der Berliner Morgenpost. Ihre Einschätzung ist insgesamt interessant und nüchtern, an einer Stelle überrascht sie, diese Stelle sei hier gleich zuerst zitiert:

„Was positiv ist, ist die Erhöhung der Erwerbsanreize, also etwa der erhöhte Erwerbsfreibetrag.“

Angenommen wird hier, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hänge überhaupt davon ab, dass „Erwerbsanreize“ vorliegen. Dass diese Annahme viel zu einfach und geradezu krude ist, darauf hatten schon vor vielen Jahren Georg Vobruba und Kollegen hingewiesen, die sich mit der „Armutsfalle“ befassten.

Zu Sanktionen sagt sie folgendes:

„Becker: Ich halte Sanktionen nicht für sinnvoll, denn ich sehe da ein logisches Problem. Wenn wir ein absolutes Existenzminimum haben und jeder Mensch ein Recht darauf hat, dann kann ich dieses Minimum nicht mehr kürzen. Dieses Grundrecht ist ja nicht an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. Und warum sollte man die Situation von Millionen Menschen, die durchaus gerne arbeiten würden, daran ausrichten, dass es einige wenige mit besonderen Problemen gibt, die sich verweigern? Das machen wir bei anderen Gesetzen auch nicht. Wir richten das Einkommensteuergesetz nicht daran aus, dass es Leute gibt, die die Einkommensteuer systematisch hinterziehen. Da muss die Gesellschaft leider damit leben, dass es bestimmte Gruppen gibt, die die Gesetzeslage geschickt für sich ausnutzen.“

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