…ein Beitrag von Simone Knapp auf der Website des Netzwerks Grundeinkommen.
Zum damaligen Projekt in Namibia finden sich etliche Beiträge auf der Website des Netzwerkes, unsere Kommentare finden Sie hier.
…ein Beitrag von Simone Knapp auf der Website des Netzwerks Grundeinkommen.
Zum damaligen Projekt in Namibia finden sich etliche Beiträge auf der Website des Netzwerkes, unsere Kommentare finden Sie hier.
Nicht alle können sich bei einem BGE einfach selbst managen und ihr eigenes Ding hochziehen. Sie bekämen entweder den Eindruck nicht gebraucht zu werden und würden darunter leiden, oder würden wieder in den selben -notwendigen- Jobs für alle anderen mit arbeiten. 2 Klassen. 14/21
— Johannes Heinen (@joheinen1) January 24, 2021
…Und: wer behauptet, dass ein BGE eine Antwort auf alles böte? Wer sich trotz BGE „nicht gebraucht“ fühlte, ist immerhin nicht normativ degradiert, das macht den Unterschied. Für dieses Gefühl kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Die fürsorglichen Vorbehalte gegenüber einem BGE, so wie sie in dem Thread dargelegt werden, klingen doch wieder stark nach fürsorglicher Bevormundung und Unterschätzung des Einzelnen. Auch heute, das ist die Zumutung der Demokratie, führt kein Weg daran vorbei, ganz gleich, ob man das will oder nicht, die Frage, was man aus dem Leben machen will, selbst zu beantworten.
Was heißt denn schon „bedingungslose Grundsicherung“? Entweder ist sie wirklich bedingungslos, dann kennt sie keine Vorbehalte und ist dauerhaft verfügbar oder sie ist das nicht, dann wäre sie allenfalls eine bessere, liberalere Form der Grundsicherung von heute, versehen mit dem nach wie vor geltenden Vorrang von Erwerbstätigkeit. Und woran bestimmt sich „sinnvolle“ Tätigkeit? Wer bestimmt das? Wo bleiben diejenigen Tätigkeiten, die sogenannte „unbezahlte Arbeit“, die niemand garantieren oder schaffen muss, sie sind dort, wo Leben ist? Die entscheidende Frage ist also, werde ich um meiner selbst und um des Gemeinwesens willen anerkannt, ganz gleich was ich tue, dann braucht es ein BGE oder gibt es Vorbehalte dagegen? Dann bleiben wir im Fahrwasser des Bestehenden.
Sascha Liebermann
Sind die bisherigen, bereits rechtlich abgesicherten Grundrechte eigentlich auch in Zweifel zu ziehen, wenn sie bisher nicht mit evidenzbasierter Forschung begründet werden können? @SGrundeinkommen #Grundeinkommen #BGE #GrundrechtStattMaßnahme https://t.co/TleotgfeIK
— Grundeinkommen HH (@bgehh) January 24, 2021
…eine treffende Frage, die deutlich macht, wo politisches Handeln anfängt und Wissenschaft endet.
Sascha Liebermann
Die Wahl zwischen „garantierter Vollbeschäftigung“ & „unfreiwilliger Arbeitslosigkeit“ (= Erwerbslosigkeit) besteht nicht. Denn das Erste ist praktisch unmöglich & das Zweite praktisch notwendig. Die Kritik am #BGE, es ließe nur Zweites zu, ist daher gegenstandslos. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) January 21, 2021
…das ist der entscheidende Punkt, an dem sich Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen voneinander unterscheiden, denn solange dieser Vorrang nicht aufgehoben wird, bleibt Nicht-Erwerbstätigkeit immer ein normativ nachrangiges Engagement. Daher rührt auch sein stigmatisierender Charakter. Die Jobgarantie will genau das offenbar nicht antasten. Selbst im Falle eines Verzichtes auf Sanktionen wie bei der Garantiesicherung der Grünen oder Forderungen nach einer repressionsfreien Grundsicherung bleibt der normative Vorrang und damit die entsprechende Degradierung anderer Tätigkeiten erhalten. Der Vorrang des einen erzeugt die Nachrangigkeit des anderen. Wer das also nicht will, muss eine Absicherung einführen, die nur einen Vorrang kennt, und zwar den der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen.
Davon abgesehen vernachlässigt die Jobgarantie die Frage, was der Einzelne für „gute Arbeit“ hält, welche ihm sinnvoll erscheint und er im Zweifelsfall auf ein solches Angebot, wie die Jobgarantie es bieten will, verzichten können soll, ohne in einen degradierenden Status zu geraten.
Sascha Liebermann
Weil zurzeit in Österreich wieder ein Volksbegehren für ein Bedingungsloses #Grundeinkommen aufliegt, widerlegt Sascha Liebermann die gängigen Argumente der BGE-Gegner. #BGE #BGEjetzt #freiheitstattvollbeschäftigung https://t.co/jORVC4gnIe
— Martin ALEX (@malex1102) January 20, 2021
Jobgarantie statt Grundeinkommen https://t.co/cBMvajn62f
— Fabio De Masi (MdB) (@FabioDeMasi) January 20, 2021
…unsere Beiträge zu dieser Thematik hier.
…wer nach Beispielen sucht dafür, wo Hilfen nicht hingelangen, wird bei den freischaffenden Künstlern fündig. Sie sind von Anfang an von der Lage besonders betroffen unter den Kunstschaffenden, wie Simon Strauss in seinem Beitrag schildert. Nun hat sich auch der Bundesverband Schauspiel dazu geäußert. Anlass für die Gründung dieses Verbandes war die schwierige Lage von Schauspielern im Allgemeinen. So war es nicht abseitig, dass einer seiner Mitbegründer, Michael Brandner, durchaus Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen hatte oder vielleicht noch hat. Ebenso hat sich schon Michael Fitz geäußert (siehe hier). Durch die extrem wechselhafte Einkommenslage wäre ein BGE ein erheblicher Gewinn an festem Boden unter den Füßen.
Sascha Liebermann
Milliardäre kriegen heute schon Steuerfreibeträge & Kindergeld. Bräuchten sie beides nicht. Beim Existenzminimum geht es absichtlich nicht um Unterschiede im Bedarf, weil ihn alle mind. haben. #BGE & Steuerfreibeträge haben die gleiche Fkt., Existenzminimum nicht anzutasten. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) January 20, 2021
…so liest sich der „Schwerpunkt“ (hier geht es zur PDF-Datei), den die Stiftung Grundeinkommen veröffentlicht hat. Das Anliegen ist ehrenwert, die BGE-Debatte solle auf der Basis wissenschaftlich belegbarer Erkenntnisse geführt werden, doch Erkenntnisse welcher Art, gewonnen mit welchen Methoden? Und gibt es denn bislang gar keine Erkenntnisse, die genutzt werden könnten?
Zwar werden in der Stellungnahme in einem Schaubild auch „(Einzel-)Fallstudien und qualitative Untersuchungen“ erwähnt, in der Bewertung solcher Verfahren steht dann:
„Trotz empirischen Charakters nur wenig belastbare Diskussions- und Entscheidungsgrundlage aufgrund von geringem Stichprobenumfang und fehlender statistischer Analysen“
Diese Bewertung kann nur vollzogen werden, wenn ein Begriff von Empirie vorausgesetzt wird, der sich am Verständnis standardisierter Verfahren (Statistik) orientiert, die „empirische Generalisierungen“, nicht aber „Strukturgeneralisierungen“ zu erreichen erlauben (zu diesem Unterschied eine sehr differenzierte Darstellung z. B. hier. Weitere Ausführungen zu diesem Komplex hier und hier).
Hartnäckig hält sich der Mythos, dass Österreich langfristig so großzügig zu Langzeitarbeitslosen sei. Skandinavien zahlt seinen Arbeitslosen mehr als in Österreich. Es tut das meist über die Sozialhilfe und nicht über das Arbeitslosenversicherungssystem. 1/4 https://t.co/MbWs1Notns pic.twitter.com/wMgSWwiFDN
— Oliver Picek (@OliverPicek) January 19, 2021
…das führt direkt zur Frage, wie relevant hierfür ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist – eine Leistung, die aus Steuern finanziert wird und nicht an Erwerbsbeiträge gebunden ist.
Sascha Liebermann