Wer entscheidet darüber, ob jemand mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen klarkommt oder nicht?…

…Und: wer behauptet, dass ein BGE eine Antwort auf alles böte? Wer sich trotz BGE „nicht gebraucht“ fühlte, ist immerhin nicht normativ degradiert, das macht den Unterschied. Für dieses Gefühl kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Die fürsorglichen Vorbehalte gegenüber einem BGE, so wie sie in dem Thread dargelegt werden, klingen doch wieder stark nach fürsorglicher Bevormundung und Unterschätzung des Einzelnen. Auch heute, das ist die Zumutung der Demokratie, führt kein Weg daran vorbei, ganz gleich, ob man das will oder nicht, die Frage, was man aus dem Leben machen will, selbst zu beantworten.

Was heißt denn schon „bedingungslose Grundsicherung“? Entweder ist sie wirklich bedingungslos, dann kennt sie keine Vorbehalte und ist dauerhaft verfügbar oder sie ist das nicht, dann wäre sie allenfalls eine bessere, liberalere Form der Grundsicherung von heute, versehen mit dem nach wie vor geltenden Vorrang von Erwerbstätigkeit. Und woran bestimmt sich „sinnvolle“ Tätigkeit? Wer bestimmt das? Wo bleiben diejenigen Tätigkeiten, die sogenannte „unbezahlte Arbeit“, die niemand garantieren oder schaffen muss, sie sind dort, wo Leben ist? Die entscheidende Frage ist also, werde ich um meiner selbst und um des Gemeinwesens willen anerkannt, ganz gleich was ich tue, dann braucht es ein BGE oder gibt es Vorbehalte dagegen? Dann bleiben wir im Fahrwasser des Bestehenden.

Sascha Liebermann

Sind die Grundrechte nur von Bestand, wenn sie evidenzbasiert begründet werden können?…

…eine treffende Frage, die deutlich macht, wo politisches Handeln anfängt und Wissenschaft endet.

Sascha Liebermann

„Abkehr“ vom „Hartz IV-Regime“? Die Abkehr hängt am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit…

…das ist der entscheidende Punkt, an dem sich Jobgarantie und Bedingungsloses Grundeinkommen voneinander unterscheiden, denn solange dieser Vorrang nicht aufgehoben wird, bleibt Nicht-Erwerbstätigkeit immer ein normativ nachrangiges Engagement. Daher rührt auch sein stigmatisierender Charakter. Die Jobgarantie will genau das offenbar nicht antasten. Selbst im Falle eines Verzichtes auf Sanktionen wie bei der Garantiesicherung der Grünen oder Forderungen nach einer repressionsfreien Grundsicherung bleibt der normative Vorrang und damit die entsprechende Degradierung anderer Tätigkeiten erhalten. Der Vorrang des einen erzeugt die Nachrangigkeit des anderen. Wer das also nicht will, muss eine Absicherung einführen, die nur einen Vorrang kennt, und zwar den der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen.

Davon abgesehen vernachlässigt die Jobgarantie die Frage, was der Einzelne für „gute Arbeit“ hält, welche ihm sinnvoll erscheint und er im Zweifelsfall auf ein solches Angebot, wie die Jobgarantie es bieten will, verzichten können soll, ohne in einen degradierenden Status zu geraten.

Sascha Liebermann

Enno Schmidt im Gespräch mit Sascha Liebermann – Hintergrund waren die Reaktionen auf die Lancierung der Eidgenössischen Volksinitiative

„SCHAUSPIELER IN GEFAHR : Sie gehen als Menschen unter“…

…wer nach Beispielen sucht dafür, wo Hilfen nicht hingelangen, wird bei den freischaffenden Künstlern fündig. Sie sind von Anfang an von der Lage besonders betroffen unter den Kunstschaffenden, wie Simon Strauss in seinem Beitrag schildert. Nun hat sich auch der Bundesverband Schauspiel dazu geäußert. Anlass für die Gründung dieses Verbandes war die schwierige Lage von Schauspielern im Allgemeinen. So war es nicht abseitig, dass einer seiner Mitbegründer, Michael Brandner, durchaus Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen hatte oder vielleicht noch hat. Ebenso hat sich schon Michael Fitz geäußert (siehe hier). Durch die extrem wechselhafte Einkommenslage wäre ein BGE ein erheblicher Gewinn an festem Boden unter den Füßen.

Sascha Liebermann

Der übersehene Grundfreibetrag – treffende Replik – das Existenzminimum ganz gleich für wen soll unverfügbar sein

„fakten statt annahmen. impulse für eine evidenzbasierte debatte“ – vollmundige Stellungnahme durch die Brille standardisierter Forschungsmethoden…

…so liest sich der „Schwerpunkt“ (hier geht es zur PDF-Datei), den die Stiftung Grundeinkommen veröffentlicht hat. Das Anliegen ist ehrenwert, die BGE-Debatte solle auf der Basis wissenschaftlich belegbarer Erkenntnisse geführt werden, doch Erkenntnisse welcher Art, gewonnen mit welchen Methoden? Und gibt es denn bislang gar keine Erkenntnisse, die genutzt werden könnten?

Zwar werden in der Stellungnahme in einem Schaubild auch „(Einzel-)Fallstudien und qualitative Untersuchungen“ erwähnt, in der Bewertung solcher Verfahren steht dann:

„Trotz empirischen Charakters nur wenig belastbare Diskussions- und Entscheidungsgrundlage aufgrund von geringem Stichprobenumfang und fehlender statistischer Analysen“

Diese Bewertung kann nur vollzogen werden, wenn ein Begriff von Empirie vorausgesetzt wird, der sich am Verständnis standardisierter Verfahren (Statistik) orientiert, die „empirische Generalisierungen“, nicht aber „Strukturgeneralisierungen“ zu erreichen erlauben (zu diesem Unterschied eine sehr differenzierte Darstellung z. B. hier. Weitere Ausführungen zu diesem Komplex hier und hier).

„fakten statt annahmen. impulse für eine evidenzbasierte debatte“ – vollmundige Stellungnahme durch die Brille standardisierter Forschungsmethoden… weiterlesen

Interessante Grafik – andere Wege zur Absicherung des Einkommens, allgemeines Steueraufkommen statt Versicherungsbeiträge…

…das führt direkt zur Frage, wie relevant hierfür ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist – eine Leistung, die aus Steuern finanziert wird und nicht an Erwerbsbeiträge gebunden ist.

Sascha Liebermann