Was verlangt das „Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung“?

In einem Interview mit Hubertus Heil in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke), hier auf der Seite des BMAS, kommt der Bundesminister auf diese Frage zu sprechen und beantwortet sie zugleich.

„[FAZ] Eine andere Art Arbeitszeitverkürzung ist das Projekt „Bedingungsloses Grundeinkommen“. Könnte das den Menschen mehr Sicherheit geben, gerade jetzt in den Verwerfungen der Corona-Zeit?
[Heil] Ich halte nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Dieser Begriff ist vor allem eine große Projektionsfläche: Geht es um eine Pauschalierung aller Sozialleistungen auf niedrigstem Niveau oder um ein Versprechen „2000 Euro für alle“? Das ist weder praxisnah noch vernünftig. Ich bin Anhänger einer menschenwürdigen Grundsicherung – genau das, was das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verlangt: Angemessene Hilfe für Menschen in Not. Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung. Und: Arbeit ist für die meisten Menschen mehr als nur Broterwerb, sie sichert gesellschaftliche Teilhabe. Ich konzentriere mich darauf, Arbeitsplätze zu sichern, die These vom Ende der Arbeit teile ich nicht.“

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„Was heißt denn Arbeitsplatzgarantie?“

Siehe zur Frage der Jobguarantee auch diesen früheren Beitrag von uns.

Zuverdienst zwischen Hartz IV und Mindestlohn – mit BGE wäre das überflüssig

„Arbeit sei mehr als Geldverdienen“ – meint Armin Laschet und könnte damit für ein…

…Bedingungsloses Grundeinkommen plädieren, der Deutschlandfunk berichtet aber genau das Gegenteil:

„Arbeit sei mehr als nur Geldverdienen, und sein Ziel sei es, dass möglichst viele Menschen am Wirtschaftsleben teilnähmen.“

Was heißt das, am „Wirtschaftsleben“ teilzunehmen? Jeder nimmt ohnehin daran teil, ob unmittelbar oder mittelbar, wenn er Güter und Dienstleistungen einkauft. Laschet geht es wohl nur um Erwerbsteilnahme, so als sei sie für die Wertschöpfung entscheidend. Eine Art Erwerbskollektivismus steckt dahinter, für den nicht Leistung und Erneuerung der Zweck sind, sondern das Innehaben eines Erwerbsarbeitsplatzes (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

Bedingungslose und bedingte Leistungen – nichts ist unklar