„Übertriebene Heilserwartungen“, „Gefahren“, Märchen und die Sorge vor dem Verlust der Alltagstruktur

…auf diesen Nenner könnte man einen Kommentar von Ulrike Herrmann in der taz zum Pilotprojekt in Finnland und einen von Alexandra Borchardt in der Süddeutschen Zeitung zum Bedingungslosen Grundeinkommen bringen.

Ulrike Herrmann hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder zum BGE geäußert (siehe unsere Kommentare hier), die im jüngsten Kommentar angestellten Überlegungen wirken vertraut. Treffend spießt sie in mancher Hinsicht den Charakter des finnischen Experiments auf, unterschlägt Vorteile eines BGE nicht, um dann jedoch folgendermaßen zu schließen:

„Doch man sollte die Gefahren nicht unterschätzen. Ein Grundeinkommen kann schnell dazu genutzt werden, soziale Leistungen auf dieses garantierte Minimum zu senken. Deutschland hat es vorgemacht, wie man ein Kürzungsprogramm zulasten der Ärmsten sprachlich aufhübscht: Hartz IV wurde auch verkauft als „der Einstieg in die Grundsicherung“.

In der Tat kann jedwedes Vorhaben zu etwas anderem genutzt werden, als es ursprünglich gedacht war. Da jedoch in einer Demokratie nicht im Geheimen darüber befunden wird, wie das Zusammenleben gestaltet wird und es immer Vorläufer für Veränderungen gibt, kann daraus nicht folgen, keine Schritte Richtung BGE zu ergreifen. Gerade Hartz IV hat sich – was seinen Geist betrifft – frühzeitig angekündigt. Nicht erst die Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder setzte ihn in die Welt, schon zuvor, z. B. in Hessen unter Roland Koch, war er zu vernehmen (Koch hielt auch später daran fest, siehe hier), er lag in der Luft – Geist der Zeit eben. Wolfgang Streeck und Rolf Heinze, beide Sozialwissenschaftler, veröffentlichten 1999 einen Beitrag im Spiegel mit dem Titel „An Arbeit fehlt es nicht“, in dem sie davon sprechen, dass „(fast) jeder Arbeitplatz besser ist als keiner“ – da sind wir dann bei „Sozial ist, was Arbeit schafft“. In dem Beitrag heißt es entsprechend: „Auch neigen Menschen dazu, sich in Abhängigkeit und Randständigkeit einzurichten, wenn ihnen die Erfahrung vorenthalten wird, daß sie für sich selbst sorgen können.“ Forschungsergebnisse bestätigen diese These nicht, die manchmal unter dem Schlagwort der Armuts- oder Arbeitslosigkeitsfalle verhandelt wird. Der Grund für „Hartz IV“ war also nicht, dass gute Ideen missbraucht werden oder schlechte geschickt verpackt werden können. „Hartz IV“ war möglich, weil die Vorstellung, die Bürger brauchen einen Tritt in den Hintern, um ihr Leben auf die Reihe zu bringen, weiter verbreitet ist, als es einem lieb sein kann. Hirngespinste wie die, ohne Tritt gehe es nicht, halten sich eben lang. Ulrike Herrmann liegt mit ihrer Einschätzung also nicht richtig, und zwar in zweierlei Hinsicht. Die Verschärfung der Sozialgesetzgebung war durchsetzbar, weil es dieses Hirngespinst gibt, dass ohne Druck nichts gehe. Der Realität der Lebensführung entspricht das zwar nicht, aber was schert sich ein Hirngespinst darum. Folglich ist es Sache der Bürger sich gegen eine Sparversion des BGE zu wehren, wenn sie diese nicht haben wollten. Und wenn sie sie doch haben wollen, ist das in einer Demokratie nicht nur legitim, es ist Ausdruck politischen Willens. Die Gefahren, von denen Ulrike Herrmann spricht, sind der politisch Wille. Wer ihn als Gefahr sieht, muss die Demokratie als Gefahr sehen. Die Sorge um Gefahren erweist sich als bevormundender Paternalismus, der ebenfalls so selten nicht ist (siehe hier).

Eine ähnliche Stoßrichtung hat der Essay Alexandra Borchardts in der Süddeutschen Zeitung. In ihm fallen besonders folgenden Passagen auf:

„Dieses Paradies könnte allerdings eine Falle sein. Denn ein Einkommen zementiert die soziale Schichtung. Ein Anreiz entfällt, sich aus eigener Kraft von den Fesseln der Staatsstütze zu befreien, etwas zu wagen, zu gründen, sich zu bilden, seinen Kindern eine bessere Zukunft zu erkämpfen. Warum dafür ins Zeug legen, wenn es sich doch auch so bescheiden leben lässt?“

Da ist das Hirngespinst wieder, obwohl dieselbe Autorin an anderer Stelle das Gegenteil bekundet. Sonderbar. Weiter heißt es:

„Doch das sind Rechenspiele. Viel wichtiger ist es, grundsätzlich über Arbeit zu reden. Denn für die meisten Menschen ist der Job mehr als der Garant des monatlichen Auskommens. Arbeit bietet Struktur im Alltag, das Gefühl, gebraucht zu werden, etwas Sinnvolles zu tun. Bei der Arbeit trifft man vertraute Menschen, tauscht Ideen aus, schafft sich ein Netzwerk. Gesund zu sein und einen guten Job zu haben seien die wichtigsten Faktoren für Lebenszufriedenheit, hat die OECD für ihren Better Life Index ermittelt. So schnell wird sich das nicht ändern, auch wenn die Digitalisierung vieles auf den Kopf stellen mag.“

Nun, die grundsätzliche Frage, die sich hier stellt, lautet: Beschäftigung schaffen oder Freiraum, sich entscheiden zu können? Das BGE votiert für letzteres. Wenn Arbeit all das bedeutet, was Borchardt schreibt, braucht sie sich keine Sorgen zu machen. Denn das BGE würde an dieser Bedeutung ja nichts ändern. Falls ein BGE aber den Blick weitet und andere Tätigkeiten von ihrer Zweitrangigkeit befreit, diese dann ausgeübt werden können, ohne erwerbstätig zu sein, dann wird diese Vielfalt zur Geltung kommen. Doch die Autorin zieht einen anderen Schluss:

„Insofern sollten sich all jene, die das Instrument [das BGE, SL] als ausreichenden Ersatz für potenziell entfallende Arbeitsplätze betrachten, nichts vormachen: Menschen möchten nicht nur konsumieren, sie wünschen sich einen guten Arbeitsplatz und wollen gebraucht werden.“

Ja, aber das spricht nun nicht gegen ein BGE. Der schleichende Paternalismus wird auch hier erkennbar, wenn angenommen wird, es könnte überhaupt der Zustand eintreten, dass „Menschen“ sich sagen ließen, was sie zu tun haben und ihr Leben auf das Konsumieren sich beschränken ließen, wenn sie es nicht wollten.

Was bleibt?

„Es gibt viele spannende Themen in der Debatte zur Zukunft der Arbeit, viele Aufgaben, die zu lösen sind: Wie können Menschen und Maschinen sinnvoll zusammenarbeiten, mithilfe von künstlicher Intelligenz mehr leisten, im Job zufriedener werden? Wie lassen sich Familienaufgaben und Erwerbsarbeit über die gesamte Lebensspanne hinweg klug verbinden? Wie lässt sich in einer Welt der digitalen Vernetzung die persönliche Freiheit erhalten? Welcher Ethik sollten Roboter folgen? Und ja, wie sieht ein guter Sozialstaat aus?“

Und dazu soll das BGE keinen Beitrag leisten können? Wie angesichts der Überlegungen, die über die Schlussfolgerungen der Autorin hinausreichen, gegen ein BGE votiert wird, ist erstaunlich.

Sascha Liebermann

„Guy Standing to present on Basic Income at Davos“…

…meldet Kate McFarland in den Basic Income News. Guy Standing, Mitbegründer des Basic Income Earth Networks, wird auf dem Weltwirtschaftsforum interviewt und nimmt an einer Podiumsdiskussion teil. Darüber hinaus hat er einen Artikel auf der Website des WEF zur Diskussion beigesteuert: „The precariat, populism and robots: is basic income a political imperative?“.

Beschäftigung, Würde, Almosen und das Bedingungslose Grundeinkommen – zu einem Interview mit Timotheus Höttges

Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Telekom, Timotheus Höttges, im Handelsblatt. Nachdem ein Interview mit ihm in der Zeit in diesem Jahr für großes Aufsehen gesorgt hatte, kommt auch hier die Sprache auf das Bedingungslose Grundeinkommen.

Bevor es um das BGE geht, beantwortet Höttges eine andere Frage auf interessante Weise:

„Behindert es uns, dass wir unsere europäischen Firmen auch gesellschaftlichen Ansprüchen unterwerfen, zum Beispiel dem Erhalt von Arbeitsplätzen? Oder konkreter: Ist derlei Aufgabe der Telekom?
Wohlfahrt, die Tatsache, dass Menschen sich entwickeln können und eine gewisse Stabilität finden, die Schaffung von Beschäftigung – ja, das ist auch eine Aufgabe von Unternehmen, sage ich spontan. Wir zum Beispiel haben 225.000 Mitarbeiter. Für die muss ich unser Unternehmen schützen. Es geht nicht nur um Cashflow oder Dividendenrendite. Gleichzeitig kann sich nur ein Unternehmen, das Gewinne macht, auch leisten, sozial zu sein. Eine Soziale Marktwirtschaft besteht eben nicht nur aus einem einzelnen Unternehmen. Sondern sie ist eine Volkswirtschaft. Sie ist die Summe vieler möglichst erfolgreicher Unternehmen und Menschen.

Die Digitalisierung werde Millionen von Jobs kosten, da sind sich Fachleute einig. Dabei geht es eben nicht mehr nur um einfache Tätigkeiten. Auch Programmierer, Ingenieure, Ärzte müssen bangen, von Maschinen oder Algorithmen ersetzt zu werden.Es wäre zynisch, diese Entwicklung schönreden zu wollen, auch wenn sie zugleich die Produktivität steigern wird…“

Erstaunlich an dieser Passage ist, wie defensiv Höttges über etwaige Möglichkeiten und Folgen der Digitalisierung spricht und zugleich die „Schaffung von Beschäftigung“ zur Aufgabe von Unternehmen erklärt. Ist sie das, muss man fragen? Oder ist die Aufgabe von Unternehmen nicht das Hervorbringen von Gütern und Dienstleistungen als standardisierten Lösungen für schon bestehende oder antzipierte Handlungsprobleme? Dann wäre der Zweck von Unternehmen Wertschöpfung, nicht aber Beschäftigung. Sofern zu diesem Zweck Beschäftigung im Sinne des Einsatzes menschlicher Arbeitskraft nötig wäre, läge es auf der Hand, sie zu fördern, falls aber nicht, dann nicht. Wie stark diese Vorstellung ist, Arbeitsplätze gewissermaßen als Beitrag zum Gemeinwohl zu verstehen, darauf bin ich schon Ende der 1990er Jahre gestoßen und habe dazu erste Befunde hier vorgelegt. Höttges Haltung steht damit diametral einer Aussage Götz W. Werners entgegen, der einst sagte „Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien“ (Stuttgarter Zeitung). Woher rührt nur diese Unklarheit? Vermutlich ist es doch die Haltung, dass der Mensch eine Aufgabe benötigt und sie ihm gegeben werden müssen, statt ihm die Freiräume zu schaffen, damit er sie selbst ergreifen kann.

In der nächsten Passage geht es dann um das BGE:

… die [vielfältige Sozialleistungen, SL] nicht alle bekommen, sondern eben nur Bedürftige.
Wichtiger scheint mir: Wir arbeiten heute schon anders – zu Hause, im Office, unterwegs. Projektbezogen. Unsere Qualifikation ändert sich dauernd. Den klassischen Job, den ich nach Schule und Studium antrete und bis zur Rente ausübe, gibt es kaum noch. Job-Plattformen wie LinkedIn, wo man sich und seine Arbeitsfähigkeit selbst bewirbt, sind ja nur Symptome dieses Mechanismus. Der verlangt auch mehr Eigenverantwortung. Also wird es Phasen geben, in denen der Mensch keine Arbeit hat, umschult oder nur in Teilzeit für ein Unternehmen arbeitet. Diese Phasen wird der Sozialstaat überbrücken müssen. Warum soll man dessen komplexe Förderungssystematik nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen ersetzen?“

Wenn der Sozialstaat „Phasen…überbrücken“ soll mit einem BGE, dann wäre das BGE nicht als dauerhafte Einrichtung gedacht, es bliebe eine Leistung für den Fall, dass…

Selbstverständlich wird auch hier der Arbeitsbegriff im engen Sinn verstanden, obwohl festgehalten werden müsste, dass keine „Arbeit“ zu haben, nicht bedeutet, keine Aufgabe zu haben.

Wie geht es weiter?

„Vielleicht weil es schlicht unbezahlbar ist?
Das müsste sich erst zeigen. Aber Sie haben ja recht: Tatsächlich ist das größte Problem nicht die Idee, sondern die Finanzierung. Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern.“

Erst widerspricht Höttges, dann stimmt er zu – die Finanzierung sei das größte Problem. Dabei gibt es doch verschiedene Versuche darzulegen, dass dies nicht der Fall ist. Ist der Sozialstaat in Deutschland eine Almosenleistung? Nein, es besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen, die allerdings aufgrund ihre Bedingungen ein bestimmtes Signal senden: Wer nicht erwerbstätig ist, trägt nichts zum Gemeinwohl bei. Das zeichnet die normative Struktur unseres Sozialstaats aus, sie zeigt sich in der objektiven Stigmatisierung derer, die nicht beitragen, wie auch in dem Empfinden von Leistungsbeziehern, nicht mehr dazuzugehören. Höttges unterschätzt also diesen Rechtscharakter und missdeutet ihn. Gleichwohl mag genau diese Missdeutung ein Grund dafür sein, weshalb verdeckte Armut besteht, Leistungen von bezugsberechtigten Personen aus Schamgefühl nicht in Anspruch genommen werden. Verstärkt wird dieses Schamgefühl noch dadurch, wie Leistungsberechtigten in den Behörden begegnet wird.

Würde sei ihm wichtig gab er schon zu erkennen und führt den Gedanken fort:

„Würde scheint Ihnen da wirklich wichtig.
Sehr wichtig, ja. In so einem System wäre man zum Beispiel auch viel stärker respektiert, wenn man sich entscheidet, seine kranken Eltern zu pflegen. Ob das Grundeinkommen am Ende die richtige Idee ist, weiß ich nicht. Ich bin mir aber sicher, dass das heutige System die Sozialhaushalte der Zukunft nicht wird finanzieren können. Mir scheint, dass wir da über völlig neue Finanzierungsmodelle nachdenken müssen.“

Höttges ist vorsichtig, hat sich womöglich noch nicht eingehend mit dem BGE befasst und ist mit dazu vorliegenden Untersuchungen nicht vertraut. Insofern ist seine Haltung nachvollziehbar. Seine entschiedenen Zweifel an der Finanzierbarkeit heutiger Sozialhaushalte ließe sich dann anders lesen, und zwar als Zweifel daran, ob man die Folgen eines solchen Sozialstaats haben wolle, wie wer heute konstruiert ist. Er degradiert Leistungen jenseits der Erwerbsarbeit, hemmt statt fördert Initiative und beeinträchtigt die Würde – damit die Stellung der Bürger im Gemeinwesen.

Die Top-Frage darf nicht fehlen:

„Warum sollten Menschen überhaupt noch arbeiten, wenn sie alimentiert werden?
Damit sind wir wieder beim Menschenbild. Natürlich wird es Leute geben, die dieses System missbrauchen. Die gibt es heute auch schon. Ich glaube aber nicht, dass ein Grundeinkommen eine Gesellschaft von Faulenzern heraufbeschwören würde. Der Mensch definiert sich durch seine Aufgabe. Dadurch, dass er seinem Leben durch Tätigkeit einen Sinn gibt.“

Missbrauch eines BGE kann es im Grunde nicht geben, da es kein bestimmtes Handeln als Gegenleistung erwartet und prämiert. Treffender wäre es also, davon zu sprechen, dass es Menschen geben wird, die die Freiräume, die ein BGE schafft, nicht nutzen bzw. nicht zu nutzen wissen oder dies nicht können. Auch das aber wäre kein Missbrauch, sondern Ausdruck ihrer Freiheit. Entscheidend wäre doch, ob die Betreffenden dann nicht versuchen würden, sich Rat zu holen. Aber das stünde ihnen genauso frei, wie es sein zu lassen. Dass der Mensch wirken will, dass er beitragen will, dafür gibt es zahlreiche Belege, auch wenn prominente Kritiker des BGE von einer anderen Lage ausgehen. Gewichtiger noch ist aber, in seiner Würde anerkannt zu werden, so wie man ist. Das ist gerade der Grund für die bedingungslose Geltung der Grundrechte im Grundgesetz, die bedingungslose Stellung der Bürger im Gemeinwesen. Eine Bedingungslosigkeit, die sonst – in partikularer Form – nur in der Familie oder vergleichbaren Zusammenhängen erfahren werden kann.

Sascha Liebermann

BIEN’s 30th Anniversary Reunion – Videos available

Das Basic Income Earth Network feierte in diesem Jahr sein dreißigjähriges Bestehen Nun sind Videoaufzeichnungen einiger Veranstaltungen über die Website der Basic Income News online verfügbar gemacht worden. Auch gibt es aus diesem Anlaß ein E-Mail-Interview mit Philippe van Parijs von Kate McFarland.