„Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß“…

….so das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, siehe  Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung und Entscheidung des BVerfG v. 23.Juli 2014.

Was lehrt einen dieses Urteil? Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die Instanz, die darüber zu befinden hat, wie wir als Gemeinwesen zusammen leben wollen, wie dieses Zusammenleben zu gestalten wäre. Das Gericht befindet lediglich darüber, ob Gesetze mit der Verfassung übereinstimmen, beachtet also die juristische Seite der Auslegung (siehe hier). Dass die Stellung des BVerfG im politischen Gefüge problematisch ist, darauf hat die Politikwissenschaftlerin Ingeborg Maus hingewiesen:

„Das Bundesverfassungsgericht, das vom Grundgesetz als »Hüter« der geschriebenen Verfassung eingesetzt war, usurpiert in der freizügigen Auslegung einer »Verfassung«, deren Inhalt es selber durch seine Entscheidungen je nach Sachlage stets neu bestimmt, die verfassungsgebende Gewalt des Volkes, ohne dass ein Verfassungsgesetz zustande käme. Auf diese Weise verschwinden auch die rechtsfreien Räume der Bürger, die nur durch präzise Gesetzesbestimmungen ausgegrenzt werden können, während die gesetzgebende Souveränität des Volkes in der Selbstprogrammierung der Apparate verschwindet.“ (Ingeborg Maus: Vom Rechtsstaat zum Verfassungsstaat 2004, zit. nach Wikipedia)

Aus gutem Grund ist dem Gericht keine Exekutive zugeordnet, die seine Entscheidungen unabhängig von der Kontrolle durch das Parlament durchsetzen kann. Wäre das möglich, würde der Souverän dadurch entmachtet.

Sascha Liebermann

„Mein Grundeinkommen“ – aktuelle Entwicklungen

Das Crowdfunding-Projekt von Michael Bohmeyer hat enorme Resonanz gefunden, auch in den Medien. Das zweite zu verlosende Grundeinkommen ist finanziert, ein weiteres wird angestrebt. Gegenwärtig wird darüber diskutiert, ob die Verlosung national oder international ausgerichtet sein soll – im Für und Wider vorgebrachter Überlegungen spiegelt sich der Stand der allgemeinen Grundeinkommensdiskussion gut wider. Unsere Aufassung dazu, siehe hier und hier.

Dass es sich bei dem Projekt vor allem um eine Aktion zur weiteren Verbreitung der Idee handelt, wie Michael Bohmeyer selbst schreibt, sollte nicht vergessen werden, denn mit einem von einer politischen Vergemeinschaftung von Bürgern bereitgestellten BGE hat sie nichts gemein (siehe auch unseren Kommentar zu Feldexperimenten). Darauf weisen auch manche Kommentare zu gegenwärtigen Diskussion um die Verlosung hin.

Die Finanzierung weiterer Grundeinkommen durch eine Crowdbar anzustreben, macht diesen Punkt ebenfalls deutlich. Denn zum einen ist es nicht Aufgabe eines Unternehmens, die Mittel dafür bereitzustellen, das geschieht jedoch über eine Crowdbar. Dadurch wird das BGE zu einer Privatangelegenheit. Zum anderen sollte klar sein, dass solche Aktionen ähnlich wie Kundenbindungssysteme (Payback etc.) natürlich nur durch den Absatz, also den Endkunden, getragen werden. Er „bezahlt“ es letztlich.

Sascha Liebermann

Schweizer Bundesrat gegen Bedingungsloses Grundeinkommen

Medienmitteilung des Bundesrats (Kurzfassung); Botschaft zur „Volksinitiative bedingungsloses Grundeinkommen“ (Langfassung)
„Bundesrat hat Angst vor fehlenden Arbeitsanreizen“ (grundeinkommen.ch)

Medienberichte:
NZZ: Experiment mit zu viel Risiken
SRF: Bundesrat gegen “bedingungsloses Grundeinkommen”
Berner Zeitung: Drei Gründe gegen das Grundeinkommen
20 Minuten: Bundesrat lehnt Grundeinkommen ab
Blick: Bundesrat gegen bedingungsloses Grundeinkommen