„Das Jobcenter nimmt die nächste drohende Stromsperre in Kauf“…

…ein Beitrag von Alina Leimbach in der taz über die ganz alltäglichen Nöte, die dadurch entstehen, dass in der Sozialverwaltung etwas „vergessen“ wurde. Diese menschliche Seite der Verwaltung, für die sicher jeder Verständnis hat, denn so etwas kann immer einmal vorkommen, hat hier drastische Folgen. Ebenso verhält es sich mit der Fehlberechnung in der Leistungsermittlung, was hier ein Fehler bleibt, ist in seinen Wirkungen ein Leistungsausfall – es geht jedoch um das Existenzminimum.

Wenn es um das Existenzminimum geht, sollte so etwas nicht passieren können. Das wäre dann der Fall, wenn es keiner Absicherung bedarf, die von einer Bewilligung abhängt. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen leistet genau das.

Sascha Liebermann

„In 4 Tagen endet die Frist“

Interessant, aber auch verfänglich als Begründung für ein Grundeinkommen…

…, denn damit würden Sinn und Zweck des ganzen daran gemessen, wie viel Sinnvolles seinetwegen entstanden ist. Wäre nichts Sinnvolles entstanden, wäre ein Grundeinkommen folglich auch nicht sinnvoll, so der Umkehrschluss. Dabei würde ich nicht in Abrede stellen wollen, dass ein – hier aber Bedingungsloses – Grundeinkommen solche Auswirkungen haben könnte, weil es Muße ermöglicht. Das wäre wünschenswert, nicht aber Grund dafür, es einzuführen, weil sonst die Würde der Person und ihre Anerkennung wieder in eine Kosten-Nutzen-Rechnung überführt wird.

Sascha Liebermann

Konsequenz ist nicht Schäbigkeit…

…, denn das eine folgt aus dem anderen, wie BGE Eisenach zurecht schreibt. Wer Bedarfe feststellt und Bedürftigkeit zur Voraussetzung der Gewährung einer Leistung macht, muss diese Bedarfe ins Verhältnis zueinander setzen. Wer das für unangemessen hält, muss dafür plädieren, dass die Leistungen direkt zu den Beziehern gelangen, am besten auf einfachstem Wege, also durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Dafür aber war Ulrich Schneider bislang nicht zu haben.

Sascha Liebermann

Unterschätzung eines Bedingungslosen Grundeinkommens…

…das wird an dem Textauszug, der hier zu sehen ist, deutlich, zugleich eine Überladung von anderen Forderungen, die sich aus einem BGE ergeben können, aber nicht müssen.

Sascha Liebermann

Eben, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, aber nicht als Ausnahme, sondern als Regel…

…dann entscheiden die Einzelnen darüber, wer ihr BGE oder Anteile davon erhält. Dazu müsste allerdings auf deren praktische Vernunft vertraut werden, dass sie schon damit umzugehen wissen. Angesichts mancher Einwände gegen ein BGE und darüber hinaus, scheint das viel verlangt zu sein.

Sascha Liebermann

Viele Einzelforderungen, weshalb aber kein Bedingungsloses Grundeinkommen…

…zumindest als Ziel?

So wertvoll der Beitrag der Tafeln gegenwärtig ist, da sie für manche die letzte Anlaufstelle ist, so sehr sind sie doch auch Ausdruck eines Problems. Wie aber wäre das zu lösen? Der Offene Brief zur Petition, die eine Abschaffung von Armut anstrebt, enthält viele Forderungen, auch die Aufhebung von Sanktionen (vermutlich alle Sozialgesetzbücher betreffend), weshalb aber kein Bedingungsloses Grundeinkommen? Woran hängt das? Es ginge viel weiter und würde damit manche der Einzelforderungen erledigen und den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufheben, der trotz all der Forderungen sonst nämlich bestehen bliebe.

Sascha Liebermann