Das #BGE ist auch keine These, dass etwas bedingungslos ist.
Es ist die Forderung, das Sockeleinkommen ohne Bedarfsprüfung und den Nachweis der Erwerbsbereitschaft zu gewähren. #Grundeinkommen https://t.co/MTP8KZ5X8U
— BGE Eisenach (@bge_esa) May 25, 2022
Ausweg oder Sackgasse? Der Ganztagsbetreuungsplatz in der Grundschule als emanzipatorisches Projekt…
…oder vielleicht doch eher als Ausdruck der Erwerbszentriertheit deutscher Sozialpolitik? Wer den jüngsten Beitrag von Uta Meier-Gräwe im Handelsblatt liest, in dem sie mangelnde Geschlechtergerechtigkeit in der Finanzpolitik kritisiert, stößt am Ende auf folgende Passage:
„Es war möglich, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Rüstungsgüter in wenigen Tagen zu beschließen, aber der Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz wird für Grundschulkinder in Deutschland erst ab August 2029 gewährt. Man(n) setzt weiter auf die Ausbeutung der vermeintlich unerschöpflichen Care-Ressourcen von Frauen.“
Kostenlose Rechtsberatung in einigen Fällen für Hartz-IV-Empfänger
Hartz-IV-Empfänger müssen in einigen Fällen kostenlose Rechtsberatung bekommen – das hat das #Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Gericht gab damit einem Mann recht, der sich gegen einen Bescheid des Jobcenters wehrte: https://t.co/b6dz12jeVQ
— Stefan Sell (@stefansell) May 24, 2022
Eine andere Auslegung von Subsidiarität
Dr. Markus Schlagnitweit (ksoe):
„Ich glaube…, dass das #Grundeinkommen ein Versuch ist einer gesellschaftspolitischen Umsetzung der Grundbotschaft des Evangeliums: Dass jeder Mensch von Gott bedingungslos geliebt ist…ohne dass er es verdient“ #BGE
— BGE Eisenach (@bge_esa) May 24, 2022
In diesem Sinne haben wir ebenfalls bislang das häufig gegen das BGE bemühte Subsidiaritätsgebot gegen den (Erwerbs-)Strich gebürstet, siehe hier.
Sascha Liebermann
Fortgeschriebene Märchen,…
…so zumindest liest sich die Begründung der Caritas-Präsidenten Eva Maria Welskop-Deffaa, mit der sie auf evangelisch.de gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen zitiert wird. Vielleicht hat sie zu viel Christoph Butterwegge gelesen oder schlicht dieselben Vorbehalte:
„Rufe nach einem bedingungslosen Grundeinkommen sieht die Caritas-Chefin kritisch. Dessen Einführung würde ‚mit dem Ende unseres differenzierten Hilfesystems erkauft, das auf konkrete Bedarfe mit passgenauen Leistungen reagiert‘, warnte sie. ‚Dann bliebe statt Wohngeld und Kindergeld und Eingliederungshilfe nur die Pauschale, die letztlich Kosten spart.'“
Wer sich ein wenig ernsthaft mit dem Vorschlag beschäftigt hat, kann so etwas nicht schreiben, es sei denn, dieses Märchen passt eben zu den eigenen Vorbehalten.
Sascha Liebermann
„Investition in brachliegende Kompetenzen“…
#BGE: „Diese universalistische Grundsicherung ist dann eben nicht das Brachialergebnis, nicht das widerwillig gespendete Almosen für demütige Empfänger, sondern‘ Negativbesteuerung‘ als Investition in brachliegende Kompetenzen, Kräfte, kreatives Kapital.“ https://t.co/m8JWXk5me3
— Mensch in Germany (@InMensch) May 24, 2022
…klingt gut, trifft auch einen Aspekt, ist aber zugleich eine Verkürzung, denn Investitionen erwarten in der Regel einen Erfolg, ein BGE erwartet einen solchen nicht, der Erfolg ist schon gegeben: die Bürger. Sie abzusichern ist der Grund für ein BGE, eines weiteren bedarf es nicht.
Dass Bodo Hombach, Vordenker des Schröder-Blair-Papiers, das Buch von Schupp und Heinze positiv bespricht, kann einen ebenso überraschen wie die Mitautorschaft Rolf Heinzes, der zumindest zeitweise den Geist der Agenda 2010 befürwortete. Davon scheint er sich abgewandt zu haben.
Sascha Liebermann
„Sanktionen im SGB II: (U)nzulässige Kürzung des Existenzminimums?
Sanktionen im SGB II: (Un)zulässige Kürzung des Existenzminimums? https://t.co/lXaekqx5Ez @iaq_due pic.twitter.com/2uJszmF4U4
— Stefan Sell (@stefansell) May 3, 2022
Erwerbsnorm und Stigmatisierung
Erwerbsnorm (EN) genial installiert:
– Lohnersatz-Geld (ALG) -> festigt Bindung ans Ersetzte
– Geld-Anspruch aus Lohnarbeit (Rente) -> festigt Bindung an Anspruchsgrund
– ohne Job Nachweispflicht, Job zu wollen -> ignoriert jobunwillige Leistungsbereite & stärkt so EN#BGE
— BGE Eisenach (@bge_esa) May 15, 2022
Anny Hartmann über Machtverschiebung, Feldexperimente und Existenzängste…
„Solidarität statt Grundeinkommen“ – aussichtslos…
…ist es, die Beiträge von Christoph Butterwegge zum Bedingungslosen Grundeinkommen – wie jüngst wieder in Kontext: Wochenzeitung – zu kommentieren. Seit Jahren käut Butterwegge Einwände wieder, deren mangelnde Differenziertheit regelmäßig aufgezeigt wurde. Man fragt sich schon, weshalb er die Repliken nicht aufgreift, um seine Kritik zu präzisieren, denn das es unterschiedliche BGE-Konzepte gibt, darauf weist er selbst regelmäßig hin. Unterschiedliche Konzepte allerdings bedeuten nicht, dass die Eckpfeiler beliebig wären. Insofern ist die Rede von zig Grundeinkommensmodellen der Sache nicht angemessen, es gibt nur zig verschiedene Ausgestaltungen der Kriterien. Keines der vorfindlichen Kriterien, mit denen ein BGE von anderen Leistungen unterschieden wird, sieht vor, bedarfsgeprüfte Leistungen vollständig abzuschaffen – auch wenn manch ein Sympathisant das dennoch für geboten hält, wie etwa Thomas Straubhaar, der in dieser Frage durchaus schwankend war über die Jahre. Trotz alledem schreibt Butterwegge wieder:
„Ersetzen soll das Grundeinkommen die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, den Kinderzuschlag und das Wohngeld. Zu befürchten steht, dass über kurz oder lang alle genannten und zahlreiche weitere Transferleistungen abgeschafft würden, denn die Kosten des Grundeinkommens wären enorm. Meist werden die mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verbundenen Kosten – zwischen mehreren hundert Milliarden und weit über einer Billion Euro jährlich – unterschätzt oder gar nicht erst thematisiert. Und wenn man es an Bedingungen wie einen hohen Bedarf knüpft, was die Kosten drastisch verringern würde, wäre es kein bedingungsloses Grundeinkommen mehr.“
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