„Auf Teufel komm‘ raus“ – Grundeinkommen bei WestArt Talk

Grundeinkommen ist ab Minute 17’37 Thema. Es geht allerdings um mehr, darum weshalb Menschen sich einbringen. Bis auf Bruder Paulus ringen jedoch alle Teilnehmer damit, den Wunsch und Willen sich einzubringen, einschränkungslos zuzugestehen. Überhaupt nicht gefragt wird nach den Gründen dafür, weshalb sich jemand womöglich nicht einbringt, darüber wird nur pauschal geurteilt. Hier wären aber Erklärungen gefragt, Bruder Paulus versucht den ganzen Menschen zu sehen, während die anderen von „Anreizen“ sprechen.

„Konstruktionsfehler des Grundeinkommens“ oder der Einwände dagegen?

Verschiedene Autoren der Nachdenkseiten haben sich zur Idee eines Bedingungsloses Grundeinkommen eine feste Meinung gebildet, aber immerhin halten sie es doch für sinnvoll, diese aus gegebenem Anlass wieder einmal darzulegen. Die jüngsten Bemühungen von Jens Berger zielen darauf, den oder die „Konstruktionsfehler“ des Grundeinkommens in Sachen Finanzierung offenzulegen. Eine solche Betrachtung erübrige es, „ethische“ Aspekte überhaupt erst in Betracht zu ziehen. Der Autor wie auch seine Mitstreiter leiteten ihre Kritik früher durchaus breiter her (siehe hier, hier und hier). Wie schon beim jüngst besprochenen Artikel von Heiner Flassbeck und Kollegen, der die Erscheinung des Buches Irrweg Grundeinkommen begleitete, handelt es sich bei genauer Betrachtung eben doch nicht bloß um Finanzierungseinwände.

Was schreibt Jens Berger?

…In der Diskussion über das BGE wird sich zwischen Befürwortern und Gegner lebhaft darüber gestritten, ob die Menschen nach der Einführung des BGE überhaupt noch die Motivation haben, arbeiten zu gehen und damit die Verteilungsmasse zu erwirtschaften, aus der das BGE finanziert wird. Doch bereits dieser Streit ist ein Beispiel dafür, dass die Diskussion einem entscheidenden Denkfehler aufsitzt…
Ein Denkfehler also auch des Autors selbst? Zumindest hielt er dies in seinem Beitrag zu diesem Thema vor zwei Jahren noch für eine wichtige Frage. Interessant ist hier, dass die Auseinandersetzung um die Frage nach der Leistungserbringung damit einfach umgangen wird und in der Folge wohl auf die reine Finanzierung qua Berechnung-Frage reduziert werden soll. Sie scheint, so klingt das hier, derart leicht zu packen und überzeugend, dass die andere gar nicht mehr betrachtet werden muss. Dass allerdings die Finanzierungsfrage elementar betrachtet immer die Frage nach der Leistungserbringung und ihrer Grundlagen ist, bleibt dabei nichtsdestotrotz unberührt: Berechnung setzt etwas voraus, auf dessen Grundlage dann erst berechnet werden kann. So liegen jeder Berechnung Daten zugrunde, die durch menschliches Handeln überhaupt erst hervorgebracht wurden, dieses Handeln und seine Voraussetzungen bleibt immer die Grundlage. So trivial das klingen mag, so trivial ist es auch.

…Ohne dies explizit zu sagen, setzt man bei der Diskussion immer den Nettolohn (bzw. die erhaltenen Netto-Transferleistungen) mit der Höhe des BGE gleich. Dieser Denkfehler verbaut jedoch eine tiefgreifendere Sicht auf die Konstruktionsfehler des BGE…
Warten wir, was kommt.

Eine der zentralen Fragen des BGE ist die Finanzierung der Transferleistungen. Bei einem BGE in Höhe von 1.000 Euro pro Kopf und Monat für 81 Millionen Menschen müssten immerhin rund 972 Mrd. Euro umverteilt werden…
So weit, so gut. Keine große Einsicht ist dies seit Jahren auch in Berechnungen zum BGE nachzulesen.

…Befürworter des BGE argumentieren an dieser Stelle gerne, dass der Staat ja heute bereits mehr als 750 Mrd. Euro für Sozialtransfers bezahlt, das Defizit also „lediglich“ bei rund 220 Mrd. Euro läge…
Es mag Befürworter geben, die diese Leistungen dem „Staat“ zuschreiben, es gibt ebenso andere, die darauf hinweisen, dass es um eine Summe aus Leistungen geht, zu denen auch die Sozialbeiträge gehören. Aber aufgepasst, hier wird ein Einwand durch Vereinseitigung vorbereitet.

…Dies ist jedoch Augenwischerei, da lediglich 35% dieser Transfers aus dem Staatshaushalt gezahlt werden [PDF – 1.8 MB], während der Rest über die Sozialbeiträge (z.B. Renten- und Arbeitslosenversicherung) erhoben wird. Selbst bei großzügiger Berechnung würde der Staat demnach „nur“ 35% der gesamten Sozialtransfers und somit 260 Mrd. Euro einsparen, wenn sämtliche Sozialtransfers wegfielen...
Aha, da hat der Autor recht, wenn mit Staat steuerfinanzierte Leistungen gemeint sind. Weshalb aber sollte es nur um diesen Anteil gehen und nicht auch um die Leistungen aus Sozialbeiträgen? Der Autor will diese eben erhalten, das entspricht seinen Wertvorstellungen, was sein gutes Recht ist. Dann sollte es aber auch gesagt werden. Gerade am Beispiel Renten- und Arbeitslosenversicherung wird deutlich, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der BGE-Diskussion offenbar nicht gewollt ist. Dass ein ausreichend hohes BGE – die Betragshöhe, die Jens Berger nennt, geht ja in die Richtung (lässt man sie in heutiger Kaufkraft gelten) – sowohl die heutige Renten- wie auch Arbeitslosenversicherung in ihrer Bedeutung erheblich relativieren, wenn nicht gar ersetzen könnte, wird nicht einmal angedeutet. Grund dafür ist sicher, dass er sie keinesfalls aufgeben will. Auch das ist sein gutes Recht, sollte aber benannt werden. Stimmen die Berechnungen zur Durchschnittsrente, die das Handelsblatt veröffentlichte, würden durch ein BGE die meisten Rentner bessergestellt. Anwartschaften, die das BGE überschreiten, könnten weitergeführt, sie könnten aber auch, wenn es politisch gewollt wäre, umgewandelt werden (für Daten zum Sozialbudget siehe den Datenreport 2011 Kap. 9.4). Es könnten also, wenn es gewollt wäre, viel mehr Mittel, die heute im Sozialbudget stecken, für ein BGE frei werden.

…Bei einem BGE-Transfervolumen von 972 Mrd. Euro bestünde somit ein Finanzierungsdefizit von rund 712 Mrd. Euro. Im letzten Jahr lagen die gesamten Steuereinnahmen des Staates bei 573 Mrd. Euro. Woher soll der Staat die zusätzlichen Mittel nehmen?…
Folgerichtig, weil nur ein bestimmter Teil des Sozialbudgets angetastet werden soll, wird die Schlussfolgerung gezogen. Wie schon manche Berechnungseinwände, so zeigt auch dieser, dass der Autor sich mit der Grundeinkommensdiskussion allenfalls oberflächlich beschäftigt hat. Oder es ist schlicht sein Werturteil, das ihm den analytischen Blick verstellt: Sozialbeiträge bzw. -abgaben sind für ihn unantastbar, deswegen werden sie in die Finanzierung des BGE nicht eingezogen. 

…Vor allem bei BGE-Befürwortern aus dem linken Lager ist die Vorstellung weit verbreitet, dass das BGE von „denen da oben“ finanziert werden könnte. Doch so einfach ist das nicht. Laut Einkommensteuerstatistik gibt es in Deutschland 1,27 Mio. Haushalte mit Brutto-Einkünften von mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Zusammengenommen erzielten diese Haushalte Einkünfte in Höhe von 270 Mrd. Euro. Selbst wenn man diesen Haushalten jeden Euro, der über ein Haushaltsnettoeinkommen von 70.000 Euro hinausgeht, mit 100% besteuern würde, käme man lediglich auf 181 Mrd. Euro Steuereinnahmen – 127 Mrd. Euro mehr als heute...
Das wirft einen interessanten Blick auf den Ansatz, das BGE über eine Besteuerung höherer Einkommen zu finanzieren, folgt aber ganz der obigen Blickbeschränkung, weil manche Dinge einfach nicht sein dürfen. Vollkommen unreflektiert bleibt der Zusammenhang, dass auch die Besteuerung höherer Einkommen nur ein Schein ist. Denn der abgeschöpfte Steuerbetrag gehört (zumindest bei Lohn- oder Gehaltseinkünften) zu den Bruttokosten des Arbeitgebers und muss letztlich über den Absatz finanziert werden. Was besteuert wird, wird der Arbeitnehmer oder auch Selbständige zuvor versuchen, an entsprechendem Lohn höher zu verhandeln. Somit trägt die Last dafür der Konsument.

…Wenn man nicht ganz so radikal vorgeht und durch Steuererhöhungen die Einkommensteuerbelastung dieser Besserverdiener verdoppeln würde, käme man auf Zusatzeinnahmen in Höhe von 54 Mrd. Euro. Rechnet man die BGE-Effekte bei der Einkommensbesteuerung hinzu[*], kommt man auf rund 63 Mrd. Euro. Eine stärkere Besteuerung von Vermögen würden zusätzlich je nach Schätzung zwischen 10 und 25 Mrd. Euro in die Kassen spülen
Und so weiter.

…Die Idee, man könnte ein BGE ausschließlich „von denen da oben“ finanzieren lassen, ist nicht haltbar. Durch die genannten Maßnahmen ließe sich noch nicht einmal ein Drittel des BGE finanzieren…
Deswegen hätten andere Finanzierungsüberlegungen einbezogen und der analytische Blick geweitet werden sollen. In der ganzen Finanzierungsdarlegung werden Effekte wie höhere Produktivität durch effizientere Aufgabenerledigung, stärker motivierte Mitarbeiter, die nicht arbeiten müssen, sondern können usw. in keiner Form einbezogen. Auch wenn sie nicht in ihrem tatsächlichen Ausmaß vorhergesagt werden können, müssen sie in die volkswirtschaftliche Bewertung einbezogen werden. Das geschieht indes nicht. Ein Phänomen, das bei bloßen Berechnungsbetrachtungen häufig anzutreffen ist. Normative, die Prämierung oder Anerkennung von Handeln betreffende Zusammenhänge werden übersehen oder unterschätzt. Vergleichbar ist diese mangelnde Unterscheidung der zwischen BGE und Negativer Einkommensteuer.

…Ohne eine starke Erhöhung der Verbrauchssteuern ist das BGE – gleich in welcher Höhe – nicht finanzierbar. In Summe nahm der Staat im letzten Jahr rund 240 Mrd. Euro durch die Besteuerung von Konsum und Verbrauch ein – darunter fallen beispielsweise die Umsatz/-Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer, die Stromsteuer und die Tabaksteuer…
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn in den Steuern auf Nettopreise sind u.a. die anderen Steuern und Abgaben (Sozialbeiträge), die im Wertschöpfungsprozess anfallen, enthalten. Wie sonst sollte ein Unternehmen sie decken können? Dieser Umwälzungseffekt müsste also mitberechnet werden, das geschieht nicht.

…Um das Defizit von 600 Mrd. Euro zu decken, müsste man die Einnahmen aus diesen Steuern demnach um 250% erhöhen…
So kommt dann eine solche Rechnung zustande. Auch hier gilt, dass die schon erwähnten Effekte auf Produktivität nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht wirklich voraussagbar sind. Sie zu übergehen, steht im Dienste der Absicht, das BGE als Unsinn hinzustellen.

…Geht man dabei nach der Rasenmähermethode vor, steigt der Mehrwertsteuersatz auf 66,5%, eine Schachtel Zigaretten würde mehr als 14 Euro kosten und der Liter Super-Benzin würde die 4-Euro-Marke streifen. Dafür hätte jeder Bürger dann ja schließlich auch 1.000 Euro mehr in der Tasche, so die Befürworter des BGE. Dass diese 1.000 Euro von der steuerbedingten Preissteigerungen voll aufgezehrt würden, darüber spricht man seitens der Befürworter eher ungerne…
So werden Mythen gebildet, damit der, der sie verkündet, als Aufklärer gelten kann. Es mag Befürworter geben, die ungerne über Preisveränderungen sprechen, Meinungsmache sollte deswegen nicht in einer Analyse betrieben werden. Befürworter sprechen durchaus darüber, dass es zu Preisveränderungen kommen kann, teils der unrealistisch niedrigen Preise wegen, die wir heute vorfinden. Die Zusammenhänge sind in der Tat komplex, Berechnungen sind mit vielen Unbekannten versehen. Das gilt für heute gleichermaßen, wenn der Blick einmal darauf gerichtet wird, wie viel Wertschöpfung, wie viel Initiative wir durch die heutigen Lebensbedingungen kollektiv hemmen. Doch davon kein Wort.

…Grundlage der meisten BGE-Modelle ist, dass das BGE nahezu alle staatlichen Transferleistungen ersetzt und das BGE somit auch die vorhandenen Sozialsysteme ablöst. Dabei wird von den Befürwortern gerne vergessen, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung eines dieser Sozialsysteme ist, das bei der Einführung eines BGE fortan von den Menschen selbst finanziert werden müsste…
Hier sollte der Autor die Konzepte, Modelle oder Personen beim Namen nennen, statt zu bluffen. Einer der vieldiskutierten Vorschläge – ein Modell im engeren Sinn wurde nie vorgelegt – ist derjenige von Götz W. Werner. Er sieht eine nahezu vollständige Ersetzung nicht vor, wir auch nicht, der Vorschlag der BAG Grundeinkommen bei Die Linke auch nicht und andere ebensowenig. Von wem ist hier also die Rede? Manche Vorschläge äußern sich zur Finanzierung der Krankenversicherung unterschiedlich, sehen aber vor, dass dieser Betrag zum BGE hinzukommen sollte (die oben genannten z.B.). Erstaunlich, wie pauschal angesichts dieser differenzierten Lage der Autor vorgeht. Es scheint ihm geradezu gegen den Strich zu gehen, sich mit dem BGE überhaupt beschäftigen zu müssen.

Nimmt man einen monatlichen Beitrag von 300 Euro als solide Basis, würde sich das nominelle BGE von 1.000 Euro bereits auf nominal 700 Euro reduzieren. Rechnet man den oben genannten steuerbedingten Inflationseffekt hinzu, bleibt dem BGE-Empfänger real nur eine Kaufkraft von 490 Euro pro Monat. Davon kann man jedoch noch nicht einmal die existenzsichernden Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. pp.) zahlen.
So ist es dann mit Schlussfolgerungen auf der Basis von zuvor getroffenen Annahmen. Deutlich wird auch hier wieder, dass in keiner Form Effekte eines BGE auf die Lebensqualität einbezogen werden. Welche Krankheitsbilder, die mit den heutigen Lebensbedingungen zu tun haben, würden verschwinden? Welche Kosten verschwänden mit ihnen, die wir heute tragen müssen?

Die Frage, ob die Menschen sich bei staatlich garantierten und bedingungslosen Einkünften i.H.v. real 490 Euro pro Monat noch nebenbei arbeiten müssten, stellt sich überhaupt nicht. Selbstverständlich müssen sie nicht nur nebenbei, sondern meist in Vollzeit, arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können.
Lassen wir diesen niedrigen Betrag einmal gelten, selbst dann ist eine solche Behauptung, wie sie hier getroffen wird, mindestens ungenau. Eine Familie mit zwei Kindern, die über vier BGE verfügte, hätte beinahe 2000 Euro zur Verfügung, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Selbst das wäre eine enorme Veränderung.

Die Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeproblematik wäre mit dem BGE gleichfalls nicht gelöst, da Bedürftige weiterhin zusätzlich Geld vom Staat bekommen müssten, um Gesamteinkünfte zu haben, die dem menschenwürdigen Existenzminimum (bei realen Preisen) entsprechen.
Geradezu konsequent hält der Autor seine Position. Der ökonomische Formalismus, der normative Zusammenhänge unterschätzt, übersieht oder nicht zu interpretieren weiß, zeigt sich hier in aller Klarheit. Gehen wir einmal von diesem niedrigen Betrag aus, der nicht auskömmlich wäre. Gehen wir weiter davon aus, dass es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen gäbe. Es würde sich selbst bei einem niedrigen Betrag etwas ändern: zum einen wäre dieser Betrag immer(!) verfügbar, zum anderen änderte sich der Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen, weil sich die normative Basis dafür durch das BGE verändert. Die bedarfsgeprüften Leistungen würden nicht mehr unter den normativen Bedingungen gewährt, Ausgleichsleistungen für Einkommensausfall aus Erwerbstätigkeit zu sein – das ist im wesentlichen ihr heutiger Charakter, auch bei Erwerbsunfähigkeit. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wäre aufgehoben. Erwerbseinkommen wäre gar nicht mehr der Maßstab, an dem die Bereitstellung bedarfsgeprüfter Leistungen gemessen würde und vor dem sie sich zu rechtfertigen hätten. Auch in der Grundeinkommensdiskussion wird dieser Zusammenhang unterschätzt.

Etwas anders sieht das Bild für Menschen aus, die auch heute schon in Vollzeit arbeiten. Wer beispielsweise heute 2.600 Euro brutto im Monat verdient, hätte mit einem BGE i.H.V. 1.000 Euro netto künftig 2.900 Euro netto in der Tasche. Neben dem BGE würde der normale Arbeitnehmer auch noch die Kosten für die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung sparen, da diese System durch das BGE obsolet wären.
Hier nun werden auf einmal doch die Sozialbeiträge berücksichtigt. – Doch die Berechnung ist nur eine Spielerei. Wie sich Löhne entwickeln würden, lässt sich schwer vorhersagen. Es kann auch sein, dass diejenigen, die hier genannt werden, gar keine Einkommenssteigerung erreichten, weil sie bislang überbezahlt waren oder das Unternehmen auch anderweitige Möglichkeiten hätte, die Arbeitsgänge zu erledigen. Allerdings, da das Haushaltsprinzip nicht mehr gälte, würde ein Vollverdiener, der bislang das Familieneinkommen nach Hause bringt, nun anders dastehen. Sowohl die Kinder erhielten das BGE als auch der Lebenspartner. Das Familieneinkommen steigt, ohne dass sein Lohn steigen muss. Das BGE, gerade um Inflationseffekte zu mindern, sollte ja in die bestehenden Verhältnisse hineinwachsen und nicht einfach „oben drauf“ kommen.

Da aber kein Mensch mit einem Realeinkommen i.H.v. 490 Euro pro Monat leben kann, wäre dies ein Hauptgewinn für private Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge. Was der Arbeitnehmer auf dem Lohnzettel spart, würde er privat weiterhin zahlen müssen. Lediglich der Arbeitgeber kommt auf diese Art und Weise um seinen Anteil an den vielzitierten Lohnnebenkosten herum. Da wundert es nicht, dass das BGE-Modell auch in FDP- und CDU-Kreisen sehr beliebt ist. (z.B. Althaus, Angela Merkel hat sogar eine „Bürgergeld-Kommission“ eingesetzt.)
Trefflich werden die Folgen eines so niedrigen BGE im ersten Teil beschrieben, falls es dabei bliebe. Dass der Arbeitgeber um die Lohnnebenkosten herumkäme, ist eben ein Mythos, denn auch heute führt er sie nur ab, getragen werden sie aber durch den Konsumenten. Der letzte Teil der Passage zeugt wiederum von mangelnder Sachkundigkeit, denn seit der letzten Überarbeitung des Althaus-Vorschlags in 2010 wird er vom Namensgeber selbst nur noch als partielles Grundeinkommen bezeichnet. Damit hat er auf eine häufig geäußerte Kritik am Solidarischen Bürgergeld offenbar reagiert.

Aber selbst wenn man im oben genannten Fall ein Nettoverdienst von 2.900 Euro pro Monat annehmen würde, entspräche dieses Summe durch den genannten Inflationseffekt lediglich einem realen Einkommen i.H.v. 2.030 Euro pro Monat. Zieht man davon noch die obligatorische Krankenversicherung (300 Euro pro Monat) ab, verbleiben dem Arbeitnehmer real 1.730 Euro pro Monat und somit gerade einmal 60 Euro mehr als heute.
So setzt sich das mit statischen Berechnungsmodellen fort. Das soll kein Einwand dagegen sein, dass Effekte eines BGE natürlich bedacht werden müssen, ja, bedacht müssen sie aber werden. Dazu reicht eine solche Betrachtung nicht aus, denn sie bezieht nur die Effekte ein, die ihr recht sind.

…Wo zu also das BGE? Durch die Finanzierungs- und Steuereffekte sind die Menschen weiterhin gezwungen, arbeiten zu gehen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, womit die Kernbedingung eines BGE nicht erfüllt ist. Dabei sind viele Gegenargumente und negativen Nebeneffekte hier noch gar nicht genannt. Wie soll man beispielsweise das mit den Steuereffekten verbundene Problem der Schwarzarbeit lösen? Wie will man verhindern, dass Bundesbürger sich ihre Güter steuergünstig im Ausland besorgen?…
Den ersten Teil dieser Passage lasse ich unkommentiert, weil er nur wiederholt, worauf ich schon eingegangen bin. Im zweiten jedoch wird es sonderbar. Handelt es sich um „viele Gegeneinwände“ der Art, wie sie die Nachdenkseiten oder die Autoren des Buches Irrweg Grundeinkommen vorgebracht haben? Na, dann sehe ich keinen Anlass zu verzagen. Können Fragen nun schon als Einwände verstanden werden? Weshalb sollte es für diese Fragen keine Lösungen geben? Gegen „Schwarzarbeit“ als Instrument der Steuervermeidung wird ein Gemeinwesen natürlich vorgehen müssen – muss es das heute etwa nicht? Das kann aber nicht der Hauptweg sein. Zuerst müsste die Frage geklärt werden, was der Grund für Schwarzarbeit ist und ob ein BGE mit einer vernünftigen Ausgestaltung gerade dazu führen könnte, dass Schwarzarbeit zurückgeht? Steuervermeidung hat stets auch etwas mit mangelnder Loyalität zu tun, diese kann viele Gründe haben, auch ein undurchsichtiges, nicht mehr nachvollziehbares Steuersystem kann einer sein. Wie heute, so kann man auch in Zukunft nicht verlässlich verhindern, dass Bürger Güter im Ausland erwerben, die Frage ist, welches Ausmaß dies annimmt und ob es – Jens Berger behauptet das nur – überhaupt zu einem Problem werden würde.

Das BGE ist zweifelsohne eine nette Idee, die jedoch nicht umsetzbar ist. Umsetzbar sind jedoch zahlreiche Alternativen zum BGE, die schlussendlich den Effekt haben, den seine Befürworter dem BGE zuschreiben. Wenn man z.B. den Hartz-IV-Regelleistungssatz und die Grundsicherung maßvoll erhöhen und die Sanktionen streichen würde, könnten auch Hilfsbedürftige menschenwürdig leben. Dies wäre ein Grundeinkommen, aber eben kein bedingungsloses
Hat der Autor schon einmal vom Stigmatisierungseffekt der Bedürftigkeitsprüfung unter Bedingungen einer normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit gehört? Oder von verdeckter Armut und wie sie zu erklären ist? Verwunderlich ist die Hartnäckigkeit, mit der der Autor sich vielen Überlegungen zum BGE, die gerade diese normativen Zusammenhänge betreffen, verschließt und sich auf vermeintlich harte volkswirtschaftliche oder hier sogar bloß rechentechnische Überlegungen zurückzieht. Jens Berger ist der Auffassung, damit alles gesagt zu haben. Seine Ausführungen, wenn man die flapsigen Behauptungen so nennen will, können auch getrost als Kapitulationserklärung gelesen werden. Zwar ist eine Auseinandersetzung mit Einwänden notwendig, um die Argumente für ein BGE stets von neuem zu prüfen und zu präzisieren. Dazu bedarf es eben aber Argumente.

Wie ich gerade erst gesehen habe, hat sich Herbert Wilkens vom Netzwerk Grundeinkommen ebenfalls mit dem Beitrag von Jens Berger befasst. Aus einer Email-Korrespondenz mit ihm sind Ausschnitte veröffentlicht, die zeigen, wie gering die Bereitschaft ist, sich auf das Bedingungslose Grundeinkommen einzulassen, wie vorurteilsbeladen es abgewehrt wird. Das ist kein Grund, die Auseinandersetzung nicht zu führen, es ist vielmehr ein Beleg dafür, wie weit sie schon vorangekommen ist, wenn solche Einwände in all ihrer Undifferenziertheit direkt zu erkennen sind.

Sascha Liebermann

„Eine Gesellschaft für alle“ – Bündnis 90/ Die Grünen halten Enquete-Kommission zum Grundeinkommen für sinnvoll

Im vorläufigen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover von Bündnis 90/ Die Grünen ist zu lesen, dass die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag in Sachen Grundeinkommen für sinnvoll erachtet wird:

…Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundenen Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist, die Schere zwischen Arm und Reicht zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe zu verwirklichen… (S. 18 f.)
Diese Formulierung, eine Enquetekommission für sinnvoll zu erachten, ist vorsichtiger als die der Piratenpartei, die eine solche Kommission nicht nur für sinnvoll hielten, sondern sich für die Einsetzung einer solchen aussprachen. Wer dem Grünen Beschluss zufolge das Agens ist, wer also einen Antrag auf Einrichtung stellen wird, bleibt in der Formulierung offen. Dahinter mag Parteiräson stehen oder es zeugt davon, wie stark die Gegner eines BGE noch immer sind.

In einer Urwahl haben die Mitglieder der Grünen Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Tritten zu den Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2012 gewählt. Beide haben sich bislang offen gegen (auch hier) ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen oder dies hinter Vorwänden getan. Frau Göring-Eckardt war eine ausgesprochene Befüworterin der Verschärfung der Sozialgesetzgebung unter Kanzler Schröder. Ihre Auffassung dazu kann sie geändert haben, bekannt sind mir solche Äußerungen nicht.

Liest man folgende Passage, fällt einmal mehr auf, wie zögerlich der Beschluss ist:

…Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeits- suchenden und ein Sanktionsmoratorium… (S. 14)
Weshalb die Sanktionen nicht abschaffen? Wie kann es eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe geben, wenn die einzige Verhandlungspartei, die Druckmittel besitzt, die Arbeitsvermittlung ist? Diese Druckmittel zu haben ist konstitutiv für bedarfsgeprüfte Leistungen, denn nicht der Bedarf  oder die Ansprüchsberechtigung der Arbeitsvermittlung wird festgestellt, sondern der des Antragstellers. Selbst wenn nun Sanktionen abgeschafft und Vermittlung auf Augenhöhe tatsächlich erreicht wären, bleibt eine Asymmetrie immer noch bestehen: der Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allen anderen Tätigkeiten. Erst wenn der aufgehoben ist, erst wenn es ein Einkommen eigenen Charakters gibt, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, verliert auch die Bedarfsprüfung (für Bedarfe darüber) ihren stigmatisierenden Charakter. Stigmatisierend dadurch, den Bezieher als solchen zu betrachten, dem Erwerbsziel nicht nachzukommen, also zu versagen. Es ist allerdings nichts die Bedarfsprüfung selbst, die das hervorruft. Es ist ihre Stellung in einem Sicherungssystem, das Einkommen jenseits von Erwerbstätigkeit immer von dieser ableitet, es damit zu einem Einkommen für Bedürftige macht. Ist aber einmal dieser Zusammenhang aufgehoben und die Einkommensgewährung nur noch an den Status gebunden, rechtfertigen sich weitere Bedarfe auch vor diesem Status und nicht vor dem Erwerbsideal. Diesen Zusammenhang sieht der Beschluss der BDK nicht.

Sascha Liebermann

„Die falsche Solidarität“ oder fehlendes Vertrauen? – Anmerkungen zu „Irrweg Grundeinkomen“

Vor kurzem haben wir auf das Buch Irrweg Grundeinkommen hingewiesen, das am 12. November erschienen ist. Der Titel verspricht eine Auseinandersetzung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen, der Ankündigungstext hingegen lässt nicht allzuviel erwarten. Nun ist ein Auszug aus dem Buch unter dem Titel „Die falsche Solidarität“ erschienen. Er erlaubt zu prüfen, ob der Eindruck des Ankündigungstextes getäuscht hat. Eine Leseprobe aus dem Buch ist ebenfalls verfügbar. Mittlerweile gibt es auch zwei Rezensionen, eine hier, die andere hier.

Ich kommentiere ausgewählte Stellen der Zeitungsartikels (per Suchfunktion im Original leicht zu finden), die ich zitiere, damit der Leser nicht nur einen Eindruck davon erhält, was, sondern auch wie es gesagt wird. Das lässt weitere Schlüsse auf die Wertvorstellungen der Autoren zu. Die erste Zwischenüberschrift lautet:

Die Freiheit des einen bedeutet Zwang für andere
Das kommt einem doch bekannt vor. Zu erwarten ist in diesem Abschnitt der Vorwurf gegen das BGE, dass es einige aussteigen lässt, für deren Unterhalt dann die anderen arbeiten müssen. Wir können das als Kostgänger-Einwand bezeichnen, so wird er häufig vorgebracht. Einleuchtend klingt dieser Einwand vor allem, wenn das Zusammenleben in einem Gemeinwesen so gedeutet wird, dass Leistung nur in einem Bereich erbracht wird: wo Güter und Dienste in Geld getauscht werden. Dort nämlich nur könne, so die Kostgänger-Einwänder, das Geld abgeschöpft werden, das zur Bereitstellung des BGEs notwendig sei. Dagegen, dass Geld abgeschöpft werden muss (z.B. durch Steuern), um dann ein BGE bereitzustellen, ist nichts zu sagen. Dagegen allerdings, dass diese Form der Leistung die maßgebliche sei, einiges. Es ließe sich die Vereinseitigung der Autoren ebenso vereinseitigend auch umdrehen. So wird deutlich, wie abwegig es ist, in einem Gemeinwesen Bilanz zu ziehen. Ohne die Bereitschaft von Eltern, sich bedingungslos um ihre Kinder zu kümmern – und zwar nicht nach Tarifarbeitszeit -, sondern den ganzen Tag, die ganze Woche, das ganze Jahr – ohne diese Bereitschaft, würden weder Kinder in die Welt kommen, noch aus ihnen Erwachsene werden, die in der Lage sind, ihr eigenes Leben in die Hände zu nehmen: als Bürger wie als Erwerbstätige. Wer Bilanz zieht, muss auch zwischen produktiven und unproduktiven, zwischen guten und schlechten Bürgern unterscheiden. Damit aber wird gerade die Egalität der Bürger unterlaufen.

…Da auch die Finanzierung jeder Variante des Grundeinkommens letztlich auf dem beruht, was produziert wird, ist es reine Augenwischerei zu behaupten, es gebe eine Art „dritten Weg“, die Bedürfnisse der von den Märkten Benachteiligten in Einklang zu bringen mit den Ergebnissen eben dieser Märkte. Die Schwerkraft kann niemand per Beschluss abstellen, und die Grundregel des Wirtschaftens, dass nur verbraucht werden kann, was produziert worden ist, lässt sich nicht mit schlaraffenlandähnlichen Ideen außer Kraft setzen…
Ach was? Wer sich ernsthaft mit dem BGE befasst und es ernsthaft befürwortet, wird hier nicht der Schlussfolgerung widersprechen, die das Verhältnis von Erwirtschaften und Ausgeben betrifft. Allerdings hat sich, Stichworte Arbeitsstunden und Produktivität, der Aufwand verändert, der erbracht werden muss, damit eine bestimmte Gütermenge erzeugt oder Dienste bereitgestellt werden können. Da hätten die Autoren auch gleich einen Beitrag z.B. von Ulrich Busch veröffentlichen (siehe meine Replik darauf) und sich das Schreiben ersparen können. Das BGE stellt diesen Zusammenhang nicht in Frage, es stellt aber in Frage wie es zu dieser Erwirtschaftung kommt und auf welcher Basis.

…Im Gegensatz zum Existenzminimum, das jedem Bürger grundgesetzlich garantiert wird, soll das Grundeinkommen unabhängig von der Bedürftigkeit des Empfängers und von dessen bisheriger, gegenwärtiger oder zukünftig zu erwartender Teilnahme am Produktionsprozess geleistet werden. Bislang ist der Leistungsbezug daran gebunden, dass dem Leistungsberechtigten eine Teilnahme an der Schaffung von Einkommen aktuell oder auf Dauer nicht im existenzsichernden Umfang möglich ist...
Da werden die heutigen Verhältnisse schöner dargestellt, als sie sind. Es sollte mindestens erwähnt werden, welche Bedingungen derjenige zu erfüllen hat, welche Sanktionen angewendet werden können usw. Doch davon kein Wort. Den Autoren ist der Vorrang von Erwerbstätigkeit ein echtes Anliegen (wie auch andere, die gegen ein BGE argumentieren), ein Anliegen, das sie darüber hinwegschauen lässt, welche Leistungen es sonst noch gibt.

…Die Bedürftigkeitsprüfung ist das Gegenstück zur Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Wie jeder so besteuert werden soll, dass er das gleiche „Opfer“ für die Gesellschaft erbringt, so soll jeder in dem Maße unterstützt werden, wie er objektiv nicht in der Lage ist, für sein eigenes Auskommen und das der von ihm abhängigen Menschen zu sorgen…
Wieder äußerst unpräzise. Was heißt „objektiv nicht in der Lage“? Wer definiert „objektiv“? Die Eltern, die es für notwendig erachten, für ihre Kinder zuhause zu bleiben, haben einen ausgesprochen guten Grund, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieser Grund wird aber nur bei Alleinerziehenden als Grund dafür anerkannt, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und das auch nur für einen bestimmten Zeitraum – bei Paaren gar nicht. Derjenige, der Angehörige pflegt und damit voll und ganz beschäftigt ist – auch dieser Grund wird nicht für den Bezug von Unterstützungsleistungen anerkannt. Beide leisten etwas für das Gemeinwesen und dennoch ist es kein Grund dafür – aus Sicht des Gemeinwesens -, nicht erwerbstätig zu sein. Würden beide indes sich um Kinder in einem Kindergarten oder um Menschen in einer Pflegeeinrichtung kümmern und dies als Erwerbstätige tun – wunderbar, sehr produktiv und sinnvoll in den Augen der Autoren. Das offenbart den verengten Blick auf die Lebenszusammenhänge.

…Die gewollte Entkoppelung des Anspruchs auf Grundeinkommen von jeglichen Bezugsbedingungen ist der Hauptkritikpunkt an dieser Form der Einkommensumverteilung. Jedes Umverteilungssystem funktioniert nur, wenn stabile materielle Grundlagen vorhanden sind, aus denen die von ihm versprochenen Leistungsansprüche befriedigt werden sollen…
Bezugsbedingungen kennt auch das BGE, es bedarf eines Status, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltserlaubnis. Es ist aufschlussreich zu sehen, wie sich die oben schon gefundene Argumentation fortsetzt. Es wird nur von „stabilen materiellen Grundlagen“ gesprochen, die vorhanden sein müssen, alles andere: bürgerschaftlicher Gemeinsinn, Solidarität, Loyalität – werden einfach vorausgesetzt. Es kommt den Verfassern gar nicht in den Sinn, dass die Würde der Person nur in einem Gemeinwesen auch als Fundament anerkannt ist, das genau dieser Person als Staatsbürger alle aktiven und passiven Rechte bedingungslos verleiht – und nicht ihr als Erwerbstätiger. Ein Status, der universalistisch ist in dem Sinne, dass ihn auch Nicht-Staatsbürger erreichen können, etwas, woran jedem Gemeinwesen gelegen sein muss. Der Ökonomismus oder ökonomistische Reduktionismus, der dem Neoliberalismus vorgeworfen wird, ist der gleiche, den wir hier antreffen, nur mit anderem Vorzeichen.

…Das bedingungslose Grundeinkommen krankt daran, dass es die von ihm vorausgesetzte ökonomische Basis systematisch zerstört…
Wodurch denn? Nicht einmal ein Argument, nur eine Behauptung. Überzeugen kann diese Behauptung doch nur dann, wenn stillschweigend angenommen wird, der Mensch arbeite nur, wenn er müsse, nicht wenn er wollen könne. Es unterscheiden sich die Marktgläubigen nicht von den Umverteilern und die Umverteiler nicht von den Primärumverteilern in genau dieser Hinsicht: Leistung ist stets nur Produktion und Warentausch.

…Nein, die Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen ist viel grundlegender: Die wirtschaftliche Stabilität eines demokratischen Gesellschaftssysteme beruht nicht zuletzt darauf, dass es für seine Mitglieder Rahmenbedingungen setzt, innerhalb derer jede legale Verhaltensmöglichkeit, auch wenn sie von allen gleichzeitig wahrgenommen wird, zum Erhalt des Systems und nicht zu seinem Untergang beiträgt…
Das würde auch für eine Demokratie gelten, die ein BGE einführt. Der Unterschied zwischen den Befürwortern eines BGE und den Kritikern hier besteht in diesem Punkt lediglich darin, dass letztere der materiellen Basis und damit einer Erwerbsverpflichtung den Vorrang einräumen, erstere hingegen auf die Bereitschaft setzen, dass sich die Menschen schon einbringen werden, wo sie es für wichtig erachten. Das ist übrigens in vielerlei Hinsicht auch heute nicht anders, denn produktiv wird ein Arbeitsplatz nicht dadurch, dass einer dort hingeht. Produktiv wird er erst, wenn er verlässlich und engagiert seine Aufgaben erledigt. Woher kommt aber Verlässlichkeit und Engagement? Die Kritiker würden sagen, durch den „Anreiz“, den sanften Druck oder Ähnliches – was allerdings nur eine Behauptung ist.

Und es geht weiter:


…Das ist sozusagen der Lackmustest beim gedanklichen Übergang vom einzelwirtschaftlichen Rationalverhalten zu seinen gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen, den die Wirtschaftsordnung eines auf Freiheit basierenden, demokratisch organisierten Staates bestehen muss. In einer Demokratie bedeutet die Freiheit des Einzelnen, dass ihm innerhalb des gesetzlichen Rahmens keine Verhaltensvorschriften gemacht werden dürfen. Dieser gesetzliche Rahmen muss aber auch gewährleisten, dass die Freiheit des Einzelnen die Freiheit aller anderen nicht einschränkt…
Eine erstaunlich technokratische Vorstellung von Gesetzesgeltung und Gesetzesbindung. Gesetze sind doch nur dann tragfähig und folgenreich, wenn sie von einer Gemeinschaft getragen werden, sie sich also an diese Gesetze bindet. Das geschieht aber nicht durch Gesetze selbst, sondern durch Loyalität und Anerkennung demokratischer Verfahren. Es spiegelt sich hier allerdings eine Vorstellung von Gesetzesgeltung wider, die in Deutschland im allgemeinen sehr stark ist. So erklären sich vermutlich auch die detaillierten gesetzliche Regelungen vieler Sachverhalte, auch Sozialleistungen verschiedenster Art. Der allzuschnelle Gang vor das Bundesverfassungsgericht kann auch als Eingeständnis betrachtet werden, nicht bereit zu sein, eine Frage im politischen Streit lösen zu können und zu wollen.

…Genau diese Funktionsvoraussetzung ist beim bedingungslosen Grundeinkommen nicht gegeben: Wenn sich alle Bürger eines Landes auf den Anspruch des bedingungslosen Grundeinkommens berufen und nur das tun, was ihnen gerade Spaß macht, was aber nicht notwendigerweise am Markt von irgendjemand anderem nachgefragt wird, gibt es keine ausreichende materielle Grundlage, aus der heraus die gesetzlichen Ansprüche jedes Einzelnen gegen den Staat, gegen „die Allgemeinheit“, bedient werden können…
Wieder sehr aufschlussreich. Schon im Ankündigungstext war ja die Gegenüberstellung von sorgenlosem und mühseligem Leben die Rede. Hier ist es nun der Spaß, der der Notwendigkeit gegenübergestellt wird. Lohnt es sich, überhaupt weiter zu kommentieren, wenn so krude daherwiederholt wird, was schon mehrfach gesagt wurde? Präziser werden die Ausführungen dadurch nicht. Der Text klingt wie eine ständige Variation desselben Vorwurfs an die BGE-Befürworter.
Mit der Bestimmung „am Markt von irgendjemandem nachgefragt werden“ zeigen die Autoren auch deutlich, welches Bild von Kultur sie haben. Wissenschaft, Kunst, Hochschule, Universität – für die Leistungen, die dort erbracht werden, gibt es gar keinen Markt im strengen Sinne. Es sind alles Tätigkeiten, die aus Steuermitteln bezahlt werden und in den wenigsten Fällen am Markt abgesetzt werden. Sie tragen also auch nichts zur „materiellen Basis“ bei, zumindest nicht direkt.
Die Autoren denken nicht von hier bis gleich, so mein Eindruck. Dasselbe Szenario, das sie hier entwerfen, kann auch für heute schon entworfen werden. Was geschähe wohl, wenn alle sich auf ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe berufen würden? Sicher müssten erst die Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Menschen das aber wollten, könnten sie es. Auch dann wäre es nicht möglich, die „gesetzlichen Ansprüche“ zu bedienen. Sie wollen es aber offenbar nicht. Weshalb also sollte es eine plausible Erwartung sein, dass mit einem BGE die Menschen nur das täten, was ihnen „Spaß“ bereitete? Besonders deutlich wird an dieser Stelle, welch negativen Begriff von Beruf, von „Arbeit“ die Autoren haben. Der Mühsal wird der Spaß gegenübergestellt, was nur schlüssig ist, wenn der Mensch gewissermaßen anthropologisch als spaßorientiert vorgestellt wird und deswegen diese Spaßorientierung nicht noch gefördert werden darf durch ein BGE  – sanfter Druck zur Mühsal hingegen ist wichtig. Das Arbeitshaus lässt grüßen. Irrweg Grundeinkommen? Irrsinnige, weltfremde Behauptungen werden von den Autoren aufgestellt.

…Die Freiheit des einen, nicht am Erwerbsleben teilzunehmen, auch wenn er dazu in der Lage wäre, führt zum Zwang für andere, eben diese Freiheit des einen durch eigene Arbeit und die eigene Bereitschaft, deren Früchte zu teilen, zu ermöglichen. Anderenfalls könnte der Staat seine Versprechungen gegenüber dem „freiwillig“ Nichtarbeitenden nicht erfüllen. Damit ist aber die Freiheit des einen sozusagen auf die „Unfreiheit“ anderer angewiesen. Wollen alle die gleiche Freiheit nutzen, bricht das System in sich zusammen…
Wieder nur das Mantra des Erwerbsleben. Wir könnten das auch variieren, dann wird deutlich, wie irrsinnig diese Gleichung ist. Ersetzen wir einfach Erwerbstätige durch Kinderhabende oder bürgerschaftlich Engagierte und Nichterwerbstätige durch Kinderlose oder bürgerschaftlich Nicht-Engagierte. Wer ein Gemeinwesen so begreift, muss immer Bilanz ziehen. Dann wäre es kein Gemeinwesen mehr, sondern ein Interessenverband, eine Vertragsgesellschaft und damit als Gemeinwesen nicht lebensfähig.

…Daran ändert sich auch nichts, wenn man es für unwahrscheinlich hält, dass sich alle gleich verhielten (etwa weil die Bessersituierten sich nicht auf ein Wohlstandsniveau in der Nähe des Existenzminimums herablassen werden). Es genügt, wenn etliche Leute durch reduzierte Arbeit jene 1 000 Euro monatlich, die ihnen einige Modellvarianten als Grundeinkommen versprechen, weniger verdienen als derzeit, und schon kollabiert das System…
Weshalb? Vielleicht wird im Buch eine Antwort gegeben, der letzte Satz indes zeugt mehr von Unklarheit als von Klarheit. Weshalb sollten diejenigen, die weniger arbeiteten, denn weniger Einkommen insgesamt zur Verfügung haben als heute (BGE + Lohn)? Sie könnten anders verhandeln und trotz reduzierter Erwerbstätigkeit in der Summe gleichliegen.

Hier nun die direkte Fortsetzung der vorangehenden Stelle:


…Der Versuch einer relevanten Gruppe, diese Möglichkeit zu nutzen, kann dazu führen, dass immer mehr Menschen nicht einsehen, warum sie voll arbeiten, während andere ihre Arbeit sozusagen um 1000 Euro reduzieren, aber das gleiche Gesamteinkommen erzielen…
Es handelt sich als gar nicht um ein volkswirtschaftliches, es ist ein sozialpsychologisches Argument. Weil alle sich mit allen vergleichen und immer genauso dastehen wollen wie der, mit dem man sich vergleicht, soll es die Folgen haben, die behauptet werden. Diese These ist so gehaltvoll wie das homo oeconomicus-Modell – ihre empirische Basis? Schwach. Letztlich, so ist hier zu konstatieren, geht es wieder einmal um das Bild vom Menschen (siehe auch meinen Beitrag hier).

…Sie werden sich deshalb entweder selbst so verhalten oder gegen das System revoltieren, es zumindest zu unterlaufen suchen. In Lebensformen wie dem Kibbuz, wo jeder jeden kennt und seine Leistung sieht, mag das möglich sein. Das Prinzip „jeder leistet, was er kann, und bekommt, was er braucht“, ist hier anwendbar, weil die Anonymität so gering und der soziale Druck, sich fair zu verhalten, so hoch ist. In einer Gesellschaft von 80 Millionen Menschen ist eine solche soziale Überschaubarkeit und Kontrolle utopisch…
Sehr schön, eine wunderbare Stelle. Wo keine Kontrolle möglich ist, kann auch kein Vertrauen entgegengebracht werden. Aber wie ist ein Zusammenleben dann möglich? Die Passage könnte Anlaß dafür sein, sich zu fragen, weshalb die Menschen sich heute in so vielfältiger Form einbringen, obwohl sie es nicht müssten. Ist es doch auf ihr Bestreben zurückzuführen, einen Beitrag leisten zu wollen? Davon auszugehen, der gesetzliche Rahmen, von dem oben die Rede war, stifte den Zusammenhalt, macht Loyalität zum Resultat subtiler Zuchtandrohung (Sanktionen) durch Gesetze.

Sehr deutlich kommt diese Kontrollphantasie auch in folgender Passage zum Ausdruck, in der der Kreislauf von Geld und Waren beschrieben wird.
…Von der monetären Seite betrachtet, stellt sich das grundlegende Dilemma des bedingungslosen Grundeinkommens folgendermaßen dar: Geld ist in einer Marktwirtschaft eine Art Spiegelbild der vorhandenen, mit ihren Preisen bewerteten Güter. Im Gegensatz zu den auf Märkten gehandelten Gütern, die nach dem Kauf verbraucht werden, bleibt Geld nach dem Tausch „Ware gegen Geld“ jedoch bestehen, es hat nur den Eigentümer gewechselt. Das Einzige, was wieder auftaucht und dem Geld nach dem verbrauchsbedingten Verschwinden der Güter erneut gegenübersteht, ist die Zeit, darunter die potenziellen Arbeitsstunden, aus denen neue Güter entstehen können.
Das Geld behält seinen Wert trotz Verschwinden der mit ihm gekauften Güter, weil sich in einer arbeitsteiligen Gesellschaft alle zusammen darauf verlassen, dass mit der neu zur Verfügung stehenden Zeit tatsächlich wieder etwas produktiv angefangen wird und so die Menge der verbrauchten Güter quasi ersetzt wird. Dann steht dem Geld erneut ein Güterberg gegenüber…
Eben, alle verlassen sich aufeinander, sie vertrauen einander, auch heute ist das so. Eine tatsächliche Kontrolle ist gar nicht möglich und nicht notwendig. Gleichwohl erklären sie eine durch ein BGE fehlende Kontrolle zum angeblichen Problem.

…Das bedingungslose Grundeinkommen untergräbt dieses wechselseitige Vertrauen und damit den Wert des Geldes. Denn einerseits weiß jeder, dass er in der nächsten Periode wieder Geld in die Hand bekommt, das zum Überleben ausreicht, auch wenn er keinen Finger krumm macht. Andererseits weiß aber auch jeder, dass das nicht funktioniert, wenn alle oder viele sich so verhalten, wenn also die neu zur Verfügung stehende Zeit nicht wieder zumindest zum Teil in geleistete Arbeitsstunden fließt, aus denen reale Produkte und Dienstleistungen hervorgehen, die am Markt angeboten werden…
Es ist ein mangelndes Vertrauen der Autoren in die Bürger, wie sich hier zeigt. Zwar schreiben Sie, jeder wisse, dass Geld nur einen Wert hat, wenn ihm auch Güter gegenüberstehen, diese also erzeugt werden müssen. Dann relativieren sie die Sorge, denn es müsse nicht alle, sondern nur ein Teil der Lebenszeit in Arbeitsstunden fließen. Weshalb erwähnen sie nicht die Bedeutung von Automatisierung und Technologienutzung, weshalb wird nicht über Produktivitätsfortschritte gesprochen, die gerade dazu geführt haben, dass mit einer geringeren Zahl an Arbeitsstunden mehr Güter erzeugt werden können? Und wo Leistungen bereitgestellt werden, ohne dass sie für Geld erworben werden müssen, wo es also Dienste geben kann, die nicht bezahlt werden müssen – für die braucht es auch kein Geld. Die Fixierung auf den Geld-Waren-Kreislauf führt dazu, andere Zusammenhänge zu übersehen oder geringzuschätzen.

…Aus diesem Widerspruch erwächst Misstrauen in den Wert des Geldes: Stehen dem Geld, das ich heute am Markt verdiene, indem ich Waren verkaufe, auch morgen noch neue Waren (zum Beispiel für meine Nachfrage) gegenüber?…
Das weiß man auch heute nicht, ob morgen Waren verfügbar sind, wir vertrauen darauf, dass es sie geben wird. Daran ändert ein BGE gar nichts, es macht den Zusammenhang sogar ganz deutlich.

…Oder hat sich von heute auf morgen eine ganze Reihe von Leuten bequem zurückgelehnt, die eingekauften Waren konsumiert, aber keine neuen produziert? Eine solche Entwicklung liefe über kurz oder lang auf Geldentwertung hinaus, da das Güterangebot schrumpfen würde, bei gleichbleibender nominaler Nachfrage…
Wieder wird unbegründet Angst und Sorge verbreitet.

…Das bedingungslose Grundeinkommen nagt also durch sein Konstruktionsprinzip an der ökonomischen Substanz, aus der heraus es bezahlt werden soll. Denn was sollte besteuert werden außer dem, was zuvor produziert und am Markt abgesetzt wurde und so Primäreinkommen erzeugt hat? Was soll umverteilt werden außer dem, was dem Staat an Steuereinnahmen zur Verfügung steht?
So wie auf realwirtschaftlicher Ebene die unumstößliche Logik gilt, dass nur das (von wem auch immer) verbraucht werden kann, was (von wem auch immer) produziert worden ist, gilt auf der finanziellen Ebene, dass nur das (an wen auch immer) verteilt werden kann, was (von wem auch immer) verdient worden ist…
Und so weiter…

Was lässt sich als Fazit festhalten? Der hier kommentierte Zeitungsartikel ist oberflächlich, statt Analyse zu bieten, werden Schlussfolgerungen aus Wertvorstellungen gezogen. Das Buch scheint zum BGE nicht mehr zu bieten zu haben, wie schon vorliegende Rezensionen erahnen lassen.  Manche Thesen hätten auch von BGE-Befürwortern vorgebracht werden können, so der Zusammenhang von Güterproduktion, Verzehr und Steuereinnahmen. Die Schlussfolgerungen der Autoren vereinseitigen die Lebenszusammenhänge auf Güterproduktion, Leistungen jenseits des Marktes in ihrer Bedeutung für den Solidarzusammehalt tauchen überhaupt nicht auf. Die Autoren haben keine Vorstellung von einem grundlegenden Solidarbegriff, der am Politischen ansetzt. Ganz gleich ob neoliberal oder keynesianisch, darin gleichen sie sich, die Ökonomisten sind nicht in der Lage, die Eigendynamik des Politischen als gemeinschaftsbildende Grundlage zu begreifen. Dass gerade sie die Basis für das Vertrauen ist, von dem im Artikel stets die Rede ist, geht vollkommen unter. Symptomatisch, wie eine Furcht vor Kontrollverlust sich Bahn bricht, sie ist ein bekanntes Phänomen in der Grundeinkommensdiskussion. Das ist die Schwelle, die wir überschreiten müssen, damit ein BGE ernsthaft als Lösung für manche unserer Sorgen erkannt werden kann.

Sascha Liebermann

Nachtrag: Wer Zweifel daran hat, dass die Kurzanalyse wichtige Punkte trifft, dem sei das Interview mit zwei der Autoren bei telepolis von heute empfohlen.

„Grundeinkommen: Die Debatte gewinnt an Fahrt“ – in der Schweiz

infosperber, ein Schweizer Internetportal, berichtet über die Entwicklung der Diskussion in der Schweiz. Dort wurden schon früher Beiträge veröffentlicht, wir berichteten. Auf manche Einwände, die dort vorgebracht wurden, ging Sascha Liebermann im Studiogespräch mit Enno Schmidt ein. Dass auch in diesem Beitrag die intensive deutsche Diskussion gar nicht erwähnt wird, die Europäische Bürgerinitiative hingegen schon, ist verwunderlich (siehe auch „Verkehrt: Ein Artikel vergleicht die Grundeinkommensdiskussion in der Schweiz und Deutschland“).