„Vollbeschäftigung“ – wechselnde Definitionen und ein kurzes Phänomen der deutschen Nachkriegsgeschichte

Quelle der Grafik

In der Diskussion über Arbeitslosigkeit in Deutschland ist die Vorstellung einer „Vollbeschäftigung“ wie eine fixe Idee. Das Niveau tolerabler Arbeitslosigkeit, die dann immer noch als Vollbeschäftigung akzeptabel bleibt, ist keine feste Größe. Schaut man auf die nebenstehende Grafik, dann zeigt sich, dass eine außerordentlich niedrige Arbeitslosenquote in der jüngeren deutschen Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg ein Nachkriegsphänomen war, das nur wenige Jahre anhielt. Vergleiche auch die „lange Reihe“ des Statistischen Bundesamtes, das Angaben von 1950 bis 2016 enthält.

Siehe hierzu auch „Ein historischer Trend“ zum Sinken des Arbeitsvolumens in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts (siehe auch hier). Siehe auch Markus Promberger „Eine kurze Geschichte der Arbeitslosigkeit“ und das Heft „Aus Politik und Zeitgeschichte“ („Vollbeschäftigung?“). Ein anderes Verständnis von Vollbeschäftigung, darum geht es hier.

Kardinal Marx erhält verständnisvolle Unterstützung angesichts der einseitigen Grundeinkommensbefürworter…

…von Ulrich Schäfer in der Süddeutschen Zeitung. In seinem Beitrag „Die Kritik des Kardinals“ springt Schäfer Marx zur Seite und attestiert ihm, dass er zu Recht gegen das Bedingungslose Grundeinkommen sei, denn man dürfe den Menschen nicht signalisieren „Ihr werdet eh nicht mehr gebraucht!“. Doch die Grundeinkommensbefürworter hätten nur die Zeile „das Ende der Demokratie“ gesehen. Nun, stammte diese Zeile denn nicht von der Süddeutschen Zeitung? Und hatte Marx das im Interview etwa nicht gesagt? Und war diese Verknüpfung von Erwerbsarbeit, denn nur um diese ging es, und Demokratie etwa nicht sonderbar?

Schäfer wirft „den“ BGE-Befürwortern folgende Haltung vor:

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Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit

Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.

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„…die dürften dann zuhause bleiben“…

…so leitet der Journalist der Süddeutschen Zeitung den Abschnitt eines Gesprächs mit Kardinal Reinhard Marx ein, der sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen beschäftigt. Voraus geht dieser Äußerung ein Passage, in der es um etwaige Folgen der Digitalisierung geht und um die These, dass diejenigen, die dann ihre Arbeitsplätze verlören und ein BGE bezögen, zuhause bleiben dürften. Darauf reagiert Marx mit der Prognose, dies sei das Ende der Demokratie, wenn es soweit komme. Doch die These des Journalisten ist genauso eine Verkürzung, wie die Reaktion von Marx einen erstaunen kann. Denn, nicht diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlören, könnten zuhause bleiben, im Prinzip könnten das alle – allerdings würde es dann bald kein BGE mehr geben. Alleine die Vorstellung davon, dass, nur weil jemand keinen Arbeitsplatz habe, er dann „zuhause“ bleibe und dass offenbar „zuhause“ nicht der Ort von Tätigkeit oder nur minderwertiger Tätigkeit sein kann, ist bemerkenswert.

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„Eine schöne Utopie“ – weshalb haben wir sie noch nicht eingeführt?

…fragt sich Lea Hampel in der Süddeutschen Zeitung in ihrem Beitrag, der sich mit dem Wiedererstarken der Grundeinkommensdiskussion befasst. Auf der einen Seite diagnostiziert die Autorin dem Vorschlag eine starke Präsenz in der Öffentlichkeit, auf der anderen rührt sie verschiedene Vorschläge zusammen, wie z. B. denjenigen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, der ein „solidarisches Grundeinkommen“ ins Spiel brachte, über die „repressionsfreie Grundsicherung“ (also Hartz IV ohne Sanktionen) bis zum „solidarischen Bürgergeld“ (nicht das von Dieter Althaus), das von Frauke Petry favorisiert werde. Alle drei haben mit einem Bedingungsloses Grundeinkommen recht wenig bis gar nichts zu tun. Lea Hampel fragt, weshalb wir das BGE noch nicht haben, attestiert der Debatte Uneinigkeit und dass auf wichtige Fragen keine Antworten gegeben würden, z. B. auf die Frage, wie „Anspruchsrechte“ definiert werden. Der Reihe nach:

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