Welfare vs. Entitlement (Sozialhilfe vs. Anspruchsberechtigung)

Auf sehr anschauliche Weise verdeutlichen Ananaya Roy und Abby van Muijen vom Blumcenter der University of California in Berkeley in Ihrem Videobeitrag „If You Think Only Poor People Need Welfare, Wait Till You See What Really Rich Folks Do With It“ wie ein bedingungsloses Grundeinkommen als Anspruchsberechtigung und Bürgereinkommen einen Unterschied ums Ganze macht gegenüber aller staatlichen Sozialhilfe, die zudem mit Subventionen: verdeckten Hilfen an Nicht-Bedürftige, nicht nur Unfreiheit, sondern auch vermeidbae Ungleichheit befördert.

„Die Armuts-Rentner“ – eine Dokumentation im SWR Fernsehen

Auch wenn dieser Beitrag keine Neuigkeiten berichtet, ist es doch erschütternd zu sehen, dass selbst eine Erwerbstätigkeit von 45 Jahren mit nur wenigen Unterbrechungen dazu führen kann, zu wenig Rente zu erhalten, um nicht mehr erwerbstätig sein zu müssen. Ihre Kinder und Enkel wollen sie nicht um Unterstützung bitten, die Leistungen des Sozialstaats – womöglich aus falscher Scham – nicht in Anspruch nehmen. Zu dieser trägt auch bei, was unser Sozialsystem aufgrund seiner Konstruktion signalisiert: wer seine Leistungen braucht, schafft es nicht „aus eigenen Kräften“. Siehe auch den Beitrag im Portal Sozialpolitik zu „Solidarische Lebensleistungsrente“.

Verklärung des Bestehenden statt Analyse der Probleme

„Verantwortung wahrnehmen – bedingungslos!“, so hat Gerhard Wegner im Jahr 2007 seine Auseinandersetzung mit dem Vorschlag eines Bedindungslosen Grundeinkommens übertitelt. Der Untertitel „Das bedingungslose Grundeinkommen beeinträchtigt die Förderung umfassender gesellschaftlicher Teilhabe“ sagt, wohin die Kritik eilt. Wir weisen auf diesen Beitrag hin, da er die Argumente beinhaltet, die Herr Wegner anlässlich einer Veranstaltung in Dortmund am 14. Oktober vorgetragen hat. Die Stoßrichtung der Kritik gleicht der von Matthias Zeeb, einem Kollegen von Herrn Wegner, dessen Ausführugen wir schon früher kommentiert haben (siehe hier).

Ein Punkt sei hier herausgehoben, an dem der grundsätzliche Dissens erkennbar wird zwischen dem, was ein BGE erreichen will und dem, was der bestehende Sozialstaat und seine Vorfahren erreichen wollen. Herr Wegner hat viele gute Absichten, sieht in der Hilfe für die Armen und Schwachen eine Herausforderung, will ein solidarisches Gemeinwesen usw. Es ist leicht, mit ihm darin übereinzustimmen, aber der Weg dahin ist das Problem. Wer sind die Armen und Schwachen, wer ist arm und schwach, woher weiß man das? Und verpflichtet es die Armen und Schwachen, weil sie arm und schwach sind, sich helfen zu lassen, wenn sie es nicht wollen?

Will man nicht von oben bestimmen, wer sich wie von wem zu beraten lassen hat, dann muss man Möglichkeiten schaffen, dass der Einzelne selbst darüber entscheiden kann. Bei allen guten Absichten beinhaltet Herrn Wegners Position eine Zwangshilfe, eine Hilfe, die mit Sanktionen arbeitet, da – so äußerte er sich in der Diskussion – nur auf diese Weise eine Verpflichtung des ‚Geholfenen“ besteht, sich auch helfen zu lassen. Dabei widersprechen nicht nur Argumente dieser Form von Hilfe, sondern auch die Empirie. Wer Gelegenheit hat, mit Sozialarbeitern zu sprechen, wird erfahren, dass es zu nichts führt, jemandem zu helfen, der sich nicht helfen lassen will. Hilfe kann dann erfolgreich sein, wenn die eigene Hilfsbedürftigkeit erkannt wird, dass man zumindest darum weiß, Hilfe zu benötigen, weil man alleine nicht weiter kommt. Diese Grenze des Hilfsangebots, dass es nicht aufgedrängt wird und auch ausgeschlagen werden darf, gilt es zu respektieren, will man nicht „von oben“ bestimmen, wer hilfsbedürftig ist. Sind Dritte gefährdet, z.B. Kinder, sieht die Lage anders aus. Dafür stehen Eingriffsrechte zur Verfügung, die gesetzlich festgelegt sind (siehe Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe“). Alles andere wäre Entmündigung durch Zwangshilfe.

Wenn anhaltende Armut (also nicht bloßer Einkommensmangel) ihren Grund unter anderem in traumatischen Lebenserfahrungen hat, die gerade zu einem schwachen und nicht zu einem starken Selbstvertrauen führen, dann ist eines ganz deutlich. Die davon Betroffenen können sich kaum gegen Zwangshilfe verteidigen, die so massiv auftritt wie heute. Vielmehr werden sie von ihr an die Wand gedrückt. Wie sollen sie unter diesen Bedingungen aus der Situation hinausgelangen?
Mit einem BGE hingegen würden Betroffene respektiert, sie könnten aus der Einkommenssicherheit heraus, die zugleich die eigene Position stärkt, viel eher sich Hilfs-Angeboten (!) öffnen, wobei auch hier nichts beschönigt werden darf. Hilfe anzunehmen setzt ein Minimum an Selbstvertrauen voraus. Sich einzugestehen, dass man Hilfe benötigt und diese anzunehmen, ist nicht einfach; es ist ein Zeichen von Stärke, das dürfte jedem vertraut sein.

Dass es in der evangelischen Kirche auch andere Positionen zum Grundeinkommen gibt, darauf sei eigens noch einmal hingewiesen, siehe hier.

Sascha Liebermann

Armut – wovon reden wir und was würde ein bedingungsloses Grundeinkommen ändern?

Über Armut, ihre Beseitigung und ihre Verhinderung wird viel diskutiert, auch unter Grundeinkommensbefürwortern. Doch die Gründe für Armut sind sehr unterschiedlich, selbst für eine vermeintlich einfache Form der Armut, der Einkommensarmut, können schwierige Lebenslagen der Grund sein. Eine Statistik erfasst diese Gründe allenfalls sehr grob, erlaubt vor allem keine Erklärungen, sie stellt nur fest.

Wenn also Traumatisierungen des konkreten Lebens hinter einigen, wenn nicht sogar vielen Formen von Armut stehen, dann stellt sich um so mehr die Frage, wie es möglich ist, Armut zu vermeiden und Selbstheilungskräfte des traumatisierten Lebens zu stärken, statt sie durch Bevormundung zu schwächen. An diesem Punkt wird es heikel, es geht ums Ganze von Selbstbestimmung und Freiheit. Schauen wir, um einen Eindruck über die öffentliche Armutsdiskussion zu erhalten, in den Dritten Armuts-und Reichtumgsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2008, so ist er geprägt von einer Strategie, die man als Armutsvermeidung von oben bezeichnen könnte. Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens hat hierin einen geringen, Aktivierung und damit Fremdbestimmung einen hohen Stellenwert, wie an folgender Passage zu erkennen ist:

Kern sozial gerechter Politik ist es, ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder in der Gesellschaft zu ermöglichen. Politik, die dazu beitragen will, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern, kann sich daher nicht in der Sicherung materieller Grundbedürfnisse erschöpfen. Dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge führt zur Verfestigung von Armut – teilweise über Generationen hinweg – und muss vermieden werden. (S. I)

Im Klartext heißt das: die Abhängigkeit von Transferleistungen muss beendet werden und der einzige Weg dazu ist bislang die Rückführung eines Leistungsbeziehers in Erwerbsarbeit. Dass nicht die Daueralimentierung als solche, wie es bei einem bGE der Fall wäre, der Grund für diese „Verfestigung“ ist, sondern dass es sich hierbei um ein Missverhältnis von Zielen der Transferleistungen und der Problemlage der Bezieher handelt, wird nicht erwogen. In der Studie werden die meisten Einschätzungen zu Gründen für Armut ins Verhältnis zu Einkommensmangel gesetzt. Folglich – und ganz konsequent – müssen die Chancen auf Einkommenserzielung durch Erwerb erhöht werden. Bildung steht ganz in ihrem Dienst. Alle gegenwärtigen Maßnahmen im Sozialgesetzbuch, die für Transferleistungsempfänger Anwendung finden, werden genau damit gerechtfertigt. Das Streben nach Aktivierung bedeutet immer auch die Bereitstellung von Sanktionsmitteln für diejenigen, die sich nicht aktivieren lassen wollen. (Im Beschluss zum Europäischen Jahr gegen soziale Ausgrenzung und Armut, Arikel 2 ff., klingt das nicht besser.)

Diese Armutspolitik setzt ein bestimmtes Lebensideal voraus, das nicht in Frage gestellt wird. Wer ihm nicht entspricht, gilt als gescheitert. Damit eröffnet diese Sozialpolitik in Form der Leistungen des SGB XII gerade für diejenigen keine Perspektive, deren Problemlagen nicht aus einer Einkommenslosigkeit resultieren, sondern deren Einkommenslosigkeit schon Ausdruck lebensgeschichtlicher Traumatisierungen ist. Artikel 1 besagt: Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Wer aber von einer solchen Leistung gerade abhängig ist, muss sich dennoch vor dem kollektiv errichteten Erwerbsideal verantworten. Jegliche Sozialarbeit, die in diesem Zusammenhang erfolgt, muss sich ebenfalls vor diesem Ideal verantworten. Bis in Fördermassnahmen für Menschen mit Behinderung reicht dies hinein.

Was würde ein bGE hinsichtlich dieser Fragen ändern?

Die Antwort ist einfach. Wo es sich bei Armutsphänomenen um bloßen Einkommensmangel handelt, würde das bGE ihn beheben, sofern es ausreichend hoch ist. Initiative würde so gestärkt. Wo hingegen Traumatisierungen und vorübergehende Lebenskrisen Grund der Einkommensarmut sind, würde das bGE ausdrücklich dazu ermutigen, sich diesen Krisen zu stellen und Hilfe aufzusuchen, wenn der Einzelne sie will. Da das bGE kein Lebensziel mehr vorschreibt, müsste sich der Einzelne auch nicht mehr an einem bestimmten Ziel messen lassen. Durch die Ermöglichung von Selbstbestimmung macht das bGE mit Freiheit ernst, einer Freiheit, die auch es auch erlaubt, jegliches Hilfsangebot abzulehnen.

An einer so weit reichenden Freiheit scheiden sich die Geister. Die einen meinen, sogenannte bildungsferne Milieus dürfe man nicht sich selbst überlassen. Die Helfer wissen, was für diejenigen gut ist, denen zwangsgeholfen werden soll, kurzum: sie befürworten eine Helferdiktatur. Diese wird natürlich gerne mit aufklärerisch klingenen Schlagworten gepriesen wie „Verantwortung für andere“ oder „Fürsorge“.Eine solche Hilfe stünde der durch ein bGE gewonnenen Freiheit nicht nur entgegen, es verschärfte die Probleme derer, denen zwangsgeholfen werden soll, denn diese Hilfe verstärkt ihre Abhängigkeit. Statt die Selbstheilungskräfte durch das Eröffnen von Freiräumen zu fördern, würden sie durch Bevormundung geschwächt.

All zu leicht wird von den Helferdiktatoren übersehen, wie sehr schon heute Interventionen im Namen des Kindeswohls eine Gratwanderung darstellen. Wahrhaben wollen sie nicht, wie wenig sie diejenigen erreichen, die sich schon heute nicht helfen lassen wollen. Wer heute daran leidet in seinem Leiden nicht anerkannt zu werden, der würde durch ein bGE genau diese Anerkennung erfahren. Anerkennung ist als solche schon Ermutigung. Sozialarbeit stünde auf einem anderen Fundament, wenn Einkommensversorgung (durch das bGE) und Hilfsangebote, voneinander eindeutig getrennt würden. Kinder- und Jugendhilfe hätte ebenfalls eine andere Basis, nicht nur weil Jugendliche, die fremduntergebracht würden, ein BGE mitbrächten. Sie stünden ebenfalls nicht mehr unter dem Druck, auf Teufel komm raus, einen Platz im Arbeitsmarkt zu erringen.

Vielfältige Auswirkungen sind denkbar und zugleich weist das BGE dem Helfen eine Grenze: die des Individuums.

Sascha Liebermann

Die Grünen gegen ein Grundeinkommen

Auf Ihrer Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg haben sich die Grünen mit 432 zu 296 Stimmen gegen den Vorschlag eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ auf der Basis einer Negativen Einkommensteuer entschieden.

Um zu sehen, wo die Grünen stehen, ist es aufschlußreich, die Einwände gegen ein solches Grundeinkommen zu betrachten. Deutlich wird dann, dass die vehemente Kritik auch des Bundesvorstandes an den menschenverachtenden Äußerungen Oswald Metzgers (hier ein früherer Kommentar von uns zu seinen Äußerungen gegen das bGE) im Stern zwar angemessen ist. Doch, was die Kritiker gegen ihn ins Feld führen – ein dankbarer Gegner angesichts der schwierigen Lage des Bundesvorstandes – fällt bei genauerer Betrachtung auf sie zurück. Hinter dem ewigen Plädoyer für Bildungsinvestitionen und einem „angemessenen“Fördern lugt dasselbe Gängelband hervor, das auch Herr Metzger nicht aufgeben will. Alle wohlmeinenden Absichten (siehe Beschluss des Bundesvorstands), wie die, den Menschen aus Armut herauszuhelfen, durch Bildung ihre Chancen zu erhöhen, in den Arbeitsmarkt zurückkehren, sie nicht „stillzulegen“ (wie es angeblich ein bGE tue) usw. usf. halten an der bevormundenden Sozialpolitik fest, gegen die sie sich wenden. Im Beschluss heisst es z.B. auf 13:

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