Zumutbarkeitsregelung, Mindestlohn, repressionsfreie Grundsicherung – Übergangsszenarien und BGE

Von manchen Vertretern einer Sozialpolitik, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, sich aber gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen, wird folgendes Argument vorgebracht: Ein Mindestlohn habe eine wichtige Schutzfunktion, da er eine Zumutbarkeitsgrenze schaffe, unterhalb derer ein Arbeitsuchender kein Arbeitsangebot annehmen müsse. Schön und gut, wenn wir einmal nur diesen Sachverhalt betrachten, dass dadurch tatsächlich eine Verdienstuntergrenze eingerichtet wird. Wird damit eine weitreichende Veränderung erreicht?

Wer keine Erwerbsarbeit hat, aber ein Einkommen benötigt, muss weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen, davor schützt ihn auch der Mindestlohn nicht. Er schützt ihn (so die Behauptung) lediglich davor, eine Stelle anzunehmen, die kein auskömmliches Einkommen verschafft. Er muss jedoch weiterhin, schon im Bundessozialhilfegesetz von 1961 war das vorgesehen, dazu beitragen, die Leistung nicht mehr zu benötigen, d.h. er muss dazu beitragen, selbst ein Einkommen zu erzielen, es sei denn, er ist erwerbsunfähig oder erfüllt einen anderen Ausnahmetatbestand. Damit bleibt also eine Erwerbsverpflichtung bestehen, die Transferleistungen sind nach wie vor Ersatzleistungen.

Gehen wir einen Schritt weiter und pauschalieren den Leistungsbezug, indem heute unterschiedene Leistungen zusammengefasst werden. Das wäre auf jeden Fall ein Schritt zu einer liberaleren Handhabung. Bestehen bleibt aber auch hier, dass, wer Leistungen haben will, Ansprüche anmelden und die Berechtigung nachweisen muss. Wer nun aber gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen will, sich stattdessen um pflegebedürftige Mitmenschen ehrenamtlich kümmern will, wer für seine Kinder zuhause bleiben will, was würde derjenige denn machen? Woher erhält er sein Einkommen? Entweder vom Partner oder von einer Sozialbehörde, der gegenüber er wiederum eine Anspruchsberechtigung nachweisen muss, damit er die Pauschale erhält. Auch hier ist die pauschalierte Leistung eine Ersatzleistung, das Erwerbsideal bleibt aufrechterhalten, an dem sich der Einzelne orientieren muss.

Gehen wir noch einen Schritt weiter und lassen die pauschalierten Leistungen nach dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer (dazu ausführlich hier) finanzieren. Sie geht soweit, dass lediglich eine Mindesteinkommensgrenze, sagen wir pro Jahr, festgelegt wird. Wer sie unterschreitet, erhält eine Steuergutschrift. Dieser Weg ist noch liberaler als die Pauschalierung, da lediglich das Einkommen erfasst und überprüft werden muss, ob es oberhalb oder unterhalb der Mindesteinkommensgrenze liegt. Ansprüche müssen nicht eigens gelten gemacht, Anträge nicht ausgefüllt werden. Liegt das Einkommen unterhalb des festgelegten Minimums, erhält die betreffende Person eine Steuergutschrift. Sie ist weder mit Arbeitsförderungs- noch mit Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen notwendig verbunden. Doch an einem Sachverhalt ändert auch die Negative Einkommensteuer gar nichts: Die Steuergutschrift ist immer noch eine Ersatzleistung, die erst gewährt wird, wenn kein ausreichendes Einkommen durch eigene Bemühungen erzielt worden ist. Auch die Negative Einkommensteuer hält also am Erwerbsideal fest, selbst wenn alle Beaufsichtigungen bis auf die Einkommensfeststellung wegfallen, muss der Bezieher sein Handeln vor dem Erwerbsideal rechtfertigen.

Die stigmatisierenden Effekte, die auch diejenigen beseitigen wollen, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, hängen aber gerade am Charakter der Ersatzleistung relativ zum Erwerbsideal. Solange es gilt, solange bleiben Transferleistungen Ersatzleistungen und folglich ihr Bezug stigmatisierend. Kommen weitere Auflagen hinzu, Verpflichtungen, die der Bezieher eingeht, verstärken sie die Stigmatisierung.

Wer sie tatsächlich aufheben will, muss das Erwerbsideal aufheben, es steht ihm dafür ein einfacher Weg offen: die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von der Wiege bis zur Bahre für jeden Staatsbürger, Kinder wie Erwachsene gleichermaßen. Dass dann, wie oft behauptet wird, öffentliche Leistungen reduziert werden, ist nicht notwendig so. Wo das BGE Leistungen ersetzen kann, bedarf es keiner weiteren. Hier handelt es sich dann nicht um eine Reduzierung, sondern um eine Reorganisation. Wo es sie nicht ersetzen kann, erhalten beizubehaltende Transferleistungen einen anderen Charakter. Was genau ersetzt werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung.

All diese Überlegungen machen auf eine Schwierigkeit aufmerksam, die allzuleicht übersehen werden kann. Das volle BGE, so wie es einmal erreicht werden sollte, wird es nicht von Anfang angeben, es bedarf einer evolutiven Umgestaltung. Aus diesem Grund beschäftigen sich auch die Grundeinkommensbefürworter in jüngster Zeit damit besonders (Siehe die Beiträge auf der Seite des Netzwerk Grundeinkommen). Sie sehen sich in der Defensive gegenüber den Verteidigern des Bestehenden oder denjenigen, die die ungewissen Entwicklungen fürchten, die ein BGE mit sich bringt. Hilfreich sind Übergangsszenarien allemal, sie machen deutlich, wie angefangen werden könnte. Doch sie sind auch defensiv, können sogar bremsend wirken auf die öffentliche Diskussion. Solange kein öffentlicher Konsens darüber herrscht, dass es ein BGE langfristig geben soll, solange müssen mögliche Auswirkungen eines BGE in aller Breite entworfen werden. Erst wenn wir wissen, wohin wir gelangen wollen, verstellen Übergangsschritte nicht den Blick und werden mit Zielen verwechselt. Eine Darstellung der Auswirkungen eines BGE in aller Breite tut Not und wird nach wie vor viel zu wenig geleistet. Erst wenn die Breitenwirkung zum Gemeingut geworden ist, sind Übergangsszenarien ungefährlich.

Sascha Liebermann

„Wo steht die Debatte um das Grundeinkommen“ – Interview mit Sascha Liebermann in info3

Zu dieser Frage hat die Zeitschrift info3 ein Interview mit Sascha Liebermann geführt. Das Interview können Sie online lesen oder hier den gesamten Schwerpunkt „Grundeinkommen“ des Hefts als PDF-Datei herunterladen.

Das Elterngeld und seine Versprechungen – ein Segen dagegen wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen

Ein aktueller Beitrag mit dem Titel „Der Preis des Elterngeldes“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. August 2008 weist auf praktische Schwierigkeiten hin, die den Versprechungen, die einst gemacht wurden, entgegenstehen.

Ziel des Elterngeldes ist es, wie wir der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, entnehmen können: „Die Entscheidung für Familie und für Kinder und für ihre Betreuung ist immer individuell und privat. Der Staat kann und will jungen Eltern nichts vorschreiben.“

Genau dies aber macht das Elterngeld indirekt, in dem es ein Ideal errichtet: Eltern, die berufstätig waren, werden anders behandelt als solche, die es nicht waren.

Das Hin und Her in der Diskussion, die Bedingungen, an die wiederum die Gewährung von Leistungen wie das Elterngeld gebunden sind, haben eine Möglichkeit ganz verschüttet. Wenn die Eltern sich entscheiden können sollen, wie sie sich zur Elternschaft stellen, ob sie Beruf und Familie vereinbaren wollen oder nicht, dann sollten wir ihnen doch viel mehr Möglichkeiten zur Entscheidung geben. Nur das Kindergeld gewähren wir bislang, ohne es ins Verhältnis zur Erwerbsarbeit zu setzen. Beim Elterngeld sieht dies schon anders aus, wir schaffen zwei Klassen von Eltern, ehemals Erwerbstätige und andere. Damit signalisieren wir, dass erwerbstätige Eltern einen größeren Wert für uns haben als andere. Wir haben mit dem Elterngeld nun zwei Klassen von Eltern, besser und schlechter verdienende, und damit Kinder, die in besser und schlechter gestellten Familien aufwachsen.

Wie viel einfacher und weitreichender könnte unsere Familienpolitik sein, wenn wir diese Verbindung aufgäben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen von der Wiege bis zur Bahre für jeden Staatsbürger, Eltern wie Kinder gleichermaßen, erlaubte eine andere Politik. Eine Familie mit zwei Kindern erhielte, unabhängig von Erwerbsleistung, vier Grundeinkommen. In ausreichender Höhe könnten Eltern damit wirklich frei entscheiden, ob sie für ihre Kinder zuhause bleiben oder das Grundeinkommen nutzen wollen, um vielleicht auch aus eigener Initiative, Betreuungsplätze zu organisieren und zu bezahlen, wo öffentliche fehlen. Mit dem Grundeinkommen wären sie dazu imstande. Die Familienpolitik würde näher an die Familie heranrücken, Entscheidungen wirklich in ihre Hände legen.

Nun könnte eingewandt werden, dieser Vorschlag sei weit weg, gar utopisch. In der Tat, denn noch haben wir ein bGE nicht. Doch, wie die öffentliche Diskussion zeigt, in der die Stimmen lauter geworden sind, die eine Diskussion darüber wünschen, könnte die Utopie bald gegenwärtig sein.

Mögliche erste Schritte könnten sein: Bloße Feststellung des Bedarfs für ALG II, aber keine weiteren Kontroll- und Zwangsmaßnahmen; Abschaffung der Anrechnung von Zuverdiensten auf ALG II; Erhöhung des Kindergeldes auf eine Höhe, dass Eltern mit ihm auch in der Lage wären, Betreuungsplätze zu finanzieren; Erhöhung der ALG II-Regelsätze. Weitere ließen sich nennen, doch bei all den Überlegungen zum Einstieg bleibt es entscheidend, wo diese Schritte denn hinführen sollen. Sie können also nur ein Einstieg sein, mehr nicht. (Vgl. auch die Diskussion um die Vorschläge von Götz W. Werner sowie seinen jüngsten Beitrag in der Frankfurter Rundschau zum Grundeinkommen für Kinder)

Die Erwerbsarbeit würde Schritt um Schritt vom Podest geholt, auf das wir sie heute stellen, Eltern wie Kinder wären als Eltern und Kinder gleichgestellt. Wir brächen zu anderen Ufern auf, an denen das bedingungslose Grundeinkommen schon auf uns wartet. Wir müssen nur wollen.

Sascha Liebermann

"Grundeinkommen" – ein Film von Enno Schmidt und Daniel Häni

Der Film von von Enno Schmidt und Daniel Häni wird an verschiedenen Orten vorgeführt. Am 17.9. ist Premiere in Basel im „Kult.Kino Atelier“. In vielen deutschen Städten wird er ebenfalls aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zum Trailer geht es hier und das Heft zum Film gibt es hier.

Zu einer Besprechung des Films geht es hier, eine Ankündigung zur Premiere in Basel, zum Beitrag im Schweizer Radio DRS2.

"Wir brauchen härtere Maßnahmen" – Familienpolitik und Bevormundung

Unter diesem Titel äußert sich der Soziologe Hans Bertram in der taz vom 23. Juli dazu, dass nach wie vor viele Männer am Ernährermodell festhalten und die Möglichkeiten des Elterngelds nicht nutzen. Folglich bleibe die Hauptlast an den Frauen hängen. Im Interview wird allerdings erwähnt, dass viele Frauen mit dieser Aufteilung zufrieden seien und sich entsprechende Partner suchen. Sicher, wir wissen nicht, ob bei Verfügbarkeit von mehr Betreuungsplätzen nicht auch mehr Frauen ihren Beruf beibehalten würden, statt zuhause zu bleiben – das hängt von der Familienpolitik ab, die wir betreiben. Bis hierin würde Hans Bertram als Förderer von Selbstbestimmung gelten können, will er doch die Aufteilung der Verantwortung weitgehend den Eltern überlassen, zumindest an einer Stelle im Interview ist das zu lesen:

„Eine faire Arbeitsteilung hängt zunächst mal allein von dem Paar ab, wie es das untereinander aushandelt. Aber die Gesellschaft muss sicherstellen, dass sich dabei nicht immer der Stärkere durchsetzt. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Frauenberufe genauso gut bezahlt werden wie Männerberufe. Und wir müssen irgendwie sicherstellen, dass die Wertigkeit der Fürsorge für andere genauso wichtig ist wie der ökonomische Erfolg. Solange es unterschiedliche Gehälter und schlecht beleumundete Fürsorge gibt, ist ein fairer Aushandlungsprozess faktisch ausgeschlossen.“

Selbst aber, wenn diese Bedingungen gegeben wären, wäre es doch aber immer noch eine Entscheidung des Paares, wie es leben will, da ist der Mann nicht einfach „der Stärkere“.

In der Folge plädiert Hans Bertram dann auch für „härtere Maßnahmen“, um Väter zur Übernahme von mehr Verantwortung in der Familie zu bewegen, „sonst werden wir das mit ihnen [den Männern, SL] nie hinkriegen“. Es gilt also, sie zu erziehen. Damit stößt er ins selbe Horn, wie es in den vergangenen Jahren gang und gäbe war. Warum aber nicht auf Selbstbestimmung setzen, wie es das bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht? Statt den Eltern vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, sollten wir ihnen die Möglichkeiten geben, darüber selbst zu entscheiden. Wie Eltern mit der Verantwortung umgehen, ist doch zuallererst ihre Sache, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Wir sollten ihnen also Möglichkeiten geben, sich für das entscheiden zu können, was sie für vernünftig halten, vielleicht würden ja beide sogar für die Kinder zuhausebleiben wollen, wenn es möglich wäre. Dazu bedarf es aber u.a. eines Einkommens, und zwar eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Stünde ein solches zur Verfügung, wäre die Verhandlungsmacht von Eltern auch gegenüber Arbeitgebern gestärkt. Diese würden dann um Mitarbeiter werben müssen, und auf diese Weise könnte manches erreicht werden.

Es ist bezeichnend für unsere politische Debatte, dass wir überwiegend zu dirigistischen Überlegungen greifen, wenn es darum geht, Veränderungen in Gang zu bringen. Immerzu soll den Bürgern vorgeschrieben werden, nach welchen Zielen sie zu streben haben. Solange wir diese Haltung nicht aufgeben, wird sich nichts in unserem Land zugunsten einer freiheitlicheren Politik ändern.

(Siehe auch die Kommentare zum Beitrag in der taz)

Sascha Liebermann

Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?

Welche dieser Aufgaben ein System sozialer Sicherung erfüllen muss, diese Frage stellt sich seit der Agenda 2010, aber auch durch die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) von neuem. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Regierung Schröder hat zwar einen Schritt dahin unternommen, die Gleichheit der Bürger als Prinzip sozialer Sicherung zu stärken, sie hat es aber auf eine Weise getan, die den Schritt nach vorne mit einem zurück verbindet. Zugleich ist das Arbeitslosengeld als Transferleistung, die im Verhältnis zum Erwerbseinkommen bezahlt wird, beibehalten worden. Konsequent ist dies, da sich die Sicherungssysteme am Erwerbsprinzip orientieren und nach wie vor einen deutlichen Unterscheid zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen vollziehen, der bis in den Rentenanspruch hineinreicht. Ist aber diese Unterscheidung einem bürgerschaftlichen Gemeinwesen angemessen?

Diskutiert man z.B. mit Vertretern von Gewerkschaftern, dann richtet sich ein Einwand gegen das BGE der (Einkommens-) Gleichmacherei von Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen, es geht hierbei vor allem um den relativ großen Abstand (für alle, die ein hohes Erwerbseinkommen beziehen) zwischen dem heutigen Arbeitslosengeld und einem BGE (1). Außerdem, ein weiterer Einwand, sei das BGE selbst in ausreichender Höhe etwa von 1000 € (Achtung Hausnummer) nicht hoch genug, um jemanden in die Lage zu versetzen, eine Stelle wegen schlechter Arbeitsbedingungen aufzugeben (2). Die Freiheitsversprechen, die BGE-Befürworter im Munde führen, werden also nicht erfüllt.
Aus Sicht eines BGEs aus dem Geiste einer die Bürger als Souverän anerkennenden Einkommensgarantie lässt sich hierzu folgendes erwidern.

  1. Welchen Lebensstandard oberhalb eines kulturellen Existenzminimums jemand erreichen will, ist eine private Entscheidung. Sie hat er auch als private Entscheidung zu verantworten. Wer also unter Bedingungen eines BGEs sich gegen eine Arbeitsstelle entscheidet, muss den Statusverlust in Kauf nehmen, der aufgrund der Differenz zwischen Erwerbseinkommen und BGE womöglich entsteht. Aber: Die Gewährung des BGEs pro Kopf, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, von der Wiege bis zur Bahre verändert die Lage. Denn selbst bei Statusverlust bleiben Freiräume erhalten, sofern das BGE ausreichend hoch ist. Selbst für Alleinlebende würde das BGE solche Freiräume erhalten.
  2. Ob jemand Freiräume, die ein BGE verschafft, nutzen wird, ob er also eine Stelle aufzugeben bereit ist, hängt auch davon ab, wie wichtig dem Einzelnen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Lebensstandardsicherung auf der anderen Seite sind. Wer Freiheit stärker gewichtet, wird auch bereit sein, einen etwaigen Statusverlust in Kauf zunehmen; wer hingegen Statussicherung für wichtiger erachtet, der wird auch widrige Arbeitsbedingungen womöglich akzeptieren, ganz gleich wieviele Freiräume er hat.

Mit der Diskussion um ein BGE sind also grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die unser Selbstverständnis als Gemeinwesen betreffen. Das BGE in seinen Auswirkungen macht nicht, wie manche Gewerkschafter glauben, vor den Werkstoren halt. Da es Arbeitnehmern größere Verhandlungsmacht verleiht, wird es sich mittelbar auf die Arbeitsbedingungen sei es in Unternehmen, sei es in öffentlichen Einrichtungen auswirken. Wie sehr es sich auswirken wird, hängt von uns Bürgern ab – wie alles andere auch.

Sascha Liebermann

"Bringing UBI into the National Debate" – Vortrag von Sascha Liebermann

Anlässlich des 12. Kongresses des Basic Income Earth Networks in Dublin, vom 21.-22. Juni, hat Sascha Liebermann einen Vortrag über Erfahrungen in der Verbreitung der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland berichtet. Aus der Sicht eines Aktivisten wird in dem Vortrag zuerst sehr knapp der gegenwärtige Stand der Debatte referiert; dann werden Anfangsprobleme geschildert, vor denen die Initiative vor 5 Jahren stand, welche Mittel zur Verbreitung hilfreich waren, wie in der Öffentlichkeit auf die Plakataktionen reagiert wurde und welche Einwände gegen ein BGE noch heute prominent sind. Der Vortrag enthält zahlreiche Fotos und steht zum Herunterladen bereit .



Bürgerarbeit und Grundeinkommen – Wie Ulrich Beck beides zusammenführt

In einem Interview mit NGZ-Online äußert sich der Soziologe Ulrich Beck zu Bürgerarbeit und Grundeinkommen. Vor etwa zwei Jahren sprach er sich für ein BGE aus und sorgte für Irritation, da er zuvor stets einer Bürgerarbeit das Wort redete, die eine Voraussetzung dafür war, Transferleistungen zu beziehen. Unklar war damit, wofür Beck nun eigentlich steht. Jetzt aber hat er die Verhältnisse wieder in Ordnung gebracht, wie an nachstehendem Zitat zu erkennen ist:

Frage: Als Ausweg plädieren Sie für Bürgerarbeit. Was heißt das?

Beck: Bürgerarbeit eröffnet den Menschen neben der Erwerbsarbeit eine zweite Perspektive: Ihnen wird ein Grundeinkommen für Arbeiten garantiert, die auf kommunale Belange ausgerichtet sind und von den Bürgern selbst organisiert werden. In vielen Kommunen gibt es solche Projekte schon, finanziert von Landesregierungen, von den Kommunen selbst und teilweise aus eigenen Einnahmen: Bürger organisieren ein Theater oder Café, sie arbeiten mit Einwanderern oder Lernbehinderten zusammen, sie kümmern sich um Umweltbelange. Das schafft Identität und Anerkennung. Auch Arbeitslose sollten ermutigt werden, solche Tätigkeiten zu übernehmen.

Beck hält also an alten Vorstellungen fest. Seine Vorstellung von Grundeinkommen hat mit dem BGE nichts gemein. Becks Bürgerarbeit ist also das, wofür sie schon lange gelten mußte, ein Helfer der Workfare-Politik.

Interessant ist in dem Interview auch eine andere Passage, in der Beck seine Kritik am nationalstaatlichen Denken wiederholt, die er seit Jahren vorträgt:

Beck Wir sind mit einer Entwicklung konfrontiert, in der die Sicherheiten des Nachkriegs-Sozialstaates überholt sind. Ein Grund ist, dass der Staat von der weltweiten Standortkonkurrenz der Unternehmen überfordert ist. Der Nationalstaat als Antwort auf soziale Verwerfungen hat ausgedient.

Wer aber sollte sonst Antworten auf diese Verwerfungen bieten? Bislang ist die einzige Instanz hierfür der durch die Bürger legitimierte Nationalstaat. Alle existierenden transnationalen Kooperationen sind Kooperationen zwischen Nationalstaaten und nur dadurch legitimiert. Einzig die Europäische Union (Lissabonvertrag) könnte nach bisherigen Entwicklungen eine solch transnationale Gemeinschaft werden, die an die Stelle des Nationalstaats zu treten in der Lage wäre. Aber, und hier ist auch das entscheidende Defizit auszumachen, man muss sich nur die Verfassungsverträge und die Praxis der EU anschauen: sie wird nicht vom Parlament im vollen Umgang kontrolliert, sie ist eben noch keine politische Union – darauf wird immer wieder hingewiesen. Beck gibt sich als Technokrat zu erkennen, wenn er vorschnell den Nationalstaat verabschiedet und an seiner Statt vom Volkssouverän nicht kontrollierte Instanzen zu Hilfe ruft. Ihm kommt gar nicht in den Sinn, daß das Hauptproblem der EU gerade das Demokratiedefizit sein könnte.

Sascha Liebermann

Stillstand durch Diskussion – bei Anne Will

Unter dem Titel „Hungern muß hier keiner, ein Land redet sich arm“ hatte Anne Will in die Sendung am 24. Mai Gäste eingeladen, um über Armut in Deutschland zu diskutieren.

Wie gewohnt wurden in den Einspielern Experten aufgeboten, dieses Mal um zu widerlegen, daß Armut in den letzten Jahren zugenommen habe. Auf die umstrittene Datenlage ist von verschiedenen Seiten hingewiesen worden (hier und hier). Auch die üblichen Klischees über ALG-II-Empfänger erhielten ihren Platz (Frau Knobel-Ulrich tat sich hier hervor) – da mußte sogar Hubertus Heil widersprechen. Aber, so Herr Heil, man könne doch die Wenigen nicht mit den Vielen vergleichen. Flucks waren Leistungsempfänger in zwei Klassen unterteilt, in gute und schlechte, und damit das Argument zum Mißbrauch des Sozialstaates vorbreitet, der zwar nur von wenigen (Wieviele denn und worin besteht der Missbrauch?) mißbraucht werde, dieser Zustand keinesfalls aber kleingeredet werden dürfe. Der Sozialstaat solle ja den „Bedürftigen“ nicht den „Faulen“ dienen, letztere seien doch „Schmarotzer“ (Westerwelle). Auf „Staatskosten zu leben“, das – so konnte man den Eindruck gewinnen – dürfe auf keinen Fall geschehen, dabei leben in einem Gemeinwesen immer alle auf Kosten aller und keiner aus sich selbst.

Statt bloß beklagend und ermahnend darauf hinzuweisen, wie sehr in manchen Milieus das Leben von Sozialhilfe für selbstverständlich gehalten werde, sollten wir uns fragen, woher diese Haltung kommt, was dahinter steckt. Ist jemand damit voll beschäftigt, sein Leben auf die Reihe zu bekommen, weil seine Lebensgeschichte ihm mehr nicht erlaubt, dann sollten wir ihn doch nicht schlagen und treten, sondern unterstützen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen täte dies und noch viel mehr. Dann wäre auch die Stigmatisierung aufgehoben, die er oder sie heute noch erfahren. Gerade diejenigen, die sich am wenigsten verteidigen können, trifft die Hartz 4-Politik am stärksten.

Wo es Bürger gibt, die tatsächlich nichts beitragen wollen, werden wir dagegen ohnehin nichts ausrichten können, außer sie als Bürger zu kritisieren. Vielleicht aber sind die vielbeklagten Faulen auch nur mit etwas beschäftigt, das wir im allgemeinen nicht für richtig halten, weil es unseren Vorstellungen nicht entspricht. Darin kann zurecht ein großes Problem gesehen werden, die Neigung, andere daran zu messen, was man selbst für richtig hält.

Die Gäste waren also wieder einmal so gewählt, daß eine Polarisierung in die vertrauten Lager möglich wurde. Auf der einen Seite die Kritiker an dem zu niedrigen ALG-II-Regelsatz, die den Befürwortern einer härteren Gangart vorhielten, was es bedeutet, von ALG-II zu leben, wie weit die Schere von Arm und Reich auseinander gegangen sei und dass es eines Mindestlohns bedürfe. Auch müßten die Reichen, z.B. die „Brüder Albrecht“ (Butterwegge), stärker belastet werden. Auf der anderen Seite diejenigen, denen der Druck auf Leistungsempfänger noch nicht groß genug ist, denen zufolge die Faulen das System mißbrauchen und die wirklich Bedürftigen nicht genügend unterstützt werden. Heiner Geißler wies darauf hin, wie zerstörerisch gerade dieses ewig polare Denken ist.

Weder von Befürwortern noch von Kritikern gegenwärtiger Sozialpolitik fiel ein Wort über die Hartz-Mühle, die erniedrigende Antragsprozedur, den Druck auf Leistungsempfänger und die Verschärfung der Vergabebedingungen seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Was zeigt uns das?

Es wird viel über arm und reich und wenig über Freiheit und Selbstbestimmung geredet. Die Selbstbestimmung der Bürger wird nicht wirklich für wichtig erachtet, ihrer Bereitschaft zu Engagement vertraut man nicht, sonst müßten die Damen und Herren nicht ständig Ausnahmen skandalisieren, statt nach der Mehrheit der Bürger sich zu richten. Angst und Bange kann einem auch werden, wenn Hubertus Heil angesichts eines starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen sagt, wir müssen diesen Zusammenhang „durchbrechen“ (Heil). Soll Bildung nun verordnet, eine neue Zwangsveranstaltung eingeführt werden? Als setze Bildung nicht die Bereitschaft, sich zu bilden, voraus. In sie gilt es zuerst einmal zu vertrauen; wo sie nur in geringem Maße vorhanden ist, wäre sie umso behutsamer zu fördern. Das allerdings tut nicht einmal unser Schulwesen: es herrscht allgemeine Schulpflicht.

Das größte Hindernis für die Einführung eines BGEs bleibt also das Mißtrauen. Solange wir nicht bereit sind, den Bürgern die Verantwortung zu geben, die sie gemäß unser demokratischen Ordnung tragen müssen, solange werden wir auf der Stelle treten.

Sascha Liebermann

Subsidiarität und BGE – kein Gegensatz

Immer wieder wird gegen das Bedingungslose Grundeinkommen eingewandt (z.B. hier), dass es gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Dieses Prinzip ist folgendermaßen definiert:

„Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, dass unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muss doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ (Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO, Abschnitt 79)

Deutlich wird schon zu Beginn des Abschnitts, dass nicht feststehende Aufgaben zugewiesen werden, sondern Aufgaben im Verhältnis dazu stehen, ob ein „kleineres Gemeinwesen“ sie tragen kann. Es bedarf also eines steten Abwägens und Prüfens, welche Aufgaben im Wandel der Verhältnisse von welcher Einheit der Gemeinschaft getragen werden können. Es handelt sich um kein statisches oder Aufgaben dogmatisch festschreibendes Prinzip. Der sozialphilosophische Grundsatz, an dem festgehalten werden soll, vertraut in die Kräfte des Einzelnen, er soll gestärkt werden, ohne dass damit eine individualistische Vorstellung vom Einzelnen betont wird. Denn der Einzelne ist immer Einzelner im Gemeinwesen, weswegen ihm nicht Aufgaben abgenommen werden sollen, die er bewältigen kann, das Gemeinwesen aber helfen muss, wo ohne Hilfe der Einzelne geschwächt würde. Überlassen werden soll ihm bzw. den kleineren Gemeinwesen nur, was sie zum guten Ende führen können. Was er tragen kann und was ihn überfordert, ist also stets zu erwägen und gegebenenfalls vom Gemeinwesen zu übernehmen.

Aus dem Subsidiaritätsprinzip kann also keinesfalls abgeleitet werden, dass die Einkommenserzielung dem Einzelnen überlassen werden muss, wie immer wieder behauptet wird, denn von ihr ist nicht die Rede. Mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist auch ein BGE, denn der Einzelne wird durch es gestärkt und es erlaubt ihm, Aufgaben wieder in die Hand zu nehmen, die das Gemeinwesen ihm abgenommen hat. Deswegen sprechen wir auch davon, dass das BGE einen starken und zurückhaltenden Staat zugleich ermöglicht. Stark muß er sein, wo es gilt, den Einzelnen in seinen Fähigkeiten zu schützen und zu fördern; zurückhaltend muss er sein, wo es seiner Hilfe nicht bedarf. Auch dies ist nicht einfach festzuschreiben, sondern stets zu erwägen.

Auf die Vereinbarkeit christlicher Traditionen insbesondere des viel gescholtenen Protestantismus mit dem BGE ist – entgegen anderer Stimmen – von Bischof Knuth ausdrücklich hingewiesen worden. Die christliche Tradition ist – auch nicht der Apostel Paulus, worauf wiederholt hingewiesen wurde – kein Gewährsmann gegen das BGE.

Sascha Liebermann