Alle blasen in dasselbe Horn…

…und keiner fragt, ob diese „Anreize“ überhaupt so wirken, wie es behauptet wird. Sebastian Thieme spießt das zurecht auf. Wie es möglich ist, dass trotz differenzierterer Betrachtungen zur Entstehung und Entfaltung von Leistungsbereitschaft dennoch diese extrem vereinfachten und damit sachlich falschen Zusammenhänge hergestellt werden?

Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

„Ich habe weder das Wort ‚Strafe‘ benutzt, noch habe ich das Wort ‚faul‘ benutzt“…

…und dennoch ging es im Interview mit Jens Spahn (Deutschlandfunk, am 31. August) genau darum, welche Wirkungen dem Bürgergeld angesonnen werden. Die Wirkungen entstehen allerdings nur, wenn ein bestimmtes Menschenbild vorausgesetzt wird. Was hat Jens Spahn nun genau gesagt?

Zuerst fragt ihn die Interviewerin: „Herr Spahn, die geplante Erhöhung des Bürgergeldes ist das falsche Signal. Das sind Ihre Worte, dicht gefolgt von Ihrer Forderung nach mehr Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose. Welches Menschenbild steckt denn hinter solchen Aussagen?“.

Darauf entgegnet er:

„Spahn: Dahinter steckt ein einfaches Menschenbild, ein einfaches Prinzip. Wer arbeiten kann, sollte arbeiten.“

Wenn derjenige, der kann, das auch „sollte“, wird eine Handlungsmöglichkeit zum Gebot erhoben. Zugleich besteht die Gefahr der Abweichung davon, dass er nicht tut, was er tun sollte. Wenn die Abweichung vom Gebot, wie Spahn hervorhebt, nicht als wünschenswert gilt, dann muss ihr vorgebeugt bzw. im Fall des Eintretens entgegengewirkt werden. Möglich ist das, indem z. B. der Leistungsbezug unattraktiv gemacht wird, sei es durch Androhung der Streichung von Mitteln, sei es durch die Gewährung eines so niedrigen Betrages, dass der Bezieher nicht anders kann, als erwerbstätig zu werden (was allerdings mit der Verpflichtung des Staates, das Existenzminimum sicherzustellen kollidiert). Spahn geht eben davon aus, dass es am Bürgergeld und seiner Höhe liege, wenn Erwerbsfähige nicht erwerbstätig sind. Sie ziehen es nach Spahns Einschätzung vor, den einfachen Weg zu gehen, wenn sie denn Einkommen auch ohne Erwerbstätigkeit beziehen können. Wenn das das „einfache[…] Menschenbild“ ist, das Spahn hervorhebt, inwiefern unterscheidet es sich davon, die Bürger grundsätzlich für „faul“ zu halten bzw. ihnen anzusinnen, zur Untätigkeit zu neigen, wenn sie die Gelegenheit haben?

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Was bedeutet „sich lohnen“?

Folgt man der üblichen Auslegung, wie sie auch Hubertus Heil offensichtlich pflegt, dann würde Leistungsbereitschaft vor allem, wenn nicht gar ausschließlich, daran hängen, dass sie sich „lohnt“ (siehe dazu unsere Beiträge über „Anreize„). Sich zu lohnen beinhaltet hier in der Regel nicht, dass etwas Gelungenes dabei herauskommt, z. B. ein gutes Produkt, eine gute Dienstleistung oder Vergleichbares. Auch geht es nicht um die Sinnhaftigkeit, die eine Tätigkeit für jemanden hat. Meist geht es nur darum, mehr Geld zu verdienen als ohne Erwerbstätigkeit – insofern also solle es sich lohnen, sonst wäre Erwerbstätigkeit ja sinnlos muss man daraus wohl schließen. Wie rätselhaft muss es für die Anhänger des „Arbeit muss sich wieder lohnen“ sein, dass die sogenannten Aufstocker – genauer „Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ – einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die sich für sie in diesem Sinne nicht lohnt, müssten sie ja sonst nicht aufstocken – oder soll etwa das Aufstocken bzw. die Ergänzung der Lohn sein? Es zeigt sich schnell, dass hier etwas nicht stimmen kann wie auch bei vergleichbaren Diskussionen z. B. zum Ehegattensplitting.

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Vermittlungsvorrang abgeschafft, ja, aber…

…damit sind die Verpflichtungen von Leistungsbeziehern, deren Nicht-Befolgung zu Sanktionen führen kann, keineswegs beseitigt, wie verschiedene Webseiten aufklären, so z. B. „Bürgergeld. Verein für soziales Leben e.V.“ und „gegen-hartz.de“, siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Entscheidend wird für den Leistungsbezieher, was im Kooperationsplan vereinbart wird.

Vorurteilspflege…

…betreibt der Beitrag von Markus Herbrand, FDP, in der Wirtschaftswoche. Das beginnt so:

„Die richtigen Ziele Armutsprävention und verbesserte Teilhabe von Kindern dürfen nicht dazu führen, dass wir uns gutgläubig ausnutzen lassen. Auch die Grünen müssen erkennen, dass noch mehr Geld für die Eltern allein in den wenigsten Fällen automatisch zu mehr Erfolg führt. Stattdessen benötigen wir mehr Personal in Schulen und Jugendämtern, mehr digitale Lernangebote und eine Neubelebung des Aufstiegsversprechens.“

„Automatisch“ verändert sich ohnehin nichts – auch nicht mit Geld. Es sind immerhin Menschen, die Entscheidungen treffen, also handeln müssen, damit sich etwas verändert. Bei Herbrand erscheinen sie als Automaten, in die Geld gesteckt wird und die mechanisch ihre Ausnutzung der Gemeinschaft beginnen. Die wichtige Frage ist doch lediglich, welchen Überzeugungen folgen sie dabei, in diesem Fall die Eltern? Herbrand sieht das so:

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„Happy Bürgergeld: Endlich kein Hartzer mehr, endlich Bürgerin!“…

…mit diesem Beitrag macht Janina Schütt in der Freitag indirekt auf etwas aufmerksam, das schon lange hätte aufgespießt werden können, meines Wissens aber nicht aufgespießt wurde. Auch wenn es in ihrer Stellungnahme nur um den knapp bemessenen Betrag des Bürgergeldes geht, ist dies ein guter Anlass, sich einmal zu fragen, was denn eigentlich ein bzw. der Bürger ist und ob das Bürgergeld dem entspricht und vielleicht sogar das Gegenteil davon darstellt.

Da es sich beim Bürgergeld um eine sozialstaatlich organisierte und damit demokratisch legitimierte Leistung handelt, soll es hier nur um diese Seite des Bürgerbegriffs gehen, den citoyen also (und nicht um den bourgeois). Er kommt in der Diskussion um den Sozialstaat und ebenso um ein Bedingungsloses Grundeinkommen genauso zu kurz wie jetzt beim Bürgergeld (siehe z. B. hier und hier), das hat einen einfachen Grund. Zwar gibt es eine Fürsorgeverpflichtung des Gemeinwesens gegenüber seinen Angehörigen – den Staatsbürgern -, doch ruht diese bislang auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit. Vom Kindergeld einmal abgesehen setzen alle sozialstaatlichen Leistungen zu ihrem Bezug entweder Erwerbsbeteiligung voraus oder haben sie zum Ziel, da gibt es kein Entkommen. Genau genommen steht also nicht der Bürger als Angehöriger des Gemeinwesens (bzw. davon abgeleitet als Person mit Lebensmittelpunkt in Deutschland) im Zentrum des Sozialstaats, sondern der Erwerbstätige. Das ist keine neue Erkenntnis und dennoch ist es verwunderlich, dass an diesem Umstand selbst außerhalb der BGE-Diskussion wenig kritisiert wird, es herrscht vielmehr große Einigkeit, dass diese so sein solle, auch dort, wo Sanktionen kritisiert werden.

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