…so Jürgen Schupp, Professor für Soziologie an der FU Berlin und Direktor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, in einem Interview mit Kristina Antonia Schäfer in der Wirtschaftswoche.
Zwei Stellen sind besonders interessant, hier die erste:
„Erreichen die Sanktionen denn wenigstens ihr Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen?
Ja, das belegen auch die empirischen Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aber das Gesetz sieht auch als Ziel vor, dass „die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird“. Das impliziert, dass wenn eine zugemutete Arbeit aus subjektiver Sicht die eigene Erwerbsfähigkeit mindern würde, eine Sanktion ihre rechtliche Grundlage verlöre. Sie würde dann zur Nötigung wegen des Entzugs des sozio-kulturellen Existenzminimums. Noch schützt Artikel 12 des Grundgesetzes Bürger vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit.“
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