Wie denn anfangen und wo ansetzen? Am besten damit: die Stigmatisierung durch heutige Bedürftigkeitsprüfungen aufheben…

…dazu müssen aber andere Wege beschritten werden als bisher, es erfordert die Abkehr von einem erwerbszentrierten Sozialstaat. Mit einer Einkommenssicherung, die nicht mehr an Beratungsverpflichtungen gebunden ist, eröffnen sich neue Perspektiven für jegliche Form von Beratung, nicht nur in Arbeitsagenturen und Jobcentern, sondern auch in der Kinder- und Jugendhilfe, in der  Sozialen Arbeit insgesamt.

Siehe dazu auch:

Sascha Liebermann: „Souveränität gewinnen“, „Bittsteller oder Bürger“, „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“.

Sascha Liebermann

„Für alle Hartz IV-Beziehende braucht es in diesem Monat noch eine Extrazahlung“ – und langfristig ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Auch deswegen ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen sinnvoll

„In anderer Verpackung“ – über Sprachkosmetik, Hartz IV und den Bundesarbeitsminister…

darüber schreibt Barbara Dribbusch in der taz.

Zurecht verweist Bundesarbeitsminister Heil darauf, dass die Grundsicherung einen Rechtsanspruch darstellen und kein Almosen sei (siehe „Rechtsanspruch oder Almosen“ und hier), doch Dribbusch weist zurecht auf die Bezugsbedingungen hin, auch wenn diese gelockert worden seien. Doch werden Einkommen weiterhin angerechnet, die für Selbständige aber auch in diesen Zeiten die Mittel zur Investition sind, die sie benötigen. Dabei ist Dribbusch selbst kein Gegner von Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, siehe hier.

Sascha Liebermann

Schon die damaligen Vorschläge zur „Überwindung“ von Hartz IV waren fragwürdig, pädagogisierend und kosmetisch

Siehe unsere früheren Kommentare dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

Für die Sicherung des Existenzminimum sollte es keinen Ermessensspielraum geben – sonst ist es „verfügbar“

„Generation Hartz IV: Kinder kämpfen für ihre Zukunft“…

…eine Dokumentation des Norddeutschen Rundfunks, die einen Rückblick auf die Agenda 2010 und die „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wirft, zu denen auch das Arbeitslosengeld II, vulgo Hartz IV, gehört. Die Wirkungen sieht man aber nur, wenn ihre normative Bedeutung betrachtet wird. Arbeitslosigkeit ist nicht als solche problematisch, sondern des Status wegen, in den jemand gerät bzw. in dem er sich befindet, wenn er nicht erwerbstätig ist. Wer dagegen ernsthaft etwas tun will, kommt nicht darum herum, den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit in Frage zu stellen. Alles andere sind Sonntagsreden.

Sascha Liebermann

Apropos – Verpflichtungen von Hartz IV-Beziehern

Die entsprechende Broschüre der Arbeitsagentur informiert über diese Pflichten eindrücklich, siehe hier.