Also, müsste man schlussfolgern, einfach am Bewährten(!) festhalten, keinesfalls die Einkommenslage verbessern…

…Scheele trifft aber insofern einen wichtigen, wenn auch banalen Punkt, als es für solche Veränderungen Mehrheiten braucht. Solange es diese nicht gibt, werden sich nur geringfügige Verbesserungen innerhalb des Bestehenden erringen lassen. Doch Scheeles Deutung hat praktische Folgen: auf den Status der Bezieher von ALG II, auf das Lohngefüge, auf Rentenansprüche usw. Wer also an dieser Logik festhält, hält auch an den Folgen fest bzw. muss eine Leistung einführen, die die Folgen mildert, ein solche ist die Grundrente, mit all ihren Folgen.

Frühere Kommentar von unserer Seite zu Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.

Sascha Liebermann

Das Lohnabstandsgebot, das Lohnabstandsgebot – wie wichtig ist das tatsächlich?

Wenn auch meist als Selbstverständlichkeit betrachtet, so stellt sich die Frage, ob denn das vielbeschworene Lohnabstandsgebot tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm zugeschrieben wird. Sein Geschwister ist die sogenannte Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, auch sie wird für ein großes Problem gehalten, wie diese Passage aus einem Interview mit Peter Weiß (Sozialpolitiker der CDU) im Deutschlandfunk erkennen lässt:

„Das haben wir jetzt gerade zum 1. Januar neu gemacht und wenn wir uns daran nicht halten, glaube ich, würden wir für eine große Verunsicherung sorgen, zumal dieses System ja aus Steuern finanziert werden muss. Das heißt, ich muss auch immer gucken, dass ich einen gewissen Lohnabstand halte zu denjenigen, die arbeiten gehen können und mit ihrem Geld die Steuern bezahlen, aus denen das System bezahlt wird. Einfach so mal über den Daumen gepeilt kann man nicht die Regelsätze erhöhen.“

Es gibt eine hohe Transferentzugsrate im Leistungsgefüge, das ist richtig. Sie wird meist damit kritisiert, dass sich Arbeit „lohnen“ müsse, sonst sei sie nicht attraktiv.

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„SPD-Linke wollen 600 Euro Regelsatz“ – sicher eine Erleichterung, aber kein Abschied von Hartz IV

Alina Leimbach schreibt in der taz über das Bündnis, das eine Erhöhung des Regelsatzes in der Grundsicherung fordert sowie den Druck, den diese Forderung auf die SPD ausübe. Zweifelsohne wäre eine solche Erhöhung eine Verbesserung der Einkommensseite derer, die Grundsicherung beziehen. Der Geist von Hartz IV hängt jedoch nicht alleine und gar nicht vor allem an der Höhe des Regelsatzes, sondern am Ziel der Grundsicherung und den zu seiner Erreichung bereitgestellten Instrumenten. Eine Erhöhung des Regelsatzes wie eine Einschränkung der Sanktionsmöglichkeiten wäre nur eine Verbesserung innerhalb des Hartz IV-Geistes, nicht aber ein Abschied davon.

Sascha Liebermann

„Hartz IV ergänzen“ – Woran muss sich eine „reiche Gesellschaft“ messen lassen?

Diese Frage leitet den Beitrag von Tobias Peter in der Frankfurter Rundschau ein. Er schreibt mit Bezug auf den jüngst vorgebrachten Vorschlag, den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen:

„Eine reiche Gesellschaft muss sich daran messen lassen, was sie für die Ärmsten tut. Gleichzeitig gilt: Es gibt nur wenige Länder, in denen man mit Blick auf die soziale Absicherung lieber durch die Corona-Krise kommen würde.“

Sind aber die Ärmsten als Arme Bezugspunkt oder sie als Bürger des Gemeinwesens? Das scheint auf den ersten Blick keinen Unterschied zu machen, auf den zweiten jedoch ist er beträchtlich, weil der Zweck sozialstaatlicher Leistungen dann nämlich eine andere Richtung erhält. Die Ärmsten des Einkommensmangels wegen zu unterstützen, beinhaltet heute, dass die Unterstützung endet, wenn der Einkommensmangel behoben ist. Der Status als Armer bleibt einer, aus dem hinauszugelangen das Ziel sein muss, er gilt als unerwünscht (siehe hier und hier).

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Interessante Überlegung: probat gegen Einkommensarmut, aber trotzdem: normativ degradierend, also stigmatisierend

Weitere Beiträge zu den Folgen des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit hier.

„…eine Gruppe von Mitbürgern einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen auszugliedern“ – Unternehmerblick oder Sozialpaternalismus?

Diese Frage stellt sich anlässlich des Interviews mit Reinhold von Eben-Worlée, Präsident von Die Familienunternehmer, in der Neuen Zürcher Zeitung, der folgendes darin ausführt:

„[NZZ] Zuletzt hat aber auch der grüne Vorstand Vorschläge gemacht für eine sogenannte «Garantiesicherung» ohne Arbeitszwang, die ein bedingungsloses Grundeinkommen über die Hintertür einführen würde.

[Eben-Worlée] Die Schröderschen Hartz-IV-Reformen haben ja gerade deswegen so gut gewirkt, weil es kein bedingungsloses Grundeinkommen gab. Wir haben darüber hinaus ein erhebliches demografisches Problem in Deutschland und können es uns gar nicht leisten, eine Gruppe von Mitbürgern einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen auszugliedern. Wir werden diese Leute brauchen, um unser Bruttosozialprodukt für alle aufrechtzuerhalten.“

Gut gewirkt inwiefern? Und: um welchen Preis? Wenn es einem Unternehmer nicht gleichgültig sein kann, aus welchem Antrieb heraus ein Mitarbeiter sich bei ihm bewirbt und sich zu engagieren bereit ist, dann ist Hartz IV das denkbar abwegigste Instrument dafür. Wenn der Präsident des Bundesverbandes der Familienunternehmen spricht, müsste es ihm doch um Wertschöpfung gehen, dann würde die Leistungsbereitschaft zählen, die sich am besten erkennen lässt, wenn jemand sich nicht um des Einkommens willen bewerben muss. Wenn es das Ziel ist, eine Aufgabe möglichst gut zu erledigen, spielt die Motivation der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle – nicht aber offenbar für die Familienunternehmer.

„…eine Gruppe von Mitbürgern einfach mit bedingungslosem Grundeinkommen auszugliedern“ – Unternehmerblick oder Sozialpaternalismus? weiterlesen

Das war in der Tat eben Sprachkosmetik – die interessante Frage: Wird dies eine Rolle im Bundestagswahlkampf spielen?…

…Siehe frühere Beiträge dazu von unserer Seite hier.

„Psychisch Kranke im Hartz IV-System. Im Dschungel der Zuständigkeiten“…

…ein Feature im Deutschlandfunk von Maike Rademaker, das einen Einblick darein gibt, wie bedrängend die heutigen Regelungen sind. Was aber wäre die Alternative? Am Ende des Features heißt es, dass selbst nach erfolgreicher Therapie es ungewiss sei, ob die Betroffenen einen Arbeitsplatz finden. Daran zeigt sich die ganze Problematik, dass die Hilfe letztlich daran ausgerichtet ist, in die Normalität der Erwerbstätigkeit zurückführen zu sollen.

Siehe hierzu:

„Souveränität gewinnen“ (2010)

„Bittsteller oder Bürger. Kommentar zur Befragung psychiatrie-erfahrener Menschen zum bedingungslosen Grundeinkommen“ (2011)

„Bedingungsloses Grundeinkommen. Entlastung – Herausforderung – Zumutung“ (2012)

Sascha Liebermann

Haben sich SPD-Mitglieder denn bisher daran grundsätzlich gestört? Würde es denn dann diese Grundsicherung geben?…

…Manche sicher, es gibt sogar BGE-Befürworter in den SPD Reihen, doch eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Und war es nicht die SPD und ihren Ministern, die das Sanktionsregime samt Regelsätzen stets verteidigt hat bisher? Jüngste Vorschläge sind kosmetische Rhetorik für Veränderungen im Kleinsten.

Sascha Liebermann

„Die Grünen wollen Hartz IV durch Garantiesicherung überwinden“ – Kommentar von Michael Opielka

Weitere Beiträge zur Garantiesicherung von unserer Seite finden Sie hier.