Grüne MdBs laden Piraten zur Diskussion ein

Mitglieder der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen haben die Piraten zum Gespräch über „Perspektiven zur weiteren Verbreitung der Grundeinkommensidee“ eingeladen. Das Treffen ist für den 24. September, 17-19 Uhr, in Berlin vorgesehen. Nähere Informationen auch darüber, wer teilnimmt, finden Sie hier. Live-Stream hier.

Brückentechnologien und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?

Mit den Erfolgen der Piratenpartei werden ihre Überlegungen und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen stärker wahrgenommen. Das hat sicher zur Verbreitung der Idee beigetragen, manche Debatten, die schon geführt schienen, leben wieder auf (siehe hier und hier). Dass bei manchen der Eindruck entsteht, die Piraten hätten das BGE überhaupt in die Debatte gebracht, dazu trägt sicher die Vergesslichkeit der Medien bei, aber auch unterlassene Recherche derjenigen, die sich dafür interessieren. An der Präsenz von Informationen, die jede Google-Suche ausspuckt, kann es nicht liegen.

Dabei gibt es zwei Aspekte, deren Tragweite meines Erachtens unterschätzt wird. Der eine ist die Frage der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn, der andere die Bedeutung von detaillierten Konzepten für das Vorankommen der Diskussion.

In der Piratenpartei wird offenbar keine notwendige Verbindung zwischen BGE und Mindestlohn gesehen, letzterer jedoch für unerlässlich erachtet, solange es kein BGE gibt (siehe Pressemitteilung zum Beschluss im vergangenen Dezember). Deswegen wird der Mindestlohn auch als Brückentechnologie bezeichnet, er soll in der Zeit des Übergangs den Weg absichern oder ihn gar bahnen helfen. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es gut für das Grundeinkommen, wenn der Mindestlohn vorankommt (siehe auch die Kommentare). Diese Hoffnung ist nachvollziehbar angesichts der heutigen Lage, doch ist sie tragfähig oder etwa trügerisch? Beantworten lässt sich diese Frage nur, wenn man sich vergegenwärtigt, weshalb es das BGE so schwer hat. Das größte Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, ihre normative Bedeutung und damit einhergehend die Abwertung aller nicht erwerbsförmigen Tätigkeiten. Was würde nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an diesem Missstand ändern?

Nichts. – Ein Mindestlohn soll die Erwerbstätigen schützen, ihnen ein Mindesteinkommen sichern (allerdings ein niedriges). Er soll Lohndumping verhindern usw. All das lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn Erwerbstätigkeit ein besonderer Rang eingeräumt wird, wenn also genau an dem festgehalten wird, was es zu überwinden gilt. Der Mindestlohn ist bestenfalls solange ein Schutz, solange jemand erwerbstätig ist. Weder öffnet er eine Tür zum Grundeinkommen, noch ist er ein Schritt auf dem Weg dahin. Er rüttelt nicht an der normativen Höherbewertung von Erwerbstätigkeit, er befestigt sie, weil sie für besonders schützenswert gehalten wird. Ob all die Hoffnungen der Mindestlohnbefürworter realistisch sind, sei dahingestellt. Dazu vorliegende Studien sind ebenso bloße Simulationsmodelle wie alle Berechnungsversuche zum BGE. Sie sagen nichts über die tatsächliche Welt von morgen.

Wenn zutrifft, dass ein Mindestlohn die gegenwärtigen Rechtfertigungsverhältnisse für Tätigsein nicht überwindet, dann verstellt er den Weg zum Grundeinkommen. Er würde sich als Beschäftigungsfalle erweisen ganz wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, denn er befestigt die Bedeutung von Erwerbstätigkeit und hebt die dadurch verursachte Abwertung von Familie nicht auf. Dasselbe gälte auch – neben anderen Missständen, die es erzeugte – für ein Kindergrundeinkommen (siehe „Gleiches Geld für alle, Kinder-BGE“, „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern“, Beitrag von Susanne Wiest).

Manche Befüworter eines BGE begründen den Mindestlohn auch als Entgegenkommen oder Annäherung an diejenigen, die Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert beimessen und das BGE als Bedrohung wahrnehmen. Ein solches Entgegenkommen könnte bisherige Kritiker, so die Hoffnung, womöglich von einem BGE überzeugen. So wird häufig auch begründet, weshalb es detaillierte Umsetzungskonzepte geben müsse, nur mit ihrer Hilfe seien Skeptiker zu gewinnen. So einleuchtend solche Begründungen scheinen, so trügerisch sind sie. Detaillierte Umsetzungskonzepte (wie auch Finanzierungsrechnungen, manchmal gehen beide Hand in Hand) müssen, wollen sie ihren Zweck erfüllen, viele Annahmen treffen, Annahmen darüber, wie das BGE aussehen, welche Leistungen es ersetzen soll usw. (siehe z.B. hier). Damit nehmen solche Vorschläge vorweg, was erst zu diskutieren wäre. Noch ist die politische Willensbildung des Souveräns gar nicht so weit, überhaupt ein BGE zu wollen, geschweige denn, über eine Einführung nachzusinnen.

Soll denn, könnte hier eingewandt werden, über Umsetzungsschritte gar nicht nachgedacht werden? Keineswegs, das geschieht seit Beginn der Diskussion, viele Vorschläge sind schon gemacht worden, viele Wege gibt es, damit anzufangen. Man denke nur an den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bzw. der schon heute geltenden Definition des steuerfreien Existenzminimums. Letztlich, da beide schon bestehen, müssten sie nur umdefiniert werden, um anzufangen. Der Grundfreibetrag könnte als Positivum ausgeschüttet werden.

Da es beim BGE jedoch um einen großen Schritt geht – zumindest was die Vorstellungen über unser Zusammenleben betrifft, nicht etwa seine tatsächlichen Voraussetzungen – ist eine öffentliche Diskussion, eine dadurch geförderte Willensbildung unerlässlich. Vorankommen wird das BGE nur, wenn es gelingt, für die grundsätzlichen Fragen, die das BGE stellt, Interesse zu finden. Bislang ist das schon erstaunlich gut gelungen, schaut man auf die letzten neun Jahre zurück. Es kommt darauf an, dass die Diskussion breiter wird, das ist Herausforderung genug.

Sascha Liebermann

„Ich gehe: Mein Rücktritt vom Amt“ – Johannes Ponader über Jobcenter, Verletzung des Sozialgeheimnisses und tendenziösen Journalismus

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schildert Johannes Ponader, Bundesgeschäftsführer der Piratenpartei, seine Erfahrungen als Bezieher von Arbeitslosengeld II mit dem Jobcenter und den Irrsinn, den das mit sich bringt. Darüber hinaus berichtet er über journalistisch verzerrte Berichterstattung und unkritische Übernahme von fehlerhaften Meldungen. Siehe auch „Sanktionen bei ALG II – wie sich wehren?“

Nachtrag 8. Juli
Der Artikel von Johannes Ponader ist heftig aufgenommen worden, siehe z.B. Digitale Linke.

Wer hat was vom Grundeinkommen?

In der jüngsten Sendung von Markus Lanz (ZDF, 17.5.) war der politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Johannes Ponader, zu Gast. Lanz setzte damit fort, was im letzten Jahr nach den ersten Erfolgen der Piratenpartei zu beobachten war – Vertreter der Piratenpartei waren immer wieder zu Gast. Dieses Mal allerdings wurde dem Bedingungslosen Grundeinkommen mehr Raum gegeben als zuvor. So konnten die Chancen, die ein BGE bietet, besser aufgezeigt werden, auch wenn es im Fernsehen aufgrund der knappen Zeit schwierig bleibt, die Idee darzulegen, denn nicht nur der Moderator fragt und fällt ins Wort, die anderen Gäste schalten sich ebenfalls ein. Johannes Ponader hat es dennoch gut hinbekommen, einen Einblick zu geben. Er eröffnete seine Darlegung mit einer grundsätzlichen Frage, auf die das BGE antwortet: „Was habe ich für ein Bild von der Gesellschaft“ – oder anders formuliert: Wie wollen wir zusammen leben? Er stellte dann heraus, wie wichtig es sei, Entscheidungsfreiräume des Einzelnen zu stärken; auch anders Aspekte wurden angesprochen z.B. die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

An einer Stelle konnte man stutzen, sie findet sich ziemlich zu Beginn der Erörterungen (ca. ab Minute 21 oder bei Youtube). Ponader erläuterte, wie sich das BGE für Geringverdiener auswirkt und sagte dann: „Die, die wirklich mehr haben [durch ein BGE, SL] als heute, das sind die, die heute durch ihre Arbeit auch nicht mehr verdienen als jemand der Sozialleistungen bekommt“. Konsens bestand darin, dass der, der arbeitet, mehr haben soll als der, der nicht arbeitet (dazu weiter unten). Aber stimmt das denn, haben nur sogenannte Geringverdiener wirklich mehr durch ein Grundeinkommen und die anderen, gut Verdienenden, nicht?

Betrachtet man die Auswirkungen eines BGE rein rechnerisch, also nur von der Seite her, welches Einkommen einer Person nach Einführung des BGE und nach Abzug etwaiger Steuern zum Verbrauch zur Verfügung steht, dann mag sich für diejenigen, die gut verdienen, nichts ändern. Systematisch betrachtet hingegen (siehe auch „Rechnerisch oder systematisch?“) ändert sich alles. Selbst wenn das zum Verbrauch verfügbare Einkommen in derselben Höhe wie vor Einführung des BGE bestehen bleibt, so setzt es sich doch anders zusammen. Das Fundament, den Boden, auf dem der Einzelne fest steht, bildet das BGE – als Leistung der Bürgergemeinschaft an sich selbst. Es ist Ausdruck einer Solidarität, in deren Zentrum nicht Bedürftigkeit und Hilfe stehen, wie heute, sondern die Anerkennung des Einzelnen und des Gemeinwesens um seiner selbst willen. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, kein Gehalt, kein Lohn und keine kompensatorische Leistung. Es ist nicht mit Anspruchserwerb und Beitragsfinanzierung verknüpft, es stellt eine aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzierte Leistung dar. Es ermöglicht, verlangt aber nicht. In der Diskussion, auch von Befürwortern, wird diese systematische Veränderung häufig unterschätzt, eine Veränderung, die Folgen für alle hat, nicht nur für die Geringverdiener. Allzuschnell wird davon gesprochen, Wohlhabende bräuchten es doch nicht, für sie sei ein BGE „Peanuts“. Schon ist die Bedürftigkeit als Kriterium wieder da, die man doch hinter sich lassen will. Auch wird ihnen flugs unterstellt, dem Gemeinwesen ja gar nicht, den Privatinteressen ausschließlich, zumindest aber vorrangig dienen zu wollen. Das wirken Feindbilder fort. Mancher Befürworter ist womöglich selbst noch einer Vorstellung verhaftet, die Solidarität, Wohlstand und Lebensqualität in verfügbarem Einkommen bemisst und sonst in nichts.

Es ist genau dieser Unterschied, der Anerkennung des Einzelnen und des Gemeinwesens um seiner selbst willen, der den Unterschied ums Ganze macht, der auch BGE und Negative Einkommensteuer voneinander trennt, nicht graduell, sondern systematisch. Nur ein BGE stellt heraus, dass die Existenz des Gemeinwesens und seiner Bürger Selbstzweck ist, dass alle im selben Boot sitzen, jeder von jedem abhängig ist, insofern alle auf die Bereitschaft aller vertrauen müssen, zum Wohle des Ganzen wirken zu wollen. Daran führt kein Weg vorbei.

Sascha Liebermann

Muss eine Partei Modelle liefern, um Bürger für eine Umgestaltung des Gemeinwesens zu gewinnen?

Seit dem Beschluss der Piratenpartei, sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzusetzen, der auf dem Bundeskongress in Offenbach im vergangenen Dezember gefasst wurde, wird diese Frage intern debattiert. Selbstverständlich erwarten auch die Medien solche „Lieferungen“ und noch mehr richtet sich die Kritik etablierter Parteien (siehe auch hier) auf die Piraten, weil sie sich entweder noch nicht konkret geäußert hätten oder Vorschläge, die zum Beispiel auf der Plattform „Sozialpiraten“diskutiert werden, für eine Verschlimmbesserung gehalten werden. Muss sich aber eine Partei auf ein Modell festlegen, bevor es eine breite öffentliche Diskussion gibt? Ist das eine legitime Erwartung oder ist diese Erwartung Ausdruck des bisherigen Denkens über die Stellung der Parteien im Prozess der politischen Willensbildung? Gerade sie könnte sich auch durch ein BGE ja ändern. Mit diesen Fragen und anderen befasst sich Susanne Wiest, selbst aktiv bei den Piraten, auf ihrer Website.

Zweimal Grundeinkommen im Handelsblatt

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist ultraliberal und sozial“ – dieser Beitrag im Handelsblatt beschäftigt sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen, der Piratenpartei und zweierlei Varianten von Grundeinkommen. Er kann als Gradmesser dafür gelten, wie das Thema erneut aufgegriffen wird.

Ein Artikel über Götz W. Werner und das BGE schlägt andere Töne an, sieht kein Fortkommen in der Grundeinkommensdiskussion, also eher ein Scheitern. Bedenkt man, welche große Veränderung hinsichtlich unserer Vorstellungen von Zusammenleben das BGE bedeutet, ist es naheliegend, die Entwicklung der Diskussion auch anders zu beurteilen. Ärgerlich und borniert hingegen ist die Haltung des Verfassers, der in dem Engagement Götz W. Werners, damit aber auch aller Aktiven, eine Art Predigertum erkennt, das Glaubenssätze verbreitet. Solche und ähnliche Kritik hat es immer wieder gegeben (siehe hier und hier). Ärgerlich ist sie, weil dabei die guten Argumente unterschlagen werden, die für das Bedingungslose Grundeinkommen sprechen und die unermüglich schriftlich wie mündlich dargelegt werden. Es zeigt aber auch, wie manche, vielleicht einige, Journalisten nicht bereit sind, sich mit der Idee ernsthaft auseinanderzusetzen, vielleicht, weil dadurch eigene Dogmen durcheinandergerieten?!

Wann wird eine Partei ernst genommen? – Wenn Kritik von anderen Parteien geübt wird – Zu eine Debatte über die Sozialpiraten

Vor kurzem erst ist ein Vorschlag zweier Sozialpiraten, Michael Ebner und Johannes Ponader, zum Bedingungslosen Grundeinkommen in scharfe Kritik geraten. Die Sozialpiraten sind nun keine eigene Partei, sie „verstehen sich als innerparteiliche Plattform, in der sich die Piraten aus den Landesverbänden, den mit Wirtschafts- und Sozialpolitik befassten Arbeitsgruppen und der Basis abstimmen können, um Arbeitsgruppen übergreifend Anträge zu erarbeiten“ (Sozialpiraten „Über uns“). Anlass der Debatte war offenbar ein Artikel in der taz, den Politiker anderer Parteien (siehe Meldungen beim Archiv Grundeinkommen) aufgegriffen haben. Darauf entgegnete Johannes Ponader. Die taz hat wiederum auf diesen Artikel reagiert.