…zum Bedingunglosen Grundeinkommen in Freising in der Süddeutschen Zeitung.
Kategorie: Süddeutsche Zeitung
„Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf“…
…darüber schreibt Hendrik Munzberg in der Süddeutschen Zeitung.
Mindesteinkommensvorschläge und Anrechnungsregelungen – Vorschläge aus Politik und Wissenschaft – kompliziert statt übersichtlich…
…das zeigt der Überblick darüber von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Deutlich wird bei aller Unterschiedlichkeit der Vorschläge, dass alle gleichermaßen eine Gerechtigkeitsfrage aufwerfen, wenn es um die Anrechnung des Zuverdienstes auf ein wie auch immer gestaltetes Mindesteinkommen geht. Diese Diskussion wird ähnlich bezüglich der Grundrente geführt, die Hubertus Heil vorgeschlagen hat.
Eingewandt wird, dass die einen nach Bedarfsprüfung dann eine Mindestsicherung erhalten und einen bestimmten Anteil des Zuverdienstes behalten können, die anderen ein kaum höheres Einkommen mit regulären Löhnen erreichen, das sei ungerecht. Solange es aber ein Mindest- oder Garantieeinkommen nur nach Bedarfsprüfung geben soll, solange wird es diese Einwände geben, denn das eine hängt mit dem anderen zusammen, Stichwort Transferentzugsrate (hierein gehört ebenso die Diskussion um das Lohnabstandsgebot und die Armutsfalle).
„Rentner stärker von Altersarmut betroffen als gedacht“…
…schreibt Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Daraus eine Passage:
„So galten im Jahr 2017 besagte 16 Prozent aller Personen aus Rentner- und Pensionärshaushalten als armutsgefährdet. Aus den neu ausgewiesenen reinen Rentnerhaushalten dagegen waren es mit 19,5 Prozent deutlich mehr – fast jeder Fünfte. Dagegen ist mit 0,9 Prozent nicht mal eine von 100 Personen aus einem Pensionärshaushalt von Armut bedroht.“
Die Autorin hat sich auch schon wiederholt zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert (siehe hier), das im Beitrag nicht vorkommt, aber als Antwort auf die geschilderte Problemlage gleichwohl eine Antwort böte.
Sascha Liebermann
„Bedingungsloses Grundeinkommen: Zukunfts- oder Schnapsidee?“…
…ein Podcast der Süddeutschen Zeitung. Aus der Ankündigung:
„Es ist die Lösung für eine digitalisierte Arbeitswelt und macht die Menschen frei, sagen Befürworter. Eine Folge von „Das Thema“ mit den SZ-Korrespondentinnen Silke Bigalke (Skandinavien) und Charlotte Theile (Schweiz) über das bedingungslose Grundeinkommen.“
„Das kalte Herz des Hartz IV-Gesetzes“ oder die Verklärung des alten Sozialstaats
So könnte Heribert Prantls Beitrag in der Süddeutschen Zeitung überschrieben werden, der sich mit der bevorstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Sanktionen im Sozialgesetzgebuch, die das Existenzminimum beschneiden, befasst. Prantl schreibt dazu:
„Darf der Staat das Existenzminimum minimieren? Die schwarze Pädagogik, die in der Kindererziehung verpönt ist, hat Hartz IV bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Bei Verletzung der „Mitwirkungspflicht“ droht jedenfalls die „Absenkung der Grundsicherung“, wie das im Behördenjargon heißt.“
So treffend auf den Punkt gebracht wird, was gesetzlich festgeschrieben ist, so ungenau ist Prantl hier. Was genau soll durch Hartz IV eingeführt worden sein? Das Bundessozialhilfegesetz sah mit § 25 genau solche Sanktionen ebenso schon vor (siehe auch hier):
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„SPD will Kinderarmut bekämpfen“ – mit oder ohne Eltern?
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe die SPD ein Papier für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, um etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Solche Vorschläge gibt es schon länger, es ist also keine neue Diskussion. Aber, was ist der Haken? Wenn man etwas für Kinder tun will, müsste man etwas für ihre Familien tun, denn Kinder ohne ihre Eltern zu betrachten, führt zu einer individualistischen Reduzierung von Familie und Bildungsprozessen (siehe frühere Beiträge dazu von uns hier). Hat die SPD also Familie im Blick und nur Kinder? Eine Kindergrundsicherung wird manchmal als Einstieg in ein Bedingungsloses Grundeinkommen gesehen, das halte ich für unplausibel, denn heute schon erwartet man von Kindern nicht, erwerbstätig zu sein, von Erwachsenen aber sehr wohl. Eine Kindergrundsicherung würde daran gar nichts ändern.
Sascha Liebermann
„Weg mit dem Fatalismus“ – Machtverhältnisse, Eigentum und Bedingungsloses Grundeinkommen
Alexander Hagelüken befasste sich in seinem Beitrag „Marx und die Roboter“ in der Süddeutschen Zeitung mit der Debatte über etwaige Folgen der Digitalisierung, wie der Blick weg von der Angstdiskussion (Arbeitsplatzverlust) zu den Möglichkeiten der Digitaltechnologie geführt werden könnte. Hagelüken betreibt keine Schwarz-Weiß-Malerei. Gegen Ende kommt er dann auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu sprechen und schreibt:
„In einer Demokratie sollte die Macht aber bei der Mehrheit liegen, bei den Arbeitnehmern, deren Einkommen schrumpfen dürfte. Sie müssten die Parteien drängen, die Gewinne der Maschinenära fair zu verteilen.“
Ja, diese Macht muss ergriffen werden, dazu müssten sich die Bürger artikulieren. Macht hat immer zwei Seiten, die einen, die sie nutzen und die anderen, die ihre Möglichkeiten nicht nutzen. Hier sieht Hagelüken die Verknüpfung zum BGE:
„Nach dem Ende der Arbeit“…
…darüber schrieb Franziska Augstein in der Süddeutschen Zeitung und beschäftigte sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen.
Ein sonderbar einfallsloser Kommentar, der wieder einmal den Unwillen erkennen lässt, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen. Dass man über manches Argument, das auch in der BGE-Debatte vorgebracht wird, trefflich streiten oder es für erheblich zu kurz gegriffen halten kann, ist klar. Weshalb aber wird so selten versucht, der Sache einmal ernsthaft nachzugehen. An einer Stelle schreibt Frau Augstein:
„Andere Vertreter des Grundeinkommens denken mehr aus Sicht der Geringverdiener und der Arbeitslosen. Sie müssen sich an den entscheidenden Fragen abarbeiten: Wirkt ein bedingungsloses Grundeinkommen motivierend oder hätte es denselben Effekt wie Hartz IV, das manchen eine traurige, bierselige Existenz auf dem Sofa vor der Glotze finanziert? Und: Könnte sich eine Volkswirtschaft das Grundeinkommen überhaupt leisten?“
„Große Rentenlücke trifft Millionen Deutsche“…
…schreibt Alexander Hagelüken in der Süddeutschen Zeitung. Eine etwas ausführlichere Besprechung der Studie von Stefan Sell findet sich hier. Am Ende zitiert Sell, was die Autoren des DIW vorschlagen, um die Rentenlücke zu schließen bzw. ihr entgegenzuwirken:
„Welche Schlussfolgerungen ziehen die Studienautoren aus den Ergebnissen?
»Um das System der Alterssicherung zu reformieren, stehen der Politik unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Hierzu zählt unter anderem die Möglichkeit, ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu begrenzen und sich dabei stärker am österreichischen Modell, das mehr auf die erste Säule der Alterssicherung setzt, zu orientieren. In Frage kommt auch, zugunsten von Geringverdienenden das bisher angewendete strikte Äquivalenzprinzip aufzuweichen, verbunden mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, oder auch den Kreis der Versicherten auszuweiten. Zudem sollten bessere Anreize zur Bildung privaten Vermögens gesetzt werden, zum Beispiel durch eine Umleitung der staatlichen Zuschüsse für Riester-Renten in Richtung eines kapitalgedeckten Modells wie des Schwedenfonds oder der Deutschlandrente.« (Grabka et al. 2018: 818)“
Eine Untergrenze jenseits von Erwerbstätigkeit, wie sie das Bedingungslose Grundeinkommen darstellt, wird offenbar nicht in Erwägung gezogen. Wer sich eingehender damit befassen möchte, wie das Rentenniveau definiert wird, es gibt verschiedene Bezugsgrößen, dem sei dieser Beitrag von Stefan Sell empfohlen.
Sascha Liebermann