„2.500 Franken für jeden? Nein, danke!“…

…ein Kommentar von Matthias Daum auf Zeit online nicht nur zur Abstimmung in der Schweiz gestern, sondern auch zur Art und Weise, in der diskutiert wurde. Er kritisiert darin sowohl die Befürworter als auch die Gegner, die beide mehr auf Glaubenssätze als auf Argumente gesetzt hätten. Wie auf Bestellung schreibt Marcel Amrein in der Neuen Zürcher Zeitung sogleich einen hämischen Kommentar. Ganz ähnlich auch Marc Beise in der Süddeutschen Zeitung. Differenzierter ist der Kommentar von Claudia Blumer im Tagesanzeiger.

„Geld für wirkliche Freiheit“…

…so ist der Beitrag zum Bedingungslosen Grundeinkommen auf Zeit Online von Timo Reuter übertitelt.

Die medialen Wellen schlagen hoch seit Anfang des Jahres, da die Volksabstimmung in der Schweiz näher rückt. Viele Beiträge zum Bedingungslosen Grundeinkommen wurden in den letzten Wochen schon veröffentlicht. Der Beitrag von Timo Reuter sieht das BGE in der Tradition des Liberalismus, der aus seinen neoliberalen Überformungen befreit werden müsse.

Was schreibt er?

Bedingungsloses Grundeinkommen bedeutet, dass der Staat die Menschen bezahlt, weil sie am Leben sind. Ohne Zwang, ohne Bedingungen – und zwar alle…“

Gleich zu Beginn eine – manche würden hier vielleicht sagen: vernachlässigenswerte – Irritation. Ich halte sie nicht für vernachlässigenswert, sie entstellt das BGE. Nicht „bezahlt“ der Staat (oder eben nicht der Staat, siehe hier) dafür, dass „Menschen … am Leben sind“. Das Gemeinwesen stellt das BGE aus dem Steueraufkommen seinen Angehörigen und anderen Bezugsberechtigten bereit. Und wer ist der „Staat“? Es ist die Vergemeinschaftung der Bürger im politischen Solidarverband, der Staat steht nicht über ihnen, was eine Formulierung wie „Der Staat bezahlt…“ zumindest nahelegt.

Danach heißt es:

„Das ist nicht verwunderlich, denn ein existenzsicherndes Grundeinkommen käme wegen seiner Bedingungslosigkeit einer sozialpolitischen Revolution gleich. Es würde den Zwang zur Arbeit abschaffen, welcher der Logik des Arbeitsmarktes immanent ist.“

Der „Zwang“ ist nicht der „Logik des Arbeitsmarktes“ immanent, sondern der normativen Verpflichtung, Einkommen über diesen Arbeitsmarkt erzielen zu sollen. Es könnte auch einen Arbeitsmarkt ohne die normative Verpflichtung im Sinne des Gebotes „Du sollst erwerbstätig sein“ geben.

Auch folgende Passage ist ungenau:

„Am Grundeinkommen scheiden sich die Geister über politische Grenzen hinweg. Die Gewerkschaften sind dagegen, der Milliardär Götz Werner ist der in Deutschland bekannteste Verfechter dieser Idee, die Arbeitgeberverbände halten es für „nicht finanzierbar und leistungsfeindlich“, das globalisierungskritische Netzwerk Attac oder die katholischen Arbeitnehmerbewegung wiederum sind dafür.“

In den Gewerkschaften gibt es durchaus Befürworter, sie sind eindeutig in der Minderheit. Attac ist nicht im Allgemeinen dafür, lediglich die AG Genug für alle hat sich meines Wissens für ein BGE ausgesprochen, das ist eine kleine Gruppe.

Später heißt es:

„Zwar gerieten radikale wirtschaftsliberale Positionen zwischenzeitlich durch Entwicklungen wie die Weltwirtschaftskrise 1929 in den Hintergrund – doch nur, um einige Jahrzehnte später in Form des Neoliberalismus umso härter zurückzuschlagen.“

Es gibt zweierlei Neoliberalismus, den in Anlehnung an Alexander Rüstow, der in einem Ordnungsrahmen und einer notwendigen Sozialpolitik die Voraussetzungen dafür sieht, dass dem Markt Aufgaben überlassen werden können, und die – heute meist damit verbundende – Variante eines beinahe anti-staatlichen Neoliberalismus, der in der Privatisierung und den Marktgesetzen die allumfassend regelnde Kraft sieht. Peter Ulrich hat diesen Unterschied in seinem Buch „Integrative Wirtschaftsethik“ sehr klar herausgearbeitet.

Nach einigen Überlegungen zur „realen Freiheit“, wie sie Philippe van Parijs entwickelt hat und die sich für ihn mit dem BGE verbindet, schreibt Timo Reuter:
„Das wird aber nicht allein durch ein existenzsicherndes Einkommen, etwa im Sinne der deutschen Sozialsysteme, erreicht, sondern vor allem dadurch, dass diese materielle Basis bedingungslos allen Menschen gewährt wird. Erst die Bedingungslosigkeit macht das Grundeinkommen zu einem entscheidenden Trumpf des modernen Liberalismus.“

Ja – nein, zumindest missverständlich. Was bedeutet „alle Menschen“? Es kann sich ja nur um die Menschen handeln, die im Rechtsbereich eines Gemeinwesens leben oder Angehörige dieses Gemeinwesens sind, für die es Sorge zu tragen hat. Für andere ist ein Gemeinwesen nicht legitimiert zu handeln. Jedes demokratisch-republikanische Gemeinwesen konstituiert sich durch einen Souverän: das Volk der Staatsbürger. Das BGE ist also zuallererst eine Alimentierungsleistung des Gemeinwesens an sich selbst, also an seine Staatsbürger. Von diesen abgeleitet, da sie das Gemeinwesen auf Basis von Rechten und Pflichten tragen müssen, erweitert sich die Alimentierung auf Personen mit einem definierten Aufenthaltsstatus. Sie würden ein BGE erhalten, weil sie sich im Rechtsbereich des Gemeinwesens niedergelassen haben, wozu es allerdings der Zustimmung des Gemeinwesens bedarf (ganz anders ist das für die Staatsbürger). Diese Zustimmung kann nationalstaatlich erfolgen oder durch transnationale Regulierungen (z. B. Freizügigkeit in der EU) möglich geworden sein. Wie auch immer, es bedarf der Zustimmung des Gemeinwesens. In der BGE-Diskussion wird diese Differenzierung sehr häufig geringgeschätzt, weil durch die Unterscheidung von Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern eine Diskriminierung vorgenommen werde. Im wörtlichen Sinne ist das in der Tat der Fall, es wird unterschieden zwischen zwei verschiedenen Status. Wer diese Unterscheidung aufgeben will, gibt die Realität einer politischen Vergemeinschaftung von Staatsbürgern mit Rechten und Pflichten auf. Denn diejenigen, die nicht Staatsbürger sind, haben dem Gemeinwesen gegenüber keine Pflichten und nur bestimmte Rechte, vor allem sind sie nicht im umfassenden Sinne Angehörige.

Timo Reuter fragt dann: 

„Würden sie [die Menschen mit BGE, SL] sich für die Faulheit entscheiden, wie Kritiker des Grundeinkommens behaupten? Diese Frage bleibt bis zur Einführung offen – und ist bis dahin vom jeweiligen Menschenbild abhängig.“

Was tatsächlich geschehen wird, bleibt in der Tat offen, weil wir es nicht vorhersagen können. Jedoch ist es nicht einfach eine Frage des „jeweiligen“ Menschenbildes, welche Auswirkungen für möglich erachtet werden. Forschung – wie immer strittig in der Wissenschaft – kann sehr wohl dazu etwas sagen, welche Überzeugungen in der Vergangenheit Menschen bei ihren Entscheidungen geleitet haben und wie diese Überzeugungen sich zu dem verhalten, was ein BGE eröffnet. Auch das erlaubt natürlich keine Vorhersage, macht aber manches plausibler. Denn die handlungsleitenden Überzeugungen, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden, lassen sich nicht wie Meinungen tagesaktuell wechseln, sie haben sich im Zuge eines Bildungsprozesses herausgebildet und können nicht manipulativ verändert werden. Insofern ändern sie sich nicht einfach durch die Einfhrung eines BGE. Und weiter:

„Vieles spricht aber gegen das kaltherzige Bild des Homo oeconomicus, eines allein seine eigenen Interessen maximierenden Individuums. Denn neben dem Monetären gibt es viele weitere Gründe zu arbeiten, etwa soziale Integration, Selbstverwirklichung, Stolz oder Anerkennung. Und 1.000 Euro monatlich würde den meisten wohl nicht reichen.“

Das räumen die Wirtschaftswissenschaften ja schon länger selbst ein (z. B. Reinhard Selten), wenngleich nach wie vor davon ausgegangen wird, dass „Präferenzen“ einer „Nutzenfunktion“ entsprechen bzw. Entscheidungen im Modus einer „rationalen Wahl“ erfolgen. Eingeräumt wird ebenfalls, dass der homo oeconomicus nur ein „Modell“ zum Rechnen sei, denn irgendwie müsse man ja rechnen, wie mir ein Wirtschaftswissenschaftler einmal sagte. Womit er zugleich einräumte, dass dieses Modell mit der Wirklichkeit wenig bis gar nichts zu tun habe. Na denn. Die republikanische Demokratie, in der wir leben, mit ihren spezifischen Voraussetzungen ist aber kein Modell, sie ist praktizierte Realität.

Sascha Liebermann

„Was bleibt für mich?“ – Mark Schieritz über das Bedingungslose Grundeinkommen

Auf ZEIT ONLINE ist ein Beitrag von Mark Schieritz erschienen, der sich mit der Lohnentwicklung der vergangenen dreißig Jahre und den möglichen Folgen zukünftiger Automatisierung befasst. Es handelt sich bei diesem Beitrag um einen Vorabdruck aus seinem Buch „Der Lohnklau“. An zwei Stellen kommt er auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Was sagt er dazu?

„Die Roboterelite hätte damit allerdings nicht viel Freude, denn der Mangel an Kaufkraft würde früher oder später zum Systemzusammenbruch führen. Als Ausweg bleibt nur, den Verdienst von der Arbeitsleistung zu entkoppeln – zum Beispiel durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, bei dem der Staat jedem Bürger ohne Gegenleistung einen festen Geldbetrag zur Verfügung stellt.“

Schieritz weist auf etwaige Folgen radikaler Automatisierung hin, wie manche Autoren sie für die nächsten Jahrzehnte voraussagen. Wenn die Entwicklung so einträte, wie vorausgesagt, dann gäbe es aufgrund des damit einhergehenden Kaufkraftmangels ein Absatzproblem für die Unternehmen. Um dem entgegenzuwirken, wäre dann ein BGE das adäquate Mittel. In der Tat wäre das BGE ein Mittel, um dem entgegenzuwirken. Was aber, wenn die Prognosen nicht eintreten, sie sind ja nur Prognosen und keine Realitäten – Schieritz weist darauf ebenso hin? Dann also kein BGE? Oder es wieder aufheben, wenn die Lage am Arbeitsmarkt sich gebessert hätte? Auch solche Prognosen gibt es (siehe bisherige Beiträge von uns dazu). So einleuchtend Schieritz Überlegungen sind, so kurzsichtig sind sie. Das BGE würde, wenn es vor allem damit begründet würde, eine Reparaturmaßnahme bleiben, eine Ausgleichsleistung zum mangelnden Erwerbseinkommen. Darin liegt aber nicht seine grundsätzliche Bedeutung. Sie reicht viel weiter, denn die Frage, ob BGE oder nicht, ist von der Entwicklung am Arbeitsmarkt gar nicht abhängig. Es geht um die Frage, nach welchem Maßstab wir Einkommen verteilen, ob sich diese Verteilung aus dem Erwerbsprinzip herleitet oder aus einem anderen. Die Stärke des BGE, deswegen ist es so weitreichend, relativiert das Erwerbsprinzip, weil es davon unabhängig bereitgestellt werden soll, und zwar aufgrund der Angehörigkeit zu einem Gemeinwesen bzw. des Umstandes, seinen Lebensmittelpunkt darin zu haben. Das ist ein Unterschied ums Ganze. Erst so verstanden wäre das BGE keine Repartur- oder Notfallmaßnahme mehr.

Schieritz schreibt weiter:

„Der Staat ist mit der Rolle als Reparaturbetrieb für ein derartiges Versagen überfordert. Eine politisch organisierte Umverteilung wie beim bedingungslosen Grundeinkommen oder bei anderen Lohnzuschüssen stößt in der Praxis schnell an Akzeptanzgrenzen.“

„Der Staat“ – damit sind wohl die vom Volkssouverän beautragten öffentlichen Behörden und Einrichtungen gemeint. Wieso sollten sie überfordert sein? Immerhin sind sie heute schon dafür zuständig, die existierenden Sicherungssysteme zu verwalten und für die Bereitstellung der Leistungen Sorge zu tragen. Wer sollte sonst für die Durchführung gesetzlicher Bestimmungen legitimiert sein, wenn nicht diese Einrichtungen? Allenfalls kann von einer Überforderung gesprochen werden, die aus einer unüberschaubaren Kompliziertheit des heutigen Leistungsgefüges mit all seinen Bereitstellungsverfahren herrührt. Das müsste so aber nicht sein, worauf BGE-Befürworter durchaus hinweisen.

Dass ein BGE an Akzeptanzgrenzen stößt, ist auch kein Beleg für die Überforderung, weil die Frage, ob ein BGE eingeführt werden soll, zugleich die Frage danach ist, ob wir uns vom Vorrang der Erwerbstätigkeit verabschieden wollen – mit allen Folgen. Das ist eine eminent politische Frage, wie die Aktion von Ralph Boes deutlich macht.

„Die Erfahrung lehrt, dass die Menschen gegen höhere Löhne wenig einzuwenden haben, weil sie als Entgelt für eine entsprechende Mehrleistung angesehen werden. Der Empfang von Transferzahlungen hingegen gilt schnell als Schmarotzertum.“

Was folgt daraus? Es einfach hinnehmen? Oder vielmehr deutlich machen, dass – wenn überhaupt schon von Schmarotzertum gesprochen wird – alle bei allen notwendig und unausweichlich schmarotzen, weil sie aufeinander angewiesen sind? Weil die Bürger eines Gemeinswesens laut unserer politischen Ordnung um ihrer und der politischen Ordnung selbst willen den Souverän bilden und nicht weil sie etwas leisten? Weil in arbeitsteiligen Lebenszusammenhängen alle aufeinander angewiesen sind? Weil diejenigen, die sich für ihre Kinder zuhause engagieren, es den anderen erst ermöglichen, erwerbstätig zu sein? Das Erwerbsleben schmarotzt also notwendig am gemeinschaftlichen Gefüge, zu dem es direkt keinen Beitrag leistet. Wie ist das gemeint? Das Erwerbsleben ist eben nicht gemeinschaftsbildend, weil Erwerbstätige nicht um ihrer selbst willen etwas gelten, sondern nur um der Aufgabe willen, die sie auszufüllen haben. Wo das nicht mehr der Fall ist, werden sie als Aufgabenträger ausgetauscht. Für den Wertschöpfungsprozess ist das sogar notwendig und unerlässlich. Wo aber gilt der Bürger um seiner selbst willen etwas? Nur dort, wo er als ganze Person im Zentrum steht, im Gemeinwesen und in der Familie (und davon hergeleiteten ähnlichen Beziehungen wie Freundschaften).

Schieritz schließt dann:

„Deshalb dürfen die Unternehmen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Nur wenn wir wieder verdienen, was wir verdienen, findet der Untergang des Kapitalismus auch weiter nicht statt.“

Die Unternehmen? Sollen die Unternehmen darum gebeten oder gesetzlich dazu gedrängt werden, dass wir „wieder verdienen, was wir verdienen“? Wie genau stellt er sich das vor? Sicher, die Arbeitnehmer könnten aufbegehren, wie Schieritz es für die USA notiert. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen könnte das erheblich erleichtern. Erst ein BGE jedoch würde den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufheben, erst durch es würde die Gemeinschaftsbildung gestärkt, die am Status der Angehörigkeit sich orientiert und nicht an Leistung. Erst mit einem BGE würde der Bürger ins Zentrum des Sozialstaats rücken und dem Erwerbstätigen seinen ihm angemessenen Platz zuweisen. Das scheint Schieritz – wie so viele in der BGE-Diskussion – nicht zu sehen.

Sascha Liebermann

Die Zeit über „mein grundeinkommen“

Die Zeit berichtete in der Printausgabe von 09/2015 über das Crowdfundingprojekt von Michael Bohmeyer. Unter dem Titel „Macht Geld faul?“ – diese Assoziation ist besonders beliebt, siehe „Das bedingungslose Grundeinkommen macht nicht faul!“ – stellt die Autorin das Projekt vor und die Grundeinkommensdiskussion dar.

Keine Überraschungen von Günter Wallraff in Sachen Grundeinkommen

In einem Interview auf Zeit Online sagt er, dass das Bedingungslose Grundeinkommen zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führe. Das war’s dann auch schon mit dem Interview, wie Sie nachstehend lesen können:

„ZEIT ONLINE: Würde ein bedingungsloses Grundeinkommen die Arbeitswelt gerechter machen?
Wallraff: Ich sehe das Problem beim Grundeinkommen darin, dass es zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen könnte. Deshalb sehe ich als Gegenkonzept die Humanisierung der Arbeit selbst: Die Arbeit muss wieder humaner, erträglicher und sinnstiftender werden. Niedere Arbeit muss aufgewertet werden.“

Wallraff hatte sich im März 2014 schon zum BGE in aufschlussreicher Weise geäußert. Dort sagte er in einer Diskussion mit Götz W. Werner:

“…ich bin da nicht ganz meiner Überzeugung, ich bin da noch schwankend, weil es wieder die Gesellschaft spaltet in diejenigen, die dann ja das Grundeinkommen haben und nicht animiert werden, sich sonstwo zu verwirklichen…”

Der Geist von Hartz IV lässt grüßen, manifestiert er genau diese Haltung der „aktivierenden Sozialpolitik“, die der Auffassung ist, dass Animation not tue. Ist das unter „Humanisierung der Arbeitswelt“ zu verstehen, die Wallraff so ein großes Anliegen ist?

Sascha Liebermann

Voranschreitende Computerisierung, mögliche Folgen – ein Beitrag dazu auf Zeit Online

„Ist er besser als wir“, titelt ein Beitrag auf Zeit Online, der sich mit zukünftigen Folgen weiterer Computerisierung befasst und am Ende auf das Grundeinkommen zu sprechen kommt. Dort wird Erik Brynjolfsson erwähnt, über dessen Studien wir berichteten. Siehe auch „What will future jobs look like?“.

„10 Gründe für ein (bedingungsloses) Grundeinkommen“ – Svenja Hofert zum Interview auf ZEIT ONLINE

Aus dem Blog von Frau Hofert: „Es war der meistdiskutierte Zeit-Online-Beitrag jemals: Im Interview standen Theo Wehner, Arbeitspsychologe von der ETH Zürich und der deutsche Grundeinkommen-Aktivist Sascha Liebermann Rede und Antwort. Ich habe das Thema 2006 in einem Buch („Jeder gegen jeden“) und schon mehrmals im Blog aufgegriffen und seitdem immer mal wieder Argumente hin- und hergewälzt.“

„Das bedingungslose Grundeinkommen macht nicht faul“ – Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner auf Zeit Online

Auf Zeit Online ist ein Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner erschienen. Anlass war der Beschluss der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Es handelt sich bei der veröffentlichten Version um eine stark gekürzte Fassung. Das ausführliche Interview soll demnächst auf der Website der ETH Zürich veröffentlicht werden.