„…damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird!“ – wer weiß schon, ob das wirklich greift?…

…Und die anderen, die vom Kurzarbeitergeld nicht profitieren, was erhalten sie? Eine Verlängerung des Verzichts auf Sanktionen im Arbeitslosengeld II? Wohl kaum. Also doch nur: das bekannte Fahrwasser, in dem zwischen Erwerbstätigen und den anderen unterschieden wird.

Sascha Liebermann

Erst die Richtungs- bzw. Gestaltungsfrage, dann die Technik – treffende Anmerkung von Michael Opielka…

…nur dann kommt man über das Bestehende hinaus, innerhalb dessen verschiedene Absicherungsansprüche mit Bezug zu Erwerbsaktivitäten vorgehalten werden und Nicht-Erwerbstätige auf „Hartz IV“ verwiesen werden.

Sascha Liebermann

„Ein großer Vorteil des Bedingungslosen Grundeinkommens ist…“

…weil es den Einzelnen als solches unterstützt, hemmt es den Strukturwandel eben nicht, wie es beim Kurzarbeitergeld der Fall sein kann. Darüber hinaus ist es zielgenau, behandelt Gleiches gleich und ist ein probates Mittel für strukturschwache Regionen.

Sascha Liebermann

„Geringverdiener kommen beim Kurzarbeitergeld am Schlechtesten weg“…

…darüber schreibt Norbert Häring in Handelsblatt. Interessant ist hier die Wirkung des Kurzarbeitergeldes auf die Lohnsteuerrückerstattung im Zuge der Steuererklärung, es geht also darum, wie sich das Kurzarbeitergeld im Steuergefüge auswirkt. Für unterschiedliche Fallkonstellationen stellt sich die Lage unterschiedlich dar, darüber mehr in dem entsprechenden Beitrag.

„Mit zweierlei Maß: Während er Selbstständige in die Grundsicherung schickt, will Hubertus Heil für Angestellte das Kurzarbeitergeld erhöhen“…

…ein Kommentar zu den Untiefen der sehr verzweigten und differenzierten Sozialverwaltung auf der Website des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. Zwar können die hier kritisierten Ungerechtigkeiten auch innerhalb des bestehenden Sozialstaats geklärt werden, an den Antragsverfahren und Bedarfsprüfungen änderte das aber nichts.

Sascha Liebermann

„Die Hilfen kassieren – die Gewinne auch“ – Dividendenausschüttungen trotz Kurzarbeitergeld?

Auf diese Situation weist Der Spiegel hin, weshalb ist das bislang nicht berücksichtigt und eine Regelung dafür gefunden worden? Wodurch sollte es gerechtfertigt sein, Kurzarbeitergeld zu beantragen und zugleich Erfolgsbeteiligungen, nichts anderes sind Dividenden, auszuschütten? Dieselben sind es, die sich meist vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen wehren, vor allem, weil Besserverdiener es nicht brauchten. Braucht, wer Dividenden ausschütten kann, denn Kurzarbeitergeld?

Sascha Liebermann