„The Future of Basic Income Research“…

…ein Bericht von Che Wagner über eine Tagung am European University Institute (Florenz) in Florenz gibt Einblick in aktuelle akademische Diskussionen zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Wenige Anmerkungen zum Bericht seien hier gemacht.

Es mag für Teile der akademischen Diskussion ein neuer Schritt sein, nun stärker über die Machbarkeit zu diskutieren, wie berichtet wird, doch gibt es seit langem immer wieder Studien oder Überlegungen dazu. Für die deutsche Diskussion ist hier Helmut Pelzer zu nennen, der schon vor vielen Jahren sich mit der Finanzierungsfrage befasst hat. Einige seiner Texte bzw. Hinweise darauf finden Sie hier, weitere Texte hier. Götz W. Werner hat in seiner „Zwischenbilanz“ (2008) Überlegungen zu Einführung angestellt. Ingmar Kumpann hat dies ebenfalls getan (2011). Wir haben die Frage nach Zwischenschritten ebenfalls kommentiert (2012). All die verschiedenen Berechnungs- und Simulationsmodelle, die es über die Jahre gegeben hat, sprechen ebenso dafür, dass die Umsetzungsfrage von Anfang an auch in der jüngeren deutschen Debatte seit 2004 präsent war. Dass es keine verlässlichen Zahlen und Berechnungen geben kann, hat Helmut Pelzer sogar für seine eigenen Berechnungen eingeräumt, wohl wissend, dass die Daten, mit denen gerechnet wird, aus der Vergangenheit stammen. Dieses Problem gilt für alle Simulationsmodelle, auch die auf der Tagung präsentierten. Es gilt genauso für die viel diskutierten Feldexperimente und die Hoffnungen, die damit verbunden sind. Dazu gab es offenbar ebenso kritische Kommentare auf der Tagung. Dass, um auf die Schlussbemerkung des Berichts einzugehen, die „Bevölkerung“ eine Vorstellung davon benötige, wie die beste volkswirtschaftliche Lösung aussehen könnte, nährt den Glauben daran, eine solche Lösung in einem Wurf gestalten zu können. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass eine solche Lösung in ihrer Tragweite eingeschätzt werden könnte von jemandem, der sich in der Materie nicht auskennt. Das halte ich für unrealistisch. Entscheidend wird für die öffentliche Meinungsbildung sein, ob die Argumente, mit denen für einen Vorschlag geworben wird, plausibel sind und dann im Vertrauen auf den Sachverstand von Experten eine entsprechende Ausarbeitung erfolgt. Die ist dann jederzeit revidierbar, wenn sie Folgen hätte, die der Souverän nicht haben wollte.

Sascha Liebermann

Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem „Sanktionshungern“ wieder begonnen

Nach zweieinhalb Jahren „Totalsanktion“ durch das Jobcenter Berlin-Mitte hat sich Ralph Boes entschlossen, das Sanktionshungern wieder aufzunehmen. Im Jahr 2012 hatte er schon einmal gehungert, um auf die Folgen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hinzuweisen. Nun will er noch weiter gehen. Folgende Begründung hat er an das Jobcenter geschrieben (vollständige Fassung hier):

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„Hartz-IV-Sanktionen sollen möglich bleiben “ – Video einer Anhörung des Auschusses für Arbeit und Soziales online

Es war nicht die erste Verhandlung über die Sanktionen im Sozialgesetzbuch (siehe hier) – eine ernüchternde Bestandsaufnahme. Siehe auch die weiteren Links unter dem Video auf Youtube, die unter anderem auf einen Blogbeitrag von Stefan Sell hinweisen. Alle schriftlichen Stellungnahmen für die Sitzung finden sich hier. Siehe unseren Beitrag zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch und was von der Forderung zu halten ist.

„Wir trauen Menschen nicht zu, …

…mit einem pauschalierten Regelsatz verantwortungsvoll umzugehen. Wir setzen es aber selbstverständlich und zu Recht voraus, sobald sie eine Arbeit haben. Eigenverantwortung stärken lautet der gesetzliche Auftrag, nicht portionierte Fürsorge.“, so Heinrich Alt, der nun in Rente gehende Vorstand der sogenannten Bundesagentur für Arbeit in einem Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Juni 2015. Er plädiert dafür, die vielen Einzelfall- und Einzelantragsentscheidungen („Duschgeld“!), die mittlerweile in die Hartz IV-Vergabe Einzug gehalten haben, zurückzufahren und den Empfängern zuzutrauen, verantwortlich mit dem Sozialtransfer umzugehen. Aber so ganz konsequent ist er dabei nicht, will er doch weiter vorschreiben: „Die Menschen sollen sich darauf konzentrieren, wie sie in eine existenzsichernde Arbeit kommen“. Wenn er die Verantwortungsübernahme durch die Bürger ernstnehmen würde, könnte er weder von „Kunden“ sprechen, noch etwa die Formulierung wählen, dass „der Arbeitsmarkt derzeit sehr aufnahmefähig ist.“ Denn weder können die Bürger, die auf Zahlungen angewiesen sind, wie Kunden auf einem Markt wählen, ob sie eine Ware erwerben (etwa eine „Maßnahme“ annehmen) wollen oder nicht, noch können sie über den Verkauf ihrer Arbeitskraft ernsthaft verhandeln, dient doch die auf dem sogenannten Arbeitsmarkt angebotene Arbeitsstelle der Existenzsicherung und nicht der Produktivität – wie die norwegische Literaturnobelpreisträgerin Sigrid Undset schon 1908 in ihrer Erzählung „Den lykkelige alder“ schrieb: „Bürosklaven! Wir alle haben eine Arbeit, von der wir leben müssen – wir können nicht für sie leben.“ – Was also wäre konsequent? Nun, den Bürger als Bürger ernstzunehmen, seine Existenz mit einem BGE bedingungslos und in einem kulturell angemessenen Umfang zu sichern und es ihm zuzutrauen und zuzumuten, mit seinem Leben etwas anzufangen – ob es nun ein „für die Arbeit leben“ ist oder nicht – wobei also das „etwas“ eben nicht vorgeschrieben würde, sondern Moment der Verantwortung wäre, Moment der Verantwortung, die Herr Alt doch offensichtlich selbstverständlich und zu Recht wertschätzt.

Thomas Loer