„Sozialbürokratie ausdünnen“ – Thomas Straubhaar will bedarfsgeprüfte Leistungen abschaffen…

…so zumindest sagt er es in einem Interview, das er dem Weser-Kurier gegeben hat.

Unstrittig ist, dass ein BGE in entsprechender Höhe zahlreiche Leistungen ersetzen kann, manche benennt Straubhaar auch. Das Wohngeld aber ganz auszusetzen würde bedeuten, dass ein BGE sicherstellen müsste, in jeder Region auskömmlich leben und die Miete bezahlen zu können, das gälte für Ein- wie für Mehrpersonenhaushalte. Die Beträge, die Straubhaar bislang genannt hat, reichen dafür aber wahrscheinlich nicht aus. Für eine vierköpfige Familie stellt sich die Lage ganz anders dar als für Alleinstehende, es erstaunt, dass er das nicht thematisiert. Allerdings würde Wohngeld erheblich weniger beansprucht werden müssen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben und schon ein BGE hätten.

Wenn er eine Vorsorge für’s Alter vorsieht, die dann jedem überlassen wäre, scheint er hier auf private Vorsorge zu setzen. Weshalb aber stattdessen ein Umlagesystem beibehalten, wenn es denn Leistungen oberhalb eines BGEs geben soll? Erfahrungsgemäß sind die Verwaltungskosten dafür gering, es müssen keine Provisionen gezahlt werden usw. wie es bei privaten Versicherungen der Fall ist.

Sascha Liebermann

Stefan Bach – Einschätzung zur Finanzierbarkeit in Anlehnung an Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats

12 Euro versus 13,15 Euro – oder worum geht es nochmal beim Mindestlohn?

Ein lesenswerter Kommentar zur Mindestlohndiskussion.

Siehe unsere Kommentare dazu hier.

„Eine Grundsicherung, die keiner will“ – eine Antwort auf Thomas Straubhaars Beitrag und eine Reihe Behauptungen…

…von Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Waldhoff und Alfons Weichenrieder in der Wirtschaftswoche.

Die Autoren antworten auf einen Beitrag Thomas Straubhaars, in dem er sich zur Machbarkeit eine BGEs zustimmend äußerte, denn sie teilen diese Einschätzung nicht. Hintergrund der Diskussion ist das kürzlich veröffentliche Gutachten „Bedingungsloses Grundeinkommen“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Zu den Details der Simulationsmodelle, die zur Beantwortung der Finanzierungsfrage eingesetzt wurden, kann ich mich nicht äußern. Manche Behauptung im Beitrag wirft allerdings Fragen auf, die dann auch wieder an das Gutachten zu richten sind. So heißt es an einer Stelle:

„Die Grenzbelastung des Einkommens steigt sehr wohl durch das bedingungslose Geldverschenken mit der Gießkanne. Und die Grenzbelastung ist für die Finanzierbarkeit entscheidend. Während sich gegen den Bezug des BGE niemand wehren wird, führen die hohen Grenzsteuerbelastungen durch das BGE dazu, dass sich die Steuerzahler händeringend nach Ausweichreaktionen umsehen. Weil die negative Steuer bedingungslos gewährt wird, während man der positiven Steuer ausweichen kann, bricht die Logik des einfachen Gedankenexperiments von Straubhaar in sich zusammen.“

„Geldverschenken mit der Gießkanne“ ist keine nüchterne Betrachtung dessen, worum es geht, sondern eine normative Einschätzung, denn beim BGE geht es um einen Rechtsanspruch und nicht um Geschenke.

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Eidgenössische Volksinitiative in den SRF News

Hierbei handelt es sich um eine Meldung aus der Schweizer Tagesschau vom 13.9.21, die Nachricht hatte es bislang nicht in die deutschen Nachrichten geschafft.

„Volksinitiative für bedingungsloses Grundeinkommen lanciert“…

…das meldet der Schweizer Blick mit dem Untertitel „Gratisgeld für alle“.

Hier geht es zum Initiativtext. Im Vergleich zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ ist der Text bezüglich der Ausgestaltung konkreter, definiert aber ebenso, wie 2016, keine Betragshöhe.

Kommentare zur früheren Volksinitiative, über die im Juni 2016 abgestimmt wurde, siehe hier.