„Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun“…

…selbstverständlich fällt immer jemandem einer ein, der einen kennt, bei dem es aber anders sei. Vorurteile sind beharrlich, ganz wie im Zusammenhang mit den Sanktionen im SGB II. Weshalb aber sollten solche Vorurteile sich schneller verändern als die empirielose Annahme einer Armutsfalle, wie sie in der fachwissenschaftlichen Debatte noch immer hochgehalten wird.

Sascha Liebermann

Arbeitnehmerrechte sind kein Selbstzweck, wenn der durch sie erreichte Schutz anders gewährleistet werden könnte,…

…das scheinen manche Kritiker zu vergessen, wenn sie nach Einwänden gegen ein BGE kramen. Allerdings, wie BGE Eisenach schreibt, hat das eine mit dem anderen nur mittelbar zu tun, es sei denn Rürup meint hier, dass Arbeitnehmerrechte zugleich den sozialen Status von Erwerbstätigkeit herausheben. Dann könnte er durchaus richtig liegen, denn ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit relativieren, es würde sie vom Sockel holen, auf dem sie heute, beinahe zum Selbstzweck geworden, steht. Denn schon lange geht es für Arbeitnehmer- wie -gebervertreter mehr um Arbeitsplätze als um Wertschöpfung, sie haben den Zweck des Wirtschaftens aus den Augen verloren (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

Welche Aufgabe hat der Mindestlohn – interessante Anmerkungen von Sebastian Thieme…

…und zugleich die Frage, welche Aufgabe ein Mindestlohn haben könnte, ob er überhaupt noch relevant wäre, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Denn heute übernimmt der Mindestlohn zwei Funktionen, auf die Sebastian Thieme hinweist, eine Mindesteinkommenssicherung auf der einen, die Definition eines Mindestanteils am Unternehmenserfolg auf der anderen.

Bedürfte es aber der ersten Funktion noch, wenn es ein ausreichend hohes BGE gäbe? Würde es nicht an der Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit festhalten, weil Erwerbstätige doppelt abgesichert würden – mit BGE als Bürger und Mindestlohn als Mitarbeiter? Würde durch die größere Verhandlungsmacht von Mitarbeitern bzw. Arbeitnehmern nicht etwas erreicht, das der Mindestlohn heute pauschal absichern soll, und zwar über diesen Anteil am Unternehmenserfolg jederzeit verhandeln zu können? Man darf hierbei auch nicht vergessen, dass nach Einführung eines auskömmlichen BGE die Einkommenssituation von Haushalten sich ganz anders darstellte als heute – Einkommenszuwachs durch mehr Personen im Haushalt.  Es wird schnell klar, dass etwaige Möglichkeiten durch BGE von der Höhe in Kaufkraftverhältnissen abhängt.

Unsere früheren Kommentare zur Debatte um das Verhältnis von Bedingungslosem Grundeinkommen und Mindestlohn sowie der Bedeutung eines Mindestlohns als solchen finden Sie hier.

Nachtrag: Selbst der Mindestlohn von 12 Euro reicht heute nicht aus, um Rentenansprüche über Grundsicherungsniveau zu erreichen. Der Sozialstaat muss sich daran messen lassen, was er zu leisten im Stande ist.

Sascha Liebermann

„Ganz viele Menschen wollen keine staatliche Unterstützung“ meint Christian Lindner…

…, was bliebe denn, wenn „ganz viele Menschen“ auf all die Unterstützung verzichteten, die das Gemeinwesen heute organisiert und bereitstellt?

Die Frage danach, welche Form staatlichen Ausgleichs gerecht ist, ergibt sich aus der Frage, wie ernst wir es damit nehmen, dass alle Bürger gleich sind – als Bürger. Die FDP ist dahrendorfvergessen (siehe auch hier), denn die Gleichheit der Bürger verlangt auch eine Absicherung, damit sie ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, deswegen meinte schon Dahrendorf, ein Grundeinkommen sei konstitutionelles Anrecht. Das schließt in keiner Weise aus, dass sozialer Aufstieg möglich sein soll, setzt jedoch ganz anders an. Aufstieg ist auch eine Frage von Macht und Selbstbestimmung, verbreitet ist jedoch pädagogisierende Bevormundung und ein weltfremdes Verständnis von Unabhängigkeit.

Sascha Liebermann

„Warnmeldung vor Falschmeldung“ – ein Kommentar von Ronald Blaschke zum ifo-Forschungsbericht und zum Stellenwert von Mikrosimulationen

In seinem Kommentar stellt Ronald Blaschke berechtigte Fragen an den Bericht aus dem ifo-institut und formuliert wichtige Anmerkungen. Dazu gehören auch solche zu den eingesetzten Methoden. Dass die Autoren selbst die Grenzen ihrer Simulationsrechnung benennen, zeigt zumindest, dass ihnen diese Grenzen klar sein müssen. Wenn sie trotzdem zu Schlussfolgerungen gelangen, die keine Wirklichkeitsaussagen sind, diese aber als solche behandelt werden, kann man nur staunen. Das gehört allerdings zu den Eigenheiten in der vermeintlich empirischen Forschung, die nicht auf Realitäten, sondern auf Simulationen von Realitäten abhebt (siehe auch hierhier, hier und hier). Es handelt sich also, zugespitzt ausgedrückt, um eine empirielose Empirie, die in der politischen Planung als Hilfsmittel dienen kann, nicht aber für Tatsachenaussagen herhalten sollte.

Siehe unseren Kommentar zur Pressemeldung des BMF hier.

Sascha Liebermann

„Niemand mit Sozialhilfe/ ALG bekommt auch nur irgendwas geschenkt“

Nicht überraschend, aber dennoch gut zu wissen – ein Blick hinter die Arbeitslosenstatistik…

…und die Frage, wie das wohl mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre.