In der Tat „basisdemokratisch“ auf der einen, gegen Volksentscheide auf der anderen Seite

„…Und das geschieht […] vor allem über mehr eigene Zeit…“ – aber was heißt das genau und weshalb in der „Arbeitswelt“?

Selbst wenn Vollzeiterwerbstätigkeit einmal hieße, nur mehr 30 Stunden in der Woche erwerbstätig zu sein, so sind das inklusive An- und Abfahrtszeit von jeweils einer halben Stunde noch immer sieben Stunden pro Tag, die dafür aufgewandt werden müssten. Bei 35 Stunden in der Woche wären es schon acht oder 9 am Tag, weil eine Mittagspause nötig wäre. Wir reden nicht von all denen, die längere An- und Abfahrtswege haben. Würde denn selbst die 30-Stunden-Woche etwas an der Kollision zwischen den Aufgaben von Elternschaft oder anderen Sorgetätigkeiten und der Erwerbssphäre ändern? Es führte lediglich zu einer gewissen Verschiebung, die Nachrangigkeit ersterer gegenüber Erwerbstätigkeit würde fortbestehen, solange es keine grundsätzliche Alternative gäbe. Weil es ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen der einen und der anderen Sphäre ist, wäre es am besten, die Ausgestaltung grundsätzlich denjenigen zu überlassen, die sie verantworten und das für sie passende Verhältnis dazu finden müssen – also die Eltern selbst bzw. diejenigen, die Sorgetätigkeiten übernehmen (ich meine hier nicht entsprechende Dienstleistungen). Es ist eben nicht einfach eine Frage der Organisation, um die es dabei geht, sondern eine Frage der Anerkennung und des Auslebens eines besonderen Beziehungsgefüges, das es in der „Arbeitswelt“ so nicht gibt.

Sascha Liebermann

„Bedingungsloses Grundeinkommen aus ordnungspolitischer Sicht: ein zukunftsfähiges Konzept sozialer Marktwirtschaft“

Den Beitrag auf Youtube ansehen.

Ein neuer Anlauf – die Volksinitiative in der Schweiz zum Grundeinkommen nimmt Fahrt auf

Unter dem obigen Link im Tweet finden sich ein Entwurf für den Initiativtext sowie Angaben zu den Initianten. Zum Kommitee gehören manche bekannte Unterstützer, die sich schon länger für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen:

Kalina Angeluova, Josef Brusa, Lorenza Giorla, Rebecca Panian, Ursula Piffaretti, Ina Praetorius, Thomas Produit, Oswald Sigg, Philip Stolkin und Elli von Planta.

Der Aufruf macht darauf aufmerksam, wie wichtig es für Volksinitiativen ist, genügend Engagierte zu haben, die beim Sammeln von Unterschriften helfen. Im Zuge der ersten Volksiniative habe ich mir selbst einen Eindruck verschaffen können, wie das so vor sich gehen kann, siehe dazu hier.

Für die neue Initiative sind Erfahrungen der alten hilfreich, siehe dazu auch die Website von grundeinkommen.ch.

Kommentare und Hinweise von unserer Seite finden sich hier.

Sascha Liebermann

„Sozialbeiträge sind […] keine Steuern“ – man kann sich nur wundern, dass die OECD solche Vergleiche zieht

„Gefangen im System“ – die taz schreibt über Langzeitarbeitslosigkeit…

…die Antworten sind altbekannt und führen letztlich nicht weiter, weil das Ziel der Erwerbsfähigkeit an den Situationen der Leistungsbezieher womöglich doch eher vorbeigeht, um es vorsichtig auszudrücken. Dass sie deswegen „gefangen im System“ sind, liegt am Ziel des Systems, nicht an den Leistungsbeziehern – es erzeugt Stigmatisierung (siehe auch hier). Also läge es nahe, eine Lösung zu suchen, die ihnen eine Anerkennung ermöglicht, die mit diesem Ziel nicht verbunden ist und zugleich nicht als pädagogisch wertvoll verpackte Sonntagsrede daherkommt, sondern ganz praktisch ihre Wirkung entfaltet. Weder eignen sich dazu bisherige Vorhaben, noch solche wie eine Jobgarantie – es muss eine Würdigung der Person um ihrer selbst willen am Anfang stehen, das kann nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Dazu müssen auch Mythen wie die „Armutsfalle“ aufgegeben werden.

Sascha Liebermann

Neunter Familienbericht, die zweite – Vorrang von Erwerbstätigkeit ohne Ende

Nachdem wir im März schon auf die Kurzfassung des Neunten Familienberichts hingewiesen hatten, hier noch eine Passage aus der Langfassung, die kürzlich erschienen ist.

„Wie in diesem Bericht dargelegt, wird die wirtschaftliche Stabilität von Familien in erster Linie durch ein auskömmliches Erwerbseinkommen der Eltern gewährleistet. Dafür sind Erwerbsmodelle, die die Einbindung beider Partner in den Arbeitsmarkt fördern, zielführender als Modelle, die Anreize setzen, dass ein Partner langfristig nicht oder nur marginal erwerbstätig ist. Als staatliche Absicherung der kindlichen Teilhabe sollen bestehende Leistungen zu einer bedarfsgerechten Kinderabsicherung gebündelt und mit weiteren Investitionen in die Infrastruktur flankiert werden. Des Weiteren ist es für das Wohlergehen von Familien und Kindern wichtig, familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ (Neunter Familienbericht der Bundesregierung, S. 522).

Es erscheint hier schon wie eine Bedrohung, dass sich Eltern – hier nur einer, denkbar wären ja auch beide – dafür entscheiden könnten, länger zuhause zu bleiben, weil sie es für angemessen halten. „Zielführend“ heißt in diesem Zusammenhang eben nicht, wie der Achte Familienbericht noch entgegen seiner Empfehlungen titelte „Mehr Zeit für Familie“, sondern weniger Zeit für Familie. „Kindliche Teilhabe“ wird hier ganz isoliert, geradezu individualistisch betrachtet, als hänge sie nicht mit dem Wohlergehen der Familie zusammen, was vor allem Zeit füreinander bedeutet. Das scheint aber eine aus der Warte des Familienberichts vollkommen antiquierte Einschätzung zu sein (siehe auch hier und hier).

Sascha Liebermann