Neunter Familienbericht, die zweite – Vorrang von Erwerbstätigkeit ohne Ende

Nachdem wir im März schon auf die Kurzfassung des Neunten Familienberichts hingewiesen hatten, hier noch eine Passage aus der Langfassung, die kürzlich erschienen ist.

„Wie in diesem Bericht dargelegt, wird die wirtschaftliche Stabilität von Familien in erster Linie durch ein auskömmliches Erwerbseinkommen der Eltern gewährleistet. Dafür sind Erwerbsmodelle, die die Einbindung beider Partner in den Arbeitsmarkt fördern, zielführender als Modelle, die Anreize setzen, dass ein Partner langfristig nicht oder nur marginal erwerbstätig ist. Als staatliche Absicherung der kindlichen Teilhabe sollen bestehende Leistungen zu einer bedarfsgerechten Kinderabsicherung gebündelt und mit weiteren Investitionen in die Infrastruktur flankiert werden. Des Weiteren ist es für das Wohlergehen von Familien und Kindern wichtig, familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ (Neunter Familienbericht der Bundesregierung, S. 522).

Es erscheint hier schon wie eine Bedrohung, dass sich Eltern – hier nur einer, denkbar wären ja auch beide – dafür entscheiden könnten, länger zuhause zu bleiben, weil sie es für angemessen halten. „Zielführend“ heißt in diesem Zusammenhang eben nicht, wie der Achte Familienbericht noch entgegen seiner Empfehlungen titelte „Mehr Zeit für Familie“, sondern weniger Zeit für Familie. „Kindliche Teilhabe“ wird hier ganz isoliert, geradezu individualistisch betrachtet, als hänge sie nicht mit dem Wohlergehen der Familie zusammen, was vor allem Zeit füreinander bedeutet. Das scheint aber eine aus der Warte des Familienberichts vollkommen antiquierte Einschätzung zu sein (siehe auch hier und hier).

Sascha Liebermann

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen „verschiebt auch kategorial unser Menschenbild“ meint Udo di Fabio

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute, Rubrik Wirtschaft, unter dem Titel „Im Hintergrund lauert Chinas Modell“ äußert sich Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Seine Sorge vor einem Staatskapitalismus scheint diese Einschätzung zu tragen. Hier die ganze Passage:

„[di Fabio] Die Rentenausgaben des Bundes für die nicht beitragsgedeckten Leistungen sind schon ein gewaltiger Posten, der durch die demographischen Bedingungen gewiss nicht kleiner wird. Je mehr Steuergeld hier hineinfließt, desto mehr Menschen werden den Sinn von Sozialversicherungen hinterfragen, die ein tragender Baustein der Sozialen Marktwirtschaft sind. Es klingt dann sehr modern und scheint den gordischen Knoten zu durchschlagen, wenn man das ganze komplizierte System sozialer Sicherung durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen will.“

Hier lauert das erste Missverständnis, wenn di Fabio ein BGE so versteht, dass es das „ganze komplizierte System sozialer Sicherung“ ersetzen soll. Diese Überlegung ist in der Diskussion jedoch eine eher randständige und folgt keineswegs aus einem BGE, sondern aus einer bestimmten Konzeptualisierung. Hier wäre schon eine klärende Rückfrage angebracht gewesen.

„[FAZ] Wäre das verfassungsrechtlich gedeckt?

[di Fabio] Die Idee klingt sympathisch, viele Progressive aus der Digitalwirtschaft sind begeistert. Aber das Modell kann weder erworbene Anwartschaften zum Verschwinden bringen noch daran vorbeigehen, dass der soziale Rechtsstaat dann doch wieder in jedem Einzelfall wird prüfen müssen, ob das bedingungslose Grundeinkommen dem konkreten Lebensbedarf entspricht. Bei eingeschränkten oder pflegebedürftigen Menschen reichen die Summen, die für eine zwanzigjährige voll Erwerbsfähige auskömmlich sind, jedenfalls nicht. Ein Versorgungsanspruch für alle gegenüber der staatlichen Gemeinschaft verschiebt auch kategorial unser Menschenbild. Wenn nicht die freie Entfaltung als Persönlichkeit am Anfang steht, sondern der Anspruch auf ein staatliches Einkommen, wird die Gemeinschaft mit ihren Herrschaftsinstrumenten, um dafür die Mittel aufzubringen, wichtiger als der Einzelne. Das Grundgesetz verfasst den Staat aber subsidiär, daher stehen die Grundrechte am Anfang, damit wir uns zuerst nach unseren Plänen frei entfalten können. In jeder Freiheit schlummert eine sittliche Pflicht, die Talente zu nutzen, auch damit andere am Erfolg teilhaben können.“

Der Verweis auf die Digitalwirtschaft zeigt, dass di Fabio sich hier wohl eher über Zeitungslektüre einen Eindruck verschafft hat. Wen meint er denn? Die Diskussion ist erheblich breiter und es werden ganz andere Begründungen vorgebracht, auch in der öffentlichen Diskussion – von der akademischen ganz zu schweigen.

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Das eine kritisieren, das anderen nicht haben wollen – wer Sanktionen für unangemessen hält, muss sich von ihrem Zweck verabschieden,…

…, da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann

Die lange Denktradition der „Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen“ als „Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft“ – so August Bebel…

…in seiner bekannten Schrift „Die Frau und der Sozialismus“, siehe: Bebel, August (1996 [1879]): Die Frau und der Sozialismus. In: Ausgewählte Reden und Schriften, Bd 10/1, S. 597:

„Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt’s nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß.“

Die Verengung des Arbeitsbegriffs in Vollendung bietet dieses Zitat und der entscheidende Einspruch gegen diejenigen, die meinen, ein BGE sei sozialistisch. Doch es ist vielmehr die heutige Erwerbszentrierung, die im Geist des Sozialismus fortlebt. Ihre Erhaltung bedarf der Sanktionen, um den „Faulenzern“ Beine zu machen. Wie so häufig, ist das Paulus-Zitat verkürzt, siehe hier. Diese Haltung ist das eigentliche Hemmnis für die Einführung eines BGE, man schaue sich nur an, was Oskar Lafontaine einst zu Sanktionen meinte, wirklich distanziert hat er sich davon meines Wissens nicht.

Sascha Liebermann

Das kann passieren, wenn Erwerbstätigkeit vor allem anderen rangiert: Jobcenter vs. Elternrecht

Siehe hierzu auch frühere Beiträge von unserer Seite hier.

„Not gonna claim this a UBI, but could still be a valuable example“