Liebe Grüne, Böckenförde hatte da so eine Ahnung:#dbdk20 #Grundeinkommen pic.twitter.com/qnrSYr0YT7
— Hans-Florian Hoyer (@hfhoyer) November 22, 2020
Siehe auch unseren Beitrag dazu hier.
Liebe Grüne, Böckenförde hatte da so eine Ahnung:#dbdk20 #Grundeinkommen pic.twitter.com/qnrSYr0YT7
— Hans-Florian Hoyer (@hfhoyer) November 22, 2020
Siehe auch unseren Beitrag dazu hier.
Die Denunziation von direkter Demokratie hat mit emanzipatorischer, freiheitlicher Politik auch nichts zu tun. Abraham Lincoln sprach von einem „Recht des Volkes auf Revolution“. Und bei uns sollen die Bürger*innen noch nicht mal durch Einzelentscheidungen innerhalb einer … https://t.co/Vmm8aduW7w
— Reinhard Bütikofer (@bueti) November 22, 2020
…dazu hatte sich Bütikofer einst geäußert vergleichbar der Ablehnung, die er heute kritisiert, siehe hier. Wie Özdemir und Trittin zum Grundeinkommen bislang standen finden Sie hier und hier.
Sascha Liebermann
Eine Botschaft an alle Delegierte der #dbdk2020
Der Unterschied zwischen Grundsicherung Bedarfsgeprüft und einem Grundeinkommen auf Basis von Vertrauen.
https://t.co/KTLTh8448J— Grünes Grundeinkommen (@Gruenes_GE) November 21, 2020
Diese Stellungnahme zeigt, welche Verwerfungen eine Bedürftigkeitsprüfung mit sich bringen kann, wenn Antragsteller auf Sachbearbeiter treffen, die nicht verstanden haben, dass sie der Sicherung eines Rechtsanspruches dienen. Es sind aber zugleich Verwerfungen, die durch das Erwerbsgebot befördert werden, weil nun die Integrität des Einzelnen mit dem Erwerbsgebot kollidiert. Eine Garantiesicherung würde aber immerhin die Erwerbsbereitschaft nicht mehr zum Kriterium erheben und damit den normativen Charakter der Absicherung verändern im Verhältnis zu heute, wenngleich die Erwünschtheit von Erwerbstätigkeit als vorrangige Enkommensquelle bestehen bliebe. Stigmatisierungseffekte würden dadurch gemildert, aber nicht aufgehoben.
Vor mehr als zehn Jahren hatte Martina Steinheuer sich zu „Grundeinkommen und Behinderung“ deutlich geäußert.
Sascha Liebermann
#dbdk20: @Die_Gruenen kippen die Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden aus ihrem Grundsatzprogramm. #volksentscheid pic.twitter.com/ZZsovGkUgp
— Mehr Demokratie e.V. (@Volksentscheid) November 22, 2020
Ulrich Schulte schreibt in der taz über den bevorstehenden Parteitag der Grünen, auf dem das neue Grundsatzprogramm beschlossen werden soll. Das Grundeinkommen spielt in einigen Anträgen eine Rolle, der Bundesvorstand allerdings – Annalena Baerbock und Robert Habeck – hat sich dagegen ausgesprochen und favorisiert eine Garantiesicherung. Schulte schreibt dann unnötig unsachlich:
„Ein Grundeinkommen, versprechen seine Fans, könne das komplexe System der deutschen Sozialleistungen ersetzen, gebe allen Menschen Sicherheit und ermögliche Selbstverwirklichung frei vom Zwang der Lohnarbeit. Auch Parteichef Habeck hegt dafür Sympathien. Schon 2010 dachte er in seinem Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“ über ein Grundeinkommen nach, das nur an eine einzige Bedingung geknüpft ist: sich weiterzubilden.“
Zum einen ist der Ausdruck „Fans“ hier geradezu degradierend, als gehe es nicht um Argumente, sondern um identifikatorische Bejubelung. Auch soll ein BGE in den wenigsten Fällen das gesamte System der Sozialleistungen ersetzen – das wäre leicht nachzulesen gewesen. Auf der anderen Seite wird hier etwas deutlich, was schon in früheren Vorschlägen bei den Grünen zu erkennen war. Habeck verknüpfte seine frühere Befürwortung eines Grundeinkommens (genauer wird er in seinem Buch nicht) mit einer Bildungspflicht. Ähnlich sah schon ein früherer Vorschlag einer Grünen Grundsicherung eine Kitapflicht vor (siehe dazu hier und hier). Da ist ein Rest an fürsorglicher Bevormundung zu erkennen, als gäbe es nicht schon lange eine Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchen Verpflichtung, in der gewichtige Argumente negative Folgen einer Schulpflicht deutlich machen, die Grundlage des deutschen Schulwesens ist.
Frühere Beiträge zur Garantiesicherung finden Sie hier.
Sascha Liebermann
…Interview von Michael Hesse mit Branko Milanovic in der Frankfurter Rundschau. Milanovic übt in einer Passage, nur dort geht es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, Kritik an ihm:
„[FR] Viele fordern ein Grundeinkommen, um die Folgen des technologischen Wandels abzumildern. Was denken Sie darüber?
[Milanovic] Unsere Grundsicherungssysteme sollten auf alle erdenklichen Eventualitäten während unserer Lebenszeit reagieren. Sie versichern uns gegen Risiken und sollen dafür Sorge tragen, dass wir im Fall der Erwerbslosigkeit unseren Lebensstandard halten können. Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens ignoriert diese Risiken vollkommen. Es verteilt das Geld zu gleichen Teilen an alle Bürger. Für ein Grundeinkommen benötigt man also eine andere Philosophie unserer sozialen Demokratie. Der Wohlfahrtsstaat müsste komplett neu definiert werden. Linke glauben, dass so ein Grundeinkommen die Ungleichheit verringern und die höchsten Einkommen begrenzen würde. Die Rechte geht vom genauen Gegenteil aus. Es ist auch nicht klar, ob die Menschen einen Job suchen würden, wenn sie ein Grundeinkommen hätten. Zudem könnte es zu einer Spaltung unserer Gesellschaft beitragen: Neben jenen, die nicht arbeiten wollen, würden die stehen, die es aufgrund geerbter Vermögen nicht müssen, und diejenigen, die weiterhin arbeiten. Allerdings hat sich meine Position durch die Pandemie gewandelt. Ich bin skeptisch gewesen. Jetzt sehe ich es anders: Ein Grundeinkommen würde jetzt sehr helfen. Man bräuchte keine Kongressentscheidung über eine Ausweitung der Arbeitslosenhilfe, und auch andere Unterstützungen wären unnötig. Man wüsste, dass alle auch in der Krise überleben könnten.“
darüber schreibt Barbara Dribbusch in der taz.
Zurecht verweist Bundesarbeitsminister Heil darauf, dass die Grundsicherung einen Rechtsanspruch darstellen und kein Almosen sei (siehe „Rechtsanspruch oder Almosen“ und hier), doch Dribbusch weist zurecht auf die Bezugsbedingungen hin, auch wenn diese gelockert worden seien. Doch werden Einkommen weiterhin angerechnet, die für Selbständige aber auch in diesen Zeiten die Mittel zur Investition sind, die sie benötigen. Dabei ist Dribbusch selbst kein Gegner von Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, siehe hier.
Sascha Liebermann
…eine Diskussion im RBB, das Video finden Sie hier. Teilnehmer waren:
Michael Bohmeyer, Gründer der Initiative „Mein Grundeinkommen“
Rainer Schwadtke, Bäckermeister
Tonia Merz, Modemacherin
Christian Gräff (CDU), Landesvorsitzender Mittelstandsunion
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
Christoph Butterwegge, Armutsforscher
Der teilnehmende Bäckermeister war schon einmal bei Anne Will zu Gast. Seine Ausführungen haben mich damals zu dem Beitrag „‚Arbeitswelt im Wandel‘ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?“ und „Wer will dann noch beim Bäcker arbeiten? Über Fragen, die tief blicken lassen“ veranlasst.
@ToniHofreiter:
Soloselbständige haben zum Schutz der Gesundheit ihre Aufträge und ihre Arbeit verloren. Sie sind nicht arbeitslos und man sollte sie nicht in Hartz IV „reinzwingen“.Wen sollte man eigentlich in Hartz IV reinzwingen? #BGE #Grundeinkommen https://t.co/GS6Ivh5OQI
— BGE Eisenach (@bge_esa) November 17, 2020