Sprachkosmetik und Verschleierung – das Bürgergeldkonzept der SPD…

…ist voller wohlfeiler Aussagen und drückt sich um eine klare Sprache. Es stechen pädagogisierende Formulierungen hervor, die sich in Werbebroschüren nicht besser finden könnten. Der Beschluss vom Wochenende stimmt im wesentlichen mit dem Konzeptpapier überein, das schon im Februar, noch unter dem Vorsitz von Andrea Nahles, vorgestellt wurde. Man beachte schon den Titel „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“ und die gewählte Reihenfolge der Begriffe, sie steht ganz in der Tradition der SPD. Im Beschluss aber wird die Reihung mit einem „Sozialstaat für eine neue Zeit“ verbunden – der alte also für den neuen? Schon auf S. 1 heißt es:

„Zum anderen ist es, da in unserem System soziale Absicherung stark an Erwerbsarbeit geknüpft ist, Aufgabe der Politik und des Staates, für einen hohen Beschäftigungsstand zu sorgen.“

Als sei es ein ehernes Gesetz, dass dies so sein müsse, von einem Nachdenken über Alternativen keine Spur. Der Beschäftigungsstand dient der Finanzierung des Sozialstaates, das ist der vorrangige Sinn von Arbeitsplätzen – so die Aussage. In der Folge ist die Rede vom emanzipatorischen Charakter des Sozialstaats, von Freiheit, von der „Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben“. Bei letzterem muss man stutzig werden, inwiefern befähigt der Sozialstaat? Unterstützt er nicht vielmehr eine vorhandene Fähigkeit und die Möglichkeit, im Fall einer Einschränkung dieser Fähigkeit, sich Hilfe zu holen? Das setzt aber schon Fähigkeiten voraus, der Sozialstaat schafft sie nicht – oder ist hier nur die finanzielle Absicherung gemeint? Dann gilt um so mehr, dass nur etwas unterstützt wird, das schon vorhanden sein muss.

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Bedingungsloses Grundeinkommen wertet Arbeit auf, nicht ab

Klare Haltung – Tina Hofmann zum Bedingungslosen Grundeinkommen

„Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut“…

…berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Apropos Zielgenauigkeit von sozialstaatlichen Leistungen, hier die wichtigsten Ergebnisse:

  • Grundsicherung im Alter wird von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten – hochgerechnet etwa 625000 Privathaushalten – nicht in Anspruch genommen
  • Personen mit geringem Anspruch, ImmobilieneigentümerInnen, ältere und verwitwete Personen verzichten häufiger als andere auf Grundsicherung
  • Vier von fünf Haushalten mit Ansprüchen von mehr als 600 Euro nehmen diese auch in Anspruch
  • Bei voller Inanspruchnahme würde verfügbares Einkommen der Haushalte, die Grundsicherung aktuell nicht beziehen, aber beziehen könnten, um rund 30 Prozent steigen
  • Um verdeckte Armut zu bekämpfen, sollte Antragsverfahren vereinfacht und Bewilligungsdauer verlängert werden

Unsere Beiträge zu Armut bzw. verdeckter Armut finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Ein Grundeinkommen für Kinder?“ – nachvollziehbares Ziel, aber ohne Familie?

In einem Streitgespräch zwischen Sarah-Lee Heinrich (Grüne Jugend) und Marcus Weinberg (CDU) auf Zeit Online geht es um die Kindergrundsicherung, die schon seit einigen Jahren in der Diskussion ist. Vorschläge dazu gibt es verschiedene. Zu Beginn wird eine wichtige Frage aufgeworfen, und zwar die, was denn Armut sei, wobei Herr Weinberg heraushebt, dass in Deutschland Kinder nicht verhungern müssen. Es gibt umfangreiche Leistungen, das ist unbestritten, die es in etlichen Ländern nicht gibt. Doch die Frage danach, ob der Einzelne am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und in welcher Form, stellt sich immer relativ zur Kaufkraft über die er verfügt und zur Art des Einkommens, denn damit geht ein normativer Status einher. Heinrich weist treffend darauf hin.

Wie ließe sich nun die Lage verbessern? Weinberg argumentiert ganz sozialdemokratisch, indem er Armut durch Erwerbstätigkeit beseitigen will – doch wozu das heutzutage schon führt, kann jeder in seinem Umfeld beobachten. Immer weniger Zeit für Familie, immer längere Zeiten in außerhäuslicher Betreuung. In der Tat ist, wie Weinberg sagt, Kinderarmut immer „Familienarmut“, weswegen eine Kindergrundsicherung ein zweifelhaftes Unterfangen ist, solange zugleich in der Erwerbsverpflichtung der Eltern die ultimative Lösung gesehen wird. Denn Kinder abzusichern, ohne ihre Eltern abzusichern, reißt Familien auseinander. Weinberg demgegenüber hebt die Zielgenauigkeit des Wust an bestehenden Leistungen hervor und verliert aus den Augen, worauf Frau Heinrich hinweist: die Beantragungshürde, die Unübersichtlichkeit, die Stigmatisierung. Zielgenauigkeit ist so ein Papiertiger, wenn ihre Folgen nicht beachten werden, wie z. B. verdeckte Armut. Man könnte andersherum genau die Kindergrundsicherung, bei allen Schwächen, die sie hat, als zielgenau bezeichnen, zumindest was die Behebung des Einkommensmangels betrifft.

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