„Bedingungsloses Grundeinkommen und Demokratie“ – Diskussion im Rahmen des Paulskirchenjubiläums…

…an der Katholischen Akademie (Haus am Dom) in Frankfurt am Main, am 18. Mai, von 19-21 Uhr. Hier geht es zum Faltblatt mit allen Veranstaltungen der Akademie. Auf dem Podium:

Prof. Dr. Sascha Liebermann

Dr. Eva Douma

Sarah Händel

Anne Herpertz

Moderation: Elfriede Harth (Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen Rhein-Main)

Ankündigung:

„Von der „marktkonformen Demo­ kratie“ zu einer sozial­ökologi­ schen Demokratie. Wie trägt das BGE dazu bei, dass auf einem bewohnbaren Planeten „Frei­ heit, Gleichheit und Solidarität“ im 21. Jahrhundert und danach verwirklich werden?“

Mündigkeit durch Erwerbsarbeit?

In einem Interview mit Axel Honneth auf Zeit Online (Bezahlschranke) äußert er sich dazu, weshalb er gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen sei, aber auch zum Verhältnis von Erwerbsarbeit und Mündigkeit. Beide Passagen seien hier kommentiert, zu früheren Ausführungen Honneths siehe hier und hier.

„ZEIT ONLINE: Wenn der Mensch Sicherheit und mehr Zeit braucht, um sich zu engagieren, warum sind Sie trotzdem gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Honneth: Das Grundeinkommen [sic] aus meiner Sicht ein Mittel zur weiteren Privatisierung des Menschen. Der Einzelne würde sich wahrscheinlich nur noch als Empfänger einer staatlichen Zuwendung verstehen und sich immer weiter aus der sozialen Kooperation ausklinken. Das Grundeinkommen garantiert in keiner Weise, dass das Interesse des Einzelnen an sozialen und politischen Zusammenhängen zunimmt. Ich denke eher, dass es das Gegenteil bewirkt und zu einem immer stärkeren Rückzug in die eigene kleine Welt führt, die aus Gleichgesinnten besteht. Daher verstehe ich auch nicht, woher der Glaube kommt, dass sich durch das Grundeinkommen mehr Menschen politisch engagieren würden. Wenn die Privatisierung zunimmt, erlischt vielmehr die Triebfeder demokratischen Engagements.“

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Wissenschaft, Wissenschaftsbetrieb und Alternativen

Siehe dazu unseren früheren Beiträge zu Wissenschaft und BGE hier, hier und hier.

Zur Lage der Wissenschaft und der Diskussion um Reformen:

„Zum Selbstverständnis der Soziologie als Wissenschaft“

„Technokratisierung durch Selbstentmachtung: Anmerkungen zum Versagen der wissenschaftlichen Profession und eine alternative Antwort auf die Probleme der Hochschule heute

„Unterstützung durch Überanpassung. Wer trägt die Verantwortung für fehlgeschlagene Hochschulreformen?“

„Autonomie und Verantwortung im Studium. Zur Diskussion über Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen und ihre Aufhebung“

Sascha Liebermann

Wenn sich wieder einmal etwas „lohnen“ soll: Sozialversicherungspflicht mit hohem Mindestbeitrag bei geringem Einkommen…

…führt zu grotesken Auswirkungen, sofern ein Einkommen aus selbständiger/ freiberuflicher Tätigkeit 450 Euro monatlich überschreitet. Im hier interessierenden Beispiel geht es um das Einkommen aus Lehraufträgen an Hochschulen.

Bekannt ist seit langem, dass deutsche Hochschulen einen erheblichen Anteil ihrer Lehre durch Lehrbeauftragte bestreiten (50-70 % je nach Fach). Einst als Ergänzung gedacht, gehören sie heute zum festen Bestandteil des Hochschulalltags und sie werden schlecht vergütet. Die zu erfüllenden Voraussetzungen, um einen Lehrauftrag zu erhalten, können hoch sein – je nach Fach bis zur Promotion.

Dieser Missstand hat noch eine andere Seite, die womöglich weniger bekannt, aber nicht weniger skandalös ist. Wer über das Jahr gerechnet ein Durchschnittseinkommen von 450 Euro monatlich überschreitet, fällt unter die Sozialversicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung und muss dort Beiträge entrichten.

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Jutta Allmendinger zum Bedingungslosen Grundeinkommen bei Jung & Naiv

Die relativ kurze Passage in dem langen Gespräch ab 1:23:30 gibt doch einen ganz guten Einblick darein, wie Jutta Allmendinger über das BGE denkt. Als sei die Diskussion nicht ziemlich differenziert mittlerweile, fordert sie auf Thilo Jungs Frage hin zuerst einmal eine Antwort darauf, welches BGE er denn meine. Systematisch betrachtet gibt es gar nicht so viele und der Kern ist bei allen ziemlich gleich. Abweichungen gibt es vor allem in der Betragshöhe und dahingehend, welche sozialstaatlichen Leistungen es ersetzen soll. Auch diese Spanne ist allerdings schnell benannt, hängt dann letztlich von praktischen Bewertungen ab.

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So widersprüchlich kann es sein,…

…wie Axel Honneth auf der einen Seite die Voraussetzungen herausstellt, derer es bedarf, um sich als Bürger mit öffentlichen Angelegenheiten auch befassen zu können, zugleich aber den Bürgern das grundsätzliche Interesse daran abspricht, sofern sie nicht erwerbstätig sind (siehe auch hier und hier).

Sascha Liebermann

„Universal Basic Income does not cause inflation“…

…ein Beitrag von Howard Reed, Elliott Johnson, Graham Stark und Matthew Johnson auf 360info, zu der immer wieder nicht nur vorgebrachten Sorge, sondern auch behaupteten Gewissheit, dass ein Universal Basic Income zu Inflation führe. Hier eine der Aussagen:

„If the logic behind objecting to a UBI on the basis of inflation were correct, then there ought to be absolutely no attempt to introduce new jobs or increase wages, since both increase purchasing power. If inflation is our sole concern, governments ought to slash wages and massively increase taxes. The point is that nobody wants either of those options because, even if they did reduce inflation, people would not want to have their wages reduced.“

Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

Was ist das Problem von Geld- statt Sachleistungen…

…muss man sich bei manchen Einwänden gegen ein BGE wirklich fragen. Hier ist seine Zielgenauigkeit im Vergleich zur Zielungenauigkeit der bestehenden Leistungen benannt. Viele – nicht alle – Verfahren, die aufgrund der Bedürftigkeitsfeststellung nötig sind, könnten der Vergangenheit angehören. Die Bedarfsprüfung, überhalb des BGE- Betrages hätte normativ einen anderen Charakter (siehe hier).

Sascha Liebermann