Bündnis Grundeinkommen hat ausreichend Unterschriften für die Europawahl zusammen

„Amt für Täuschung. Seit Jahren wird das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert“…

…so Susan Bonath in junge Welt. Im Beitrag wird darauf hingeweisen, dass die von der Bundesagentur erstellte Statistik zu Arbeitslosengeld II-Beziehern, die sanktioniert wurden, ungenau, und zwar zu niedrig, ist. Siehe zum Vergleich die Meldung von O-Ton-Arbeitsmarkt.

„Fast zwei Drittel verdienen unterdurchschnittlich“…

…darüber berichtet „Ihre Vorsorge“, ein Portal, an dem sich auch die Deutsche Rentenversicherung beteiligt.

Hier ein Auszug aus der Meldung:

„Den jetzt veröffentlichten Daten zufolge verdienten im Jahr 2017 etwa 20 Millionen rentenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige weniger als das sozialversicherungspflichtige Durchschnittsjahresgehalt von seinerzeit etwa 37.100 Euro. Das waren etwa 64 Prozent der knapp 31,2 Millionen registrierten Versicherten. Mit einem Durchschnittsjahresverdienst erwerben Arbeitnehmer einen Rentenanspruch von einem Entgeltpunkt. Dieser bringt derzeit rund 32 Euro Monatsrente im Westen und etwa 30,70 Euro im Osten ein. Nach 40 Arbeitsjahren mit Durchschnittsverdienst kommt man aktuell auf eine Monatsrente von etwa 1.280 Euro (West) oder 1.228 Euro (Ost).“

Zum Thema Rente siehe auch hier.

„Geh doch nach Hause, SPD!“ – Wer hat wirklich etwas vom Recht auf Homeoffice…

…fragt Roberto J. De Lapuente in neues deutschland. Jüngst hat die SPD sich dafür ausgesprochen, dass es ein Recht auf Homeoffice geben müsse, die Frage ist aber, für wen dieses Recht überhaupt nutzbar wäre? Der Beitrag nimmt dies auf’s Korn, um darauf aufmerksam zu machen, wie weit entfernt die SPD von den „hart arbeitenden Menschen“ ist.

Wie hätten sie nun bessere Möglichkeiten, Ihre Arbeitsbedingungen auszuhandeln? Durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen, davon aber hält De Lapuente nichts, siehe hier.

Sascha Liebermann

Weshalb soll es gerecht sein, dass nur „hart arbeitende Menschen“ eine Grundrente erhalten?

Diese Frage stellt Anja Krüger in der taz:

„’Jemand, der jahrzehntelang hart gearbeitet hat, hat das Recht, deutlich mehr zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat‘, lautet das Credo. Das gilt als gerecht. Aber wieso eigentlich?“

Diese Frage ist berechtigt, denn was ist der Maßstab dafür, dass die Existenz vorbehaltlos gesichert, also unverfügbar sein soll? Es ist das Individuum selbst als unhintergehbarer Bezugspunkt der politischen Ordnung, man schaue nur in Art. 20 (2) GG. Dahinter hinkt unser Sozialstaat bislang hinterher. Dann schreibt sie:

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„Solidarität statt Stigma“ – schön wär’s…

…muss der Titel eines Beitrags von Melanie Reinsch in der Berliner Zeitung ergänzt werden, denn das solidarische Grundeinkommen ist eine Mogelpackung, worauf wir wiederholt hingewiesen haben. Zwar beruht die Annahme einer durch das solidarische Grundeinkommen geförderten Beschäftigung auf Freiwilligkeit, was für eine Freiwilligkeit ist das aber, wenn sonst Arbeitslosengeld II samt Sanktionsdrohungen winkt? Die Stigmatisierung, von der in diesem Zusammenhang immer wieder gesprochen wird, hat mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu tun (siehe hier). Wer also diese Auswirkungen nicht mehr haben möchte, muss einen Weg finden, diesen Vorrang aufzuheben, was überhaupt nicht bedeutet, Erwerbstätigkeit zu verdammen. Es würde ihr lediglich der Stellenwert zugewiesen, der ihr angemessen ist.

Sascha Liebermann