…eine Sendung auf NDR 1:
„Eine unbezahlbare Utopie, die noch dazu leistungsfeindlich ist, oder ein Werkzeug, dass Menschen, die Würde zurück gibt? [sic] Befürworter und Gegner kommen zu Wort.“
Befürworter und Kritiker kommen zu Wort.
…eine Sendung auf NDR 1:
„Eine unbezahlbare Utopie, die noch dazu leistungsfeindlich ist, oder ein Werkzeug, dass Menschen, die Würde zurück gibt? [sic] Befürworter und Gegner kommen zu Wort.“
Befürworter und Kritiker kommen zu Wort.
…das sagte Gesine Schwan in einem Interview mit der taz, nicht aber, was ihr mit dem von der taz gewählten Titel in den Mund gelegt wurde. Zur Frage, ob der Mensch faul sei, äußerte sie sich gleich zu Beginn:
„Schröder sagte in der Bild-Zeitung den berühmten Satz, es gebe kein Recht auf Faulheit.
Ja. Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD. Aber sie passt zu autoritären Regimen. Menschen, denen so etwas unterstellt wird, fühlen sich gekränkt und ungerecht behandelt. Zumal es ihnen nicht von Unternehmerverbänden oder von Konservativen gesagt wurde, sondern von ihrer eigenen Partei, der SPD. Das produziert gravierende Vertrauensverluste.„
https://twitter.com/susannewiest/status/1101133563251122178
anlässlich eines Beitrags über die Deutsche Rentenversicherung, die Besserverdiener auch in der Bezugsdauer der Rente bevorteilt. Alternativ: Gerecht ist, was Leistung ermöglicht, weil die Person auf einem sicheren Fundament Entscheidungen treffen kann.
Sascha Liebermann
Dieser Frage geht ein Interview mit den Sozialwissenschaftlern Frank Bauer (IAB) und Philipp Fuchs (ISG) aus dem Jahr 2017 nach, das sehr differenziert über die Herausforderungen und Problemlagen von Personen Auskunft gibt, die aufgrund besonderer „Vermittlungshemmnisse“ kaum bis keine Aussichten auf reguläre Arbeitsverhältnisse haben.
Eine Frage, die nicht erörtert wird, aber für die Förderprogramme zu bedenken wäre, ist, welche Bedeutung die normative Konstruktion der Förderprogramme für ihren Erfolg oder Misserfolg hat, Stichwort Stigmatisierung. Welcher Art ist die „Teilhabe“, die durch sie erreicht werden soll, inwiefern entwertet die normative Konstruktion das Beschäftigungsverhältnis, weil sie etwas suggeriert, das sie nicht halten kann: eine Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt, der aber ein simulierter mit eingeschränkter Sachorientierung und stärkerer Sozialfürsorge ist. Hilft das wirklich denjenigen, die sich darin befinden?
Sascha Liebermann
…ein Beitrag der Deutschen Welle.
…hier geht es zu den Beiträgen, Pro von Christian Imminger, Contra von Sarah Schierack.
..eine Diskussion veranstaltet von der Landeszentrale für politische Bildung, Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Inforadio (rbb).
Hier geht es zur Aufzeichnung des Podiumsgesprächs.
Dieselbe Datei finde sich auch bei Youtube.
Moderatorin Ute Holzhey diskutierte mit folgenden Gästen:
Prof. Dr. Ute Fischer, Fachhochschule Dortmund, FB Angewandte Sozialwissenschaften, Politik- und Sozialwissenschaften
Staatssekretär Alexander Fischer, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Ulla Pingel, Erwerbslosenberaterin bei ver.di
Dr. Matthias Schulze-Böing, Amtsleiter, Geschäftsführer Stadt Offenbach am Main Amt für Arbeitsförderung, Statistik und Integration
…die Veranstaltung findet am 23. Mai statt, hier finden Sie das Programm.
Aus der Ankündigung:
„Deutschland diskutiert über Grundeinkommen – bedingungslos, solidarisch, ganz, oder gar nicht. Hartz IV steht auf dem Prüfstand: reformiert, kritisiert, gelobt, überwunden. Große Lösungen werden gefordert: eine Sozialpolitik, die endlich alles besser macht, alle Probleme löst, alle Erwerbslosen in Arbeit bringt und alle Armen aktiviert.“
Mitwirkende Referenten bzw. Diskutanten: Stefan Bach (DIW), Ronald Blaschke (Netzwerk Grundeinkommen), Pascal Kober (MdB, FDP), Sascha Liebermann (Alanus Hochschule), Michael Opielka (Institut für Sozialökologie), Franz Segbers (Sozialethik), Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen).
…das zeigt der Überblick darüber von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Deutlich wird bei aller Unterschiedlichkeit der Vorschläge, dass alle gleichermaßen eine Gerechtigkeitsfrage aufwerfen, wenn es um die Anrechnung des Zuverdienstes auf ein wie auch immer gestaltetes Mindesteinkommen geht. Diese Diskussion wird ähnlich bezüglich der Grundrente geführt, die Hubertus Heil vorgeschlagen hat.
Eingewandt wird, dass die einen nach Bedarfsprüfung dann eine Mindestsicherung erhalten und einen bestimmten Anteil des Zuverdienstes behalten können, die anderen ein kaum höheres Einkommen mit regulären Löhnen erreichen, das sei ungerecht. Solange es aber ein Mindest- oder Garantieeinkommen nur nach Bedarfsprüfung geben soll, solange wird es diese Einwände geben, denn das eine hängt mit dem anderen zusammen, Stichwort Transferentzugsrate (hierein gehört ebenso die Diskussion um das Lohnabstandsgebot und die Armutsfalle).
…schreibt Ralph Bollmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein differenzierter Beitrag, der die „Hartz“-Reform nicht auf das Arbeitslosengeld II reduziert.
Wie so oft fehlt auch in diesem Beitrag ein Hinweis darauf, dass die Gruppe der Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld II-Bezieher überhaupt keine homogene Gruppe ist und schon gar nicht statisch, also immer dieselben Personen im Leistungsbezug sind. Es gibt eine hohe Fluktuation, ausgenommen davon sind nur langjährig erwerbslose Personen. Würde das beachtet, stellte sich viel mehr noch die Frage, wozu es dann Sanktionen braucht, wenn es nicht einfach nur darum geht, ein Druckmittel zu haben.
Sascha Liebermann