Bedarfsprüfung als solche muss nicht stigmatisierend sein – es hängt vom normativen Zweck der Bedarfsprüfung ab…
Die Bedingungslosigkeit ist zentral und entscheidend. Sobald eine Einkommensgrenze gezogen wird, muss diese ja auch überprüft werden. Veränderungen müssen gemeldet werden, Stigmatisierung bleibt, etc.. Wer das BGE nicht braucht oder will, kann es ja freiwillig zurückspenden. https://t.co/flZ9qM0ZxT — Susanne Wiest ☔️ (@susannewiest) November 23, 2020 …das scheint mir ganz entscheidend in der Diskussion und wird … Bedarfsprüfung als solche muss nicht stigmatisierend sein – es hängt vom normativen Zweck der Bedarfsprüfung ab… weiterlesen