Weit verbreitet…

…, wirklich erstaunlich, worauf man immer wieder stößt. Man sollte sich in der Tat durch die vehemente Verteidigung des Bürgergeldes durch die Befürworter nicht darüber täuschen lassen, dass vor wenigen Jahren noch selbst solch zaghafte Erleichterungen abgelehnt worden wären. Die Geistesverwandtschaft ist groß, sie der Grund für das Fortbestehen der Sanktionsbewehrung.

Sascha Liebermann

Treffend,…

…wenn das so zu verstehen ist, dass ein Wollen die Voraussetzung für jedes Gelingen ist. Wer der Auffassung ist, mittels der sanktionsbewehrten Verpflichtung zu Erwerbstätigkeit würde auf lange Sicht irgend etwas gewonnen aus „Beschäftigung“, geht letztlich davon aus, dass im Zweifelsfall nur Druck zum gewünschten Ergebnis führt. Wie ist das noch einmal mit den Grundfesten unserer Demokratie und der Mündigkeit?

Sascha Liebermann

Unternehmen sind was noch einmal? Ach ja, Erziehungsanstalten…

…oder besteht ihre Aufgabe nicht doch in der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen mit leistungsbereiten Mitarbeitern? Das scheint tatsächlich nicht so klar zu sein, wie sonst könnte Merz auf die Idee kommen, dass Sanktionen dazu führen könnten, leistungsbereite Arbeitgeber und ebensolche Mitarbeiter zusammenzubringen.

Siehe auch frühere Kommentare dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

Einst hatte „unbezahlte Arbeit“ in der CDU noch ein gewisses Ansehen,…

…was die Union hier abliefert, spricht dem Hohn. Da waren die Ausführungen Norbert Blüms noch ein Lichtblick, wenn er auch nicht weit genug ging, siehe auch hier.

Sascha Liebermann

Mit etwas Wohlwollen…

…lässt sich hinter dem unglücklichen Begriff „Work-Life-Balance“ sehr wohl ein Problem erkennen, das auch dann nicht verschwindet, wenn der Einzelne eine „Arbeit“ findet, die zu ihm passt. Es bleibt nämlich das dauerhafte Spannungsverhältnis zwischen dieser „Arbeit“ und der Zeit für Familie und Kinder oder auch Angehörige – beides geht nicht zur selben Zeit. Das erste kann gut delegiert und von anderen erledigt werden, das zweite ist in seiner besonderen Form als persönliche Nahbeziehung an die konkrete Person gebunden und kann nicht delegiert, aber auch nicht nachgeholt werden. Selbst ein BGE würde dieses Spannungsverhältnis nicht aufheben, es würde lediglich den Raum schaffen, sich sorgsam zu überlegen, was wann Vorrang haben muss. Solange Erwerbstätigkeit Vorrang hat, gerät das andere unter die Räder.

Sascha Liebermann

Wirkungen, welche Wirkungen, woraufhin?

Insofern eine treffende Rückfrage von Thorsten Hild, denn welche Nebenwirkungen haben die Wirkungen, über welche Wirkungen sprechen wir konkret? Wenn das bloße Ziel ist, dass jemand in ein Arbeitsverhältnis gelangt, mag das eine erwünschte Wirkung sein. Was aber leistet er in dem Arbeitsverhältnis, ist es für den Arbeitgeber hilfreich, ist das Arbeitsverhältnis für die Arbeitsleistung hilfreich? Wäre er ohne Sanktionen in für ihn passendere Arbeitsverhältnisse gelangt, hätte er Fortbildungsmöglichkeiten aufgegriffen, benötigt er mehr Zeit zur Orientierung? Die Stellungnahme, auf die Schäfer sich bezieht, ist differenziert, bezieht sich jedoch weitgehend auf standardisierte Befragungen, deren Erkenntniswert dafür, was Leistungsbezieher bewegt, ziemlich gering ist.

Ganz ausgeblendet werden natürlich Tätigkeiten jenseits des Erwerbsarbeitsmarktes, aber das war auch nicht Gegenstand der Stellungnahme.

Nachtrag: 18:12 Uhr: Diese Studie hier des IAB hebt vor allem die Nebenwirkungen hervor, sie ist aus dem Jahr 2021 und fasst vorläufige Ergebnisse zusammen. Den standardisierten Daten und ihrer ebenso standardisierten Auswertung fehlt allerdings der konkrete Zusammenhang, der im Handeln der Leistungsbezieher zu erkennen wäre. Dazu bedarf es nicht-standardisierter Daten und deren fallrekonstruktiver Auswertung.

Sascha Liebermann

Guter Punkt,…

…, aber auch hier gilt: Beim wirklichen Bedingungslosen Grundeinkommen müsste darüber nicht diskutiert werden. Die ganze Frage der Absicherung und ihrer Folgen hängt an der Ausgestaltung der Absicherung. Die heutige Form führt zu erheblichen Verwerfungen und unnötig komplizierten, unübersichtlichen Leistungen. Gerade diejenigen, die sie brauchen, laufen Gefahr, ihre Ansprüche nicht geltend zu machen. Das nenne ich mangelnde „Zielgenauigkeit„.

Sascha Liebermann

Widerspruch in sich…

…, denn ein befristetes BGE ist eben kein BGE. Deutlich wird an solchen Äußerungen aber, welches Schreckgespenst am Horizont zu drohen scheint: der Übergang zu einem BGE. So nah ist es also schon.

Sascha Liebermann