Eine legitime Antwort…

…und zugleich muss ein Unternehmen dennoch darauf wertlegen, dass ein Mitarbeiter zu den Aufgaben und dem Kollegialverständnis passt. Mit einem BGE könnte das erheblich einfacher sein, weil eine Bewerbung nicht mehr in demselben Maße nötig wäre, um „Rechnungen [zu] zahlen“. Das wäre eine entscheidende Voraussetzung dafür, Bewerbungsgespräche für beide Seiten zu erleichtern und alle Karten auf den Tisch zu legen – ganz im Dienste des Zweckes, Güter- und Dienstleistungen bereitzustellen und das unter den bestmöglichen Bedingungen zu tun, statt Lebenszeit ineffektiv und ineffizient zu vernutzen.

Sascha Liebermann

Kinderarmut, Elternarmut – Kindergrundsicherung?

Siehe unsere Beiträge zur Kindergrundsicherung hier.

Sascha Liebermann

Wie nennt man es, wenn man anderen abspricht zu wissen, was sie tun?

Treffender Kommentar von Michael Sienhold.

Sascha Liebermann

Stilllegungsprämie…

…unter dieses Schlagwort passt die Kritik, die hier an einem bestimmten Einwand gegen ein BGE zitiert wird (siehe auch hier). Die Vorstellung, Bürger ließen sich mit einem BGE den Schneid abkaufen, sich für ihre Interessen einzusetzen, ist eine nicht nur steile These, sie zeugt auch von erheblichem Paternalismus. Er zeigt sich aber nicht nur darin anzunehmen, dass dieser Fall eintreten könnte, sondern besonders darin, dass dieser Fall nicht eintreten dürfte – als ließe es sich verhindern, wenn Bürger sich den Schneid abkaufen ließen.

Sascha Liebermann

„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ – Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

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Bekommt es jeder oder nur, wer es braucht?

Das Kurzstatement, hier vielleicht auch missverständlich durch den Ausschnitt, spricht zweierlei aus – ein Grundeinkommen zu erhalten, wenn man es braucht (und sonst nicht), und ein Grundeinkommen für alle bereitzustellen. Das Missverständnis entsteht durch den Blick auf diejenigen, die es vermeintlich nicht „brauchen“, denen es dann „weggesteuert“ werden könne. Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt. Die Bereitstellung für alle beantwortet die Frage danach, wer es erhalten soll und unter welcher Bedingung. Die Frage der Besteuerung ist eine danach, wie das Gemeinwesen Einnahmen erzielen und verteilen kann, die Ziele können unterschiedlich sein.

Bereitstellung des einen und Besteuerung des anderen müssen beim BGE getrennt betrachtet werden, sonst führt das zu derselben Verdeckung von Zusammenhängen, die im Zusammenhang von Grundfreibetrag und Existenzminimum zu beobachten sind. Der Grundfreibetrag ist heute ein Rechtsanspruch, das BGE führt diesbezüglich nichts Neues ein, die Bedingungen der Inanspruchnahme verändern sich aber, denn der Grundfreibetrag bleibt heute unwirksam, solange kein steuerbares Einkommen erzielt wird. Er entspringt der Verpflichtung, das Existenzminimum zu sichern und ist insofern nur das Komplement zum Arbeitslosengeld II und vergleichbaren Leistungen. Ein BGE wäre ein ausbezahlter Grundfreibetrag zu jeder Zeit.

Sascha Liebermann