„Geld fürs Nichtstun…“ oder dafür, zum Gemeinwesen zu gehören?

Der reißerische Titel des FAZ-Podcastes „Geld fürs Nichtstun: Ansturm auf das Grundeinkommen“ gibt nicht das Maß an Differenziertheit wieder, das geboten wird. Der erste Gesprächspartner ist eine Gewinnerin der Grundeinkommensverlosung bei Mein Grundeinkommen. Zuerst rechtfertigt sie sich beinahe dafür, dass die Aussicht auf einen Geldgewinn für sie anfangs das wichtigste war, um an der Verlosung teilzunehmen. Dann berichtet sie, was sie damit gemacht hat, ziemlich unspektakuläre Dinge, die aus ihrer Lebenssituation naheliegen. Sicherheit war eine wichtige Erfahrung.

Jürgen Schupp berichtet über das Pilotprojekt, die gewaltige mediale Resonanz und das Erstaunen über die große Zahl an Anmeldungen für die Teilnahme. Erläutert wird auch, wie die Teilnehmer der Experimental- und der Kontrollgruppe ausgewählt werden. Die Grenzen des Projektes werden benannt und das gewaltige Finanzierungsvolumen, das aus Spenden bestritten werden soll. Wenn das gelingt, ist es Ausdruck einer großen Bereitschaft, das Projekt zu fördern, das haben die Spender von Mein Grundeinkommen in der Vergangenheit aber auch schon gezeigt. Schupp hält es für wichtig angesichts der bevorstehenden Veränderungen über Sozialstaatsreform grundsätzlicher Art nachzudenken, er sieht das Problem der starken Ausrichtung des Sozialstaats an Sozialversicherungen und hält es für sinnvoll, sich mit Alternativen zu befassen und über sie zu streiten, das BGE sei eine solche.

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Ehrbare Erwerbstätige vs. Arbeitslose – mit Grundeinkommen gäbe es dieses Problem so nicht

Zwei Einwände, zwei Antworten – auf das FAZ-Podcast zum Grundeinkommen

„Viele werden abgehängt“ und Halbgares zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Ein sehr ausführliches Gespräch mit Stefan Sell in Deutschlandfunk Kultur über Folgen der Coronakrise, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen sowie das Pilotprojekt dazu, ist Anlass hier einige Passagen zu kommentieren. Frühere Kommentare von unserer Seite zu Stefan Sells Ansichten zum BGE finden Sie hier.

„Deutschlandfunk Kultur: Seit langem wird ja auch schon darüber diskutiert: Sollte es Sanktionen geben? Sollte das Existenzminimum gekürzt werden? In diesen Tagen verstärkt sich eine Diskussion, ob man da nicht grundsätzlich umsteuern muss – Stichwort „bedingungsloses Grundeinkommen“, also ein Grundeinkommen für alle ohne Bedingungen, ohne Sanktionen, ohne Einkommensprüfung. – Würden Sie das befürworten, dass das bedingungslose Grundeinkommen nochmal genauer unter die Lupe genommen wird?
Sell: Also, ich würde auch hier eine Kompromissposition versuchen zu formulieren. Es wurde ja schon mal in einem Land, was auch sehr wohlhabend ist, darüber abgestimmt, ob so etwas eingeführt werden soll. Im Juli 2016 gab es eine Volksabstimmung in der Schweiz. Ich erinnere mich noch sehr gut an den Abend. 23 Prozent, das waren überraschend viele, haben dafür gestimmt, die große Mehrheit dagegen. Und dann wurden Leute befragt nach der Abstimmung, warum sie dagegen gestimmt haben. Da ist mir ein Satz in Erinnerung geblieben. Da hat einer gesagt: „Ja, er hätte da natürlich dagegen gestimmt, weil, die Zeit ist noch nicht reif.“ – Der Man ist pragmatisch gewesen. Der hat erkannt, dass in der jetzigen Situation ein Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen aus vielerlei Hinsicht, nicht nur, was die Finanzierung angeht, sondern auch, was die bestehenden sozialen Sicherungssysteme angeht, schwer bis überhaupt nicht umsetzbar ist.“

Was will Sell hiermit sagen? Selbstverständlich ist etwas politisch nicht umsetzbar, für das es keine Mehrheiten gibt, das ist banal. Dass die Zeit noch nicht reif sei, wie ein Befragter hier zitiert wird, gibt genau das wieder, in seinen(!) Augen ist sie nicht reif. Damit fehlt die entscheidende Basis für eine Einführung. Heißt das aber auch, dass es grundsätzlich nicht möglich wäre, weil, abgesehen von den Mehrheiten, entscheidende Voraussetzungen fehlten? Auch die Einführung der Sozialversicherungen unter Bismarck war nicht möglich, bevor der Wille dazu da war, sie einzuführen. Betrachtet man die Sozialversicherungssysteme und setzt das BGE dazu ins Verhältnis, so könnte es in diese hineinwachsen. Nehmen wir als Bsp. die Rentenansprüche: sie müssen nicht aus der Rentenversicherung alleine bedient werden, wenn der Gesetzgeber das entsprechend definiert. Ein anderes Beispiel sei genannt: Grundfreibeträge in der Einkommensteuer und Grundsicherung leiten sich aus derselben Legitimationsquelle ab, der Verpflichtung zu Existenzsicherung. Weshalb sollte es nicht möglich sein, dieses Existenzminimum einfach auszuzahlen, statt es unter Vorbehalten bereitzustellen? Entsprechend fragt der Journalist zurück:

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„Deutschland steigt aus“…

…so Alexander Neubacher bei Spiegel Online über das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen. An einer Stelle schreibt er besorgt:

„Nun freue ich mich mit jedem, der seinen Traum lebt, meinetwegen sogar als Mönchsdarsteller auf Mittelaltermärkten. Wenngleich man sich fragt, wer sich um die Kinder im Kindergarten kümmert, seit Michael gekündigt hat.“

Was könnte die Antwort sein, vielleicht Art. 12 GG? Und wäre „Michael“ denn ein guter Erzieher, auch wenn er das gar nicht machen will? Neubacher scheint hier den Von-der-Leyen-Schleckerfrauen-Vorschlag wahlweise auch Von-der-Leyen- Hartz-IV-Bezieher-Vorgschlag wiederbeleben zu wollen. Wie war das noch einmal mit dem Arbeitsmarkt, dort sollen doch Angebot und Nachfrage aufeinander treffen.

Und dann:

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Innovativ gegen Grundeinkommen und den „Nanny-Staat“ und für? Den „Nanny-Staat“!

Es ist doch immer wieder interessant, welche Einwände gegen ein BGE vorgebracht und welche Alternativen ihm entgegenhalten werden. Der Autor hier will auf keinen Fall einen „Nanny-Staat“, der Inbegriff von Entmündigung und Paternalismus, und was fordert er? Den Nanny-Staat, denn wie sonst sollte erreicht werden, was er anstrebt? Damit sind viele Folgefragen aufgeworfen: wer schüfe diese „Ökonomie“, die es dazu bräuchte? Werden alle Bedürfnisse vollständig abgedeckt und wie werden sie ermittelt? Na, wenn das kein Nanny-Staat wäre.

Sascha Liebermann

„Universal Basic Income: What’s in a Name?“…

…ein Beitrag von Sarah Berger Gonzalez und Juliana Bidadanure auf der Website des Stanford Basic Income Lab. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es für die weitere Diskussion und die dann angestrebte Einführung eines UBI/BGE nicht entscheidend wäre, eine einheitliche Bezeichnung zu haben.

„Geld für alle für nix“ – ist die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen „nix“?

Unendlich viele Artikel und Beiträge zum Bedingungslosen Grundeinkommen nutzen die Gegenüberstellung von Tätigkeit und Nixtun, besser von Ewerbs-Tätigkeit und Nixtun = Faulheit, um deutlich zu machen, worum es beim BGE gehen könnte. Dieser Beitrag in der taz macht dies ebenso, zumindest im Titel, um sogleich in der ersten Zeile ins Spiel zu bringen, dass es um etwas anderes geht: die Existenz einer Person als solches. Im Bericht geht es um eine Feldstudie zum BGE, für die sich Expedition Grundeinkommen (hier ein früherer Kommentar dazu) einsetzt, in Bremen soll sie durchgeführt werden. Die Frage, die sich immer stellt, wenn es um Feldexperimente geht, ist, was soll gezeigt werden? Etwa, dass die Bürger sich nicht in die Hängematte begeben, apathisch werden, sondern ihre „Chancen“ ergreifen? Sind das die Erfolgskriterien? Lässt sich das auf diesem Weg zeigen? Wieviele dürfen in der Hängematte liegen, damit es noch als Erfolg gewertet wird?

Über die Deutung der Ergebnisse entscheidet die politische Debatte, wie es in der Vergangenheit immer war. Dann läge es nahe, die Sache gleich zu einer politischen Angelegenheit zu erheben, zu einer Gestaltungsfrage, über die nach demokratischen Verfahren befunden werden muss. Da entscheidet nicht, was die Bürger tun oder eben nicht, sondern ob sie den Schritt wagen wollen.

Sascha Liebermann