Selbstblockade: „Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist“…

…so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: „Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist.“

Es kann immer Fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die „Geschlechterfrage“ einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine „emanzipatorische Wirkung“, z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.

Was war los vor 5, 10 und 15 Jahren in der Grundeinkommensdebatte?…

„06.03.2019: archiv-grundeinkommen.de: Rückschau:

2014: Was war los vor ca 5 Jahren in der dt. BGE-Diskussion?
2009: Was war los vor ca 10 Jahren in der dt. BGE-Diskussion?
2004: Was war los vor ca 15 Jahren in der dt. BGE-Diskussion?“

Das ist für alle interessant, die sich einen Überblick verschaffen wollen, gerade das Thema für sich entdeckt haben oder es für ganz neu halten.

„Frauen ziehen den Kürzeren“…

…ein Interview mit der Kulturwissenschaftlerin Irene Götz in der taz.

Drastisch wird die Lage der Frauen geschildert, die in Altersarmut leben, deutlich wird, was diese mit dem System sozialer Sicherung in Deutschland zu tun hat. Welche Auswege sieht Irene Götz?

Ist absehbar, wie sich die Situation für Frauen entwickelt, die heute zwischen 30 und 50 Jahre alt sind?
Für die große Gruppe der Babyboomer, die jetzt älter als 50 sind, wird es katastrophal, wenn jetzt nicht umgesteuert wird. Die Frauen dieser Generation sind zwar zunehmend erwerbstätig, aber oft in Teilzeit. Das geht in Zukunft nicht mehr. Die Frauen – und Männer – also, die jetzt zwischen 30 und 50 sind, müssten auf die Straße gehen, für Lohngleichheit kämpfen und dafür sorgen, dass Arbeit anders aufgeteilt wird. 35-Stunden-Woche für alle, dafür gleichmäßige Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit.

„Frauen ziehen den Kürzeren“… weiterlesen

„Das bedingungslose Grundeinkommen – ein Luftschloss“…

…so Guido Raddatz im zweiten Anlauf, handelt es sich doch schon um seine zweite Studie zu diesem Thema (hier die erste aus dem Jahr 2013 im Umfang von 24 S.). Die Studien werden immer länger, diese umfasst 51 S. und ist auf der Website der Stiftung Marktwirtschaft veröffentlicht worden. Ob sich an den Argumenten etwas geändert hat? Das kann wohl nur ein Blick in die Studie klären, die erste jedenfalls war voller Polemik und zu Beginn schon klar, wie sie enden wird.

Sascha Liebermann

„It’s not the jobs that are bullshit (that is of no social value), it’s the bullshit in the jobs“…

…schreibt Paul Thompson auf Labourlist. Die Frage ist, wer entscheidet darüber, ob etwas ein Bullshit-Job ist oder nicht? Sicher lässt sich Manches darüber sagen, welche Entwicklungsmöglichkeiten eine Aufgabe (Arbeitsplatz) bietet, welche Anforderungen sie stellt. Doch, ob sie aus der Sicht desjenigen, der vor der Wahl steht, sie zu übernehmen, „bull-shit“ ist, muss er letztlich selbst entscheiden können, sonst landen wir in der obrigkeitstaatlich verordneten Sinnhaftigkeit von „Arbeit“, die jede „Arbeit“, die anderen Bedürfnissen dient, als sinnvoll erachtet. Dann bilden wieder das „Recht auf Arbeit“ und die „Pflicht zur Arbeit“ eine Einheit (Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Art. 24 (2)), ganz gleich, was derjenige davon hält, der sie übernehmen soll.

Wenn Thompson in seiner Schlussfolgerung also bullshit-jobs und universal basic income gegenüberstellt, geht das über die Frage, wer darüber zu befinden haben sollte, hinweg. Damit kann der Einzelne nicht zur Geltung kommen. Das widerspricht den Grundfesten der Demokratie.

Sascha Liebermann