„Sämtliche Sozialleistungen […] würden wegfallen“…

…behauptet Till Requate, Professor für Volkswirtschaftslehre (Universität Kiel), im Interview mit focus. Was ihn zu dieser Einschätzung veranlasst, ist nicht zu erkennen. Sicher, es gibt in der Diskussion Befürworter, die solche Vorstellungen haben, doch das sind Befürworter unter anderen, die eine Beibehaltung sozialstaatlicher Transferleistungen „oberhalb“ eines BGE vorsehen.

Milton Friedman taucht wieder auf und wird als Vorläufer einer „Art bedingungslose[n] Grundeinkommens“ dargestellt, doch genau das vertrat er nicht. Die Negative Einkommensteuer operiert auf anderer Grundlage, was Requate dann auch sagt, womit die Vorläuferschaft auch schon aufgehoben ist. Ein BGE sei kein „Geld fürs Nichtstun“, wie auch hier wieder vom Gesprächspartner suggeriert wird.

Wer nun behauptet, ein BGE ersetze alle sozialstaatlichen Transferleistungen, muss zu folgender Überlegung gelangen:

„[focus]Und wo ist der Haken?

Unter anderem, dass das Existenzminimum durch diese Beträge in Städten wie München oder Frankfurt nicht abgedeckt wäre. Das Wohnen ist hier schlichtweg zu teuer. „Bedingungslos“ bedeutet aber: Der Erhalt dieses Geldes ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Sämtliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Fördergelder wie das BaföG, aber auch das Wohngeld würden wegfallen – unabhängig davon, wo man wohnt.“

Wer nicht auf die Streichung aller Leistungen setzt, hätte das Problem nicht. Auch stellt sich die Lage für Haushalte mit mehreren Personen anders dar als für Alleinstehende. Insofern spricht Requate über eine bestimmte Ausgestaltung, nicht über das BGE im Allgemeinen.

Welche Lösung sieht er dafür?

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„Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen haben wir weniger Geld als zuvor“…

…so ist der Beitrag Christoph Sackmanns auf der Website des focus übertitelt, womit er eine Studie aufgreift, die jüngst auch in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Gegenstand eines Beitrags war, siehe unseren Beitrag dazu hier.

Wenige Passagen seien kommentiert, denn im Unterschied zu Patrick Bernau in der FAZaS benennt Sackmann immerhin die Grenzen solcher Studien, wenn auch der Titel etwas anderes suggeriert. Zu Beginn des Beitrags allerdings erstaunt diese Bemerkung:

„Das Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens klingt verlockend. Der Staat zahlt jedem Bürger pro Monat einen gewissen Betrag. Es gibt keine Prüfung, ob jemand das Geld überhaupt benötigt, aber auch keine weiteren Sozialleistungen. Das Grundeinkommen soll ausreichen, damit jeder seine Existenz sichern kann und sich keine Sorgen um Wohnung und Lebensmittel machen muss. Gearbeitet werden darf trotzdem, doch der Arbeitslohn wäre dann nur noch ein Bonus.“

Als sei es selbstverständlich, stellt der Autor hier in den Raum, dass ein BGE den Sozialstaat vollständig ersetze, ohne Verweis, obwohl in der Diskussion dieser radikale Umbau nur ein Vorschlag unter anderen ist, vor allem dazu ein randständiger, den z. B. Thomas Straubhaar vertritt. Wobei man sagen muss, dass Straubhaar durchaus eingeräumt hat, dass die Ausgestaltung eine Frage der politischen Entscheidungsfindung ist und es sehr wohl weitere Leistungen geben könne. Hier wäre etwas Recherche angebracht gewesen. Allerdings kommt es öfter vor, dass der Vorschlag eines BGE mit den Ausführungen Straubhaars verbunden wird, so auch bei Georg Cremer, dem langjährigen Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes. Er begründet das allerdings damit, dass die anderen Versionen ja ohnehin nicht finanzierbar bzw. umsetzbar seien. Cremer sorgt sich dabei darum, dass die Einführung zu einer Verschlechterung der Lage führen würde.

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„Hartz IV ohne Sanktionen: Bei ihrem Bürgergeld begeht die Ampel 3 entscheidende Fehler“ – als Analyse…

…ist der Beitrag von Oliver Stock auf der Website von focus angekündigt, aber wo ist sie nur – die Analyse?

Werden Sanktionen ausgesetzt, Arbeitslosengeld-Beziehern keine Pflichten zur Wiedereingliederung auferlegt, stehen sie „dauerhaft außerhalb des marktwirtschaftlichen Systems“. Aber weshalb sollte das so sein? Auf diesen Schluss kann nur kommen, wer davon ausgeht, es bestünde auf Seiten der Bezieher kein Interesse, erwerbstätig zu sein.

Es herrsche doch Arbeitskräftemangel, deswegen sei die Entscheidung des Bundestages ein Zeichen in die falsche Richtung. Auch hier setzt Stock wieder voraus, Arbeitslosengeldbezieher wollten nicht erwerbstätig sein – wie kommt er darauf? Dass es gute Gründe gibt, sich anderen Aufgaben zu widmen als der Erwerbstätigkeit, wird in keiner Form bedacht. Dort, wo Mangel herrscht, gibt es verschiedene Gründe, z. B. die Tendenz der vergangenen Jahrzehnte, Ausbildungsberufe gegenüber einem Studium abzuwerten (da haben die Arbeitgeber mitgewirkt), schlechte Arbeitsbedingungen und eben keine „automatischen“ „Preisanpassungen“ im Gefolge von Knappheit. Bessere Bezahlung nützt auch bei widrigen Arbeitsbedingungen wenig.

Zuletzt wird noch im Geiste der Stilllegungsprämie behauptet, wozu die Entscheidung führe und – das darf natürlich nicht fehlen – der Mangel an Anreize im Hartz-IV-System. Da ist die sogenannte Analyse schon abgeschlossen. Der Beitrag hat unweigerlich Ähnlichkeiten mit dem, den ich gestern kommentiert habe.

Sascha Liebermann

Über lasche Sanktionen und Bürger, die „brav“ zur Arbeit gehen – Heinrich Alt zum Grundeinkommen

…zumindest, wenn man dem Bericht in focus glauben kann. Dort wird Heinrich Alt, ehemaliger Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, wie folgt wiedergegeben:

„Alt bemängelte, dass wenn jemand eine Kürzung von 30 Prozent bekommen habe, könne er künftig machen, was er wolle. Mehr Sanktion gebe es nicht. „Er braucht sich nicht mehr zu melden, nicht mehr zu kooperieren. Er muss nur noch seine Kontonummer angeben, bekommt 70 Prozent des Regelsatzes und die Miete voll bezahlt”, so Alt weiter. Das halte er für falsch. Besonders gegenüber denjenigen, „die das alles finanzieren, jeden Morgen aufstehen und brav zur Arbeit gehen“ und sich an die Spielregeln halten müssten.“

Alles zu lasch, kein Disziplinierungsinstrument mehr, so lässt sich schließen. Das komme einer „bedingungslosen Grundsicherung“ gleich – wieder eine Verdrehung, denn Hartz IV erhält nur, wer bestimmte Bedingungen erfüllt. Deutlich macht Alt damit, was er vom Existenzminimum hält, es gilt nicht bedingungslos, ganz wie er sich zum Bedingungslosen Grundeinkommen früher schon geäußert hatte, das sei eben eine „Horrorvision“. Was kümmert ihn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Man beachte: „die […] jeden Morgen […] brav zur Arbeit gehen“ – eine hübsche Vorstellung vom Bürger hat er da, der ehemalige BA-Vorstand als Erzieher der Widerspenstigen?

Sascha Liebermann

Entleerung des Leistungsethos – Randolf Rodenstock zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…, zu lesen war der Beitrag bei focus online.

Rodenstock schreibt:

„Die Gegner [eines BGE, SL], darunter Vertreter von Arbeitgeberverbänden wie auch von Gewerkschaften, führen an, dass ein solches Konzept nicht finanzierbar und ungerecht sei. Wenn immer weniger Menschen arbeiten, woher kommt dann die materielle Basis, um ein Grundeinkommen zu finanzieren?“

Für den Wertschöpfungsprozess ist es nicht entscheidend, wieviele „Menschen“ arbeiten und auch nicht, wieviele Stunden sie arbeiten, sondern wieviel produziert wird und dass dem Angebot eine entsprechende Kaufkraft gegenübersteht. Wenn dazu menschliche Arbeitskraft benötigt wird, wird um sie geworben werden müssen, wenn nicht, dann nicht. Wie wir an der Enwicklung des Arbeitsvolumens (siehe auch hier) in Deutschland sehen können, hat das eine mit dem anderen nicht unmittelbar etwas zu tun.

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