„Altenpflege braucht Ehrenamtliche“ – Zukunftsszenarien…

…darüber berichtete der NDR anlässlich der Vorstellung einer Studie von Michael Opielka und Sophie Peter für das Institut für Sozialökologie (ISÖ) mit dem Titel „Zukunftsszenario Altenhilfe Schleswig-Holstein 2030/2045“. Siehe auch die Pressemeldung der Diakonie Schleswig-Holstein. Das Thema ist brisant angesichts der Entwicklung der Altersstruktur, doch die Frage ist, wie ihm begegnet werden kann. Wenn etwa 73 % der Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld von Angehörigen erbracht werden, muss eine Lösung dort ansetzen, denn eine weitere Verlagerung auf Pflegeeinrichtungen ist unrealistisch. Wie aber ansetzen? Ein Bedingungsloses Grundeinkommen öffnet Türen, die sich miteinander verbinden lassen. Siehe „“Ist die Pflege noch zu retten?“ – welchen Beitrag könnte ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten…“

Sascha Liebermann

„Ist die Pflege noch zu retten?“ – welchen Beitrag könnte ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten…

…diese Frage stellte sich unwillkürlich angesichts der Sendung Maybrit Illner Spezial, in der es um die Situation in der Pflege ging und die Tatsache, dass 73 % der Pflegebedürftigen zuhause durch Angehörige versorgt werden. Würden alle Pflegebedürftigen in Einrichtugnen versorgt werden müssen, bräche das System zusammen, das gestand Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, offen ein. Nicht nur gehen diejenigen ein hohes Risiko bezüglich langfristiger Einkommenssicherung ein, die diese Pflege übernehmen; die Leistungen der Pflegeversicherung sind unübersichtlich, der Verwaltungsaufwand ist hoch und das Ringen darum, Leistungen auch wirklich zu erhalten erfordert Beharrlichkeit.

Es stellt sich also die drängende Frage, wie denn die häusliche Pflege durch Angehörige gestärkt, wie sie besser unterstützt werden kann. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann hierzu einen Beitrag leisten, nicht nur, weil es eine Einkommensabsicherung nach unten bedeutete. Ein Gemeinwesen würde durch die Bereitstellung signalisieren, dass die Entscheidung für die Pflege erwünscht ist. Aus den „stillen Helden“ des Alltags würde eine durch das Gemeinwesen erkannte, anerkannte und tatsächlich unterstützte Leistung dadurch, dass der Einzelne um seiner selbst und um des Gemeinwesens willen wertgeschätzt würde. Das BGE als Ermöglichungsstruktur.

Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier. Siehe auch den Kommentar von Hans Hütt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Sascha Liebermann

„Was machen wir, wenn sich zum Beispiel Pflegekräfte entschließen, weniger zu arbeiten?“…

…fragte sich laut einem Bericht von fnweb Kai Eicker-Wolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund in einer Diskussion mit Wolfgang Strengmann-Kuhn (MdB, Bündnis 90/ Die Grünen) über das Bedingungslose Grundeinkommen in Bensheim. Was wie eine besorgte Frage klingt, kann durchaus als Drohung verstanden werden, anders ausgedrückt: Wenn wir Menschen nicht dazu drängen, so Eicker-Wolf, Erwerbsarbeit aufzunehmen, dann werden bestimmte Aufgaben nicht erledigt. „Sicherstellen“ kann man das Erledigen von Aufgaben dann nur, wenn bei Nicht-Erwerbstätigkeit Einkommensentzug folgt. Genau das ist im heutigen Gefüge der Fall, wenn jemand keinen Arbeitsplatz findet bzw. im Leistungsbezug (ALG II) nicht bereit ist, seinen Pflichten nachzukommen. Doch, stellen wir so wirklich „sicher“, dass für alle Aufgaben, die erwerbsförmig erledigt werden sollen, sich jemand bereiterklärt, sie zu übernehmen?

Nein.

Wollen wir denn eine solche Drohung über allen schweben lassen? Würde das nicht Zwangsarbeit bedeuten? Diese Frage stellt das BGE und beantwortet sie mit Nein (wie das Grundgesetz ebenfalls). Schafft eine solche Drohung denn eine gute Ausgangsbasis dafür, Aufgaben gewissenhaft zu erledigen? Auch nicht. Was soll das also? Der Arbeitsmarkt von heute bzw. der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wird indirekt so hingestellt, als löse er diese Fragen wie von selbst, doch das tut er nicht. Weshalb daran festhalten? Vielleicht müsste man die Perspektive auch herumdrehen: Ein BGE erleichtert es womöglich, Aufgaben zu übernehmen, die heute liegen bleiben. Darauf folgt dann wieder die Sorge, wer denn die „Scheißarbeit“ mache usw. usf.

Letzlich geht es also immer um die Frage, ob man ermöglichen will, sich engagieren zu können, in welcher Form auch immer, oder „sicherstellen“, dass dies in einer bestimmten Form geschieht – mit allen Konsequenzen, die wir heute ja erfahren.

Was die Digitalisierung bringen wird, ist nicht zu sagen, wir werden es sehen, welche Auswirkungen sie im auf die Arbeitswelt haben wird. Doch mit einer Aussage wie dieser „Alte Arbeitsplätze fallen weg, neue entstehen, aber die Arbeit geht nicht aus“ sollte man sich auch nicht beruhigen lassen. Wir wissen es schlicht nicht.

Siehe
„Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“ (und auch hier).

Sascha Liebermann

„Frauen in der Pflegefalle“ – und das Bedingungslose Grundeinkommen

Der Bayrische Rundfunk sendet im Rahmen von „Kontrovers-Story“ einen Beitrag über „Frauen in der Pflegefalle“ – tatsächlich trifft es vor allem Frauen. Doch handelt es sich um ein strukturelles Problem, denn ganz gleich, wer pflegen will oder pflegt, hat im heutigen System sozialer Sicherung das Nachsehen. Mit einem ausreichend hohen BGE würden sich andere Möglichkeiten bieten, nicht nur im Sinne einer Ermöglichung von Pflege und der Absicherung derjenigen, die privat pflegen. Es bedeutete eine Aufwertung dieser Tätigkeiten, weil sie nicht mehr durch das Sicherungssystem an den Rand gedrängt würden, obwohl sie in die Mitte des Gemeinwesens gehören.

Siehe unseren früheren Beiträge „Behindernde Sozialpolitik“, „Das Grundeinkommen und die Scheißarbeit“ und „Freiräume schaffen oder Leistungsansprüche optimieren?“.

Behindernde Sozialpolitik

In einem Beitrag bei Spiegel Online mit dem Titel „Gekürztes Elterngeld: Bestraft für die gute Tat“ wird einem vor Augen geführt, welch drastische Konsequenzen eine Sozialpolitik hat, die wir heute im Großen und Ganzen für richtig halten. Ein Sozialstaat, oder besser ausgedrückt: ein Gemeinwesen, das sich eine Sozialpolitik leistet, in deren Zentrum nicht der Bürger als solcher steht, sondern der Erwerbstätige, hemmt und behindert Initiative, wenn es sie auch nicht verhindern kann. Wie wenig Lebensentscheidungen nach Anreizüberlegungen getroffen werden, wird an dem Fall der in diesem Artikel geschilderten Frau deutlich. Sie entscheidet sich für die Pflege ihres todkranken Vaters und fragt gar nicht danach, welche Auswirkungen dies auf ihre Ansprüche auf Elterngeld hat. Sie macht einfach, was sie für richtig hält. Und trägt die Konsequenzen.

Siehe auch „Freiräume schaffen oder Leistungsansprüche optimieren?“

Sascha Liebermann

„Das Grundeinkommen und die Scheißarbeit“ – eine symptomatische Kritik

Wieder ist eine Rezension des Buches Irrweg Grundeinkommen erschienen, die sich zugleich als Beipflichtung verstanden wissen will. Zu den Einwänden gegen das Bedingungslose Grundeinkommen, die in diesem Buch vorgebracht werden, ist schon manche Entgegnung geschrieben worden, siehe hier, hier und hier (darin auch weitere Links). Dennoch ist es immer wieder interessant und in diesem hier zu besprechenden Fall auch aufschlussreich, eine Kritik zu lesen, um das Weltbild zu verstehen, das sie trägt. Zu dem Beitrag gibt es unter dem entsprechenden Link auch interessante Kommentare anderer Leser, hier seien nur wenige Passagen ausführlich kommentiert.

Roberto De Lapuente, Autor der Rezension, ist der Auffassung, zwei schlagende Ansatzpunkte für eine Kritik am Grundeinkommen gefunden zu haben. Nehmen wir sie unter die Lupe:

Ein berechtigter Einwand, den die Ökonomen [Flassbeck et al., SL] aufzählen, ist: Wenn die Autarkie, die der Mensch einer Grundeinkommensgesellschaft genießt, weil er ja nicht mehr arbeiten muss, sondern kann oder darf, je nach Laune – wenn diese Autarkie also dazu führt, dass Arbeit nach eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen geleistet wird, dann mag das ein Aufschwung für Tätigkeiten sein, die man als Berufung wahrnimmt. Was aber geschieht mit Berufen? Wer schraubt Fahrgestelle zusammen und asphaltiert Straßen oder entertaint kleine Schreihälse? Autarke Erzieherinnen könnten sich ja auch nur die netten Kinder raussuchen. Eine unverbindliche Gesellschaft wäre das Resultat…

Ein bekannter Einwand gegen das BGE wird hier vorgebracht. Als Erstes fällt der Begriff Autarkie auf, der mit den Lebensmöglichkeiten, die ein BGE schafft, verbunden wird. Autarkie bedeutet so viel wie Selbstgenügsamkeit, steht also für eine Lebensform, die sich selbst genügt und nicht in einem gemeinschaftlichen Zusammenhang steht bzw. von diesem unabhängig ist. Da diese Lebensform hier auf das Individuum bezogen wird, geht es also um ein Individuum, das keiner Gemeinschaft bedarf, das in sich selbst aufgehoben, aus sich selbst lebensfähig ist. Ist das eine Gefahr, mit der wir durch ein BGE konfrontiert würden? Ein Individuum wird nur zu einem solchen durch einen Bildungsprozess (Ontogenese), der sich in Sozialität, also in einer konkreten Gemeinschaftsform entlang ihrer Wertvorstellungen, vollzieht. Durch diesen Bildungsprozess entsteht – wenn alles einigermaßen gut läuft – eine belastbare Gemeinwohlbindung, auf deren Basis dann Entscheidungen im Leben getroffen werden, die sich ins Verhältnis zum Gemeinwohl setzen. Die Ausformung einer solchen Gemeinwohlbindung kann natürlich auch scheitern oder fragil sein, entsprechende Phänomene sind die Folge, doch in der Regel ist sie am Ende diese Prozesse stabil gegeben. Was als Gemeinwohl in einer jeweils konkreten Gemeinschaft verstanden wird, steht nicht ein für allemal fest, es unterliegt Wandlungen. Gerade die BGE-Diskussion bezeugt eine solche Strittigkeit und bietet eine andere als geläufige Antworten an. De Lapuente wie auch Flassbeck und seine Mitautoren verstehen Solidarität als eine, die durch Verpflichtungen und eine wenn auch implizite Nötigung befestigt oder sogar erzeugt wird – so lässt sich aus diesem Text schließen. Es ist die Nötigung bzw. Verpflichtung zu Erwerbstätigkeit. So ist auch die Schlussfolgerung zu verstehen, die besagt, ohne diese Verpflichtungen und Nötigungen orientiere sich der Einzelne gar nicht am Gemeinwohl, sondern nur an seinen unmittelbaren Bedürfnissen. Folgerichtig blieben die unangenehmen Tätigkeiten ungetan zurück. Erwerbstätigkeit wird zum Band der Solidarität.

Konsequent schlussfolgert der Autor, wohin ein BGE führen würde. Er sieht die Berufe bedroht, die nicht den Neigungen und Bedürfnissen entsprechen, sondern in irgendeiner Form unangenehm – eine sehr vage Bestimmung – sind. An dieser Deutung ist zum einen interessant, dass Berufung als etwas Partikularistisches verstanden wird, das nur den Bedürfnissen des Einzelnen entspricht. Das ist aber nicht die Bedeutung des Wortes, denn berufen wird man, man beruft sich nicht selbst. Sie ist der Inbegriff dafür, einer höheren Aufgabe zu folgen. Die Berufung, das Berufungsempfinden geht auf eine dem Einzelnen übergeordnete oder als solches empfundene Instanz zurück – in religiösem Sinne Gott, in säkularem Sinne so etwas wie das Gemeinwohl. Bezeichnend ist wiederum die Wertigkeit, die der Autor klischeehaft mit bestimmten beruflichen Aufgaben verbindet: Das Anstrengende, Schmutzige, Nervige wird mit dem gleichgesetzt, was keiner machen will, der schnöde Beruf. Was indes anstrengend, herausfordernd oder auch unangenehm ist, das ist zum einen von gesellschaftlichen Bewertungen abhängig, zum anderen von persönlichen Neigungen. Sich um „Schreihälse“ zu kümmern, ist unangenehm, wenn Kinder vor allem als „Scheihälse“ betrachtet werden. Es ist auch unangenehm für denjenigen, der es nicht machen möchte, dem es nicht liegt, aber nicht für denjenigen, der darin eine sinnvolle Aufgabe erkennt. Anstrengung – auch sie kann unangenehm sein – und Erfüllung widersprechen sich keineswegs, sie gehören eher zusammen. Ist die Argumentation gegen das BGE hier nicht genau die Logik der Agenda 2010 ein wenig durch den Mantel der Fürsorglichkeit verdeckt? Das würde er sicher weit von sich weisen, damit etwas zu tun zu haben, doch bei genauerer Betrachtung ist es die Konsequenz. Selbst wenn Regelsätze erhöht und die Sanktionspraxis gemildert würde, änderte dies nichts an der normativen Struktur.

Natürlich könnte es so sein, gedankenexperimentell, dass mit einem BGE nur noch die angenehmen Tätigkeiten gemacht werden würden. Ist das aber realistisch? Müssen wir uns nicht heute schon fragen, weshalb diese vermeintlich unangenehmen Tätigkeiten gemacht werden, ohne dass es einen Berufszwang gibt? Müssen wir uns folglich nicht fragen, weshalb auch die vermeintlich unangenehmen Tätigkeiten etwas Erfüllendes haben können? Welche Tätigkeit, welcher Beruf zeichnet sich denn durch vorwiegend oder ausschließlich angenehme Seiten aus? Der Autor als Verfasser von Texten müsste, sich an die eigene Nase fassend, sogleich feststellen, welche Anstrengung das der Berufung doch nahekommende Schreiben, wie krisenhaft und aufwendig das Verfassen eines Textes ist – die Furcht vor dem leeren Blatt Papier. Grund genug für andere, daraus keinen Beruf machen zu wollen. Statt eine vermeintlich plausible Unterteilung von angenehmen und unangenehmen Tätigkeiten zu behaupten, wäre zu fragen: Was ist für wen aus welcher Perspektive angenehm oder unangenehm? Solche Bewertungen werden von verschiedenen Motiven getragen: persönlichen Neigungen, milieuspezifischen und gesellschaftlichen Bewertungen, Ängsten und Tabuisierungen. Berufung und Beruf widersprechen sich gar nicht, wenn einmal ernst genommen wird, dass jeder Beruf seine spezifischen Anstrengungen und unangenehmen Seiten hat – vor allem aus Sicht desjenigen, der sich nicht vorstellen kann, ihn auszuüben. Man höre nur einem Kumpel zu, der unter Tage arbeitet oder einem Mitarbeiter der Müllabfuhr, was er vom Papierrascheln der Sesselpupser in den Büros hält, von den Berufen im Bildungswesen ganz zu schweigen.

Schon die hier ausführlicher kommentierte erste Passage gäbe genug Anlass, den Klischees nicht weiter zu folgen, die als Beleg für die verheerenden Folgen eines BGE zusammengetragen werden. Sie geben vor allem Auskunft über die Wertvorstellungen des Verfassers.

Wie geht es weiter?

…Seitdem Menschen der arbeitsteiligen Gesellschaft von Unabhängigkeit von der Erwerbsarbeit träumen, hoffen sie auf einen Typus Mensch, der freiwillig und aus rationalen Gründen arbeitet…

Solche den Lebenswirklichkeiten durchaus zu entfliehen versuchende Vorstellungen hat es wohl immer gegeben. Sie könnten ein Zeichen dafür gewesen sein, einer zu sehr – aus welchen Gründen auch immer – fremdbestimmten Lebensweise entfliehen zu wollen und das Kind mit dem Bade auszuschütten. Doch auch hier erfährt man mehr über den Autor. Liest man „freiwillig und aus rationalen Gründen“ einmal so, dass nur in einem solche Beruf der Einzelne bestehen kann, mit dem er sich auch innerlich zu verbinden weiß, dann kann der Einwand nicht ernsthaft als Einwand betrachtet werden. Ohne eine solche innere Verbindung kann kein Beruf erfolgreich ausgeübt werden. Erstaunlich, wie schnell doch, ohne ausgesprochen zu werden, gewisse Druck- oder Zwangskonstellationen als unerlässlich angesehen werden, um die Menschen zum Arbeiten zu bringen. Der Autor befindet sich in bester Gesellschaft mit den sogenannten Neoliberalen zumindest deutscher Prägung. Denn dass am Ende der Sozialisation eine belastbare und tragfähige Gemeinwohlbindung vorliegt, ist für beide Positionen gleichermaßen undenkbar, da sind sie Brüder im Geiste (siehe auch „‚Konstruktionsfehler des Grundeinkommens‘ – oder der Einwände dagegen?“).

Weiter heißt es:

…Jeder hätte ja nun die Muße weniger zu arbeiten oder das zu tun, wonach einem der Sinn steht. Man führt dabei gerne Marx an, der über ein Ende der Arbeitsteilung sinnierte und meinte es sei irgendwann möglich „heute dies, morgen jenes zu tun, morgens zu jagen, nachmittags zu fischen, abends Viehzucht zu treiben, nach dem Essen zu kritisieren, wie ich gerade Lust habe, ohne je Jäger, Fischer, Hirt oder Kritiker zu werden.“ Diese Vorstellung der Autarkie ist führwahr sehr anziehend, aber undenkbar in einer Gesellschaft, die von so genannter Scheißarbeit abhängig ist. Von Arbeit, die keiner als Herausforderung sieht und die man als von der Erwerbsarbeit autarker Mensch niemals anpacken würde…

Ganz konsequent setzt sich das Argumentationsmuster fort. Umso deutlicher wird noch einmal, wie sehr offenbar die Erwerbsverpflichtung das notwendig integrierende Band bleiben soll, damit die „Scheißarbeit“ gemacht wird.

Weiter heißt es:

…Das Wort Beruf kommt von Berufung. Luther soll es geprägt haben. (Im Zweifelsfall war es immer Luther.) Heute stehen Beruf und Berufung aber durchaus gegensätzlich da. Die Berufung käme vielleicht sogar gut weg, gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Altenheime hätten plötzlich Personal, Vorleser oder Zuhörer. Das Grundeinkommen würde Zeit loseisen und der Berufung Zeit schenken. Aber den Beruf, wer würde den wählen? Bestimmte Berufe würden bestimmt weiter erledigt. Andere jedoch sicherlich kaum. Wer geht freiwillig in die Kanalisation? Wer wäscht Scheiße aus Altenheimbettwäsche? Wer reinigt Fenster oder pflastert Schnellstraßen bei Wind und Wetter?…

Stehen heute Beruf und Berufung „gegensätzlich“ da? Selbst für den Gläubigen, zumindest lässt sich Luther so verstehen, ist eine Spannung zwischen beidem konstitutiv, wenn die Berufung das ist, wohin Gott einen gerufen hat, der Beruf hingegen in weltliche Normen und Maßstäbe eingebundene Anforderungen formuliert, die mit der Berufung nicht deckungsgleich sind. Für das säkulare Leben gilt diese Spannung ebenfalls, denn auch hier ist die Berufung gleichzusetzen mit der Hingabe an eine Sache und der Beruf ist die praktische Ausgestaltung und Organisationsform mit ihren Normen, in der die Berufung nur realisiert werden kann – ein ständiges Ringen zwischen Ideal und Praxis, die zugleich Ermöglichung und Beschränkung ist. Nun räumt der Autor ein, die Berufung komme noch gut weg mit einem BGE, sein Beispiel ist das Altenheim. Doch die „Scheiße aus der Altenheimwäsche“ zu waschen, das soll jemand aus Berufung tun? Für ihn unvorstellbar. Liegt das nun an der Aufgabe oder an den Vorurteilen des Autors? Sicher, in unserer Gesellschaft mag dieser Beruf kein gutes Ansehen genießen, das spricht Bände. Doch diejenigen, die ihn ausüben, müssen deswegen, was andere für unangenehm halten, nicht selbst unangenehm finden. Wer sich einem anderen Menschen zuwendet, auch wenn das als Beruf geschieht, dem ist nichts fremd – es gehört zum Menschen. Dasselbe gilt für die erwähnten „Schreihälse“ – das sind sie nur aus der Sicht Erwachsener, die ihre Ruhe haben wollen und deswegen Kinder bevorzugen, die „pflegeleicht“ sind. Wäre der Autor konsequent, müsste er eine mehr oder mindere deutlich Form einer Zwangsverpflichtung befürworten, denn sonst bliebe das Risiko bestehen, niemanden für diese Aufgaben zu finden, die er für unangenehm hält. Doch, wäre das eine Lösung? Zumindest nicht eine, die unseren Vorstellungen von freier Berufswahl heute entspricht, die auch durch das Grundgesetz geschützt ist. Will der Autor dahinter zurück?

Es läge doch näher, die Frage einmal umzukehren: Wie erklären wir das Phänomen, dass selbst unter widrigen Bedingungen heute Menschen an ihrem Beruf festgehalten? Schon eilt der Einwand heran: ja, aber die müssen eben und haben keine Alternative oder können auf das Einkommen nicht verzichten. Diese Deutung unterschätzt in meinen Augen die Lebenspraxis, es gibt mehr Alternativen, als man meint – sie liegen einem aber vielleicht nicht oder kommen aus den verschiedensten Gründen nicht in Frage.

Was folgt nun aus der Sorge um die unbeliebten Tätigkeiten? Sollte sich nun tatsächlich niemand finden, der solche Tätigkeiten übernimmt, dann können wir allenfalls dafür sorgen, sie attraktiver zu machen oder sie selbst in die Hand nehmen. Wo das keine Antwort bietet, z.B. für Menschen, die auf dauernde Hilfe oder Betreuung angewiesen sind, wird nur eine öffentliche und private Auseinandersetzung darüber, wie wir zu diesen Aufgaben stehen, eine Veränderung bringen können (siehe auch Stichwort „Pflege“ in unserem Blog). Unterschätzt werden meines Erachtens die Auswirkungen der Überhöhung von Erwerbstätigkeit auf die Deutungen genau dieser Tätigkeiten, die heute abgewertet sind.

Weiter heißt es:

…Das alles bedeutet nicht, dass man das negative Menschenbild der Neoliberalen teilen müsste, die da meinen, alimentierte Menschen würden es bevorzugen auszuschlafen und sich auszuruhen. Natürlich arbeiteten die Menschen auch dort, zumal einige Grundeinkommensmodelle auch einen Mehrertrag für die Arbeitsbevölkerung vorsähen…

In seinem Selbstverständnis klarer Gegner der sogenannten Neoliberalen folgen seine Einwände gegen das BGE jedoch einem verwandten Muster, wobei sich auch zeigt, wie fragwürdig ein solches Schlagwort ist. Milton Friedman plädierte gerade deswegen für eine Negative Einkommensteuer, weil er die Bedürftigkeitsprüfung für entwürdigend hielt. Dass es ihm dennoch darum ging, „Anreize“ für Erwerbstätigkeit zu erhalten, da war er mit De Lapuente einig, wie wir gesehen haben.

…Aber zu positiv darf man das ja auch nicht sehen. Es ist ja mitnichten so, dass der Mensch ein bedingungslos edles Wesen ist, das in einem Idyll zu den nobelsten Taten fähig würde…

Aha, da ist sie schon, die Einschränkung. Was hat das eine mit dem anderen zu tun, muss gefragt werden? Ein Schuh wird daraus, weil ein nur bedingt edles Wesen eben doch angeleitet, geführt, angereizt oder bedrängt werden muss, wo unangenehme Tätigkeiten zu verrichten sind. Die also ihrer Berufung weiterhin folgten, die könnte man in Ruhe lassen, die anderen nicht? Eine schöne Zwei-Klassen-Gesellschaft wird da entworfen.

…Die Scheißarbeit fällt immer unter dem Tisch, wenn man den Garten Eden auf Grundeinkommensniveau beschreibt. Man spricht von ihr nicht, so als fiele sie einfach weg, als hätten wir es nicht mehr nötig zu schrauben, zu putzen oder zu warten…

Wen meint er denn, wer lässt diese Arbeiten unter den Tisch fallen? Statt Behauptungen zu belegen, werden sie einfach in die Welt gesetzt. Wie in jeder Diskussion um einen Vorschlag gibt es auch unter BGE-Befürwortern Einseitigkeiten, überzogene Erwartungen und Klischees. Dafür kann aber nicht das BGE verantwortlich gemacht werden.

…Oder meint mancher ein glückliches Menschengeschlecht auf Grundlage technischen Rückschritts zu ermöglichen? Polpotismus etwa? Back to the stones? So würde es eventuell wirklich funktionieren. Aber wer möchte das schon?…

Für den Fortschritt also den Druck und die Zwangsverpflichtung? Klare Worte, immerhin.

…Nun wird man einwenden, dass die Ökonomenriege den Arbeitszwang aufrechterhalten will. Und dass sie Interesse daran hat, dass ihnen jemand die Scheißarbeit erledigt. Letzteres mag stimmen…

Das ist plump gedacht, in des Autors Ausführungen aber durchaus enthalten, nicht die anderen, die Ökonomenriege, er selbst will es.

…Denn jede Tätigkeit ist von gesellschaftlichen Nutzen…

Wie ist das nun zu verstehen? Weshalb wird dann nicht „jede Tätigkeit“ durch das Gemeinwesen ermöglicht, z.B. das bürgerschaftliche Engagement und die familiale Fürsorge ohne Wenn und Aber?

Es kommt aber darauf an, sie ordentlich zu entlohnen. Dass dies heute nicht immer, ja viel zu selten der Fall ist, leugnen die Ökonomen durchaus nicht. Sie sprechen sich dafür aus, dass in diesem System der Arbeitsbasiertheit dafür gesorgt sein muss, dass jeder sein Auskommen hat. Auch diejenigen, die in diesem System zeitweilig (oder aus welchen Gründen auch immer unbefristet) ohne Arbeit sind. Auch um Ideen, die anfangs attraktiv klingen, wie eben jenes Grundeinkommen, die aber ins Gegenteil weisen, nicht moralisch zu stärken. Hier kommt der Mindestlohn ins Spiel, als die weitaus bessere Alternative zu einem Modell, dass zwar versorgt, aber diese Versorgung zwangsläufig auf ein Niveau hinabdrückt, das nicht gewollt sein kann.

Dieser Abschnitt muss nicht mehr im Einzelnen kommentiert werden, er zeigt, wie hermetisch das Deutungsmuster ist, auf dessen Basis das BGE besprochen wird. „System der Arbeitsbasiertheit“ – damit wird das Gemeinwesen auf die Erwerbsgesellschaft reduziert, ganz wie es üblich ist. Dass ein BGE zwangsläufig niedrig ausfallen würde ist eine bloße Behauptung. Was daraus würde, hängt von den Bürgern ab, aber die sind für den Autor ohnehin nicht zu denken, zumindest nicht, wenn man diese Besprechung von ihm liest.

Sascha Liebermann

Freiräume schaffen oder Leistungsansprüche optimieren? Anmerkungen zu einer Diskussion über Pflege bei Beckmann

In der jüngsten Ausgabe der Talksendung Beckmann ging es um das Thema Pflege, besondere Aufmerksamkeit galt der Demenzerkrankung im Alter. Teils waren es persönliche, sehr unterschiedliche Erfahrungen von Menschen, die ihre Eltern pflegten, teils Auskünfte erfahrener Pflegekräfte, die in dieser Sendung verstören konnten. Jens Spahn, MdB (CDU), bemühte sich, auf kleine Fortschritte in der Pflegeversicherung hinzuweisen, durch die Angehörige besser unterstützt werden. Claus Fussek, erfahrener Pfleger und Kritiker der Zustände, hält all dies für viel zu wenig. An Spahns Ausführungen wurde deutlich, wie schwer es ist, solange – wenn auch redlich – im Bestehenden gedacht wird, über es hinauszugelangen. Die auf Einzelfallgerechtigkeit ausgelegte Pflegeversicherung in Deutschland versucht durch eine vermeintliche Objektivierbarkeit von Kriterien (Einteilung von Leistungen in Zeiteinheiten) angemessene Leistungen bereitzustellen. Jens Spahn drückte dies so aus, dass „jeder auch zu seinem Recht kommen soll in diesem System“. Es gelte „Kriterien [zu] entwickeln, damit es einigermaßen objektivierbar ist“. Das Ausmaß an Regulierung und Definition nimmt – wie Fussek betonte – groteske Formen an. Anträge auszufüllen ist, wie auch in anderen Bereichen sozialer Sicherung, aufwendig. Antragsteller stehen vor einem Wust an Detailauskünften, die gegeben werden müssen, ohne dass sie deren Tragweite ermessen können. Entsprechend bieten „Pflegestufenheber“ (so der Dokumentarfilmer David Sieveking) ihre Dienste an, die wissen, wie ein Antrag ausgefüllt werden muss, um die Eingruppierung einer zu pflegenden Person in eine höhere Pflegestufe zu erreichen – ein Symptom.

Einzelfallgerechtigkeit kann dazu führen, dass der einzelne Fall darin keinen Raum mehr hat, weil er durch „objektivierbare“ (was hier heißt: standardisierbare) Kriterien zu erfassen versucht wird. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob nicht Pauschalen, wenn nicht insgesamt, so aber in vielen Bereichen dem individuierten Leben deswegen näher kommen, weil sie der Individuiertheit Raum geben. Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht, wenn Pauschalen großzügig bemessen werden. Sie bringen Vertrauen zum Ausdruck.

Auf der Hand liegt, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen für die häusliche Pflege im besonderen, jedoch auch für die Pflege im allgemeinen leisten könnte. Weshalb? Heute kann nur derjenige sich um einen Angehörigen kümmern, der durch Erwerbseinkommen ausreichend versorgt ist, sei es durch eigenes oder das seines Partners oder eines Dritten (Erbvermögen sei hier außen vor gelassen). Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen hier nicht aus, erst recht nicht, wenn Unterstützungsdienste zu bezahlen sind. Wer erwerbstätig ist und ausreichend Einkommen erzielt allerdings, kann seine Anstellung nicht ohne weiteres aufgeben, verliert er so genau das, was er braucht: das Einkommen. Er kann es aber auch aus anderen Gründen nicht. Eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit ist oft schwierig, er riskiert sein zukünftiges Auskommen. Ganz abgesehen sei hier von der normativen Hierarchie, die die Erwerbsidealisierung schafft. Häusliche Pflege wird durch sie zu einem Hobby abgewertet, zu einer schönen Angelegenheit, die Privatsache ist und nicht dem Gemeinwohl dient. Hier verkennen die Erwerbsapologeten, dass sich in solchen Tätigkeiten wie der Pflege durch Angehörige ein Solidarband artikuliert, das wie selbstverständlich zu bestehen scheint – mit allen innerfamilialen Konflikten, die denkbar sind. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe würde all die Fragen und Sorgen auf ein anderes Fundament stellen. Es würde als Leistung aller Bürger an alle in einem Gemeinwesen gerade zum Ausdruck bringen, wie sehr alle von allen abhängig sind. Stärkung von Solidarität durch Anerkennung des Einzelnen im Gemeinwesen. Dem Vertrauen, das dazu nötig wäre, kommt unser Misstrauen in den Weg.

Siehe auch „Drohender Pflegekollaps – Möglichkeiten durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen“

Sascha Liebermann

Drohender Pflegekollaps – Möglichkeiten durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen

„Warnung vor dem Pflegekollaps“ titelte das Deutsche Ärzteblatt am 18. Mai in seiner Online-Ausgabe. „Das Soziale Netz Bayern warnt vor einem Pflegenotstand im Freistaat. Um den Kollaps abzuwenden, seien dringend finanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige und Fachkräfte sowie eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung notwendig…“. Es liegt auf der Hand, welche Möglichkeiten ein BGE hier böte. Es soll ja nicht professionelle Pflegedienste ersetzen, wo sie notwendig sind, könnte aber die Möglichkeit verschaffen, dass z.B. ein pflegebedürftiger Mensch länger in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann, weil Verwandte, Freunde, Nachbarn, sofern es gewollt ist und sie bereit sind, ebenfalls einen Beitrag leisten könnten. Siehe „Behinderung, häusliche Pflege und das Grundeinkommen“ und „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“, in: Kerbe – Forum für Sozialpsychiatrie 3 (August)

Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom

Ausbau von Betreuungsreinrichtungen für Kinder auch unter drei Jahren, Verkürzung von Schul- und Studienzeiten, Förderung der Berufstätigkeit von Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Entscheidungen, die diese Ziele befördern, werden als Erfolge gefeiert, nicht nur in der Politik. Wir begegnen diesen „Erfolgen“ auch in der Ausweitung von Betreuungszeiten und Betreuungsaltersgruppen in Kindergärten und Kindertagesstätten (siehe Bericht Bildung in Deutschland 2010). Heute ist es nicht mehr ungewöhnlich, Kinder um 7 Uhr in die Kita zu bringen und zwischen 14 und 17 Uhr abzuholen. Zu dieser Entwicklung fügt sich auch die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit (G 8). Die Begründungen, die für diese Entwicklungen vorgebracht werden, weisen alle in dieselbe Richtung, sie gelten auch für die Kontruktion des Elterngeldes (siehe unsere Kommentare hier und hier) und für das Betreuungsgeld.

Dabei wird diese Auseinandersetzung, die jüngst zwar an Heftigkeit gewonnen hat (siehe „Zankapfel der Nation (FAZ)„), schon seit mehr als zwei Jahren geführt (siehe den offenen Brief: Betreuungsgeld ist ein sozial- und gleichstellungspolitischer Rückschritt – man beachte die Unterzeichner). Die Positionen lassen sich grob so umreißen: Auf der einen Seite wird das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ kritisiert (wie das Bedingungslose Grundeinkommen ja auch), es verleite Frauen (obwohl es auf sie gar nicht festgelegt sein soll, siehe hier: „Subvention einer Sehnsucht“ (Spiegel online) dazu, länger von Erwerbstätigkeit fern zu bleiben, ja länger als was? Ja, länger als es diejenigen gerne hätten, denen Erwerbsarbeit das höchte Gut ist. Auf der anderen Seite finden sich diejenigen, die meinen, es dürfe nicht einseitig öffentliche Betreuung gefördert werden, auch Familien bedürfen der Unterstützung, wenn sie keine solche Betreuung in Anspruch nehmen, Stichwort Wahlfreiheit. Kürzlich erst wurde hervorgehoben, das Betreuungsgeld solle als Anerkennung für die Leistungen von Familien dienen.

Was gut klingt, ist zynisch, bedenkt man die Höhe des Betreuungsgeldes von 100 bis 150 Euro pro Kind im Monat. Treffender wäre es wohl, das Betreuungsgeld als Symptom von Familienvergessenheit zu bezeichnen. Es bringt zum Ausdruck, wie wenig uns Familien als solche wert sind (Steuerfreibeträge greifen ja erst, wenn Einkommen vorhanden ist, damit ist Familie der Erwerbstätigkeit nachgeordnet). Schon das Elterngeld, wenngleich üppiger sogar in der Basispauschale von 300 Euro, ist bei genauerer Betrachtung keine Familienförderung, sondern eng verbunden mit der Förderung von Erwerbstätigkeit. Es handelt sich um eine Leistung, die Gutverdienern entgegen kommt. Denn selbst bei Bezug des Höchstsatzes von 1800 Euro können nur dann beide Eltern sich erlauben ein Jahr zuhause zu bleiben, wenn sie über die finanziellen Rücklagen verfügen, um das Elterngeld aus der eigenen Tasche aufzustocken. Wer die Rücklagen nicht hat und dazu nur ein geringeres Elterngeld erhält, kann es sich nicht leisten. Gefördert werden also Eltern, die ein gutes Einkommen vor Bezug des Elterngeldes hatten, das sie wahrscheinlich danach wieder anstreben. Statt also Familien zu fördern, werden sie durch die Erwerbsfixiertheit des Elterngeldes bedrängt: das Elterngeld betont die hohe Bedeutung von Erwerbstätigkeit, weil sie die Gewährung am Erwerbserfolg misst und nicht bloß ein Leistung um der Person selbst willen darstellt.

Wo dieses Bedrängtwerden durchaus kritisch gesehen wird (wie z.B. hier: „Der Fischer und seine Frau“ (FAZ), die jüngste Sendung von Beckmann und den Beitrag von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten)), bleibt die Kritik in der Erwerbsfixierung der Gegenwart stecken. Sie ist es jedoch, die viel zur Überlastung von Familien, zur die Überforderung von Eltern beiträgt. Wer Eltern nicht dirigieren, wer nicht in ihre Entscheidungen hineinwirken will, der muss Möglichkeiten schaffen, damit sie sich unbedrängt fragen können, ob und wie sie sich der Aufgabe Elternschaft stellen wollen (siehe auch hier). Als erstes bedarf es dazu eines gesicherten Einkommens, das den Status als Person stärkt: also ein Bürgereinkommen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Denn nur dann können beide sich um die Kinder kümmern, aber nicht nur das. Nur durch eine solche Entlastung von Erwerbstätigkeit sind Eltern in der Lage, sich auf die vielfältigen Veränderungen und Verunsicherungen, die mit der Geburt eines Kindes einhergehen, einzulassen. Nur so haben sie die Freiräume, um sich über diese Verunsicherungen auszutauschen. Ein Elternteil, der voll erwerbstätig ist, während der andere zuhause bleibt, macht ja gerade diese durchaus verstörenden Erfahrungen nicht oder nicht so intensiv. Was erzählt wird vom Partner, der zuhause ist, ist nicht erfahren. Der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer hat kürzlich in einem Radiointerview dargelegt, welche Herausforderungen auf Eltern eines Neugeborenen zukommen und wie wichtig es wäre, dass sich Väter wie Mütter die Zeit nehmen, in die neue Situation hineinzufinden. Geschieht das nicht, leiden darunter nicht nur die Kinder, es leiden auch die Eltern und ihre Partnerschaft (siehe auch einen Beitrag von Karl Heinz Brisch). Bei aller Entlastung, die in dieser Situation Verwandte, Freunde und eine gute Nachbarschaft leisten können, keine kann den Austausch der Eltern miteinander über die neue Situation ersetzen. Auf die Frühförderungspolitik angewandt: Bindung ist die Voraussetzung für Bildung (siehe auch „Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermitteln?“).

Es ist verwunderlich, eben ein Symptom für unsere Haltung zu Familie, wie wenig solche Aspekte in der öffentlichen Diskussion aufgegriffen werden. Ebenso selten wie diese Belastung für Familien diskutiert wird, liest man über die Folgen von Ganztagsbetreuung für das nachbarschaftliche Miteinander. Zwar gehört die Sorge um den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und Solidarität zu den Sonntagsredenvokabeln, auf einfache Fragen hingegen werden sie nicht angewandt. Dabei können Kinder gerade in der Nachbarschaft, dem unmittelbaren Lebensumfeld also, relativ früh schon unbeaufsichtigt Erfahrungen machen, sei es mit anderen Kindern, sei es im Erkunden des Nahraums als solchen. Die Wege sind kurz, es bedarf kaum organisatorischen Aufwandes und es meist auf einfache Weise zu bewerktstelligen, dass Kinder sich begegnen. Voraussetzung ist aber zum einen, dass auch Eltern zuhause sind, die ein Auge auf die Kinder haben, wenn sie im Garten oder Garagenhof oder wo auch immer spielen. Zum anderen bedarf es Kinder, die zuhause sind. Es kommt aber schon heute öfter vor, als man denkt, dass ein gemeinsames Spielen von Kindern unter drei Jahren erst am Nachmittag – nach 15 oder 16 Uhr – möglich ist. Spielplätze sind vormittags häufig ebenso verwaist wie Nachbarschaften – weil Kinder in Kitas oder von Tagesmüttern betreut werden. Diese Umstände erschweren es Kindern erheblich, die einfache Form des Miteinanders, wie sie in Nachbarschaften möglich ist, zu erfahren. Was heute Kitas als große Leistung zugeschrieben wird, wäre also einfach zu haben im eigenen Lebensumfeld – es sei denn die Kinder sollen schon Mandarin oder Russisch lernen.

Was signalisiert dieser Geist, frühe Betreuung für das Nonplusultra zu halten Kindern? Wenn beide Eltern erwerbstätig sein müssen, weil das Einkommen sonst hinten und vorne nicht ausreicht, erfahren Kinder sehr früh, wie wenig Familie vom Gemeinwesen gefördert wird. Sie verstehen zwar die Zusammenhänge nicht, sehr wohl aber erfahren sie ihre Folgen. Wenn beide Eltern erwerbstätig sein wollen (und nicht müssen), weil sie auf beruflichen Erfolg nicht verzichten möchten, stellen Eltern den Beruf de facto über die Familie, das ist nicht nur für Kleinkinder folgenreich, eine solche Haltung prägt die Familiendynamik. Welche Vorstellung von Familie wird damit vorgelebt und welche Folgen hat sie auf die Vorstellungen davon, die die Kinder einmal haben werden? Es geht hierbei also um langfristige Auswirkungen auf unser Zusammenleben, denn Entscheidungen im Leben werden von gemachten Erfahrungen bestimmt und nicht von bewussten Abwägungen. Erfahrungen leiten wie ein innerer Kompass, wie sich gerade den eigenen Kindern gegenüber täglich zeigt.

Dem Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens wird immer wieder entgegengehalten, es sei kein Allheilmittel. Nun, ein trivialer Einwand, das BGE nimmt auch nicht in Anspruch für alles eine Antwort zu bieten. Es wird aber unterschätzt, reduziert man es auf seine unmittelbaren Auswirkungen. Die Bereitstellung eines BGEs entlastet Eltern zuerst einmal direkt. Es bringt allerdings auch eine andere, dann gemeinschaftlich getragene Vorstellung von Zusammenleben, von Familie, von Individuum und Autonomie zum Ausdruck. Diese, die mittelbaren Auswirkungen wiegen mindestens ebenso schwer, wie die unmittelbaren. Ein BGE reißt die Stützpfeiler der heutigen Sozialpolitik weg und setzt andere an ihre Stelle. Damit wirkt es sich auf alles aus, was die heutige Sozialpolitik ausmacht. Eltern würden eben nicht mehr in eine bestimmte Richtung gedrängt, was heute nicht durch Geldleistungen geschieht, es geschieht durch die normative Vorstellung davon, welche Art von Leistung gemeinschaftlich wert geschätzt wird. In dem Moment – durch ein BGE -, da Familie als solche anerkannt und nicht mehr als Personalbereitstellungsinstitut für den Arbeitsmarkt betrachtet wird, ändern sich die Verhältnisse erheblich. Eltern würden dann vermutlich anders entscheiden, da nicht wenige sich zwischen Beruf und Familie hin- und hergerissen fühlen. Wenn Kinder durch ihre Eltern und die Entscheidungen, die sie dann treffen könnten, erführen, dass Familie einen eigenen Wert hat, würde sich auch das Familienbild wandeln. Ab welchem Alter, wann, wieviel und wo Kinder dann betreut werden, könnte anders erwogen werden. Wenn kritisiert wird, dass sich noch immer Frauen mehr als Männer in der Pflege und Hinwendung zu Menschen, auch in der eigenen Familie, engagieren (in Bezug auf die Grundeinkommensdiskussion siehe die Beiträge von Antje Schrupp hier und meine Replik hier), ist das eine Folge zum einen der traditionalen Arbeitsteilung, zum anderen aber auch der normativen Überhöhung von Erwerbstätigkeit, die in den letzten Jahren gerade zu- und nicht abgenommen hat. Erst wenn sie zurückgenommen bzw. relativiert wird, erst wenn das Individuum um seiner selbst und des Gemeinwesens willen Anerkennung findet, wie es ein BGE ermöglicht, werden andere Vorstellungen von Familie und ein anderes Verständnis von Fürsorge und Pflege Angehöriger Platz greifen. Dazu braucht es eine öffentliche Debatte, einen anderen Weg gibt es nicht.

Sascha Liebermann