…meldet Aktive Arbeitslose Österreich und auch auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin.
Kategorie: Sanktionen
Sprachkosmetik und Verschleierung – das Bürgergeldkonzept der SPD…
…ist voller wohlfeiler Aussagen und drückt sich um eine klare Sprache. Es stechen pädagogisierende Formulierungen hervor, die sich in Werbebroschüren nicht besser finden könnten. Der Beschluss vom Wochenende stimmt im wesentlichen mit dem Konzeptpapier überein, das schon im Februar, noch unter dem Vorsitz von Andrea Nahles, vorgestellt wurde. Man beachte schon den Titel „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“ und die gewählte Reihenfolge der Begriffe, sie steht ganz in der Tradition der SPD. Im Beschluss aber wird die Reihung mit einem „Sozialstaat für eine neue Zeit“ verbunden – der alte also für den neuen? Schon auf S. 1 heißt es:
„Zum anderen ist es, da in unserem System soziale Absicherung stark an Erwerbsarbeit geknüpft ist, Aufgabe der Politik und des Staates, für einen hohen Beschäftigungsstand zu sorgen.“
Als sei es ein ehernes Gesetz, dass dies so sein müsse, von einem Nachdenken über Alternativen keine Spur. Der Beschäftigungsstand dient der Finanzierung des Sozialstaates, das ist der vorrangige Sinn von Arbeitsplätzen – so die Aussage. In der Folge ist die Rede vom emanzipatorischen Charakter des Sozialstaats, von Freiheit, von der „Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben“. Bei letzterem muss man stutzig werden, inwiefern befähigt der Sozialstaat? Unterstützt er nicht vielmehr eine vorhandene Fähigkeit und die Möglichkeit, im Fall einer Einschränkung dieser Fähigkeit, sich Hilfe zu holen? Das setzt aber schon Fähigkeiten voraus, der Sozialstaat schafft sie nicht – oder ist hier nur die finanzielle Absicherung gemeint? Dann gilt um so mehr, dass nur etwas unterstützt wird, das schon vorhanden sein muss.
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„Germany just got a universal basic income, and nobody noticed“ – oder vielleicht doch ein Missverständnis?
Die Frage stellt sich anlässlich eines Beitrags von Dennis Pachernegg auf Medium. Er deutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II als faktische Absegnung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Dabei ist ihm offenbar die Widersprüchlichkeit des Urteils nicht aufgefallen, die von einigen Kommentatoren herausgehoben wurde. Wie es auf der einen Seite den Gesetzgeber in Schranken weist und Sanktionen für nicht verfassungsgemäß erklärt, erlaubt es auf der anderen aber auch Totalsanktionen. Der Gesetzgeber muss zwar keine Sanktionen einsetzen – sie folgen also nicht aus dem Grundgesetz -, darf es aber. Insofern ist das Urteil auf der einen Seite ein Fortschritt und zugleich eben doch nicht.
Was der Autor vollständig übersieht, ist die normative Dimension der Gesetzgebung. Bei aller Verurteilung der Gesetzgebung und der Sanktionspraxis durch das Bundesverfassungsgericht wird am normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht gerüttelt. Genau dieser aber ist entscheidend dafür, in welche Position ein Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld rückt. Er muss sich gegenüber der Behörde erklären, die Rechtfertigungslast liegt bei ihm, nicht andersherum. Selbst wenn also Sanktionen ganz abgeschafft würden, bliebe der normative Status, dass Erwerbstätigkeit das Erwünschte ist, Nicht-Erwerbstätigkeit negativ, bestehen.
Sascha Liebermann
„Nach dem Urteil des BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen: Alles ist möglich“…
…Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen zum Urteil des Bundesverfassungsgericht.
„Die Angst vor Sanktionen ist prägend für das Leben von Betroffenen“ – Bettina Kenter-Götte im Interview
„Die Angst vor Sanktionen ist prägend für das Leben von Betroffenen. Das Jobcenter war der einzige Ort auf dieser Welt, wo ich mich nach den ersten Erfahrungen nicht alleine hingetraut habe – und ich war schon an sehr vielen Orten dieser Welt.“ https://t.co/G3mDuvyanf
— Susanne Wiest (@susannewiest) November 28, 2019
Siehe frühere Beiträge von uns zu Bettina Kenter-Götte und ihre Erfahrungen hier.
„Im Zweifel gegen Menschen“ – Behördenschelte, doch: die Haltung ist auch außerhalb verbreitet…
…sonst gäbe es „Hartz IV“ gar nicht, Alina Leimbach in neues deutschland. Auch wenn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anderes erhofft werden kann, es sollte nicht vergessen werden, wie sehr der Sozialstaat, den wir haben, in unserem Selbstverständnis verankert ist, man schaue nur in die Zeit davor, siehe „‚Sanktionen gab es übrigens auch schon vor den Hartz-Reformen‘ – Verklärer aufgepasst!“.
Sascha Liebermann
Was heißt hier „Missverständnis“? Innerhalb von drei Monaten dann doch mehr als 30% Sanktionen?
Bevor es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt, wird klar gestellt: Bundesminister @hubertus_heil schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf. 1/2#Sanktionen
— Bundesministerium für Arbeit und Soziales (@BMAS_Bund) November 27, 2019
Die Bundesagentur will offenbar an Sanktionen über 30% festhalten
Die #BA möchte entgegen des Urteils des #BVerfG wieder Sanktionen oberhalb von 30 % des RB durchsetzen. #Tacheles veröffentlicht die Weisungen und verurteilt das Vorgehen schärfstens! #HartzIV
Mehr: https://t.co/NBBprBwjYc pic.twitter.com/eRa13ewfrf
— Harald Thomé (@hatho05) November 27, 2019
„Sanktionen gab es übrigens auch schon vor den Hartz-Reformen“ – Verklärer aufgepasst!
…so Matthias Schulze-Böing (siehe auch hier), Sprecher des Bundesnetzwerks der Jobcenter und Geschäftsführer des Jobcenters Offenbach, schon im vergangenen November in einem Interview mit der LR Online.
Damit wies er auf einen wichtigen Punkt hin, der in der Verklärung des Sozialstaats vor der Agenda 2010 häufig übersehen wird (siehe hier). Wer das Erwerbsgebot nicht aufgeben will, sollte von der Abschaffung von Sanktionen schweigen – denn beides ist nicht möglich. Robert Habeck hat das in seinem Vorschlag einer Garantiesicherung ohne sanktionsbewehrter Erwerbsverpflichtung verstanden. Schulze-Böing sagt:
„Über die Reformideen, die gerade diskutiert werden, kann man großenteils nur den Kopf schütteln. Es ist wie mit der Steuerreform auf dem Bierdeckel. Das klingt toll und elegant, funktioniert so aber nicht. Die Politik weckt damit völlig falsche Erwartungen. Die Androhung von Sanktionen beispielsweise hat erwiesenermaßen dazu beigetragen, Phasen der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es spricht nichts dafür, dieses System abzuschaffen. Sanktionen gab es übrigens auch schon vor den Hartz-Reformen.“
„Sanktionen gab es übrigens auch schon vor den Hartz-Reformen“ – Verklärer aufgepasst! weiterlesen
„Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen“ – Sanktionen aufheben, aber Erwerbsgebot beibehalten?
Diese Frage stellt sich angesichts einer Pressemitteilung auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Tag der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Unter dem Beitrag ist eine „gemeinsame Erklärung“ veröffentlicht worden, die verschiedene Personen – Politiker, Verbandsvertreter und Wissenschaftler – unterzeichnet haben. Sie schließt mit der Forderung:
„Darum fordern die Unterzeichnenden, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben. An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig!“