„Bedingungsloses Grundeinkommen: NEIN, Grundrecht auf soziale Teilhabe: JA“ – widersprüchliche Einwände…

…von Peter Glaser auf Makroskop. Der Beitrag zeichnet sich trotz seines wortstarken Auftakts nicht gerade durch Klarheit aus. An manchen Stellen ist er ein Plädoyer für ein BGE, ohne dass der Autor das so sieht. Er beginnt:

„Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise Sprache, die es erforderlich macht, Sachverhalte korrekt zu beschreiben. Die Begrifflichkeit „bedingungsloses Grundeinkommen“ ist einerseits eine „Unmöglichkeit“ und andererseits eine sachlich falsche Beschreibung. Hier bewegen wir uns auf dem Gebiet sprachlicher „Schlampigkeit“, die dafür sorgt, dass Sachverhalte verschleiert werden und damit missbraucht werden können.“

Starke Worte. In der Tat ist das Schlagwort Bedingungsloses Grundeinkommen nicht so prägnant, wie man es sich wünschen würde. Was wären die Alternativen, etwa: allgemeines oder garantiertes Grundeinkommen oder Sozialdividende? Das wäre auch kein Prägnanzgewinn und der Favorit des Autors „soziale Teilhabe“ ist nicht besser. Erklärt er sich etwa von selbst? Kaum.

Bei aller mangelnden Prägnanz des Schlagworts BGE, so ist auch Wohlwollen geboten. Es handelt sich beim BGE nicht um einen wissenschaftlichen Begriff, es ist vielmehr ein politischer. Bei den genannten Alternativen oben bleibt noch mehr im Unklaren, was sie von heute existierenden, mit Leistungsbedingungen versehenen Sicherungsleistungen unterscheidet. Ebensowenig ist das der Fall bei „sozialer Teilhabe“. Wir werden das noch sehen. Arbeitslosengeld 2 ist eben auch ein garantiertes Grundeinkommen in einer bestimmten Form. Kontextualisiert man hingegen die Entstehung des Schlagwortes BGE, dann wird die Bedeutung des Attributes „bedingungslos“ sehr prägnant. Es richtete sich in der deutschen – wie in der internationalen – Diskussion von Anfang an gegen die Leistungsbedingungen, die diejenigen erfüllen müssen, die ein Ersatzeinkommen benötigen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.).

Weiter schreibt Glaser:

„Aber auch der Begriff „Grundeinkommen“ ist für etwas, für das niemand etwas tun soll, zumindest irreführend. Einkommen ist immer das Ergebnis des Einsatzes der Produktivfaktoren Boden, Arbeit und Kapital. Das Teilwort „Grund…“ deutet eher auf den Verwendungszweck des Einkommens, hat aber mit der Erlangung von Einkommen nichts zu tun.“

Sicher kann es kein Einkommen geben, ohne daß etwas hervorgebracht wurde. Das bezweifeln BGE-Befürworter nicht. Wir können diesen Einwand aber auch verlängern und sagen: Es kann auch nichts hervorgebracht werden, ohne daß es handlungsfähige erwachsene Personen gibt, die etwas hervorbringen können. Was hängt nun wovon ab? „Arbeit“ – im Sinne menschlicher Arbeitskraft – ist eben nicht einfach „da“, sie muss sich erst bilden durch einen langwierigen Bildungsprozess. Auch für „Boden, Arbeit, Kapital“ gilt also, das sie erst vorhanden sein müssen. Nicht nur sie sind „Produktivfaktoren“, auch wenn diese Darstellung in den Wirtschaftswissenschaften gängig ist, Bildungsprozesse in Vergemeinschaftungen sind es ebenso, wenn auch nur mittelbar. Wenn schon, dann sollte der Blick auf das Ganze gerichtet werden, nicht auf das Halb-Ganze.

Dass die Vorsilbe „Grund-“ etwas darüber sagt, wie Einkommen bereitgestellt wird, ist unstrittig. Denn die Erlangung von Einkommen aus dem Wertschöpfungsprozess sagt noch nichts darüber, wie das Einkommen nun zu Individualeinkommen von Personen wird. Es geht beim BGE nicht darum, dass Wertschöpfung vom Himmel fällt, sondern dass die Bereitstelltung eines Anteils daran von keiner Gegenleistung direkt (!) abhängig gemacht wird. Insofern ist Glaser vorschnell.

Er schreibt dann weiter:

„Worum es bei diesem Thema eigentlich geht, ist die Ausübung eines „Grundrechts auf soziale Teilhabe“ in unserer Gesellschaft. Da dies im Kapitalismus nun mal nur mit „Geld“ möglich ist, geht es letztendlich um eine angemessene Verteilung! Wenn die für das Einkommen erforderliche Leistung erbracht wird, Indikator dafür wäre ein steigendes BIP, muss man fragen, wie das Einkommen verteilt werden soll, so dass das Grundrecht auf Teilhabe gewährleistet ist.“

Ja, eben, deswegen „Grund“-Einkommen, wobei dieses Einkommen von der Geldseite her lediglich ökonomische Teilhabe ist, wenn man präzise sein will. Glaser schreibt zu Recht, dass Geld diese „Teilhabe“ nur ermöglicht. Sozial ist diese Teilhabe nicht des Geldes wegen, sondern weil die Bereitstellung durch ein Gemeinwesen erfolgen muss.

Dann folgt ein Bekenntnis:

„In Artikel 2 (2) im Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…“. Wenn wir dieses Recht ernst nehmen, müssen wir jedem Menschen in unserem Land die dafür erforderliche Ausstattung – in unserem System „Geld“ – zur Verfügung stellen.“

Aha, also ein Plädoyder für BGE, oder? Das hängt nun entscheidend davon ab, nach welchem Modus Geld bereitgestellt werden soll.

„Dies sollte vorrangig über die Möglichkeit, das Geld durch Arbeit zu verdienen, erfüllt werden. Wenn dies, durch welchen Umstand auch immer, nicht möglich ist, ist unsere Volkswirtschaft leistungsstark genug, einen Teil in Form von Geld an die Menschen zu verteilen, für die wir zeitweise oder dauerhaft keinen bezahlten Arbeitsplatz bereitstellen.“

Warum „vorrangig“ über Erwerbsarbeit? Diese Werthaltung kann man haben, sie führt zu den Widersprüchen, in denen wir heute leben. Glaser baut nun eine Ausnahme von der Regel ein, wenn er die Bereitstellung vorsieht, ohne dass jemand erwerbstätig ist „durch welchen Umstand auch immer“? Was ist mit „Umstand“ gemeint? Sonderbar wäre, wenn als Umständ gelten könnte, für die eigenen Kinder zuhause zu bleiben, denn das wäre eine freie Entscheidung und kein Umstand. Das passte dann auch nicht mit Glasers Regel zusammen, „Geld durch Arbeit“ zu verdienen. Erst im Fortgang wird klar, worin dieser Umstand besteht. Er geht nicht vom Individuum aus, dass eine Entscheidung trifft, sondern vom Gemeinwesen „wir“, das zu etwas nicht in der Lage ist: einen bezahlten Arbeitsplatz bereitzustellen. Was geschieht mit dem, für den ein Arbeitsplatz bereitgestellt wäre, der aber Besseres zu tun hätte? Wie man es dreht und wendt, so fortschrittlich es klingt, so wenig änderte es am heutigen normativen Gefüge, dass Erwerbstätigkeit den Vorrang vor allem anderen hätte und dass diejenigen, die daran nicht teilnehmen wollen, kein Einkommen erhielten oder nur eines, das mit Auflagen versehen wäre, z. B. angebotene Arbeit anzunehmen. Willkommen im Hartz-IV-Land, das wäre also die Konsequenz der „sozialen Teilhabe“ nach Glaser.

Er schreibt weiter:

„Dass sich die Machtverhältnisse mit der Einführung eines solchen Rechts verschieben werden, ist klar. In einer wirklich demokratischen Gesellschaft sollte das aber niemand besorgen, da es für die Masse Leistungen ermöglicht, die bisher vielen zu teuer sind. Ökonomie und Ökologie könnten sich beispielsweise viel leichter im Gleichschritt entwickeln, wenn allen Menschen eine angemessene Teilhabe am gemeinsam erarbeiteten Fortschritt erlaubt wird. Dann wäre wirklich die Wirtschaft für die Menschen da und nicht umgekehrt!“

Was verschiebt sich denn, wodurch? Allenfalls würde die Stellung der Erwerbstätigen gestärkt, nicht aber der Bürger im Gemeinwesen, denn für die gälte nach wie vor: Erwerbsarbeit ist der höchste Zweck, alles andere kommt danach. Glasers Vorschlag würde wie jeder erwerbszentrierte Sozialpolitik, an der Abwertung anderer Tätigkeiten festhalten und nicht die Person um ihrer und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Erwerbstätigkeit bliebe wie heute die normative Verpflichtung, Nicht-Erwerbstätigkeit die Ausnahme von der Regel.

Vielleicht folgt Aufklärung noch:

„Für jede Leistungserbringung in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft ist immer ein „Startkapital“ erforderlich. Bei der Anschaffung einer Maschine ist dies jedem selbstverständlich, nur für den Primärleistungserbringer „Mensch“ soll das nicht gelten?“ […]
Da es heute nicht mehr mit der Überschreibung eines Grundstückes getan ist, müssen wir andere Systeme verwenden. Wenn wir wieder „Vermögen“ als Basis für die Grundversorgung benutzen wollen, müssen wir das alte römische Recht des Eigentums entsprechend anpassen. Wie in dem interessanten Buch von Sarah Wagenknecht mit dem Titel „Reichtum ohne Gier“ überzeugend beschrieben wird, wäre ein anderer Umgang mit dem Eigentum denkbar und könnte die Basis für ein kapitalbasiertes Einkommen für alle schaffen.“

Was hat er nun hier vor Augen? Liefe das alles nicht auf ein Grundeinkommen hinaus und wenn er das zumindest als „Startkapital“ vorsieht, dann für alle zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben, z. B. der Volljährigkeit? Dann wären wir beim Vorschlag von Bruce Ackerman und Anne Alstott (siehe auch hier), dem „stakeholder grant“. Immerhin, auch hier bleibe die Erwerbsverpflichtung bliebe bestehen, denn das „Startkapital“ muss investiert werden, um einen „return“ bringen, der langfristig Einkommen verschafft.

Interessant und wieder in eine andere Richtung weisend dies:

„Damit ein Mensch Arbeit leisten kann, müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein. Der Mensch als soziales Wesen benötigt in der heutigen Zeit neben menschlichen Zuwendungen, die schon immer von großer Bedeutung waren, Geld zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit.“

In dieser Allgemeinheit unstrittig, aber wie genau? Wessen Zuwendungen zu welcher Zeit benötigt „der Mensch“? Geld, damit Eltern sich dieser Aufgabe widmen können, meint Glaser das? Das würde aber zu seinem Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht passen, also dann doch Ausbau der Ganztagsbetreuung – auch eine Art menschlicher Zuwendung -, damit Eltern die angebotenen Arbeitsplätze annehmen könnten. Warum sagt er es nicht?

„Die Leistungsbasis „Mensch“ damit zu versorgen, um damit die Leistungserbringung zu ermöglichen, ist mit dem in der Regel aus dem Nichts geschaffenen Geld für die Investition einer Maschine durchaus vergleichbar, wenn auch den meisten dieser Vergleich aus moralischen Gründen nicht gefällt. Sachlich ist er vollständig angemessen.“

Und weshalb dann kein Bedingungsloses Grundeinkommen, um deutlich zu machen, dass es um den „Menschen“ und das Gemeinwesen geht, dem die Wirtschaft letztlich zu dienen hat? Der Beitrag ist ein Durcheinander, in dem an einem auf jeden Fall festgehalten wird: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

ZDF heute – Warten auf finnische Ergebnisse…

…ein Interview auf heute.de zum Bedingungslosen Grundeinkommen und was zu erwarten ist mit Hans Stein, Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung. Es sei hier angemerkt, dass weder klar ist, was in Finnland geschehen wird, da die Regierung das noch entscheiden muss, noch haben die Versuche in den Niederlanden begonnen.

Darüber hinaus fällt auf, dass wieder einmal über den Sozialstaat gesprochen wird, ohne dessen Legitimationsbasis zu thematisieren, die Demokratie.

„Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit“ – sonderbare Vorbehalte von Inge Hannemann

…meint Inge Hannemann in einem Interview, das Marius Hasenheit für der freitag mit ihr geführt hat. Was macht sie da so sicher?

Zwar geht es in dem Interview vor allem um die Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland und die Praxis in anderen Ländern, aber alleine die hier zitierte Aussage macht es kommentierenswert:

„…Aber wir brauchen neue Ansätze, allen voran das Grundeinkommen. Stellen wir uns vor, es käme morgen: Wir wären überfordert von dem Gewinn an Freiheit in einer Leistungsgesellschaft. Denn auf einmal müsste sich jede und jeder mit sich selber beschäftigen und fragen: Was will ich in meinem Leben machen?“

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IT-Pioniere und Bedingungsloses Grundeinkommen – Mutmaßungen im Deutschlandfunk

„Es muss einen Grund geben, warum ausgerechnet viele IT-Pioniere aus dem Silicon Valley zu den Verfechtern eines bedingungslosen Grundeinkommens gehören“ – so eröffnet Thomas Fromm im Deutschlandfunk seine Besprechung des Buches von Robert Gordon „The Rise and Fall of American Growth“. Gordon widerspricht der These, dass die Digitalisierung zu neuen Produktivitätsschüben führe. In der Tat ist dies umstritten, weil die zur Beantwortung der Frage herangezogenen Statistiken, so manche, nicht all die Leistungsentstehung abbilden, die unentgeltlich erfolge. Es sei hier dahingestellt, was tatsächlich der Fall ist. Für Fromm ist Gordons Buch offenbar ein willkommener Aufhänger, um sein Misstrauen gegenüber der BGE-Befürwortung durch IT-Unternehmer und -Investoren (siehe hier ein interessantes Gespräch mit Albert Wenger, der ein solcher Investor ist) zum Ausdruck zu bringen (ähnlich vor wenigen Wochen Alfred Krüger und Adrian Lobe). Woran will man einschätzen, was zutrifft?

Es bleibt nur, die Argumente auf Plausibilität zu prüfen, die für ein BGE vorgebracht werden. Dass BGE und Digitialisierung nicht nur notwendig miteinander zusammenhängen, darauf habe ich schon öfter hingewiesen. Dadurch werden aber nicht die Überlegungen geschmälert, die für ein BGE sprechen und die über die Frage nach etwaigen Folgen der Digitalisierung hinausweisen. Albert Wenger bringt manche dafür vor.

Sascha Liebermann

„Ein Grundeinkommen für alle“ – Kommentar zum Essay von Paul Nolte

In einem Essay für NDR Kultur, Gedanken zur Zeit hat sich jüngst Paul Nolte, Professor für Neuere Geschichte an der FU Berlin, zur Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen geäußert. Er befasst sich nicht das erste Mal damit und war vor vielen Jahren in einer Talkshow vehementer Gegner eines BGE (siehe hier). In seinem aktuellen Beitrag gibt er sich milder, stellt das BGE und die Diskussion darüber jedoch durchaus eigenwillig dar. Darin kehren manche Missverständnisse wieder, die in der Diskussion häufiger angetroffen werden können.

Schon in den ersten Absätzen heißt es mit Bezugnahme auf die Schweizer Volksabstimmung im Juni, die Ausgangspunkt des Essays ist, dass „das staatliche Basiseinkommen […] bei den Gutverdienenden mit dem Arbeitslohn verrechnet [würde]“. Zwar gab es in der Schweizer Diskussion u.a. von Seiten des Bundesrats solche Darstellungen, dem Vorschlag der Initianten entsprach dies jedoch nicht. Wenn von einer „Verrechnung“ gesprochen werden kann, dann lediglich in Gestalt der finanztechnischen Darstellung des Verhältnisses zwischen Erhalt von Steuern in Gestalt eines BGE und Abführen von Steuern. Diejenigen die mehr Steuern in Gestalt eines BGE erhalten als sie abführen, bezeichnet man als Nettoempfängern, die die mehr Steuern abführen, als sie in Gestalt des BGE erhalten als Nettozahler. Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass das BGE mit dem Arbeitslohn „verrechnet“ wird.

An einer anderen Stelle sprich Nolte von einem „radikalen Systemwechsel“, einer „revolutionär neue[n] Auffassung von der freien und selbstbestimmten Lebensführung aller Menschen“. Vor dem Hintergrund republikanischer Demokratien ist ein BGE weder ein Systemwechsel, noch ist es revolutionär. Lediglich auf die Konstruktionsprinzipien des heutigen Sozialstaates bezogen trifft diese Charakterisierung zu. Radikal ist das BGE, weil es an die Wurzeln der Demokratie anschließt und die Bürger ins Zentrum der Sicherungssysteme rückt; revolutionär ist es, weil es die Vorherrschaft der Erwerbsnorm in diesem Sozialstaat durch die Stellung der Bürger in ihm ersetzt. Damit vollzieht es lediglich eine Fortentwicklung des Sozialstaats im Geiste der Demokratie.

Überraschend ist, dass Nolte – wie viele andere – die dem Apostel Paulus (siehe auch hier) zugeschriebene Äußerung falsch zitiert, die von Stalin in die Verfassung der Sowjetunion aufgenommen wurde: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Der entscheidende kleine Unterschied, sie so zu zitieren oder vollständig „wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen“, wird damit unterschlagen.

Nolte greift ebenso die Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung auf und schreibt, nachdem er auf die sinkende Arbeitslosigkeit in Deutschland seit 2005 hingewiesen hat:

„In die Zukunft des Jahres 2050 können wir nicht schauen – allerdings spricht jede historische Erfahrung gegen die momentan so beliebten Szenarios vom Wegbrechen jedes zweiten oder dritten Arbeitsplatzes durch Mikrochips und Roboter: Solche Prognosen haben sich seit 200 Jahren regelmäßig als grundfalsch erwiesen.“

In der Tat sind diese Prognosen mit Vorsicht zu genießen, wobei manche derer, auf die sich hierzu berufen wird, in den originalen Ausführungen zur Frage, was die Digitialsierung mit sich bringen könnte, durchaus vorsichtig sind – so z. B. Frey und Osborne.

Nolte übergeht indes, was die Entwicklung des Arbeitsvolumens erkennen lässt, dass es für Deutschland einen langen Trend der Abnahme gibt. Es ist zwar nicht klar, vor allem, wenn sie mit Daten aus anderen OECD-Staaten verglichen wird, welche Schlüsse daraus gezogen werden können, doch so einfach, wie er es sich hier macht, ist die Sache auch nicht (siehe „Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“).

Weil er der Auffassung ist, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland kein so dringliches Problem mehr sei, schreibt er dann:

„Die unmittelbare Dringlichkeit einer arbeitsfreien Grundsicherung ist also etwas zurückgetreten. Der Streit ist grundsätzlicher geworden und die Bewegung hat ein neues Gesicht bekommen. Sie wird nicht mehr von prominenten Gelehrten, Unternehmern oder Politikern dominiert, sondern, wie das Beispiel der Schweiz zeigt, als sozialer Aktivismus vor allem von Jüngeren, gut Gebildeten in Netzwerken „von unten“ getragen.“

Diese Einschätzung trifft nicht zu. Wer sich mit der jüngeren Grundeinkommensdiskussion beschäftigt, wird feststellen, dass schon zu Beginn im Jahre 2004, grundsätzliche Fragen gestellt wurden und die Arbeitslosigkeit ein Aufhänger war, wenngleich manche BGE-Befürworter sie für entscheidend hielten. Wir – Freiheit statt Vollbeschäftigung – haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass ein BGE unabhängig von Arbeitslosigkeit und der Entwicklung des Arbeitsvolumens zu betrachten sei. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte diese Überlegungen in einem Beitrag von Thomas Loer sogar in gekürzter Form abgedruckt.

Unzutreffend oder zumindest ungenau ist die Feststellung, dass es erst jetzt, seit oder im Laufe der Diskussion in der Schweiz vor der Volksabstimmung eine „vernetzte, globale“ Bewegung gebe. Zumindest das Basic Income Earth Network besteht seit 1986 und hält zweijährlich Kongresse ab. Es zieht Teilnehmer aus der ganzen Welt an. In den USA gibt es ein Grundeinkommensnetzwerk, in andern Ländern gibt es Initiativen, die sich dafür einsetzen. Falls Nolte vor Augen gehabt haben sollte, dass diese Diskussionen bislang stark akademisch ausgerichtet waren bis vor wenigen Jahren, da wäre etwas dran. Zumindest für die jüngere Diskussion in Deutschland 2004, die lange Zeit die stärkste und intensivste war, gilt das aber nicht.

Abschließend äußert sich Nolte dann zu den Realisierungschancen eines BGE, nachdem die Ablehnung in der Schweizer Volksabstimmung eindeutig gewesen sei. Bedenkt man, dass eine Zustimmung für die AfD in Deutschland von 20 Prozent als beunruhigend wahrgenommen wird, könnte die Zustimmung in der Schweiz von 23 Prozent angesichts eines so weitreichenden Vorschlags allerdings für erstaunlich gehalten werden. Er schreibt dann:

„Auf absehbare Zeit spricht wenig dafür, dass sich irgendein Land anders entscheidet als die Schweiz und sich auf die soziale Revolution des Grundeinkommens einlässt. Erst recht wird das nicht Deutschland sein, wo Beruf und Erwerbsarbeit nicht nur ökonomisch, sondern auch in Kultur und Mentalität immer noch eine besonders große Bedeutung für das Selbstbild von Menschen und für die Motivation ihrer Lebensführung besitzen.“

Hier würde ich die Verhältnisse genau andersherum sehen. In der Schweiz fällt die Diskrepanz zwischen der bodenständigen und selbstverständlich verankerten direkten Demokratie auf der einen und dem enorm starken Arbeitsethos auf der anderen Seite besonders ins Auge. Eine dem Elterngeld vergleichbare Leistung gibt es in der Schweiz nicht, der Druck auf Eltern, besonders auf Mütter, früh in Erwerbstätigkeit zurückzukehren ist noch stärker als in Deutschland. Dass Arbeit tatsächlich so entscheidend sei für die „Motivation der Lebensführung“, wie Nolte schreibt, ist eine gängige Behauptung, übersieht aber, dass dies weder der Bedeutung sogenannter Haushaltstätigkeiten strukturell entspricht, noch dem Aufwand in Stunden, der dafür jährlich erbracht wird. Er ist höher als die Zeit, die für Erwerbsarbeit aufgebracht wird.

Die gemeinschaftliche Basis des Zusammenlebens in republikanischen Demokratien spielt in Noltes Beitrag überhaupt keine Rolle, wird nicht einmal erwähnt. Dass es gerade die Demokratie ist, deren Souverän die Bürger sind und denen genau deswegen bedingungslos Grundrechte zugesichert werden, muss doch erstaunen angesichts dessen, wie häufig sich Nolte schon zur Verfasstheit der Demokratie geäußert hat. Denn von der Demokratie aus gedacht, ist das BGE nur ein kleiner Schritt.

Sascha Liebermann

Vom Ruhigstellen der Armen und dem Bedingungslosen Grundeinkommen

ZEIT ONLINE führte ein Interview „Das bedingungslose Grundeinkommen wird uns nicht retten“ mit Patrick Spät, promovierter Philosoph und Zeitdiagnostiker, in dem es um den Kapitalismus und an einer Stelle auch um das Bedingungslose Grundeinkommen geht. Diese Passage sei hier kommentiert, da sie auch dem Titel das Stichwort liefert.

„ZEIT ONLINE: Was kommt dann – das bedingungslose Grundeinkommen?
Spät: Das wird uns nicht retten. Natürlich ist die Vorstellung verlockend, jeden Monat einfach 500 oder 1.000 Euro zu haben – aber das bedingungslose Grundeinkommen ändert die Besitzverhältnisse nicht. Der gesellschaftliche Reichtum bleibt im privaten Besitz der Reichen, die ebenfalls Grundeinkommen bekommen würden. Die Armen werden am Rande des Existenzminimums ruhig gestellt und sollen weiter konsumieren, um das System am Laufen zu halten. Und es funktioniert nur innerhalb von Nationalstaaten. Geflüchtete etwa ohne Papiere würden leer ausgehen. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich das Wirtschaftssystem darauf einstellt – also die Preise steigen und der Niedriglohnsektor wächst. Es würde das System nicht verändern, die Digitalisierung nicht aufhalten. Besser ist es, die Kapitalertragssteuer und den Spitzensteuersatz anzuheben. Und eine Automatisierungsdividende und Robotersteuer einzuführen. Denn diese Roboter – die machen Schwarzarbeit. Dass Roboter für uns arbeiten wäre ja an sich eine positive Vision, wenn wirklich alle davon profitierten, statt wenige.“

Nachdem in dem Interview manches über den „Kapitalismus“ gesagt wurde, will ZEIT ONLINE nun offenbar wissen, welche Alternative Herr Spät sieht. So kommt es wohl zur Frage danach, ob das BGE – etwas reformuliert – eine Antwort sein könnte. Daraufhin folgt das Stichwort aus dem Titel. Die Antwort ist als solche interessant, weil in ihr Manches zum Vorschein kommt, hier die Vorstellung, dass eine Entwicklung sich vollzieht, die unaufhaltbar scheint, übermächtig geradezu, weil der „Kapitalismus“ immer „Verwertungspotentiale“ sucht und findet (ganz ähnlich auch Ulrike Herrmann, dazu mein Kommentar hier). Es wäre doch aber zu fragen, weshalb das so ist, wie es zu erklären wäre. Dass in diesem Zusammenhang Wertvorstellungen eine große Bedeutung haben, die historisch gewachsen sind, ist naheliegend. Eine solche ist z. B. die Vorstellung, Leistung bestehe vor allem darin Güter- und Dienstleistungen zu erzeugen, die Nachfrage finden und erworben werden. Dementsprechend wird der Beitrag dazu ebenfalls in Geld bestimmt, der Leistung muss ein „Lohn“ entsprechen. Dass die Vorstellung eines Leistungslohns illusionär ist, sei hier nur erwähnt. Wenn nun aber genau diese Vorstellung, dass Leistung sich in dieser Form zeigen müsse, relativiert würde, würde auch die Vorrangstellung dieser Wertigkeit von Gütern- und Diensleistungen relativiert. Das hätte wiederum Auswirkungen darauf, was „Verwertungspotential“ ist und wozu es genutzt werden sollte. Das BGE würde ja nun genau das zum Ausdruck bringen, dass andere Wertigkeiten für wichtig gehalten werden und deswegen die Stellung von Erwerbstätigkeit, damit ihre normative Bewertung, relativiert werden sollen. Davon findet man in diesem Interview keine Silbe. Das wäre aber der entscheidende Punkt aus Sicht eines BGE. Es wäre eben Ausdruck dessen, gestalten zu wollen – das steht dem Fatalismus entgegen, der darin zum Ausdruck kommt, wir könnten durch irgendetwas gerettet werden. Wir würden uns durch das BGE – wenn schon – selbst „retten“.

Das BGE verändert die Besitzverhältnisse erheblich, weil es Handlungsmöglichkeiten unabhängig von Erwerbstätigkeit schafft, die wir heute so nicht haben. Es führt zu Machtverlagerung, weil Handlungsmacht geschaffen würde. Das könnte, so es gewollt wäre, erhebliche Veränderungen in der Einkommensverteilung zur Folge haben, weil Einkommen eben durch das BGE anders verteilt würde als ausschließlich durch die Teilnahme an Erwerbstätigkeit. Der Idee zufolge, dass ein BGE pro Person bereitgestellt würde, verfügten Familien oder familiale Lebensformen über mehr Einkommen als heute (vorausgesetzt natürlich, das BGE hätte eine entsprechende Höhe usw.). Sicher würde es weiterhin eine relative Ungleichheit geben, da es egalitäre Einkommensverhältnisse in pluralistischen Gemeinwesen nicht geben kann. Doch die Abstände zwischen unteren und oberen Einkommen stellte sich anders dar als heute, je nach dem, wie die Verhandlungsmacht genutzt würde.

Was Spät dann über „die Armen“ sagt, ist schlicht überheblich. Es setzt voraus, diese ließen sich „ruhig stellen“ und zum Konsum nötigen, ohne dass sie es wollten. Darauf kann er nur kommen, wenn er sie ausschließlich als manipulierbare Opfer, nicht aber auch als fähige Gestalter ihres Lebens betrachtet.

Selbstverständlich ist Sozialpolitik immer an konkrete Solidargemeinschaften als politische Gemeinschaften gebunden, wie sollte es auch sonst sein. Der Nationalstaat ist in dieser Hinsicht eine universalistische Errungenschaft, weil Demokratie sich darin nicht als ethnische Gemeinschaft begreift, sondern als solidarische Rechtsgemeinschaft souveräner Bürger. Und Bürger kann man eben werden. Dass hierzu gehört zu bestimmen, wer zu diesem Gemeinwesen gehört und wer nicht, ist immer notwendig, wo es Solidargemeinschaften gibt. Wollte Spät etwa darauf hinaus, dass eine gute Sozialpolitik nur eine globale Sozialpolitik wäre? Wer sollte ihr Träger sein? Die Weltgemeinschaft? Wer ist der Souverän in diesem fiktiven Gebilde? Den Nationalstaat vorschnell als überholt zu verabschieden, übersieht, dass er Ausdruck von Selbstbestimmung ist – was nichts mit Autarkie zu tun hat, sondern damit, entscheiden zu können, wie man gestalten will angesichts bestimmter Erfordernisse, die man sieht.

Gerade der sogenannten Niedriglohnsektor würde in der heutigen Form wohl kaum mehr fortbestehen, da sich diejenigen, die dort tätig sind, manches nicht mehr gefallen lassen müssten, was sie heute womöglich in Kauf nehmen müssen.

Angesichts des großen Gestus mit dem der „Kapitalismus“ angeprangert wird, fällt die Analyse in Sachen BGE äußerst dürftig aus, wenn man überhaupt von Analyse sprechen kann.

Sascha Liebermann